"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Baden-Württemberg

Vollstreckungsabwehrklage + V.-schutzantrag > einstw. Einstellg. Vollstr. AG

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noGez99:

--- Zitat ---Angenommen bei Person B steht auch eine Zwangsvollstreckung durch einen Obergerichtsvollzieher in einem Ort in Baden-Württemberg an.
--- Ende Zitat ---

Person X würde erstmal Erinnerung (ohne Begründung) einlegen und Akteneinsicht beantragen. (Das ist kostenlos)
Oder soll "Antrag auf einstweilige Anordnung zur Einstellung der Zwangsvollstreckung" die Erinnerung sein?

Der Rest von B generiert weitere Kosten und sollte erst eingelegt werden wenn die Erinnerung abgelehnt wird.
Ausserdem kann in der Vollstreckungsabwehrklage z.B. noch der Art. 10 EMRK genutzt werden, das geht in der Erinnerung nicht.
Also sind gleiche Texte nicht sinnvoll.

Meine Meinung.

Markus KA:

--- Zitat von: pstfch am 30. November 2018, 12:36 ---Hintergrund: die in der Zwangsvollstreckung aufgeführten Bescheide wurden nie erhalten und beziehen sich zudem auf eine Zweitwohnung (also rechtswidrig nach Bundesverfassungsgericht).
--- Ende Zitat ---

Könnte es im fikiven Fall vorgekommen sein, dass Person B keine Bescheide und keine Mahnung erhalten hat, sowie weitere Rechtsfragen zum Thema Zweitwohnung vorliegen und deswegen noch keine Anfechtungsklage beim Verwaltungsgericht zur gerichtlichen Klärung des Sachverhaltes durchgeführt wurde, dann könnte es möglicherweise von Vorteil sein, dass an Stelle einer Vollstreckungsabwehrklage, zunächst der im Forum vielfach diskutierten Rechtsweg, Antrag auf Rechtschutz §123 VwGO beim VG zu stellen und Anfechtungsklage beim VG einzureichen,  bestritten wird. Es soll vorgekommen sein, dass parallel zu diesem Rechtsweg das Amtsgericht in einer Erinnerung über den Rechtsweg beim VG informiert worden ist.

Folgende rechtliche Mittel und Möglichkeiten zum Thema Zwangsvollstreckung wurden im Forum diskutiert und stehen dem Betroffenen zur Verfügung:

1. Sich unbedingt mit dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz (VwVG) des jeweiligen Bundeslandes vertraut machen.

2. Auf den Rechtsbehelf oder die Rechtsbehelfsbelehrung des Schreibens mit seinen Möglichkeiten und Fristen achten.

3. Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gemäß §80 Abs. 4 VwGO bei der zuständigen Rundfunkanstalt stellen.

4. Antrag auf vorläufigen Rechtschutz gemäß § 123 VwGO beim zuständigen Verwaltungsgericht stellen (evtl. Anleitung und Hinweise hierzu auf der Internetseite des VG).

5. Anfechtungsklage gegen zuständige Rundfunkanstalt beim zuständigen Verwaltungsgericht (evtl. Anleitung und Hinweise hierzu auf der Internetseite des VG).

6. Termin zur Vermögensauskunft wahrnehmen (möglichst mit Begleitung) und protokollieren lassen, dass man zur Prüfung des Sachverhaltes rechtliche Mittel einsetzen und die Prüfung durch die Gerichte veranlassen wird.

7. Erinnerung gegen die Vollstreckungshandlungen des Gerichtsvollziehers gemäß § 766 Abs. 1 ZPO einlegen und Einstellung der Zwangsvollstreckung gemäß §§ 766 Abs. 1, 732 Abs. 2 ZPO beim Amtsgericht beantragen.

8. Widerspruch gemäß § 882d Abs. 1 ZPO gegen die Eintragungsanordnung nach § 882c ZPO einlegen und Antrag auf Aussetzung gemäß § 882d Abs. 2 ZPO gegen die Eintragungsanordnung nach § 882c ZPO beim Amtsgericht stellen.

9. Vollstreckungsabwehrklage gemäß § 767 ZPO gegen die Zwangsvollstreckung beim Amtsgericht einreichen.

Weitere Hinweise hierzu bitte die Suche-Funktion verwenden und z.B.:

Ablauf +3a Reaktion auf Zwangsvollstreckung ["Beitragsschuldner"]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74838.html#msg74838

Markus KA:

--- Zitat von: pstfch am 04. Dezember 2018, 10:19 ---Genau so könnte es vorgekommen sein. Rechtschutz §123 beim VG und Erinnerung gegen die Vollstreckungshandlungen des Gerichtsvollziehers gemäß §766 Abs. 1 ZPO mit Verweis auf Rechtsweg beim VG könnte heute beim Amtsgericht eingereicht werden. Der Rechtschutz müsste sich dann auf die Anfechtungsklage beziehen, richtig?
--- Ende Zitat ---

Um das Thema Anfechtungsklage hier zu beenden, da es in diesem Thread um das Thema Vollstreckungsabwehrklage handeln sollte, abschließender Hinweis:

Es könnte in einem fiktiven Fall vorgekommen sein, dass folgender Antrag gestellt und gleichzeitig zusätzlich die entsprechende Anfechtungsklage eingereicht wurde:


--- Zitat ---Max Mustermann                  Musterstadt, den XX.XX.2018
Musterstrasse 00
88888 Musterstadt



Verwaltungsgericht Musterstadt
Musterstrasse 1
88888 Musterstadt



Antrag auf vorläufigen Rechtschutz gemäß § 123 VwGO


 

Max Mustermann, Musterstrasse 40, 88888 Musterstadt.         
                                       -Antragsteller-

gegen

Rödelfunk, vertr. durch den Intendanten, Funkstraße 000, 00000 Funkhausen

                              -Antragsgegner-

vorläufigen Rechtschutz gemäß § 123 VwGO,
wegen Rundfunkbeitrag,


Es wird beantragt,

den Antragsgegner im Wege der einstweiligen Anordnung zu verpflichten, die mit Vollstreckungsersuchen vom XX.XX.2018 eingeleitete Vollstreckungsmaßnahmen vorläufig bis zum Eintritt der Rechtskraft der Entscheidung in der Hauptsache

- Klage vom heutigen Tag -

einzustellen.


Max Mustermann

Anlage:
Schreiben der Gerichtsvollzieherin vom XX.XX.2018

--- Ende Zitat ---

Shuzi:
In der ersten Zeile (01.17 ...) der Aufstellung der rückständigen Forderungen des eingestellten Dokuments ...

https://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=dlattach;topic=29103.0;attach=22394

... wird eine Mahngebühr von 4 Euro aufgeführt (erlassen durch SWR).
Wurde dazu auch ein zugehöriger Verwaltungsakt erlassen und bekanntgegeben?

Falls nicht, könnte der OGV bei der Beitreibung evtl. vor unerwartete Probleme gestellt werden.

Siehe:
Mahngebühren des Rundfunks sind nicht vollstreckbar
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29014.0.html

gez_verachter:

--- Zitat von: Markus KA am 24. Oktober 2018, 17:29 ---
Vollstreckungsabwehrklage gemäß § 767 ZPO


Max Mustermann, Musterstrasse 00, 00000 Musterstadt
-Kläger-

gegen

Musterrundfunk, vertreten durch den Intendanten, Musterstrasse 230, 00000 Musterstadt
-Beklagter-


Es wird gemäß § 767 ZPO beantragt, die Zwangsvollstreckung für unzulässig zu erklären und die Zwangsmaßnahmen einzustellen.



Kläger

Anlagen:

Kopie Vorladung Gerichtsvollzieher

--- Ende Zitat ---


Warum ist hier keine Begründung enthalten? Oder ist dies nicht nötig, da parallel die Begründung im Antrag auf Vollstreckungsschutz einen Post davor enthalten ist?

MfG

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