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Autor Thema: Abmeldung vom Rundfunkbeitrag nur Online möglich?  (Gelesen 2911 mal)

K
  • Beiträge: 211
Nehmen wir mal an, das Familie A planen würde ins Ausland umzuziehen. Auf der Internetseite von Rundfunkbeitrag wäre die Abmeldung für dieses Szenario nur Online möglich oder gehts auch anders? Also mit einen PDF Ausdruck und sicherheitshalber von einem Boten zustellen lassen.

Alle Formulare
https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/formulare/index_ger.html

"Wohnung abmelden
Sie möchten Ihre Wohnung ab­melden, weil Sie in eine andere Wohnung ziehen, für die bereits ein Rund­funk­beitrag gezahlt wird? Oder Sie ziehen ins Aus­land? Nutzen Sie dieses Formular.

Online ausfüllen
"

Das sind echte Spaßvögel. Eine Zusendung der Abmeldebestätigung wäre wohl nur in Deutschland möglich. Eigentlich ginge dies auch Online, denn wenn man die Sachen Online einreicht, dann ginge auch eine Abmeldebestätigung per Email.

Jemand eine Idee?



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K
  • Beiträge: 211
Schade, niemand eine Idee? Ist denn noch niemand ins Ausland verzogen?

Das kann doch nicht wahr sein, dass man wirklich z. B. noch einen Anwalt damit beauftragen muss wegen der Abmeldebestätigung. Tolle Wurst.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. November 2018, 01:07 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 3.247
Wie wäre es mit Fax vorab? Und den Brief dann per Normalpost hinterher... natürlich an die Landesrundfunkanstalt und nicht an den Beitragsservice Köln!
Online hätten die gern, ohne Papier geht die Abzocke schneller!


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

P
  • Beiträge: 3.997
Es geht immer auch anders. Person A muss doch nicht die vorbereiteten Formulare nutzen.

Eine Person X würde, wenn sie tatsächlich angemeldet sein würde, das Abmelden schriftlich erledigen.

Falls eine Person X eine Bestätigung dafür wollte, würde Person X eine Adresse angeben, wohin die Antwort gehen soll.
Das könnte auch ein Postfach sein.

Eine Person X würde in jedem Fall nicht dieses online-Formular nutzen, sondern einen Übertragungsweg, welcher sicherstellt, dass diese Erklärung auch tatsächlich ankommt.
Z.B. Fax, Bote oder persönlich - bei Bote oder persönlich mit unmittelbarem Empfangsbekenntnis.
Ankommen sollte diese zudem bei einer LRA. Mit einem rechtlichen Nichts würde kein Kontakt hergestellt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. November 2018, 01:08 von Bürger«

K
  • Beiträge: 211
Sieht so aus als wenn man alles doppelt und dreifach machen muss. Also Online einreichen und Screenshots erstellen und diese dann ausdrucken und an alle noch zusätzlich schicken. Früher gab es eine Datei die man ausdrucken konnte oder ein Formular bei den Banken. Letzteres wäre mir lieber, weil man das einfach durch einen Boten hätte übergeben können und somit auch einen Nachweis gehabt hätte.

Einen Nachsendeauftrag darf man bestimmt auch noch machen. Und man muss da dranbleiben damit man falls man in 30 Jahren seine Rente beantragt nicht gleich noch die letzten 30 Jahre fürs TV blechen muss.

Ich werde mir mal den Spaß erlauben und bei meiner Zwangs-LRA anfragen wie das zu handhaben ist für Menschen ohne Internet und ohne Computer.

Danke euch allen.


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  • Moderator
  • Beiträge: 3.247
Kurze Zwischenbemerkung: Es gibt Anträge, bei denen gibt es eine Formularpflicht. Beim Rundfunkbeitrag habe ich davon nichts gelesen.

Desweiteren sind Formulare immer dazu da, der "Behörde" die Massenabfertigung zu erleichtern. Wollen wir das in diesem Fall?

Formulare könne auch gut rechtlich wichtige Dinge unter den Tisch fallen lassen. Mit einer Unterschrift bestätigt man dann, dass einem vielleicht unbekannte Sachverhalte egal sind. z.B bei der Angabe der Teilnehmernummer des mitwohnenden Zahlers im Anmeldeformular. Diese Nummer ist ein persönliches Datum von ihm und darf nicht ohne seine Erlaubnis weiter gegeben werden. Gibt man sie an, bestätigt man die Erlaubnis ohne das es sie gibt, bzw. ohne dass man vorher erfahren hat, das die Erlaubnis erforderlich ist.

Der Beitragsservice ist bestens geschult in solchen Verschleierungstaktiken. Siehe den von mir erstellten Thread
Beabsichtigte Vertuschung in den formularbasierten Schreiben des Beitragsservice
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7419.msg54341.html#msg54341


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. November 2018, 10:31 von seppl«
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

 
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