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Autor Thema: Ärger mit dem Beitragsservice der GEZ  (Gelesen 3459 mal)

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Ärger mit dem Beitragsservice der GEZ
Autor: 16. Oktober 2018, 15:14

Bildquelle: https://gez-boykott.de/ablage/presselogo/passauer_neue_presse.png

Passauer Neue Presse        16.10.2018
von Christian Eckl

Regensburg/München
Ärger mit dem Beitragsservice der GEZ

Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts befreit Zweitwohnsitz-Eigentümer von der Gebühr. Doch ein pensionierter Zeitsoldat muss darum streiten, nicht mehr zahlen zu müssen – der Beitragsservice, der früher als GEZ bekannt war, glaubt den eigenen Daten mehr als dem Einwohnermeldeamt.
Zitat
Er und seine Frau besitzen seit den 80er Jahren eine Zweitwohnung in Feldkirchen bei München. Als das Bundesverfassungsgericht im Juli 2018 verkündete, dass Zweitwohnungsbesitzer über Gebühr belastet würden, wenn sie für zwei Wohnungen zahlen müssen, wurde Schmitt hellhörig. Bislang zahlte er nämlich für die Wohnung in Pentling – und für die Wohnung in Feldkirchen."Ich habe sofort an den Beitragsservice geschrieben und korrekt das getan, was vom Bundesverfassungsgericht quasi empfohlen wurde: Ich habe die Meldungen von mir und meiner Frau beigelegt, die beweisen, dass wir Erstwohnsitz in Pentling und Zweitwohnsitz in Feldkirchen angemeldet haben." Für die Schmitts, so glaubte der pensionierte Soldat, müsste der Fall also erledigt sein. So spart sich die Familie 52 Euro im Quartal. Doch er hat die Rechnung ohne den Beitragsservice gemacht.
Zitat
Der teilte ihm nämlich mit Schreiben vom 27. September mit, dass der Beleg des Einwohnermeldeamtes die eine Sache sei. "In Ihrem Fall sind die Voraussetzungen für eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für Ihre Nebenwohnung nicht erfüllt, weil die Hauptwohnung bei uns nicht auf Ihren Namen gemeldet ist", lässt der Beitragsservice ausrichten. Gleichzeitig legt sie ihm aber die Datenschutz-Grundverordnung bei.
Weiterlesen auf :
https://www.pnp.de/nachrichten/bayern/3106376_Aerger-mit-dem-Beitragsservice-der-GEZ.html



Siehe auch :
Verband d. Arbeitn. d. Bundeswehr - Rdf.-beitrag f. Nebenwhg. verf.-widrig
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28963.0

Anonymer Wohnen mit DSGVO: Wiener Mieter ohne Namensschilder
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=29003.0

Zweitwohnungen: Beitragsservice verschickt erste Befreiungs-Bescheide
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28916.0

Länder fordern Einzelfallprüfung von Rundfunkbeitrag in Zweitwohnung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28162.0

"GEZ" will nicht aus den Köpfen raus
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28184.0

Die rundfunkpolitische Gemütlichkeit ist für den Bayerischen Rundfunk beendet
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=29011.0


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Re: Ärger mit dem Beitragsservice der GEZ
#1: 16. Oktober 2018, 15:20
Nebenbemerkung:

Ärger mit dem Beitragsservice der GEZ
Quelle: im Einstiegsbeitrag verlinkter Artikel

Hahahaha - also das hatten wir glaub ich wirklich noch nicht
"Beitragsservice der GEZ"

Qualitätsjournalismus at its best ::)


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Re: Ärger mit dem Beitragsservice der GEZ
#2: 19. Oktober 2018, 13:49
Tja, da sieht man mal, wie so eine Zweitwohnungsbefreiung mißverstanden werden kann.
Wenn zwei Personen in zwei Wohnungen gemeldet sind (Bsp. Soldat und seine Frau), dann kann der BS argumentieren, daß eine Person für Wohnung 1 zahlen muß und wenn es dieser Person zu viel ist, auch für Wohnung 2 zu zahlen, dann eben die andere Person dafür zahlen muß.
Bei den Zweitwohnungsfällen vor dem BVerfG ging es um Singles, die für zwei Wohnungen zahlen sollen. Der Unterschied: Einmal muß tatsächlich nur einer (Single) für zwei Wohnungen zahlen, im anderen Fall müssen zwei (Soldat und seine Frau) für zwei Wohnungen zahlen und können darum die Zahlungspflicht unter einander aufteilen.
Ihr glaubt doch nicht ernsthaft, daß sich der BS so viele Fische durch die Netze gehen läßt?


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Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Re: Ärger mit dem Beitragsservice der GEZ
#3: 19. Oktober 2018, 14:33
Zitat
"Werner Schmitt ist ein akribischer Mann, Schlamperei kann man ihm also ganz und gar nicht vorwerfen. Der Soldat im Ruhestand ist studierter Ingenieur, er weiß, dass man mit Behörden manchmal auch ringen muss, um Recht zu bekommen."

Bleibt nur zu hoffen, dass Herr Schmitt für das Recht zu kämpfen und sich zu wehren nicht verlernt hat, beim nächsten Festsetzungsbescheid Widerspruch einlegt und die Sache gerichtlich klärt. Muss er doch nun 1 1/2 Beitrag bezahlen.


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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

 
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