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Autor Thema: Volkszählung von 2011 war verfassungsgemäß (Az. 2 BvF 1/15 - Az. 2 BvF 2/15)  (Gelesen 2121 mal)

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t-online.de         19.09.2018

Verfassungsgericht hat entschieden
Volkszählung von 2011 war verfassungsgemäß

Seit der Volkszählung 2011 steht fest: Deutschland hat weniger Einwohner als gedacht. Die finanziellen Folgen sind für viele Städte schmerzhaft – und daran wird sich erst einmal nichts ändern.
Zitat
Die aktuellen Einwohnerzahlen der Städte und Gemeinden sind mit verfassungsgemäßen Methoden bestimmt worden. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Mittwoch nach Klagen der Stadtstaaten Berlin und Hamburg gegen den Zensus 2011.
Zitat
Berlin und Hamburg müssen seither Jahr für Jahr auf viele Millionen Euro verzichten. Sie geben dem angewandten Verfahren die Schuld. Die Statistiker hatten sich zum ersten Mal vorwiegend auf Meldedaten gestützt und nicht mehr alle Bürger persönlich nach ihren Lebensverhältnissen befragt.
Zitat
Über ihre Landesregierungen legten sie den Verfassungsrichtern die gesetzlichen Grundlagen des Zensus 2011 zur Prüfung vor. Der Zweite Senat unter Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle sieht aber keinen Anlass für Beanstandungen.
(Az. 2 BvF 1/15 - Az. 2 BvF 2/15)
Zitat
Außerdem haben rund 340 Städte und Gemeinden vor den Verwaltungsgerichten gegen ihre neue Einwohnerzahl geklagt. Alle diese Verfahren ruhten bis zur Entscheidung in Karlsruhe.
Weiterlesen auf :
https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_84475912/urteil-zum-zensus-volkszaehlung-2011-war-verfassungsgemaess.html



Siehe auch :
VerfGH Berlin 185A/17 16.5.18 > Eilantrag gg. Meldedatenabgl. 2018 erfolglos
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28101.0

Trier 26. April 11h --- Erster Test einer Hammer-Klageschrift
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=27148.0

Verfassungsbeschwerde gegen den Meldedatenabgleich
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=22380.0


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Nur zur Erläuterung: es geht nicht um die Zählung des Volkes, sondern um die Folgen der Volkszählung für einige Gemeinden (=weniger Geld als angenommen).

Die Nutzung der Meldedaten war insoweit statistisch, also akkumuliert.

Keinesfalls heißt das Urteil, dass originäre Meldedaten an nicht-rechtsfähige Betriebseinheiten im Bistum Köln versendet werden dürften.


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rechtslupe.de        20.09.2018

Im Blickpunkt, Verwaltungsrecht
Geschätzte Lesezeit: 153 Minuten


Volkszählung 2011

Die Vorschriften zur Vorbereitung und Durchführung der zum Stand vom 09.05.2011 erhobenen Bevölkerungs-, Gebäude- und Wohnungszählung (Zensus 2011) sind mit der Verfassung vereinbar. Sie verstoßen nicht gegen die Pflicht zur realitätsnahen Ermittlung der Einwohnerzahlen der Länder und widersprechen insbesondere nicht dem Wesentlichkeitsgebot, dem Bestimmtheitsgebot oder dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung.
Zitat
Inhaltsübersicht
- Hintergrund der Volkszählung
- Der Zensustest 2001 – 2003
- Zensusvorbereitungsgesetz 2011
- Relevante Vorschriften des EU-Rechts
- Zensusgesetz 2011
- Stichprobenforschungsprojekt
- Stichprobenverordnung
- Ausführungsgesetze der Bundesländer
- Vollzug der Regelungen zum Zensus 2011
- Normenkontrollantrag des Landes Berlin
- Normenkontrollantrag der Freien und Hansestadt Hamburg
- Stellungnahme der Bundesregierung
- Stellungnahme des Statistischen Bundesamtes
- Einstweilige Anordnung des BVerfG
- Zulässigkeit der Normenkontrollanträge
- Formelle Verfassungsmäßigkeit
- Verfassungsrechtliche Ermittlungspflicht für Einwohnerzahlen der Länder
- Demokratie- und Rechtsstaatsgebot
- Wesentlichkeitsdoktrin
- Bestimmtheitsgebote
- Weitere Anforderungen an delegierte Rechtsetzung
- Föderative und interkommunale Gleichbehandlung
- Akzessorische Rechtsschutzgarantien für Länder und Kommunen
- Recht auf informationelle Selbstbestimmung
- § 7 ZensG 2011: Wesentlichkeitsdoktrin, Bestimmtheitsgrundsatz; Art. 80 Abs. 1 GG
- Anforderungen an die Verfahrensgestaltung für Zensusverfahren
- Zensus 2011 und die Gleichbehandlungsgrundsätze
- Zensus 2011 und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung
- Rechtsschutzinteressen der Länder und der Kommunen
- Materielle Verfassungsmäßigkeit der StichprobenV
Weiterlesen auf :
https://www.rechtslupe.de/blickpunkt/volkszaehlung-2011-3-3133694


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