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Autor Thema: Unternehmer kämpft gegen Behörden-Mühlen  (Gelesen 5975 mal)

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Unternehmer kämpft gegen Behörden-Mühlen
Autor: 04. September 2018, 09:02

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Freie Presse, 04.09.2018

Unternehmer kämpft gegen Behörden-Mühlen

Der als Kreisrat bekannte Karsten Teubner wehrt sich vor Gericht gegen den Beitragsservice. Es geht ihm nicht um den Rundfunkbeitrag, er beklagt den Umgang mit sich.

Von Thomas Liersch

Zitat
Schwarzenberg/Chemnitz - Richterin Anke Koar hat in der Verhandlung am Verwaltungsgericht Chemnitz verdeutlicht, dass Karsten Teubner mit seiner Klage keine Aussicht auf Erfolg hat. […] Teubner erwiderte, es gehe ihm nicht um den Streitwert, auch nicht um die Abschaffung des Rundfunkbeitrags, "sondern um die Verteidigung gegen eine empfundene Willkür". Darum bleibe er dabei: Er will ein Urteil.  […]

Die Vorgeschichte: […] Beitragsservice hatte der Firma Rundfunkbescheide geschickt - allerdings gleich drei Mal, mit drei verschiedenen Beitragsnummern.
Die folgende Kommunikation mit dem Beitragsservice sei ein Kampf gegen Windmühlen gewesen […]

Teubner nennt das Willkür. Richterin Koar erklärte, das sei Selbstverwaltungskontrolle, echte Überprüfung gebe es nur gerichtlich. Sie verstehe, dass Teubner sich eine persönliche Antwort wünschte. Beim Rundfunkbeitrag laufe aber alles maschinell, weil so viele Vorgänge zu bearbeiten sind. Teubner wollte die Klage gegen Ablehnung seines Widerspruchs trotzdem nicht zurückziehen, er wolle den "Apparat strafen". Die Richterin darauf: "Der MDR hat rechtlich nichts falsch gemacht. Sie strafen sich selbst." Am Freitag bekam Teubner Post: Klage als unzulässig zurückgewiesen.

Weiterlesen auf:
https://www.freiepresse.de/erzgebirge/aue/unternehmer-kaempft-gegen-behoerden-muehlen-artikel10302915


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Re: Unternehmer kämpft gegen Behörden-Mühlen
#1: 04. September 2018, 12:08
Falls ihn jemand kennt oder schreiben will:
Der werte Herr Herr sollte lieber auf Schadenersatz klagen für die Umstände des Telefonierens, Widersprechens etc. die völlig willkürlich waren.
Aus meiner Sicht müsste er beim Verfassungsgericht gegen so etwas klagen wie die Verletzung des rechtlichen Gehörs im Widerspruchsverfahren. Wenn dieses schon "von Amts wegen" durchgeführt wird, dann darf es nicht ohne Bezug zur Realität ablaufen (auch wenn wir wissen, dass es das oft tut).


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Ersetze "Jones" durch Adolf, Patriarchat, Meeresspiegel oder irgendwas und Du hast eine woke "Debatte", die ohne Argumente reichlich Raum in den Medien einnehmen darf.

f

faust

Re: Unternehmer kämpft gegen Behörden-Mühlen
#2: 04. September 2018, 14:25
... ein Kreisrat in Sachsen ? - Der gehört doch einer Partei an, oder  :police: ? Und wir können wetten, welche das ist  (#) ?

Je mehr der auf die Mütze bekommt, desto besser - vielleicht lernt er was dabei.
Vielleicht kommt er mal in die Landeshauptstadt zum "Runden Tisch"  >:D ? Da werden sie geholfen !!!


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Re: Unternehmer kämpft gegen Behörden-Mühlen
#3: 04. September 2018, 15:19
... ein Kreisrat in Sachsen ? - Der gehört doch einer Partei an, oder  :police: ? Und wir können wetten, welche das ist  (#) ?

Da muss man nicht wetten. Im oben verlinkten Artikel steht das nämlich drin:
Zitat
Karsten Teubner aus Grünhain, bekannt als Kreisrat im Erzgebirgskreis (parteilos, Mandat AfD) [...]
Quelle: im Einstiegsbeitrag verlinkter Artikel

M. Boettcher


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Oktober 2018, 16:00 von Bürger«
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

D
  • Beiträge: 13
Auszug aus:
abgeordnetenwatch.de | Profil von Karsten U. Teubner, AfD - Bundestag
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/karsten-teubner

Zitat
Über Karsten U. Teubner

seit 2008 selbständig
- seit 2013 politische Betätigung im Rahmen der AfD
- keine andere parteipolitische Vergangenheit
- kein Parteimitglied der AfD
[...]

Edit "Bürger":
Danke für die Information. Link musste noch ergänzt werden.
Bitte immer auch die Forum-Regeln beachten und für Zitierungen alle erforderlichen Quellenangaben einschl. Link angeben.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Oktober 2018, 15:59 von Bürger«

g
  • Beiträge: 368
Quelle:  https://www.freiepresse.de/erzgebirge/aue/unternehmer-kaempft-gegen-behoerden-muehlen-artikel10302915

Zitat
Als Antwort erhielt er Standardschreiben, die nicht auf sein Anliegen eingingen. Elf Mal habe er außerdem versucht, anzurufen. Niemand habe abgenommen.
Das ist üblich und schon ganz normal.
Ein Rundfunkteilnehmer, der einen Einwand hat, wird abgewimmelt. Man geht nicht auf sein Problem ein.
Ja, das kennen wir.

Zitat
Im Jahr 2015 klagte er vorm Amtsgericht Aue auf knapp 380 Euro.

Nun äußerte sich der Beitragsservice. Teubner erfuhr: Zuständig ist das Verwaltungsgericht, und eine Klage muss gegen den MDR geführt werden,
 
denn der Beitragsservice ist nicht prozessfähig.
Dies hat er über das AG in Aue erfahren. Warum wird an das VG verwiesen?

Zitat
Fast zwei Jahre später wurde dieser Widerspruch abgelehnt - vom Beitragsservice und
von derselben Person, die den Unternehmer zuvor an den MDR verwiesen hatte.

Teubner nennt das Willkür. Richterin Koar erklärte, das sei Selbstverwaltungskontrolle, echte Überprüfung gebe es nur gerichtlich.
Von derselben Person, die geschrieben hat, dass der BS nicht prozessfähig ist, bearbeitet sog. Widerspruchsbescheide, die Rechtskraft besitzen sollen?
Das ist dieser gewaltige Widerspruch.

Nahezu alles in Bezug auf die GEZ ist Willkür.
Eine Selbstverwaltung hat die LRA. Nicht aber die GEZ, da die Teil der LRA sein soll.
Aha, Selbstverwaltungskontrolle, ich dachte da gibt es Kontrollgremien?

Zitat
Der MDR hat rechtlich nichts falsch gemacht.
Wie soll der MDR auch etwas falsch machen, wenn der MDR überhaupt nicht in Erscheinung getreten ist.
Der Freund eines Freundes kennt das.
Schreiben vom MDR : NULL.
Immer nur aus Köln.

Zitat
Am Freitag bekam Teubner Post: Klage als unzulässig zurückgewiesen.
Was heißt das?
Für mich heißt das in etwa: Hier sind Sie falsch, gehen Sie dorthin, wo Sie richtig sind.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Oktober 2018, 21:11 von gez-negativ«

P
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  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
Finde ich einfach nur klasse!
Er ist nicht der einzige, der mehrfach angemeldet wurde bzw. bei dem man versucht mehrfach zu kassieren.

Und man kann als Zwangszahler keine richtigen Antworten, sondern nur automatisierte Standardschreiben erwarten, weil der BS überfordert ist? Und da kommt man dann nicht mal zum Nachdenken, warum er denn überfordert ist? Ob man vielleicht doch nicht die Verwaltung vereinfacht hat, sondern Schilda zu neuer Höchstform ausgebaut hat?

Was man aus diesem Artikel aber insbesondere und ganz allgemein lernen kann: Der Bürger bekommt vor den deutschen Gerichten doch in der Mehrzahl der Fälle Unrecht. Vielen Dank!


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Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

o
  • Beiträge: 1.564
Naja, irgendwie fehlen da schon noch Informationen über den Sachverhalt. Es steht nur: drei verschiedene Beitragsnummern.

Im Artikel steht noch, dass die 380 Euro die Kosten für seine Auslagen (Telefonate, etc) sind und vom ihm naheliegender Weise beim Amtsgericht eingeklagt wurden - gegen den Beitragsservice.

Die Richterin meint, der MDR habe alles richtig gemacht. Die drei Beitragsnummern würden also für mich auf die Privatperson, ihre Firma und das dazugehörige Auto deuten. Oder so ähnlich.

Gegen den Widerspruchsbescheid an sich scheint er (noch) nicht geklagt zu haben.
(Sollte er mal machen, damit er das mit den drei Beitragsnummern ganz eventuell vielleicht klarkriegt.)

Die Klage (also am Amtsgericht wegen der Auslagen?) wird als sogar "unzulässig" abgewiesen. Wieso genau?

In meinen Augen: Als GEZ-Rebellion taugt diese Geschichte leider nicht.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. Oktober 2018, 19:32 von Bürger«

 
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