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Autor Thema: Mehrfamilienwohnhaus > Angabe beliebiger Wohnung an gleicher Adresse?  (Gelesen 3315 mal)

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  • Beiträge: 1
Hi - ein fiktiver Fall:

Person A hat Post bekommen von "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice", jedoch im Netz und hier im Forum nichts zu ihrem konkreten Anliegen gefunden.

Person A wohnt seit ein paar Jahren in einer eigenen Wohnung, hat bisher keine "Rundfunkgebühren" oder "Rundfunkbeiträge" gezahlt und dieses auch nie auf dem Schirm gehabt.
Jetzt bekam Person A Post zur "Klärung".

Person A wohnt in einem Mehrfamilienwohnhaus mit ~7 Wohneinheiten.
Die Eltern von Person A wohnen schräg unter A (A wohnt oben) - also alle an derselben Hausadresse.

Die Frage ist:
Kann Person A angeben, dass sie bei ihren Eltern wohnt?
Es ist ja dieselbe Adresse.
Oder können die "Rundfunkanstalten" das irgendwie überprüfen?


Danke + vlg


Edit "Bürger":
Beitrag entsprach nicht den Forum-Regeln und musste aufwändig angepasst werden.
Bitte die Forum-Regeln sowie auch die Hinweise oben rechts im Forum beachten.
Danke für das Verständnis und die zukünftige Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. September 2018, 22:30 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 11.367
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Kann Person A angeben, dass sie bei ihren Eltern wohnt?
Es ist ja dieselbe Adresse.
Es dürfte diverse Personen B-Z ähnlicher Konstellationen geben, die dies schon so tun ;)
Schließlich ist ja mitunter auch nicht ganz klar, wo eine "Wohnung" nach "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag"/RBStV anfängt - und wo diese aufhört ;)

Jedoch wäre zu prüfen, ob, bei wem (Person A und Eltern? nur einem von beiden?) und genau welche Angaben zur "Lage der Wohnung" beim Meldeamt gespeichert sind.
Dazu könnten Person A und ihre Eltern einfach mal in ihren persönlichen Unterlagen nachschauen - notfalls beim Meldeamt Einsicht in ihre Meldeakte nehmen und sich für die eigenen Unterlagen eine Kopie anfertigen.

Sofern nicht sowohl von Person A als auch von deren Eltern (voneinander abweichende) Angaben zur Lage der Wohnung gespeichert sind und ARD-ZDF-GEZ diese auch nicht anderweitig erhalten haben, könnte Person A z.B. auch die Wohnung der Eltern angeben.

Dass Person A damit mglw. eine fehlerhafte Aussage trifft, muss Person A jedoch für sich selbst entscheiden und damit behaftete Risiken selbst tragen, denn was bei ARD-ZDF-GEZ tatsächlich gespeichert ist, ist nicht bekannt, solange man nicht die Akten und Datenbestände dazu bis in die letzte Pore gesichtet hat.

Allenfalls anhand des Adressaufdrucks auf der bislang erhaltenen Post (sowohl von Person A als auch von deren Eltern) könnten Rückschlüsse gezogen werden, d.h.
a) sind dort Angaben zur Wohnung wie z.B. "1. OG links" oder "Whg. Nr. XXX" o.ä., so sind das die Daten, die ARD-ZDF-GEZ intern abgleichen würden
b) fehlen derartige Angaben zur Wohnung im Schriftverkehr von ARD-ZDF-GEZ, liegt die Vermutung nahe, dass derlei Angaben dort auch nicht vorliegen/ nicht gespeichert sind

Im Übrigen könnten ja sowohl Person A als auch deren Eltern auch wieder innerhalb des Hauses - also innerhalb der gleichen Adresse - umgezogen/ zusammengezogen sein, ohne dass dies melderechtliche Konsequenzen nach sich ziehen würde, weil ja die Adresse gleich bleibt ;)

Damit geht der allgemeingültige Hinweis einher, im Falle einer jeglichen An-/Ummeldung beim Einwohnermeldeamt vorsorglich keine Angaben zur Lage der Wohnung, Wohnungsnummer o.ä. anzugeben, da diese nach bisherigem Kenntnisstand auch nicht verpflichtend sind.

Oder können die "Rundfunkanstalten" das irgendwie überprüfen?
Theoretisch - mit viel Aufwand - vielleicht.
Praktisch - wohl eher kaum.

"Beitragsservice" und die "Rundfunkanstalten" räumen sogar frank und frei ein, dass sie "nicht wissen, wer mit wem wohnt".

Die Anknüpfung der "Rundfunkbeitragspflicht" an die "Wohnung" bei über die Meldeämter lediglich verfügbaren Melde- und damit Hausadressen (i.d.R. ohne Angaben zur Lage der Wohnung) ist und bleibt ein Konstruktionsfehler und führt zur verwaltungspraktischen Untauglichkeit des Anküpfungspunktes "Wohnung" - siehe u.a. unter

Anknüpfungspunkt: 'Wohnung' ist Unfug!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26946.msg169421.html#msg169421
sowie
K&R: Der Rundfunkbeitrag im Konflikt mit der Verfassung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19744.msg129359.html#msg129359


Person A sollte in diesem Zusammenhang auch diese
weiteren Informationen berücksichtigen u.a. unter

Zweiter Meldedatenabgleich - Fragebogen erhalten > Was tun?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28036.msg178626.html#msg178626
mit ausführlicher Beschreibung des Konflikts Anschrift/ Wohnung/ Beitragsnummer
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28036.msg179725.html#msg179725

zu finden auch unter
Ablauf 0 Information/ Datenabfrage/ Anmeldung v. "Beitragsservice"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74417.html#msg74417

Meist hilft es schon, einfach mal nachzuschauen, um
welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h.
wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
und was ggf. getan werden könnte.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. September 2018, 00:13 von Bürger«
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n
  • Beiträge: 1.452
Zitat
... denn was bei ARD-ZDF-GEZ tatsächlich gespeichert ist, ist nicht bekannt,

Das müsste doch über eine Anfrage nach den gespeicherten Daten (DSVGO?) herauszubekommen sein.

Kurze Suche ergab:

[Aktion] Datenschutzrechte gegenüber Rundfunkanstalt/Beitragsservice einfordern
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21571.msg138171.html#msg138171
Vorlage einer Abfrage nach DSVGO

Datenschutz: Anfrage an LRA Abt. Beitragsservice
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17426.msg114610.html#msg114610
Älterer Thread

Fürs EMA:
PDF Formular zum Widerspruch der Datenweitergabe und Auskunftsersuchen an das EMA vom 31. Oktober 2015
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=dlattach;topic=16273.0;attach=7486


Edit "Bürger":
Es bliebe dabei dennoch fraglich, ob die Auskunft dann auch der Wahrheit entspricht - oder nicht mglw. doch in irgendeiner "Pore"/ Rollback oder sonstwo gespeicherte Daten "unterschlagen" werden - aber ein Anhaltspunkt wäre auch dies, jedoch:
Generell sei etwas Vorsicht geboten bei voreiligen, pro-aktiven Rückmeldungen/ Anfragen an die ominöse, nicht rechtsfähige, "nicht erkennbar legitimierte Stelle mit nicht erkennbarer/ nicht nachprüfbarer Vertretungsbefugnis" namens "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice"... ;)
Hier in diesem Thread bitte das eigenständige Thema Datenschutz/ DSGVO/ Datenauskunft nicht weiter vertiefen - allenfalls ganz konkret zum im Einstiegsbeitrag beschriebenen Fall und damit zum Kern-Thema dieses Threads, welches da lautet
Mehrfamilienwohnhaus > Angabe beliebiger Wohnung an gleicher Adresse?
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. September 2018, 00:05 von Bürger«
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