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Autor Thema: Mehr Aufgaben - aber geringere Haushaltsmittel für die LFK  (Gelesen 1563 mal)

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infosat, 02.10.2018

Finanzielles Engagement reicht nicht aus um DAB+ als Alternative zu UKW zu etablieren


Zitat
Auf der jüngsten Sitzung des Medienrates der Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK) stand auch das Thema „Entwicklung des digitalen Radios“ auf der Tagesordnung. Trotz positiver Wachstumsraten bei DAB+ reiche das bisherige finanzielle Engagement der LFK nicht aus, um das Digitalradio flächendeckend als Alternative zu UKW zu etablieren, teilte die LFK mit.  […]

Grund der Rückgänge seien geringere Mittel aus dem Rundfunkbeitrag, aus dem auch die Arbeit der LFK finanziert wird. Das Bundesverfassungsgericht hat den Rundfunkstaatsvertrag in seinem Grundsatzurteil im Juli 2018 zwar im Wesentlichen für verfassungskonform beurteilt, aber kleine Einschnitte in der Veranlagung von Zweitwohnungen vorgenommen. „Auch wenn das Bundesverfassungsgericht die Wichtigkeit der Arbeit der Landesmedienanstalten in seinem aktuellen Urteil hervorgehoben hat, bedeutet der weitere Rückgang der Beitragsmittel für den öffentlich-rechtliche Rundfunk zwangsläufig auch für die LFK weniger Haushaltsmittel für die Förderung etwa von Medienkompetenzprojekten oder für den regionalen und lokalen privaten Rundfunk in Baden-Württemberg“, so der LFK-Präsident. […]

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https://www.infosat.de/entertainment/lfk-finanzielles-engagement-reicht-nicht-aus-um-dab-als-alternative-zu-ukw-zu


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Siehe auch :
satnews.de        04.10.2018
Baden TV kann weitersenden
http://www.satnews.de/mlesen.php?id=1a357202f7ab58ceb49120aa741fa7fb
Zitat
Ob nun im novellierten Medienstaatsvertrag geplante neue Regulierungsaufgaben bei den Medien-Plattformen, Medienintermediären und Benutzeroberflächen, die Aufsicht in den sozialen Netzwerken oder der Datenschutz – die Aufgaben der LFK wachsen, aber die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel sinken. Darauf wies LFK-Präsident Dr. Wolfgang Kreißig in der Sitzung des Medienrates hin. Grund der Rückgänge seien geringere Mittel aus dem Rundfunkbeitrag, aus dem auch die Arbeit der LFK finanziert wird. Das Bundesverfassungsgericht hat den Rundfunkstaatsvertrag in seinem Grundsatzurteil im Juli 2018 zwar im Wesentlichen für verfassungskonform beurteilt, aber kleine Einschnitte in der Veranlagung von Zweitwohnungen vorgenommen. „Auch wenn das Bundesverfassungsgericht die Wichtigkeit der Arbeit der Landesmedienanstalten in seinem aktuellen Urteil hervorgehoben hat, bedeutet der weitere Rückgang der Beitragsmittel für den öffentlich-rechtliche Rundfunk zwangsläufig auch für die LFK weniger Haushaltsmittel für die Förderung etwa von Medienkompetenzprojekten oder für den regionalen und lokalen privaten Rundfunk in Baden-Württemberg“, so der LFK-Präsident. „Wir brauchen darum zukunftsfähige Finanzierungsgrundlagen für die LFK, um auch weiterhin unsere wichtigen Aufgaben im vollen Umfang leisten zu können“.

Medienkompetenz: LfK und SWR entwickeln Strategie für Digitalisierung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28034.0

Kleine Anfrage BW: Empfang der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=26107.0


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