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Autor Thema: ZDF-Fernsehrat Dobusch: "Alle sollten Material von ARD & ZDF verbreiten dürfen"  (Gelesen 1425 mal)

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t-online.de        26.10.2018
Von Jonas Mueller-Töwe

INTERVIEW Mitglied des ZDF-Fernsehrats
"Alle sollten das Material von ARD und ZDF verbreiten dürfen"

Parteien werben mit Material der Öffentlich-Rechtlichen und verstoßen damit gegen geltendes Recht. Der Jurist Leonhard Dobusch kämpft für die freie Verfügbarkeit der öffentlich finanzierten Inhalte – und zwar für jedermann.
Zitat
"Öffentliches Geld – öffentliches Gut"
Doch das Vorgehen ist nicht unumstritten. Einige der Parteien berufen sich auf das Zitatrecht – und darauf, dass die Weiterverbreitung der Inhalte lange Zeit geduldet worden sei. Einer der Kritiker ist auch Leonhard Dobusch. Der Jurist und Betriebswirt kämpft seit Langem für eine freie Lizenzierung öffentlich-rechtlicher Inhalte – und zwar im Fernsehrat des ZDF. Im Gespräch mit t-online.de erläutert er, warum viele Inhalte für jedermann nutzbar sein sollten und woran die freie Lizenzierung bisher meist scheitert.
Zitat
t-online.de: Herr Dobusch, Sie setzen sich für die freie Verfügbarkeit von öffentlich-rechtlichen Inhalten ein. Warum?

Leonhard Donbusch: Es geht nicht um den Tatort oder um Serien, sondern um Eigenproduktionen, an denen die Sender alle Rechte halten. Also: Magazin-Sendungen, Politik- und Wahlberichterstattung. Diese Inhalte sind vor allem von zeitgeschichtlicher Bedeutung. Die Sendungen sollten so lizenziert werden, dass sie beispielsweise in die Wikipedia eingebettet werden können. Das ist der Gold-Standard.
Zitat
Ein Problem liegt also in den Rechten selbst – aber es ist nicht das einzige?

Ein weiteres Problem sind veraltete Vergütungsregeln für freie Mitarbeiter. Die Sender stehen unter Kostendruck und versuchen am Honorar zu sparen – Zusatzzahlungen gibt es allerdings, sollte der Beitrag wiederholt oder anderweitig zweitverwertet werden. Wird der Beitrag offen lizenziert, fällt das Zusatzhonorar weg – und dagegen gibt es natürlich Widerstand.
Im Digital-Zeitalter ist diese Art der Vergütungsregeln ein Anachronismus. Sie müssten grundsätzlich überarbeitet werden und die Möglichkeiten einer offenen Lizenzierung einschließen. Das dürfte nicht zum Schaden der freien Mitarbeiter sein. Denkbar wäre ein Bonus bei offener Lizenzierung.
Zitat
Gehen die Sender im Moment gegen Urheberrechtsverstöße vor?
 
Ich finde es gut, dass öffentlich-rechtliche Sender sich nicht als Abmahner hervortun. Das Urheberrecht sollte nicht dazu eingesetzt werden, Meinungsäußerungen zu unterdrücken. Unsere Netzkultur und unsere Debattenkultur wären viel ärmer, wenn jede Urheberrechtsverletzung geahndet würde. Man sollte das Verbreiten nicht verfolgen, sondern ermöglichen! Es darf aber nicht nur bei Parteien geduldet werden. Alle sollten das Material der Sender verbreiten dürfen. Es gibt keine Gleichheit im Unrecht.
Weiterlesen auf :
https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/gesellschaft/id_84679758/urheberrecht-interview-alle-sollten-material-von-ard-und-zdf-verbreiten-duerfen-.html



Siehe auch :
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