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Autor Thema: Forderung v. Finanzbehörde Hamburg - Dienstaufsichtsbeschwerde  (Gelesen 3295 mal)

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Vorgeschichte:
Betroffener lebte in einer Stadt im Südosten und stellte dort irgendwann Zahlungen an das Rundfunkinkasso ein.
Briefverkehr über Sinnhaftigkeit, moralische Hindernisse usw. - Dann kam es zu einer Zwangsvollstreckung mit Gerichtsvollzugsmensch. Betroffener klagte gegen Südostfunk und verlor die Klage, zahlte an Gerichtsvollzugsmensch, erfuhr dann von einem Eintrag im öffentlichen Schuldnerverzeichnis und hatte dann noch mehr Schriftverkehr mit Südostfunk.

Letztendlich schrieb Südostfunk, dass Vollstreckungsversuchen vom Dezember 2014 sowie die hier entstandenen Kosten in voller Höhe ausgeglichen seien. Dieses Vollstreckungsersuchen ging bis Zwangsgeld Sommer 2014.
Südostfunk veranlasste die Löschung des Eintrags. Die Welt war wieder in Ordnung. Es war Frühling 2017.

Sommer 2017
Betroffener konnte ohne Eintrag im Schuldnerverzeichnis zu einer Stadt in den Norden ziehen und tat dies auch. Rundfunkinkasso wollte nun Geld haben, vor allem noch viel Geld von der Zeit aus der Stadt im Südosten.
Schriftverkehr mit dem Nordfunk, wobei das nur halb stimmt, denn Rundfunkinkasso schrieb Betroffener und Betroffener schrieb Nordfunk, aber Nordfunk schrieb nichts oder der Briefzusteller hat Angst vor dem Briefkasten. Weiß keiner, aber Betroffener hat Einschreibbelege dazu.
Manchmal kam noch Rundfunkinkasso, aber Antwort immer nur an Nordfunk seitens Betroffener und da kommt es ja zu nichts. Inzwischen war auch schon fast Sommer 2018.

Sommer 2018
Es kommt ein Brief von Geldfinanzbehörde von Stadt in Norden. Der Brief hat keine Unterschrift, keinen Namen und kein Siegel, aber ein Satz, es sei legitim, da über automatische Einrichtungen erstellt. Sie interessiere sich nicht für Hintergründe, sondern wolle nur das Beste von Betroffener: Sein Geld!
Und zwar für Nordfunk für Zeiträume Frühjahr 2014 bis Frühjahr 2015. Nordfunk wohne dabei bei Rundfunkinkasso in Weststadt. Zusätzlich möchte Geldfinanzbehörde bisschen mehr Geld haben für ihre Arbeit.
Alles sei rechtens, Betroffener müsse nur zahlen.

Betroffener bezweifelte die Echtheit dieses Schreiben und schrieb Geschäftsführer von Geldfinanzbehörde.
Sofern Echtheit vorhanden, sei Gläubiger fehlerhaft (Nordfunk hat Adresse in Stadt im Norden und habe keine Wohnung laut Internetpräsenz in Weststadt - Aber Rundfunkinkasso wohne dort). Gültige Bescheide fehlen, denn da habe Betroffener nicht in Stadt im Norden gewohnt. Kommunikation mit Nordfunk nicht möglich, denn Nordfunk antworte nicht.
Geldfinanzbehörde antwortete nach wenigen Tagen mit Vor- und Nachnamen und Unterschrift. Alle Geldwünsche kämen von Südostfunk, aber nun wohne Betroffener im Nordfunk-Bereich und Nordfunk hätte alles veranlasst. Alles legitim laut Staatsvertrag.
Also antwortete Betroffener wieder an Geldfinanzbehörde und beschwerte sich unter anderem im Antwortschreiben nicht alle Fragen beantwortet bekommen zu haben und festgestellt zu haben, dass da ein Fax als Anhang mitgesandt wurde, aber nicht alle Seiten. Zusätzlich möchte Betroffener den Auftrag sehen.
Antwortschreiben von Geldfinanzbehörde an Betroffener wieder nach wenigen Tagen. Vorname wurde nun vergessen und entsprechend die Unterschrift gekürzt (möglicherweise eine Paraphe). In dem Antwortschreiben die fehlenden Faxseiten und der Auftrag in Form einer Textdatei mit Siegel und Unterschrift von jemanden aus Geldfinanzbehörde. Gläubiger sei Nordfunk mit Sitz in Stadt im Norden. Noch ein paar Seiten für eine mögliche Anfechtungsklage waren auch dabei.

Klagen? Nur teuer, viel Show und kein gewünschtes Ergebnis. Das kennt Betroffener schon. Aber das BGH hatte ein Urteil vom 29.11.1954 unter AZ. III ZR 84/53 gesprochen.

Also schrieb Betroffener dann zwei Aufträge an Geldfinanzbehörde.
Antrag 1: Antrag zur Feststellung des Gläubigers sowie des Antragstellers des Zwangsvollstreckungsverfahrens und Aussetzung der Vollziehung bis die Angelegenheit abgeschlossen
Begründung:
  • Geldfinanzbehörde möchte Geld für Nordfunk, der beim Rundfunkinkasso wohne, aber Textdatei sagt er wohne in Stadt im Norden
  • Antragsteller darf nur Nordfunk sein, aber auch da darf nicht jeder Anträge oder gar Aufträge stellen

Antrag 2: Sofortige Einstellung des Zwangsvollstreckungsverfahrens mit Aussetzung der Vollziehung, bis Angelegenheit abgeschlossen ist
Begründung:
  • Gültiger Titel fehle, denn Zwangsvollstreckungsverfahren von Südostfunk wurde bis Mitte 2014 eingetrieben, aber diese Forderung wolle Geld ab Frühjahr 2014
  • Gläubiger zwischen Textdatei und Forderungsschreiben stehen im Widerspruch
  • Unklar, welche berechtigte oder unberechtigte Person den Vollstreckungsauftrag erstellt habe
Anhänge zum Antrag 2:
  • Schreiben Gerichtsvollzieher von Stadt im Südosten
  • Vollstreckungsersuchen vom Intendaten von Südostfunk
  • Bestägigung der vollständigen Bezahlung der Forderung an Südostfunk

Antragsbearbeitung (oder doch nicht?)
Tage vergingen. Nichts.
Wochen vergingen. Nichts.
Sieg? Vielleicht käme nichts mehr oder eine Antwort mit Möglichkeit einer Dienstaufsichtsbeschwerde? Die Hoffnung war da und nach 6 Wochen kommt eine Antwort von Geldfinanzbehörde:
Rundfunkinkasso habe festgestellt, dass Nordfunk das Geld haben müsse. Alles sei legitim. Außerdem sei Klage von Betroffener während der Zeit aus Stadt im Südosten abgewiesen. Nun zahle. Husch husch... in 3 Tagen müsse Geldfinanzbehörde die Vollstreckung weiter betreiben. Außerdem brauche Geldfinanzbehörde nun auch Geld für Auskunft bei Schufa und für das ganze Porto ihrer Schreiben.
Dienstaufsichtsbeschwerde starten? Ne ne, einfach wieder keinen Namen und keine Unterschrift, aber Begründung es sei legitim, da Schreiben mit Hilfe automatischer Einrichtung erstellt. Ganz individuelles Schreiben automatisch erstellt - Ist etwa die Geldfinanzbehörde bei künstlicher Intelligenz schon so weit?
Das Schreiben vom Rundfunkinkasso ist auch als Kopie dabei. Da heißt es, Verrechnung eingehender Zahlungen sei bei Südostfunk und Nordfunk ähnlich geregelt und es seien ganz viele Kosten bei Vollstreckung angefallen, so dass Forderungen von Frühjahr 2014 nur teilweise beglichen wurden. Somit müsse nun nochmal beginnend ab Frühjahr 2014 vollstreckt werden. Beim Rundfunkinkasso-Schreiben sei noch von einer anhängenden Kopie die Rede, aber die hat Betroffener nicht im Schreiben.
Interessant sind hier noch Datumdetails: Die Sendungsverfolgung besagt, dass die Anträge ankamen und einen Tag später wurde von der Geldfinanzbehörde an das Rundfunkinkasso geschrieben, welches dann rund 6 Wochen an Zeit für ihre Bearbeitung gebraucht hat. 2 Tage später hat dann die Geldfinanzbehörde an Betroffener ihr Schreiben datiert und von diesem Datum plus 7 Tage (nicht Arbeitstage) als Frist gesetzt. 4 Tage nach diesem Datum hat Betroffener das Schreiben dann ja auch erhalten.

Aufmerksame werden feststellen: Die Anträge wurden nicht oder zumindest nicht abschließend bearbeitet, denn eine Ablehnung oder gar Antragserfüllung fehlen. Weitergehen soll es offensichtlich trotzdem. Eine Untätigkeitsklage soll aber erst nach einer Frist von 6 Monaten möglich sein.

Betroffener stellte wieder einen Antrag, denn nun möchte Betroffener die fehlenden Daten zwecks Dienstaufsichtsbeschwerde und erneut sofortige Aussetzung der Vollstreckung bis zur vollständigen Antragsbearbeitung. Darin fordert Betroffener also Vor- und Nachnamen von Sachbearbeiter des letzten Schreibens sowie Namen und Anschrift dessen Vorgesetzten. Außerdem Vornamen der Geschäftsführung sowie dessen Vorgesetzten samt Anschrift. Alle Schreiben gehen schon an die Geschäftsführung der Geldfinanzbehörde, also ist der Nachname ja schon mal bekannt.  ::)
Betroffener hat ja schon festgestellt, dass eine Schufaauskunft eingeholt wurde. Die Schufa soll Betroffener schreiben, wann wer Daten über ihn eingefordert und welche Daten der Anfordernde erhalten hat ("Es lebe die DSGVO!"  ;)). Wenn es nach der Antragsstellung war, gibt es ja noch mehr Basis für eine Dienstaufsichtsbeschwerde.
Auch liegt bei Betroffener ein Schreiben vom Südostfunk, der ja erklärt, dass deren Vollstreckungsersuchen samt Kosten voll erfüllt wurde. Das Rundfunkinkasso erklärt aber der Geldfinanzbehörde, dass da ja viel mehr Kosten angefallen seien und diese damit nun auch vollstreckt werden.

Ausblick
Die Anträge müssen noch bearbeitet werden, danach kommt es voraussichtlich zu noch viel mehr Anträgen, weil deren Antwort sicher noch viel mehr Fragen oder Dienstaufsichtsbeschwerden nach sich zieht.
Ein Antrag zur technischen Aufstellung ist wohl auch unausweichlich, denn es ist überhaupt nicht mehr klar, wann welche Kosten wann und wie verrechnet wurden.
Wenn Betroffener schon mal Beschäftigung bekommt, darf ja wohl die Gegenseite auch ein bisschen mehr Spaß für das gewünschte Ziel bekommen.  >:D
Gibt es ähnliche Erlebnisse?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. September 2018, 18:13 von Bürger«

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Ein paar Fragen, bevor die fiktive Geschichte weitergehen kann:

Ab wann ist eine Vollstreckung abgeschlossen?
Welche Gesetze kamen und kommen hier zum Einsatz?
Dürfen Zeiträume aus der erfolgreichen Vollstreckung nochmal vollstreckt werden?

Betroffener hat nach viel Gegenwehr beim Gerichtsvollzieher für die Vollstreckung XX.XX.2014 den geforderten Betrag bezahlt.
Die Vollstreckung XX.XX.2014 forderte Gelder bis Mitte 2014 und hatte als Zusatzforderung die Kosten für die Vollstreckung seitens Gerichtsvollzieher drin.
Südostfunk hat nach Aufforderung Betroffener erklärt, dass das Vollstreckungsersuchen vom XX.XX.2014 sowie die hier entstandenen Kosten in voller Höher ausgeglichen seien.

Nun wohnt ja Betroffener inzwischen in einer Stadt im Norden und da bekommt ja Nordfunk die glitzernden Eurozeichen in den Augen. Nordfunk oder Rundfunkinkasso (wurde noch nicht geklärt wer das wirklich war - kann ja auch noch wer weiteres sein) hat die dortige Geldfinanzbehörde per elektronischem Vollstreckungsersuchen eingeschaltet und das Rundfunkinkasso erklärt nun, dass bei der Vollstreckung XX.XX.2014 viel mehr Kosten entstanden seien und Gelder aus der Vollstreckung hätten somit nicht bis Mitte 2014 gereicht und diese seien damit nur anteilsmäßig auf den Zeitraum Frühling bis Sommer 2014 angerechnet und damit müsse dieser Zeitraum nun für den Rest vollstreckt werden.
Dies geht so aus dem elektronischen Vollstreckungsersuchen nicht hervor.

Antrag für eine technische Aufstellung
Betroffener geht mal von einer möglichen Legitimität aus und hat nachgerechnet:
Im elektronischen Vollstreckungsersuchen (deren Forderungsgläubiger eine andere Adresse hat und gar nicht beim Rundfunkinkasso wohnt) ist der Gesamtzeitraum Frühjahr 2014 bis Frühjahr 2015, also genau ein Jahr. Dieser Gesamtzeitraum ist in 4 Zeiträumen aufgeteilt.
Unter so einem Zeitraum sind folgende Punkte aufgeführt:
  • Festsetzungszeitraum
  • Datum des Bescheids
  • Säumniszuschlag
  • Hauptforderung
  • Mahngebühren
  • Auslagen
  • Sonstige Kosten
  • Zahlung
Bei jedem der 4 Zeiträume wurde eine Hauptforderung rund 54,- Euro und ein Säumniszuschlag von 8,- Euro aufgeführt. Nur im Zeitraum Sommer bis Herbst 2014 kommen noch 3,- Euro Mahngebühren hinzu, die aus keinem Beleg während dieser Vollstreckung hervorgehen.
Alle anderen Punkte sind immer auf 0,- Euro, auch da, wo laut dem letztem Schreiben nochmal vollstreckt werden muss, weil die Zahlungen der letzten Vollstreckung nur anteilsmäßig eingeflossen seien. Ist dann zumindest an dieser Stelle 0,- Euro nicht zu wenig?

Die aufgeführte Summe von Hauptforderung, Nebenforderung und Gesamtsumme Rückstand können nur mit der auf Anforderung vom Rundfunkinkasso erhaltenen Zusatzinformation "Teilzahlung aus der letzten Vollstreckung" nachvollzogen werden.
Das elektronische Vollstreckungsersuchen ist aber für die Gesamtforderung unvollständig und es geht eben nicht hervor, wann Säumnisgebühr und Mahnungsgebühren berechnet wurden. Zeitgleich konnten doch keine Säumnisgebühr und eine Mahnungsgebühr erfolgen?

Frage an die Moderatoren:
Ein elektronische Vollstreckungsersuchen wurde für diese fiktive Geschichte als PDF erstellt. Darf diese hochgeladen werden oder soll diese vorher einem Moderator zugeschickt werden?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. September 2018, 18:20 von Bürger«

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Anfängerfehler!
Fragen zur mehrfachen Vollstreckung gehen in einem eigenen Thread weiter --> https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28875.0.html

Anm. Mod. seppl: Genannter Beitrag des links wurde vorerst wegen nicht geeignetem Anhangsdokument gelöscht.

In diesem Thread werde ich die fiktive Geschichte weiterschreiben.

Betroffener hat auch schon eine Antwort von Geldfinanzbehörde erhalten, die meint keine Namen für solche Beschwerden nennen zu müssen.

So schreibt aber z.B. eine Stadt wie Hamburg, dass eine Dienstaufsichtsbeschwerde an den Dienstvorgesetzten geschickt werden müsse, während eine Fachaufsichtsbeschwerde an die übergeordnete Behörde gerichtet werden müsse.
Quelle: https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11254738/

Es benötigt also tatsächlich keine Namen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. September 2018, 22:39 von seppl«

 
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