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von Rundfunkbeitragspflicht befreite Verlage m. Beteilig. an Privat-Rundfunk
marga:
--- Zitat von: Bürger am 18. Mai 2019, 01:28 ---Schwäbischer Verlag
Schwäbische Verlag GmbH & Co. KG Drexler, Gessler (auch Schwäbisch Media)
(Verlag ist Eigentümer bzw. hat Beteiligung an privaten Rundfunk-Unternehmen)
(...)
--- Ende Zitat ---
Frage:
Wie verhält es sich, wenn der ÖR (Saarländische Rundfunk) 20% Anteile an einem "Privaten Rundfunksender" hat?
Zahlt dann der "Private Rundfunksender" keinen "Zwangsrundfunkbeitrag", weil Teil des ÖR?
Quelle: Saarländischer Rundfunk (20 %) Anteile an "Radio Salü"
https://de.wikipedia.org/wiki/Radio_Sal%C3%BC
PS:
--- Zitat ---(...)
(2) Bei der Beteiligung soll sich der SR durch geeignete Abmachungen den nötigen Einfluss auf die Geschäftsführung des Unternehmens, insbesondere eine angemessene Vertretung im Aufsichtsrat oder einem entsprechenden Organ sichern. (...) :o ::) >:(
--- Ende Zitat ---
Hervorhebung durch user @marga!
Quelle: Landesmediengesetz Sarland, § 41 Beteiligung an wirtschaftlichen Unternehmen
https://www.lmsaar.de/wp-content/uploads/2016/03/I_2_SMG.pdf
Anmerkung:
--- Zitat ---GEZ: Rundfunkbeiträge auch für private Sender?
(...) Weil private Sender ebenfalls dem Gemeinwohl verpflichtet sind, kann sich Siegfried Schneider auch bei ihnen eine Verwendung von Gebühren vorstellen. (...)
--- Ende Zitat ---
Quelle: computerbild.de, https://www.computerbild.de/artikel/avf-News-Fernseher-GEZ-Rundfunkgebuehren-private-Sender-19230561.html
Bürger:
--- Zitat von: marga am 18. Mai 2019, 09:49 ---Wie verhält es sich, wenn der ÖR (Saarländische Rundfunk) 20% Anteile an einem "Privaten Rundfunksender" hat?
Zahlt dann der "Private Rundfunksender" keinen "Zwangsrundfunkbeitrag", weil Teil des ÖR?
--- Ende Zitat ---
Siehe bitte RBStV bzw. Einstiegsbeitrag:
Private Rundfunksender zahlen grundsätzlich keinen Rundfunkbeitrag, egal wer an ihnen welche Beteiligungen hat.
--- Zitat von: Bürger am 08. September 2018, 23:25 ---§ 5 Abs. 2 RBStV - "Rundfunkbeitrag im nicht privaten Bereich"
https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/12156-Rundfunkbeitragsstaatsvertrag?follow_successor=no#p5
--- Zitat ---(6) Ein Rundfunkbeitrag nach Absatz 1 und 2 ist nicht zu entrichten von
1. den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, den Landesmedienanstalten oder den nach Landesrecht zugelassenen privaten Rundfunkveranstaltern oder -anbietern oder
[...]
--- Ende Zitat ---
--- Ende Zitat ---
Vom Rundfunkbeitrags befreite Rundfunksender sind hier aber nicht Thema, denn Thema hier sind
von Rundfunkbeitragspflicht befreite Verlage mit Beteiligung an Privat-Rundfunk
Dazu noch mal zur weiteren Diskussions-Führung und Umsetzung der bislang erlangten Kenntnisse ausnahmsweise Vollzitat von oben:
--- Zitat von: Bürger am 09. September 2018, 17:48 ---Da hier im Thread die Verflechtungen diverser Verlage nur insoweit erforderlich sind, als sich daraus
- Eigentümerschaft bzw. Beteiligung an privaten Rundfunk-Unternehmen
abzeichnen und damit dann auch mglw. von der
"Rundfunkbeitrgspflicht" zu befreiende oder ggf. bereits befreite
- Zeitungen, Zeitschriften (auf deren Berichterstattung auch zum "Rundfunkbeitrag" man baut)
erkennbar werden und sich nunmehr herauszustellen scheint, dass eher die Mehr- als die Minderheit der Verlage außer dem mit seinem "Befreiungsurteil" wg. Beteiligung an privaten Rundfunkunternehmen publik gewordenen "Münchner Zeitungs-Verlag", ebenfalls Eigentümer bzw. Beteiligte an privaten Rundfunk-Unternehmen sind, bedarf es mglw. nicht mehr weiterer Recherche, sondern vielmehr der Umsetzung dieser Erkenntnisse.
Dazu noch einmal aus dem Einstiegsbeitrag
--- Zitat von: Bürger am 08. September 2018, 23:25 ---[...] stellt sich die Frage, welche weiteren Verlage - und damit wohl auch die Betriebsstätten und KFZ der ihnen zugehörigen Zeitungen, Zeitschriften, Magazine, Bücher, usw. Beteiligungen an privaten Rundfunkunternehmen haben und somit mglw. ebenfalls - stillschweigend oder erst nach Klage - von der Zahlungspflicht befreit sind - was mglw. auch Auswirkungen auf deren Berichterstattung zum Thema "Rundfunkbeitrag" und "öffentlich-rechtlicher Rundfunk" haben könnte.
Daher hier ein Recherche-Thread zu
von der Rundfunkbeitragspflicht befreiten Verlagen mit
Beteiligung an privaten Rundfunk-Unternehmen
...mit dem Ansinnen, ins "Visier" geratene Verlage dann um Stellungnahme bzgl. ihrer etwaigen Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht zu bitten bzw. anderweitig (z.B. auch via parlamentarischer Anfragen o.ä.) deren etwaige Befreiung zu erkundigen, belegbar zu dokumentieren und daraus dann Schlussfolgerungen zu ziehen.
[...]
--- Ende Zitat ---
Wie also kann und soll mit diesen Informationen am besten aktiv umgegangen werden?
Es stellen sich auch folgende Fragen:
1a) Sind alle an privaten Rundfunk-Unternehmen beteiligte Verlage tatsächlich und rechtskräftig von der Rundfunkbeitragspflicht befreit?
1b) Falls nicht, sollten diese nicht über den Sachverhalt informiert werden?
Woraus sich dann aber wieder weitergehende Fragen ergeben wie:
2) Warum sollen Verlage, die keine Beteiligungen an privaten Rundfunk-Unternehmen haben, dennoch auch die web-Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und damit ihre direkte publizistische und damit auch wirtschaftliche Konkurrenz im Internet mitfinanzieren/ subventionieren bzw. gegenüber aufgrund von Beteiligungen an privaten Rundfunk-Unternehmen von der "Rundfunkbeitragspflicht" befreiten Verlagen benachteiligt werden?
und schließlich
3) Warum sollen jegliche andere, ihr Grundrecht nach Art 5 GG wahrnehmende Internet-Teilnehmer auch die web-Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und damit ihre direkte publizistische und ggf. auch wirtschaftliche Konkurrenz im Internet mitfinanzieren/ subventionieren bzw. gegenüber aufgrund von Beteiligungen an privaten Rundfunk-Unternehmen von der "Rundfunkbeitragspflicht" befreiten Internet-Teilnehmern benachteiligt werden?
--- Ende Zitat ---
Bürger:
Mediengruppe Klambt
Mediengruppe Klambt GmbH & Co. KG
(Verlag ist Eigentümer bzw. hat Beteiligung an privaten Rundfunk-Unternehmen)
Mediengruppe Klambt (wikipedia)
https://de.wikipedia.org/wiki/Mediengruppe_Klambt
Beteiligungen
https://de.wikipedia.org/wiki/Mediengruppe_Klambt#Beteiligungen
--- Zitat ---Der Konzern hält Anteile an verschiedenen deutschen Medienunternehmen:
[...]
- 4 % Anteile am rheinland-pfälzischen Regionalhörfunksender Radio RPR
- Anteile am baden-württembergischen Regionalhörfunksender Radio Regenbogen
[...]
--- Ende Zitat ---
Siehe u.a. auch unter
Radiogeschäft: Mediengruppe Klambt plant reinen Nachrichtensender f. Hamburg
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32478.0.html
pinguin:
Anmerkung:
Auch wenn es in diesem Thema nicht zur Diskussion steht, steht die Frage im Raum, warum Printmedien ihre audio-visuelle Konkurrenz mitfinanzieren sollen, wenn sie sie nicht nutzen. Denn ohne Frage finanzieren die audio-visuellen Medien die Printmedien nicht, so sie diese nicht explizit bestellt haben. Beide Gruppen sind Medienunternehmen und gehören gleich behandelt.
Wenn es Deutschland nicht schafft, dieses wirksam zu diskutieren, werden es irgendwann EGMR und EuGH tun. Denn immer in Erinnerung, daß sich alle Medienunternehmen zusätzlich zum Bürger in eigener Angelegenheit auf Art. 10 EMRK stützen dürfen und folglich keine Einmischung des Staates dulden müssen.
Edit "Bürger": Danke für den - augenscheinlich nicht unberechtigten - Hinweis, jedoch die Bitte, dies hier im "Dokumentations"-Thread nicht weiter zu vertiefen, sondern ggf. in gut aufbereitetem eigenständigen Thread mit aussagekräftigem Thread-Betreff, sofern nicht bereits geeignete Diskussionen dazu bestehen.
Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.
Bürger:
Für Recherche-Willige/ -Interessenten siehe ergänzender Link im Einstiegsbeitrag ;)
--- Zitat von: Bürger am 08. September 2018, 23:25 ---Edit 18.09.2023:
Eine große (die größte?) durchsuchbare Medien-Datenbank incl. Netzdiagrammen zur Unternehmensstruktur findet sich u.a. unter
KEK - Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich
- Mediendatenbank -
https://www.kek-online.de/medienkonzentration/mediendatenbank#/
--- Ende Zitat ---
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