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Autor Thema: Der Rundfunkbeitrag bleibt erhalten – und auch dessen Ungerechtigkeiten  (Gelesen 2535 mal)

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Handelsblatt, 18.07.2018

Der Rundfunkbeitrag bleibt erhalten – und auch dessen Ungerechtigkeiten

Von Catrin Bialek

Zitat
Monatelang haben sich die Richter am Bundesverfassungsgericht mit der Frage beschäftigt, ob der seit 2013 geltende Rundfunkbeitrag verfassungsgemäß ist. Um die Inhalte der öffentlich-rechtlichen Programme ging es ihnen nicht. Lediglich die Art der Finanzierung wurde überprüft.
Und das Urteil ist eindeutig. Der Rundfunkbeitrag bleibt in seiner jetzigen Form erhalten, nur eine Winzigkeit wird geändert: Eigentümer einer Zweitwohnung müssen dafür keinen gesonderten Beitrag mehr zahlen. Alle anderen Verfassungsbeschwerden wurden abgewiesen, weder wurde der Zwangscharakter des Beitrags bemängelt noch die Beitragspflicht von Mietwagen kritisiert.
Es bleibt also weitgehend alles beim Alten. Aus juristischer Sicht war das Urteil erwartbar. Dennoch ist es eine Enttäuschung. Denn die Finanzierung des Rundfunks bleibt ungerecht. Das Bundesverfassungsgericht hätte den Auftakt für eine notwendige Reform des Beitragssystems geben können und müssen. Dieses Signal bleibt nun aus. […]

Warum beispielsweise Bewohner einer Wohngemeinschaft insgesamt nur einen einzelnen Betrag zahlen müssen, Singlehaushalte aber einen genauso hohen Satz haben, ist schwer nachvollziehbar. Privatfahrzeuge müssen nicht extra bezahlt werden, sobald sich die Fahrzeuge aber im Besitz einer Mietwagenfirma befinden, fallen sie dann doch unter die Beitragspflicht. Warum sich die Richter aus diesen ganzen Ungereimtheiten lediglich das Problem der Zweitwohnung herausgegriffen und behoben haben, wird auf immer ein Karlsruher Rätsel bleiben. […]

Weiterlesen auf:
https://www.handelsblatt.com/meinung/kommentare/kommentar-der-rundfunkbeitrag-bleibt-erhalten-und-auch-dessen-ungerechtigkeiten/22812434.html


Danke an User Adeline für den Hinweis.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. August 2018, 13:48 von DumbTV«
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Zitat
Aus juristischer Sicht war das Urteil erwartbar.

Schmarren, der Beitrag ist keine Beitrag und das BVerfG widerspricht seiner eigenen älteren Rechtsprechung.

Gerade juristisch war diese Urteil nicht zu erwarten.

Als politisches Urteil war es schon zu erwarten, allerdings bin ich erschreckt, wie leichtfertig das BVerfG seine eigene Rechtsprechung demontiert.

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Zitat
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  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Nein, juristisch war das Urteil des BVerfG nicht zu erwarten, im Gegenteil. Es kommt dennoch nicht unerwartet. Ich habe immer wieder betont, dass das BVerfG den sogn. Rundfunkbeitrag passieren lassen würde, selbst wenn jeder Satz im sogn. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag verfassungswidrig wäre. Diese Ansicht speist sich vor allem aus der staatserhaltenden Funktion von Gerichten im Allgemeinen und des Bundesverfassungsgerichts im Besonderen. Die Hoffnung, das BVerG würde Ungerechtigkeiten der Politik korrigieren, wirkt angesichts diverser vor allem politischer Entscheidungen geradezu rührend naiv. Diese politischen Entscheidungen reichen von der Fristenlösung über die Dauer des Ersatzdienstes bis hin zur Vorratsdatenspeicherung. Gerade bezüglich des ÖR-Rundfunks ist das BVerfG nun vor allem Teil des Problems und hat mit der undefinierten Grundversorgung bereits zuvor Tür und Tor für die nahezu grenzenlose Ausweitung der ÖR-Sender gesorgt. Es war daher zu erwarten, dass das BVerfG zwar das eine oder andere Haar in der Beitragssuppe suchen und finden würde, jedoch den Anspruch der Anstalten auf eine angemessene Finanzierung bestätigen würde, völlig egal, wie die konkret aussieht. Dass nun das gesamte Abgabesystem auf reine Möglichkeiten der Nutzung gestützt werden könnte, ist mehr als ein Kollateralschaden. Es legt letztlich die Hand an die Wurzeln der hiesigen Demokratiesimulation.

M. Boettcher


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. August 2018, 15:19 von Bürger«
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

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  • Beiträge: 3.158
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Zitat
"Warum beispielsweise Bewohner einer Wohngemeinschaft insgesamt nur einen einzelnen Betrag zahlen müssen, Singlehaushalte aber einen genauso hohen Satz haben, ist schwer nachvollziehbar."
Quelle: Der Rundfunkbeitrag bleibt erhalten – und auch dessen Ungerechtigkeiten
https://www.handelsblatt.com/meinung/kommentare/kommentar-der-rundfunkbeitrag-bleibt-erhalten-und-auch-dessen-ungerechtigkeiten/22812434.html

Bemerkung:
Die größte WG der Hansestadt
https://www.welt.de/regionales/hamburg/article13505228/Die-groesste-WG-der-Hansestadt.html
Zitat
"Der 26-Jährige lebt in der größten Wohngemeinschaft Hamburgs – zusammen mit 55 Mitbewohnern auf 1300 Quadratmetern...Der Wohnungsmarkt reagiert auf diese Entwicklung mit XXL-Wohngemeinschaften."
Wohngemeinschaften gibt es nicht nur unter Studierenden, auch mit Zunahme des Pflegenotstandes bilden sich mehr und mehr Senioren-Wohngemeinschaften.

"Ein Zwangsbeitrag - einfach für alle"..wirklich alle?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. August 2018, 13:53 von DumbTV«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

 
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