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Autor Thema: Rundfunkbeitrag für Halberstädter Trümmerhaus  (Gelesen 1869 mal)

Uwe

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Rundfunkbeitrag für Halberstädter Trümmerhaus
Autor: 28. Oktober 2018, 14:20

Quelle Logo:https://www.volksstimme.de/assets/jpg/MA153310.JPG
Rundfunkbeitrag für Halberstädter Trümmerhaus

Quelle: Volksstimme 26.10.2018 Von Dennis Lotzmann


Zitat
Obwohl sein Haus bei einer Gasexplosion in Schutt gelegt worden ist, muss der Halberstädter Rüdiger Hampe weiter Rundfunkgebühren bezahlen.

Ein Punkt dabei: Die Abmeldung bei verschiedenen Versorgungsträgern und Serviceanbietern. Stadtwerke, Abwasserverband und Telekom hätten sich mit Blick auf seine Situation unkompliziert und hilfsbereit gezeigt, berichtet Hampe. Allein beim Beitragsservice des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Köln – bis heute im Volksmund besser bekannt als Gebühreneinzugszentrale (GEZ) – sei er sprichwörtlich gegen Mauern gelaufen. Mit letztlich fatalen Folgen.

weiterlesen auf:
https://www.volksstimme.de/lokal/halberstadt/explosion-rundfunkbeitrag-fuer-halberstaedter-truemmerhaus


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https://www.volksstimme.de/lokal/halberstadt/explosion-rundfunkbeitrag-fuer-halberstaedter-truemmerhaus

Zitat
... „Ich habe mich auf der Online-Seite des Beitragsservices abgemeldet und versucht, mit Mitarbeitern direkt ins Gespräch zu kommen – alles erfolglos“, berichtet Hampe. ... Auf die Meldung im Online-Portal habe es seitens des Beitragsservices nie eine Reaktion gegeben. Dafür aber einen unerwarteten Zugriff aufs Konto. ...
:o


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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.

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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Zitat
„Ich habe mich auf der Online-Seite des Beitragsservices abgemeldet und versucht, mit Mitarbeitern direkt ins Gespräch zu kommen – alles erfolglos“, berichtet Hampe. Telefonate seien mehrfach in der Warteschleife zusammengebrochen.

Und immer wieder ein Hinweis, der von Vorteil sein könnte:
Immer mit der verantwortlichen und zuständigen Landesrundfunkanstalt, am besten schriftlich,  kommunizieren. Falls notwendig, Widerspruch einlegen und bei Erhalt des Widerspruchsbescheids Klage einreichen, um den Sachverhalt gerichtlich zu klären.


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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

 
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