Allgemeines > Pressemeldungen September 2018

Warum Barzahlung des Rundfunkbeitrags die demokratische Grundordnung gefährdet:

(1/2) > >>

Uwe:

Quelle Logo: http://norberthaering.de/images/banners/haering_banner_de.png


Norbert Häring
Warum Barzahlung des Rundfunkbeitrags die demokratische Grundordnung gefährdet: Revisionserwiderung des HR

Quelle: Norbert Häring 02.09.2018


--- Zitat ---In meinem Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht, wo ich in dritter Instanz auf das Recht zur Barzahlung des Rundfunkbeitrags klage, hat der Hessische Rundfunk (HR) auf unsere Revisionsbegründung geantwortet. Wenn es nach dem HR geht, wäre die demokratische Grundordnung in Gefahr, wenn ich meinen Beitrag bar entrichten dürfte. Ich übertreibe nicht!

Die Vorschrift von $14 Bundesbankgesetz, wonach „auf Euro lautende Banknoten das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel sind", lässt sich nach Ansicht des HR nicht so weit auslegen, dass daraus folge, dass jeder Bargeld zur Tilgung einer Geldschuld annehmen müsse, soweit nicht vorher etwas anderes vereinbart worden ist. Das ergebe sich sowohl aus der genauen Wortlautauslegung als auch aus der Analyse des Willens des Gesetzgebers.

Dabei wird der schwache Punkt der HR-Argumentation unmittelbar deutlich. Denn in den eineinhalb Seiten, in denen sie diese zehn Wörter auslegen, „vergessen“ die Juristen des HR völlig das entscheidende Wort „unbeschränkt“.
--- Ende Zitat ---

weiterlesen auf:
http://norberthaering.de/de/27-german/news/1016-revisionserwiderung


Siehe auch unter
N. Häring: Begründung der Revision beim BVerwG in Sachen Barzahlung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=27695.0


Edit "Bürger" Ergänzung 11.09.2018 - siehe u.a. auch aktuelles Interview mit Erwähnung seiner Klage unter
heise/ Telepolis, 10.09.2018
Schönes neues Geld - kommt die totalitäre Weltwährung?
Norbert Häring erläutert Pläne, Akteure, Umsetzungsstrategien und Konsequenzen einer Bargeldabschaffung. Von der finanziellen Totalüberwachung bis zu Möglichkeiten des Widerstands.
von Jörg Gastmann
https://www.heise.de/tp/features/Schoenes-neues-Geld-kommt-die-totalitaere-Weltwaehrung-4159001.html

drboe:
Norbert Haering schließt seinen Beitrag mit folgenden Worten:


--- Zitat von: norberthaering.de ---Allerdings halte ich es durchaus für wahrscheinlich, dass die Furcht davor, einer so wichtigen Instanz wie dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk Steine in den Weg legen, eine wichtige Rolle für die Verwaltungsrichter und –richterinnen unterer Instanzen gespielt hat, die mit lauter verschiedenen, hochkreativen Begründungen urteilten, dass das Bundesbankgesetz nicht das bedeute, was es dem offenkundigen Wortlaut nach sagt.
--- Ende Zitat ---

Er sollte sich darauf einrichten, dass ihm die Richter am Bundesverwaltungsgericht ihre ganz persönliche Kreativität bezüglich ablehnender Begründungen demonstrieren werden. Und sollte er es dann noch wagen das BVerfG anzurufen, so wird er vorraussichtlich die  Königklasse der Rechtsverdrehung erleben. Er schaue einfach in das Urteil, das sich das BVerfG in Sachen Rundfunkbeitrag abgekniffen hat.

M. Boettcher

Winkelmann:
Hinweisen möchte ich auf einen anderen Beitrag von Norbert Häring - siehe auch im Forum unter

N.Häring: ARD sendet Propagandafilm für mobiles Bezahlen voller Falschinfos
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28617.0.html

Wie von mir hier im Forum schon öfter erwähnt:
Es geht um nicht weniger als die Freiheit.

drone:
@drboe: Du warst den Tick schneller... ;-)


--- Zitat von: Norbert Häring ---Allerdings halte ich es durchaus für wahrscheinlich, dass die Furcht davor, einer so wichtigen Instanz wie dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk Steine in den Weg legen, eine wichtige Rolle für die Verwaltungsrichter und –richterinnen unterer Instanzen gespielt hat, die mit lauter verschiedenen, hochkreativen Begründungen urteilten, dass das Bundesbankgesetz nicht das bedeute, was es dem offenkundigen Wortlaut nach sagt.
--- Ende Zitat ---

Präzise analysiert.

Das BVerfG hat ja bereits am 18.07. diesen Jahres vorgemacht, wie man sich am Grundgesetz vermittels Ignoranz vorbeischaukelt, und nichts darin das bedeutet, was es dem Wortlaut nach beinhaltet...

(Willkommen in Neuland...)

linkER:

Bildquelle: https://gez-boykott.de/ablage/presselogo/taz_blogs.png

blogs.taz.de       06.09.2018

Bewegungs-Blog
HR sieht bei Barzahlung des Rundfunkbeitrags die demokratische Grundordnung gefährdet
§14 Bundesbankgesetz: ... auf Euro lautende Banknoten [sind] das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel"

--- Zitat ---Der Volkswirtschaftsgelehrte Dr. Norbert Häring möchte seinen Rundfunkbeitrag „gern“ bar bezahlen. Dies verweigert ihm die GEZ, so dass er nun inzwischen in 3. Instanz klagt. Gegner in dem Verfahren ist wegen seines Wohnorts der Hessische Rundfunk (HR). Dieser hat auf seine Revisionsbegründung geantwortet, dass die demokratische Grundordnung in Gefahr wäre, wenn er seinen Beitrag bar entrichten dürfte. Das hört sich dann so an:
„Dass der Gesetzgeber mit §14 Abs.1 S.2 Bundesbankgesetz auch solche Regeln verhindern wollte, die der Verwaltungsvereinfachung von Massenverfahren insbesondere im Zusammenhang mit der Einziehung von Rundfunkbeiträgen dienen, muss auch und gerade im Hinblick auf die Bedeutung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkbeiträge für die demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland verneint werden.“
--- Ende Zitat ---

--- Zitat ---Jede Einschränkung des §14 würde dazu führen, dass Bundesländer, Kommunen oder sogar private Unternehmen andere Währungen definieren und „ins Spiel“ bringen könnten und damit jegliches Vertrauen in den Euro unterminieren würden. Auch die Behauptung des HR, Geldnutzer könnten keine Rechte aus der Vorschrift im Bundesbankgesetz ableiten, da alleiniger Adressat die Bundesbank selbst sei, kann den Menschen nur das Vertrauen in ihre Währung nehmen. Jede/r muss sich auf den §14 verlassen können.
--- Ende Zitat ---
Weiterlesen auf :
https://blogs.taz.de/bewegung/2018/09/06/hr-sieht-bei-barzahlung-des-rundfunkbeitrags-die-demokratische-grundordnung-gefaehrdet/

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

Zur normalen Ansicht wechseln