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Autor Thema: Deutschlandradio: Hörfunkrat und Verwaltungsrat werden vergrößert  (Gelesen 1965 mal)

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Medienkorrespondenz, 02.10.2018

Deutschlandradio: Externe Experten für Verwaltungsrat


Zitat
Beim Deutschlandradio ist das Verfahren zur Wahl von zwei externen Sachverständigen gestartet worden, die dem ab 2019 personell vergrößerten Verwaltungsrat der Hörfunkanstalt neu angehören werden. Der Hörfunkrat des Deutschlandradios hat in seiner Sitzung am 6. September in Berlin beschlossen, die Suche nach Kandidaten für die beiden Plätze über eine öffentliche Ausschreibung vorzunehmen. Der Ausschreibungstext wurde vom Hörfunkrat am 6. September beschlossen und am 2. Oktober auf der Internet-Seite des Deutschlandradios veröffentlicht. Die Bewerbungsfrist endet demnach am 2. November.
Laut dem zum September 2017 novellierten Deutschlandradio-Staatsvertrag wählt der Hörfunkrat die zwei Sachverständigen in den Verwaltungsrat, der ab 2019 von bisher acht auf dann zwölf Sitze erweitert wird. Vorsitzender des Verwaltungsrats ist seit August 2014 ZDF-Intendant Thomas Bellut. […]

Ebenso wie der Verwaltungsrat wird Anfang nächsten Jahres auch der Hörfunkrat des Deutschlandradios personell vergrößert. Die Anzahl der Sitze steigt von bisher 40 auf dann 45 Plätze. […]

Dass beim Deutschlandradio Hörfunkrat und Verwaltungsrat vergrößert werden, geht zurück auf die 2017 in Kraft getretene Neufassung des Deutschlandradio-Staatsvertrags, auf die sich die Bundesländer Ende 2016 geeinigt hatten (vgl. MK-Artikel). Anlass für die Staatsvertragsnovelle war das sogenannte ZDF-Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom März 2014. […]

Beim Verwaltungsrat beträgt der Politikeranteil exakt 50 Prozent, beim Hörfunkrat knapp 50 Prozent. […]

Weiterlesen auf:
https://www.medienkorrespondenz.de/politik/artikel/deutschlandradio-externe-experten-fuer-verwaltungsratnbsp.html



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Wie erfolgt die Rundung bei 30% Anteil aus Politik und 45 Sitzen  -auf oder ab-, weil 13,5 Personen wird wohl schlecht ankommen. 40 Plätze wären ja vielleicht leichter zu verteilen, dann wären 30% maximal 12.


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Wie erfolgt die Rundung bei 30% Anteil aus Politik und 45 Sitzen  -auf oder ab-, weil 13,5 Personen wird wohl schlecht ankommen. 40 Plätze wären ja vielleicht leichter zu verteilen, dann wären 30% maximal 12.

Nach "ZDF-Urteil" des BVerfG dürfen max. ein Drittel der Vertreter aus dem staatlichen bzw. staatsnahen Bereich kommen.
Besonders lesenswert die abweichende Meinung von Richter Paulus
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2014/03/fs20140325_1bvf000111.html

Deutschlandfunk hatte und hat folglich sage und schreibe über ca.5 Jahre eine verfassungswidrige staatsnahe Zusammensetzung der Gremien.
Beim MDR sieht es ähnlich aus. hier dürfte eine Änderung hin zu einer verfassungsgemäßen Zusammensetzung der Gremien erst in 2-3 Jahren vollzogen werden.
Sind weitere Landesrundfunkanstalten, die jetzt 4 Jahre nach dem ZDF-Urteil eine fortbestehend verfassungswidrige Zusammensetzung der Rundfunkgremien besitzen bekannt?


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Ah, okay - nicht 30% - blöd.
Warum 1/3 - ist das nicht zuviel? ;)
Wären da nicht 39 Plätze besser? ;)
Warum werden das mehr?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Oktober 2018, 17:00 von Bürger«

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Warum werden das mehr?
Weil dann mehr an den Futtertrog können.


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Warum werden das mehr?
Das könnte daran liegen, weil so gut wie alles gesteigert wird.
Wir kennen das aus der Wirtschaft.
Aber auch die Zuwanderung, die Verschuldung, die fake-news, die Abgaben, der Rundfunkbeitrag,
die Zusatzrenten usw. .


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