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Autor Thema: BGH lehnt Vollstreckbarerklärung gegen ZDF ergangenen polnischen Urteils ab  (Gelesen 2571 mal)

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beck-aktuell Nachrichten, ?.08.2018

BGH lehnt Vollstreckbarerklärung gegen ZDF ergangenen polnischen Urteils ab

zu BGH , Beschluss vom 19.07.2018 - IX ZB 10/18

Zitat
Ein ausländisches Gerichtsurteil kann nicht für im Inland vollstreckbar erklärt werden, wenn damit ein offensichtlicher Verstoß gegen das Grundrecht auf Meinungs- und Medienfreiheit verbunden wäre. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden und die Vollstreckbarerklärung eines polnischen Urteils abgelehnt, mit dem das ZDF zur Veröffentlichung einer Entschuldigung wegen der Bezeichnung der Lager Majdanek und Auschwitz als "polnische Vernichtungslager" verpflichtet worden war (Beschluss vom 19.07.2018, Az.: IX ZB 10/18).

Bezeichung von Auschwitz und Majdanek als "polnische Vernichtungslager" beanstandet
[…]
ZDF veröffentlichte Entschuldigung auf seiner Internetseite
[…]
BGH weist Antrag auf Erteilung der Vollstreckungsklausel ab
[…]
Maßstab ist "ordre public" des Vollstreckungsstaats
[…]
Prüfgegenstand nur kraft Urteils abzugebende Erklärung
[…]
Verstoß gegen Meinungsfreiheit und Verhältnismäßigkeitsgrundsatz

Weiterlesen auf:
https://rsw.beck.de/aktuell/meldung/bgh-lehnt-vollsteckbarkeitserklaerung-eines-polnischen-urteils-gegen-das-zdf-ab

siehe auch
Ärger wegen Formulierung
Urteil in Polen: ZDF muss sich öffentlich entschuldigen

https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21422.0.html

Danke an User tarudi für den Hinweis.


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FAZ, 22.08.2018

BGH entscheidet zugunsten ZDF :
Fehlerhafter Bericht über den Holocaust

Das ZDF berichtete fälschlicherweise von den „polnischen Vernichtungslagern Majdanek und Auschwitz“. Der Sender entschuldigte sich sofort. Ein einstiger KZ-Häftling wollte, dass seine Erklärung dazu veröffentlicht wird. Nun hat der BGH entschieden.

dpa

Zitat
Das ZDF kann nicht durch ein polnisches Gericht verpflichtet werden, öffentlich einen Fehler in der Berichterstattung über den Holocaust zu bedauern. Die Vollstreckung eines solchen Urteils in Deutschland verstoße „offenkundig gegen das Grundrecht auf negative Meinungsfreiheit“, entschied der Bundesgerichtshof (Az.: IX ZB 10/18).

Der Sender hatte 2013 im Internet eine Dokumentation angekündigt und dabei fälschlicherweise von den „polnischen Vernichtungslagern Majdanek und Auschwitz“ gesprochen. Nachdem die polnische Botschaft den Fehler beanstandet hatte, änderte das ZDF die Formulierung umgehend in „deutsche Vernichtungslager auf polnischem Gebiet“. Verklagt hat das ZDF ein Pole, der Häftling in den Konzentrationslagern Auschwitz-Birkenau und Flossenbürg war. Er verlangt unter anderem, dass der Sender eine von ihm formulierte Entschuldigung veröffentlicht. […]

Weiterlesen auf:
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/bgh-entscheidet-fuer-das-zdf-ueber-falschen-holocaust-bericht-15749334.html


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Da scheint sich auch der Gang zum EuGH anzubahnen, denn warum sollte es sich Polen gefallenlassen, daß eine Aussage öffentlich publiziert wird, sie aber nicht öffentlich korrigiert wird, wenn sie mängelbehaftet ist?


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Warum kann sich staatlich organisierter Parteienrundfunk auf das Grundrecht der negativen Meinungsfreiheit berufen, ich aber nicht? Ich muss die Meinung des ZDF durchfinanzieren, ob ich sie wünsche oder nicht!


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Der Begriff "polnische Vernichtungslager" war 100% Provokation des ZDF. Die Formulierung "Vernichtungslager auf polnischem Boden" hätte Streit abgemildert und den Sachverhalt genauer dargestellt.


Edit "Bürger":
Aus Kapazitätsgründen sowie aus Gründen der Übersicht bleibt dieser Thread mind. vorübergehend geschlossen. Vertiefende inhaltliche Diskussionen dieser Art kann das Forum aufgrund der Vielzahl akuter Probleme mit dem sog. "Rundfunkbeitrag" nicht leisten. Derlei inhaltliche Diskussionen sind besser aufgehoben bei dem
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Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

 
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