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Autor Thema: Sachsen: Gesetzesinitiative für Verbleib von UKW-Kabelradio  (Gelesen 1953 mal)

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  • Beiträge: 920
teltarif.de        21.09.2018

Von Michael Fuhr
Sachsen: Gesetzesinitiative für Verbleib von UKW-Kabelradio

Obwohl das sächsische Mediengesetz eigentlich die komplette Analogabschaltung in den Kabelnetzen zum 31. Dezember 2018 vorschreibt, könnte der analoge UKW-Hörfunk nun doch weiterlaufen. Das sieht ein Gesetzesvorschlag der sächsischen CDU/SPD-Regierungskoalition vor.
Zitat
Ausnahmeregel nur für kleinere und mittelgroße Netzbetreiber
Einem Bericht des Magazins "Infodigital" zufolge soll ein Gesetzesvorschlag der sächsischen CDU/SPD-Regierungskoalition vorsehen, eine Ausnahmeregelung für kleine und mittelgroße Kabelnetzbetreiber und Antennengemeinschaften zu schaffen, die weniger als 1000 Wohneinheiten versorgen. Sie könnten den Angaben zufolge bei der Sächsischen Landesmedienanstalt (SLM) eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Voraussetzung sei, dass sie begründeten, weshalb sie weiterhin analoges Kabelradio anbieten wollen. Pflicht sei zudem ein Digitalisierungskonzept auch für den Hörfunk vorzulegen.
Für die Kunden der großen Kabelnetzbetreiber wie Vodafone endet dagegen das Zeitalter des analogen UKW-Hörfunks im Kabel planmäßig am 31. Dezember 2018.
Zitat
Am 29. Oktober 2018 will sich der sächsische Landtag laut Infodigital mit dem Thema befassen. Wenn der Landtag zustimme, trete die entsprechende Änderung des Sächsischen Privatrundfunkgesetzes am 1. Januar 2019 in Kraft, hieß es.
Zitat
Staatssekretär fordert Must-Carry-Regeln für Hörfunk im digitalen Kabel
Malte Krückels, Staatssekretär für Medien und Bevollmächtigter beim Bund sowie der Thüringer Staatskanzlei, fordert unterdessen eine Must Carry-Regel für Radioveranstalter in Kabelnetzen nach der Analogabschaltung. "Die bestehende Regelungslücke hat wegen der laufenden Abschaltung des UKW-Kabelradios jetzt massive praktische Auswirkungen", sagt er gegenüber dem Branchendienst "medienpolitik.net". Im Moment bleibe es allein dem Verhandlungsgeschick der privaten Hörfunkveranstalter überlassen, ob ihre Programme künftig noch im Kabel übertragen werden oder nicht".
Weiterlesen auf :
https://www.teltarif.de/kabel-ukw-analog-sachsen-cdu-spd/news/74085.html



satnews.de        20.09.2018

Sachsen:
Analoges UKW-Kabelradio wird fortgeführt

Kabelnetzbetreibern in Sachsen soll es bis Ende 2025 ermöglicht werden, weiterhin analoge UKW-Radioprogramme einzuspeisen, obwohl das sächsische Mediengesetz eigentlich die Analogabschaltung in den Kabelnetzen zum 31. Dezember 2018 vorschreibt.
Zitat
Die sächsische Regierung reagiert mit der Initiative auf Kritik der Verbände FRK und APR, wonach es nicht nachvollziehbar sei, dass analoges Radio im Kabelnetz abgeschaltet werden müsse, während terrestrisch auf UKW weitergesendet werde. Abschaltung von UKW im Kabelnetz sei zudem mit Zusatzkosten für die Hörer verbunden, etwa durch den Kauf eines speziellen Kabelradioreceivers oder - falls man sich vom Kabel unabhängig machen möächte - eines DAB+- oder Internetradio-Empfängers.
Zitat
Am 29. Oktober 2018 will sich laut Infodigital der sächsische Landtag mit dem Thema befassen. Wenn der Landtag zustimme, trete die entsprechende Änderung des Sächsischen Privatrundfunkgesetzes am 1. Januar 2019 in Kraft, hieß es.
Weiterlesen auf :
http://www.satnews.de/mlesen.php?id=e3adddfa41d35327969c6c25f43c304f



Siehe auch :
Kleinere Kabelnetzbetreiber schalten Kartellamt ein
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=27949.0

Verband warnt erneut vor Abschaltdatum für UKW-Verbreitung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28714.0

Der Weg zum Digitalradio: Unumkehrbar, unverzichtbar
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28657.0

Politik: Digitalradio-Pflichtchip & Rundfunknetz-Regulierung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28638.0


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