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Autor Thema: Kleine Anfrage HH: Keine Beitragsminderung des Rundfunkbeitrags trotz Gewinn  (Gelesen 2111 mal)

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BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache 21/14552 vom 16.10.18

Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Ovens (CDU) vom 08.10.18 und Antwort des Senats

Keine  Beitragsminderung  des  Rundfunkbeitrags  trotz  Gewinne  beim  NDR?

Zitat
Der  NDR  ist  eine  größtenteils  über Rundfunkbeiträge  finanzierte  Sendeanstalt.  Dementsprechend  wichtig  ist  für  die  Rundfunkbeitrag  zahlenden  Bürger, dass mit dem eingenommenen Geld transparent umgegangen und klug gewirtschaftet wird. Der Geschäftsbericht 2016 des NDR weist in seiner Konzernertrags-  und  Aufwandsrechnung  eine  Auszahlung  von  419.524,02  Euro unter  dem  Posten  „Konzernfremden  Gesellschaftern  zustehender  Gewinn“ auf. Angesichts des knapp 90-prozentigen Anteils von Rundfunkbeiträgen am jährlichen  Ertrag  des  NDR  stellt  sich  die  Frage,  warum  konzernfremden Gesellschaftern  ein  so  hoher  Gewinn  zusteht,  verfügbares  Geld  aber  beispielsweise nicht zur Senkung des Rundfunkbeitrags verwendet wird.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

Bei  der  Erstellung  des  Konzernabschlussberichtes,  in  dem  auch  die  Position  „Konzernfremden  Gesellschaftern  zustehender  Gewinn“  veröffentlicht  ist,  handelt  es  sich um  eine  Besonderheit  des  Norddeutschen  Rundfunks  (NDR).  Gemäß  §  32  NDR- Staatsvertrag  ist  der  NDR,  anders  als  andere  Rundfunkanstalten,  dazu  verpflichtet, einen Konzernabschluss zu erstellen.

Die  genannte  Auszahlung  bezieht  sich  auf  Anteilseigner,  die  einen  Minderheitsanteil an  einer  Gesellschaft  des  Studio  Hamburg  Teilkonzerns  besitzen.  Die  Studio  Hamburg GmbH ist eine Tochter der NDR Media GmbH und damit eine mittelbare Beteiligung des NDR. Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) setzt für die Beteiligungsgesellschaften  von  ARD,  ZDF  und  Deutschlandradio  einen  Beteiligungsertrag  fest,  der  bedarfsmindernd  bei  der  Ermittlung  des  Finanzbedarfs  berücksichtigt wird.  Hierbei  legt  die  KEF  bestimmte  Renditeerwartungen  zugrunde  (siehe  hierzu 21.  KEF-Bericht,  Seite  242  fortfolgende).  Dies  führt  dazu,  dass  die  Erträge  aus  den Beteiligungen von ARD, ZDF und Deutschlandradio zu einer Senkung des Rundfunkbeitrags verwendet werden.

Der  angesprochene  Betrag  in  Höhe  von  419.524,02  Euro  steht  zum  ganz  überwie- genden Teil der ZDF Enterprises GmbH zu, die Mitgesellschafterin einer Studio Hamburg  Tochter  (Doclights  GmbH)  ist.  ZDF  Enterprises  ist  eine  100-prozentige  Tochtergesellschaft  des  ZDF,  der en  Beteiligungsertrag  insofern den  Finanzbedarf  des  ZDF mindert.

Der NDR selbst hat als Anstalt öffent lichen Rechts keine Gesellschafter.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen auf der Grundlage von Aus- künften des NDR wie folgt: 

1.    Über  wie  viele  konzernfremde  Gesellschafter  verfügt  der  NDR?  Bitte  aufschlüsseln  nach  Name,  Anteilen  und  Jahreszahl der Gesellschafterwerdung.
2.    Wie  hat  sich  seit  2010  die  Anzahl  der  konzernfremden  Gesellschafter  verändert? Bitte nach Jahreszahl und Anzahl aufschlüsseln.
3.    Welche Kriterien müssen erfüllt sein, um konzernfremder Gesellschafter beim NDR zu werden oder zu sein?
4.    Welche  Gesellschafterbeschlüsse  regeln  die  Ausschüttungen  an  konzernfremde Gesellschafter?
5.    Wie   haben   sich   die   jährlichen   Ausschüttungen   an   konzernfremde Gesellschafter von 2010 an entwickelt? Bitte nach Jahren aufschlüsseln.
6.     Wie  beurteilt  der  Senat  die  Existenz  von  konzernfremden  Gesellschaftern beim NDR und deren Gewinnanspruch?


Siehe Vorbemerkung. Im Übrigen: entfällt.

7.    In Drs. 21/5778 antwortet der Senat, dass über die aufgelisteten Immobilien  und  Grundstücke  keine  Schätzwerte  vorliegen,  da  keine  Verkaufsabsichten bestünden. Ist das immer noch der Fall?
Wenn nein, bitte Schätzwerte aufgeschlüsselt angeben.


Nach  Auskunft  des  NDR  werden  die  Immobilien  weiterhin  betrieblich  genutzt  und  es  bestehen keine Verkaufsabsichten. Die Immobilie im Mittelweg 47 wurde wie geplant im November 2016 veräußert. 

8.    Verfügt der NDR derzeit über nicht betriebsnotwendige Vermögen?
Wenn ja, welche?


Die  Frage  nach  möglichem  nicht  betriebsnotwendigem  Vermögen  ist  fester  Bestandteil der Prüfung des Jahresabschlusses des NDR. Für die Wirtschaftsjahre 2016 und 2017  haben  die  Wirtschaftsprüfer  festgestellt:  „Im  Berichtsjahr  ist  uns  kein  wesentliches nicht betriebsnotwendiges Vermögen bekannt geworden“.

Download des Originaldokuments (pdf, ~12 kb)
https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/63982/keine_beitragsminderung_des_rundfunkbeitrags_trotz_gewinne_beim_ndr.pdf

Alternativdownload hier im Anhang


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  • ...ceterum censeo, paludem esse siccandam
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Hallo!

Der arme Herr O. Er wird überrascht sein, wie seine politische Karriere ein jähes Ende findet.

Es geht niemanden was an, wo "die Sahne untergehoben" wird. Auch keinen Abgeordneten. Gerade keinen Abgeordneten. Es ist schließlich "staatsferner" Rundfunk.

Wieso kommt keiner auf die Idee zu fragen, wieso es diese GmbH's überhaupt gibt -- schließlich sind die Anstalten bereits Unternehmen.

MfG
Michael


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. Oktober 2018, 02:32 von Bürger«
- "Überflüssige Gesetze tun den notwendigen an ihrer Wirkung Abbruch." - Charles de Secondat, Baron de la Brède et de Montesquieu
- qui custodiet custodes manipulatores opinionis?
- Schönen Gruß vom saarländischen Dachdecker "Unsern ÖRR in seinem Lauf, hält weder Ochs noch Esel auf"

  • Moderator
  • Beiträge: 3.158
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Dies wäre auch eine interessante kleine Anfrage für Baden-Württemberg:

Zitat
Der Verwaltungsdirektor führt aus, dass der SWR das vergangene Haushaltsjahr miteinem Überschuss abschließen  könne.  Das um Sondereffekte bereinigte operative  Ergebnis betrage 31,3 Millionen.
Quelle:
Protokoll Öffentliche Sitzung des Rundfunkrats des SWR Freitag, 15.06.2018
https://www.swr.de/-/id=22644926/property=download/nid=12338976/tfs10y/index.pdf


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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

L
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Zitat
Siehe Vorbemerkung. Im Übrigen: entfällt.

Diese "Antwort" auf die gestellten Fragen 1.-6. wirkt schon recht dreist.

Es macht nicht den Eindruck, dass der Senat auf diese heiklen Fragen in der "Vorbemerkung" bereits eine Antwort gegeben hat ...


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