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Autor Thema: EuGH Luxembourg: Generalanwalt Schlussanträge C-492/17, 26.09.2018, 9.30 Uhr  (Gelesen 52198 mal)

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  • Beiträge: 3.158
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Meldung aus
EuGH Luxembourg: mündl. Verhandlung C-492/17, 04.07.2018, 9 Uhr
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27835.msg181043.html#msg181043

Gerade auf der EuGH Startseite unter "Neuigkeiten" entdeckt:
Zitat
Nº 140/2018 : 26. September 2018
Schlußanträge des Generalanwaltes in der Rechtsache C-492/17 Rittinger u.a.
es de en fr it pl pt
Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona schlägt dem Gerichtshof vor, festzustellen, dass die
Änderung des Kriteriums für die Entstehung des Beitrags zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland keine rechtswidrige staatliche Beihilfe darstellt

https://curia.europa.eu/jcms/jcms/j_6/de/

PDF mit der Pressemeldung:
https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2018-09/cp180140de.pdf


mit einer ersten Kommentierung im Forum:
Der Filz hat funktioniert:

Aus der Pressemeldung on oben:
Zitat
Zweitens kommt der Generalanwalt hinsichtlich des Gebrauchs des Mechanismus der
Verwaltungsvollstreckung zu dem Ergebnis, dass das Unionsrecht der deutschen Regelung,
die es den durch Rundfunkbeiträge finanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten
gestatte, zur Beitreibung rückständiger Beiträge ihre eigenen Vollstreckungstitel
auszustellen und zu vollstrecken
, ohne die ordentlichen Gerichte anrufen zu müssen, nicht
entgegenstehe. Neben anderen Erwägungen weist der Generalanwalt darauf hin, dass die
Kommission dieses Vorrecht in ihrer o. g. Entscheidung aus dem Jahr 2007 bereits
berücksichtigt habe.

Das könnte gerade so vom Beitragsservice geschrieben sein.

Wo bleibt die Anwendung der Europäischen Charta? Informationsfreiheit?

Sehr sehr enttäuschend Herr Campos Sánchez-Bordona!!

Von der EU ist also auch nichts zu erwarten, der Richter (der ans BVerfG wechseln wird) folgt meist dem Generalanwalt.

Es bleibt also nur die politische Lösung: AFD wählen. Sie wollen es nicht anders.


PS:
Zitat
In seinen Schlussanträgen von heute vertritt Generalanwalt Manuel Campos Sánchez-Bordona
erstens die Ansicht, dass das deutsche Gesetz, durch das der Entstehungstatbestand für den
Rundfunkbeitrag geändert werde, keine Änderung einer bestehenden Beihilfe darstelle und
daher keine neue Beihilfe schaffe, die bei der Kommission angemeldet und von ihr hätte
genehmigt werden müssen. Nach Auffassung des Generalanwalts fällt nämlich die erfolgte
Änderung nicht unter den Begriff einer wesentlichen Änderung der bestehenden Regelung.

- Man kann also eine Beihilfe beliebig ändern das macht nichts
- Vernebelung: eine geänderte Beihilfe muss genehmigt werden, egal ob die Änderung wesentlich war oder nicht
  Nur formale Änderungen sind nicht genehmigungspflichtig.

Aber wen interessiert schon der Gesetzeswortlaut.

PPS:
Und wenn das keine Änderung war, dann muss ich heute auch keinen Beitrag bezahlen, weil ich wie damals keine Geräte vorhalte.


Weitere Informationen siehe u.a. unter

Neuer Beschluss Dr. Sprißler, 5. Zivilkammer LG Tübingen: Vorlage beim EuGH
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24203.0.html

EuGH Luxembourg: mündl. Verhandlung C-492/17, 04.07.2018, 9 Uhr
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27835.0.html

EuGH C-492/17 - Brief an den Generalanwalt [Sammlung]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28353.0.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. November 2018, 22:15 von Bürger«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

  • Moderator
  • Beiträge: 3.158
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Zitat
"Die Änderung diene auch dem Zweck, die Beitragserhebung zu vereinfachen, die an zunehmender Säumigkeit der Beitragspflichtigen gelitten habe."

Und täglich grüßt das Murmeltier, leider hat in unserem Fall das Märchen von der Gebührenflucht nun auch das europäische Ausland erreicht.

Die Mär von der "Flucht aus der Rundfunkgebühr" i.V.m. "Erhebungsdefizit"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24715.msg156603.html#msg156603


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. September 2018, 12:34 von Markus KA«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

s
  • Beiträge: 172
SCHLUSSANTRÄGE DES GENERALANWALTS MANUEL CAMPOS SÁNCHEZ-BORDONA vom 26. September 2018(1)
http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=206121&pageIndex=0&doclang=de&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=1054623

Zitat
V.      Ergebnis

90.      Aufgrund der vorstehenden Ausführungen schlage ich dem Gerichtshof vor, den ersten Teil der zweiten Vorlagefrage für unzulässig zu erklären und die ersten drei Vorlagefragen des Landgerichts Tübingen wie folgt zu beantworten:

1.      Das baden-württembergische Gesetz vom 18. Oktober 2011 zur Geltung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags vom 17. Dezember 2010, durch das der Entstehungstatbestand für den Rundfunkbeitrag geändert wird, indem der Besitz eines Empfangsgeräts durch den Besitz einer Wohnung ersetzt wird,

–        stellt keine Änderung einer bestehenden Beihilfe im Sinne von Art. 4 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 794/2004 der Kommission vom 21. April 2004 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 659/1999 des Rates vom 22. März 1999 über besondere Vorschriften für die Anwendung von Artikel [108 AEUV] dar und

–        schafft daher keine neue Beihilfe im Sinne von Art. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 659/1999, die bei der Kommission gemäß Art. 108 Abs. 3 AEUV angemeldet oder von ihr hätte genehmigt werden müssen.

2.      Die Art. 107 und 108 AEUV stehen einer nationalen Regelung wie der des Landes Baden-Württemberg, die es den durch Rundfunkbeiträge finanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gestattet, zur Beitreibung rückständiger Beiträge ihre eigenen Vollstreckungstitel auszustellen und zu vollstrecken, ohne die ordentlichen Gerichte anrufen zu müssen, nicht entgegen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. September 2018, 12:55 von Markus KA«

  • Beiträge: 577
Und das...
Zitat von: PM des Generalanwalts, geänderte Hervorhebung entgegen dem Original
[...] kommt der Generalanwalt hinsichtlich des Gebrauchs des Mechanismus der Verwaltungsvollstreckung zu dem Ergebnis, dass das Unionsrecht der deutschen Regelung, die es den durch Rundfunkbeiträge finanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gestatte, zur Beitreibung rückständiger Beiträge ihre eigenen Vollstreckungstitel auszustellen und zu vollstrecken, ohne die ordentlichen Gerichte anrufen zu müssen, nicht entgegenstehe. [...]
...erklärt den örR in Deutschland, - zunächst nur - mit generalanwaltlicher Segnung, zu einem eigenen Staat im Staate.

¡Muchas gracias, Señor Manuel Campos Sánchez-Bordona!

(Ein Rechtsweg(sic!) bleibt ausgeschlossen.)


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  • Ich sehe nicht fern! Ich höre nur nah!
War dann nicht das BVerfG beim EGH zu Besuch?  8)
Was bleibt jetzt eigentlich noch?
Da klopft sich aber der Wilhelm auf die Schenkel


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ARD: „Bei uns sitzen Sie in der Ersten Reihe“ //// Bei uns reihern Sie in die Ersten Sitze!     ZDF: „Mit dem Zweiten sehen Sie Besser“ //// Ein blinder Mensch nicht! Ich sag halt nix und das werde ich wohl noch sagen dürfen! GEZ = Ganoven-Erpresser- Zyniker // ARD = Anstalt-rechtsloser-Diktatur // ZDF = Zentrum der Finsternis

F
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Also um es kurz und verständlich zu fassen. Alles für die Katz und alles bleibt beim alten.
Für mich stecken die alle unter einer Decke oder sind geschmiert.


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Was ist eigentlich mit den Fragen 4-7 ??? Im Schlussantrag konnte ich jetzt nur Punkte zu 1-3 finden...


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Also wenn das Gericht dem Generalanwalt folgt, eröffnet das ja völlig neue Möglichkeiten  >:D
Aber erst mal das schriftliche Urteil abwarten.


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  • Ich sehe nicht fern! Ich höre nur nah!
Also wenn das Gericht dem Generalanwalt folgt, eröffnet das ja völlig neue Möglichkeiten  >:D

Ja, welche denn?
1. Fernseher kaufen?
2. Auswandern?
3. Von einer Brücke springen?

Ohmanoman, was für ne ...... >:(


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px3

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Alles gut.
Ich bin jetzt erst mal gespannt wie der EuGH urteilt.
Folgt er dem Ansinnen des Generalanwalts, eröffnen sich vollkommen neue Möglichkeiten.
Und die meine ich durchaus ernst.


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  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Da hätte ein fiktiver Besucher mal eine Frage: War nicht vorher jemand ganz anderes als Generalanwalt benannt? Der dkl. Erinnerung nach war doch ein Italiener genannt. Bei einem Spanier - vgl. u. a. das gute Verhältnis der deutschen etablierten Politik zur PP - wundert sich der fiktive Besucher wirklich über gar nichts.

Nur schade, dass im Forum überhaupt keine Überlegungen stattfanden und stattfinden, was  zu tun ist, wenn sich erweisen sollte - und das wird es wohl nun bald - dass offensichtlich der gesamte Rechtsapparat (Tübingen als Ausnahme) geschmiert bzw. pro "öffentlich-rechtliche" Rundfunkanstalten geimpft ist. Als "Widerstand" verstandenes Wahlkreuzchen hin, Wahlkreuzchen her - Ihr glaubt gar nicht, wie schnell der "öffentlich-rechtliche" Rundfunk notfalls die AfD "liebhat", sollte die den "Rundfunkbeitrag" ernsthaft gefährden.

Und im übrigen: Man besehe sich doch nur, wie toll sich heute CDU und Spezialdemokraten mit den sg. Grünen verstehen. Das wird schon aus dem reinen Opportunismus der leitenden Funktionäre unserer "Volksparteien" ggü. der AfD nicht anders sein, sollten die Herrschaften bei CDU & SPezialdemokraten merken, dass die AfD ihnen wirklich das Wasser abgräbt bzw. die steuerzahlerfinanzierte Butter oder besser den Kaviar vom steuerzahlerfinanzierten Brot nimmt. Nur dass das dann viel, viel schneller gehen wird als im Fall der "Grünen"


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"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

  • Beiträge: 890
Ich weiß nicht warum, aber ich hatte eine dunkle Ahnung, dass es so kommt.

@ohmanoman
Zitat
Da klopft sich aber der Wilhelm auf die Schenkel

Allerdings musste auch der Kaiser Wilhelm irgendwann abdanken, weil er sich übernommen hatte. ;)


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Was ist eigentlich mit den Fragen 4-7 ??? Im Schlussantrag konnte ich jetzt nur Punkte zu 1-3 finden...

Das Frage ich mich auch. Denn eine dieser Fragen betrifft auch meine Klage. Wieso kann der Vogel denn einfach nur die Hälfte bearbeiten? Und was geschieht jetzt mit den offenen Fragen?


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P
  • Beiträge: 377
Manchmal dauert es sehr lange, bis man Dinge wahrhaben will.., manchmal braucht es gleich mehrere Enttäuschungen und Schläge in die Magengrube auf einmal. So ist es auch hier.

Der ÖRR ist DAS mächtigste Machtprojektions- und Meinungssteuerungsinstrument überhaupt. Wer daran rüttelt, so wie wir es tun, bekommt es direkt mit der geballten Staatsmacht zu tun. Da ist Schluss mit lustig. Reden und über Grundrechte schreiben ist/wird alles erlaubt, aber REAL etwas zu ändern ist verboten..  Und der Arm des ÖRR reicht weit...sehr weit. Zeit den Laden auf ein erträgliches Maß zusammenschrumpfen zu lassen.

Tatsächlich gibt es jetzt nur noch die politische Lösung. Und da die Linken und die Grünen es einfach nicht wollen, weil sie auch mal drankommen, mit ran dürfen wollen, dann bleibt nur die AfD. Die sind auf den ÖRR verständlicherweise stinksauer und setzten sich immerhin für einen Volksentscheid ein. Bei diesem hätte der ÖRR nicht den Hauch einer Chance!

LG Peli


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P

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Was ist eigentlich mit den Fragen 4-7 ??? Im Schlussantrag konnte ich jetzt nur Punkte zu 1-3 finden...
Das Frage ich mich auch. Denn eine dieser Fragen betrifft auch meine Klage. Wieso kann der Vogel denn einfach nur die Hälfte bearbeiten? Und was geschieht jetzt mit den offenen Fragen?
Zitat
6.        Diese Schlussanträge beschränken sich auf Anweisung des Gerichtshofs auf die Prüfung der Vorlagefragen zu den staatlichen Beihilfen.


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