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Autor Thema: RBB zahlt zu hohe Gehälter, kritisiert der Rechnungshof  (Gelesen 10111 mal)

Uwe

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RBB zahlt zu hohe Gehälter, kritisiert der Rechnungshof

Quelle: BZ-Berlin 23.08.2018 VON GUNNAR SCHUPELIUS
23. August 2018 16:46 Aktualisiert 19:49



Zitat
Bereich: Gunnar Schupelius - Mein Ärger
Beim Rundfunk Berlin-Brandenburg gibt es offenbar Privilegien, die in der übrigen Welt weitgehend unbekannt sind – wundert sich Gunnar Schupelius.

Der Rechnungshof Berlin kritisiert die Personalausgaben beim Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB).

Die Gehälter seien grundsätzlich zu hoch, die Mitarbeiter würden zu schnell befördert. Die Gewährung von Prämien und auch die Honorare für Vertretungen seien schwer durchschaubar. Der Sender zahle außerdem Zuschläge für das Fahren großer Fahrzeuge und ein extra Kindergeld.

Die Beanstandungen finden sich im „Jahresbericht 2018“ des Rechnungshofes, der den Mitgliedern des Abgeordnetenhauses in diesem Sommer zuging.

Der Rechnungshof vergleicht die finanziellen Leistungen des RBB für seine Mitarbeiter mit dem öffentlichen Dienst und kommt zu dem Schluss, dass es „einen deutlichen Unterschied zugunsten der Beschäftigten des RBB“ gebe.

Die niedrigste Anfangsvergütung beträgt demnach beim RBB monatlich 1.797, 44 Euro und die höchste 10.329 Euro (Stand: Januar 2018). In den höchsten Vergütungsgruppen verdienen die Mitarbeiter des RBB monatlich 4000 Euro brutto mehr pro Monat als ihre vergleichbaren Kollegen im öffentlichen Dienst der Stadt.

weiterlesen auf:
https://www.bz-berlin.de/berlin/kolumne/rbb-zahlt-zu-hohe-gehaelter-kritisiert-der-rechnungshof


Link zum Jahresbericht 2018 des Rechnungshofs Berlin (pdf, ~3,1 mb)
https://www.berlin.de/rechnungshof/_assets/jahresbericht-2018.pdf

Die Kritikpunkte des Rechnungshofs und eine Stellungnahme des des rbb finden sich ab S.276

24 Notwendige Modernisierungen und Anpassungen der Arbeits- und Vergütungsbedingungen beim Rundfunk Berlin-Brandenburg
24.1 Einleitung
24.2 Tarifliche Rahmenbedingungen des rbb
24.3 Bewertung der Arbeitsgebiete und Zuordnung der Beschäftigten zu den Vergütungsgruppen
24.4 Gehaltsgefüge
24.5 Funktions- und Vertretungszulagen
24.6 Zulagen für besondere Leistungen
24.7 Zulage für das Führen großer Produktionsfahrzeuge
24.8 Familienzuschlag
24.9 Beihilfen
24.10 Rufbereitschaft
24.11 Krankengeldzuschuss und Arbeitsbefreiung
24.12 Leistungen nach dem Einkommensteuergesetz
24.13 Führung der Personalakten
24.14 Stellungnahme des rbb
24.15 Zusammenfassung und Erwartungen


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. August 2018, 10:04 von ChrisLPZ«
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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Interessante Information an die Bürgerinnen und Bürger in Berlin, für Infostände und Klagebegründungen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. August 2018, 09:43 von Markus KA«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

d

denyit

Querverweis für Gehälter beim NDR:

Kleine Anfrage HH: Situation der freien Mitarbeiter(innen) beim NDR
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27301


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. August 2018, 11:06 von DumbTV«

P
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Wieso Klagebegründung? Zuvor ist doch Zurückweisung gegebenenfalls Widerspruch möglich. Dort kann erklärt werden, dass der Beitrag zu hoch ist, weil die Gehaltskosten nicht dem öffentlichen Dienst entsprechend ausgestaltet sind. Damit liegt eine Überhöhung vor, welche als sittenwidrig bezeichnet werden darf, wenn unterstellt wird, dass die Damen und Herren im öffentlichen Auftrag unterwegs sein wollen, noch dazu behördengleich. Hier passt das mal wieder gar nicht. Es sollte zum Wohl der Bürger möglich sein, den Selbstbedienungs- und "Selbstbedingungs"laden abzuschaffen.

Was hat der Rechnungshof die letzten Jahre gemacht?
Die Zahlen sind doch nicht neu! Ist dort ein Prüfer erwacht?

Es könnte auch formuliert werden, der Rundfunkbeitrag ist minimal so viel zu hoch, wie die Personalkosten über dem des öffentlichen Dienst liegen.
Der Auftrag hätte EU weit ausgeschrieben werden sollen, insbesondere, wenn nicht nach dem öffentlichen Dienst Tarif bezahlt wird, aber es sich um eine öffentliche Aufgabe handelt. Aber das ist sicherlich nicht erfolgt. Solche Ausschreibung sind notwendig damit die öffentliche Hand auch anhand der potenziellen Kosten über die Vergabe des Auftrags entscheiden kann.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. September 2018, 22:46 von Bürger«

K
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Die mit Raubgeldern finanzierte Feudalgesellschaft lässt es sich halt gut gehen.

Was aber viele nicht ahnen:
Die hohen Gehälter sind der Judaslohn für die gespielte "Unabhängigkeit" der Berichterstattung über das System und die Agenda derjenigen, die aus dem Hintergrund agierend die üppige Party erst ermöglichen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. August 2018, 15:28 von Bürger«
- Omnipräsente Vielschreiber (Trolle) gebrauchen politisch motivierte Foren vielfach als Plattform um ein schon seit langer Zeit existierendes potemkinsches Dorf als funktonierenden Rechtsstaat zu propagieren.
- Horst Seehofer: "Diejenigen die entscheiden sind nicht gewählt und diejenigen die gewählt werden haben nichts zu entscheiden"
- Der deutsche Steuer- und Abgabenkuli stellt den Eliten eine Allmende bereit auf der sich jedes Rindvieh sattgrasen kann.

C
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Link zum Jahresbericht 2018 des Rechungshofs von Berlin im Eingangsposting ergänzt (pdf, ~3,1 mb -
https://www.berlin.de/rechnungshof/_assets/jahresbericht-2018.pdf)

Zitat von: Jahresbericht 2018
24.15 Zusammenfassung und Erwartungen

Der Rechnungshof beanstandet zusammenfassend, dass der rbb
• zum Zeitpunkt der Prüfung kein einheitliches Tarifwerk hatte und seit seiner Errichtung die Arbeits- und Vergütungsbedingungen noch immer nicht vollständig vereinheitlicht hat,
• seine Beschäftigten im Vergleich zu denen im Geltungsbereich des TV-L deutlich besserstellt,
• Arbeitsgebiete nicht ordnungsgemäß bewertet,
• Zulagen sowie außertarifliche Leistungen gewährt, die hinsichtlich ihrer Notwendigkeit bzw. Höhe nicht begründet und dokumentiert sind,
• die Aufgaben einer Familienkasse nach wie vor selbst und teilweise unzureichend wahrnimmt.

Der Rechnungshof erwartet, dass der rbb
• die Arbeits- und Vergütungsbedingungen schnellstmöglich vollständig vereinheitlicht,
• die Entwicklung des Tarifrechts für die unmittelbare Verwaltung der Länder berücksichtigt,
• Zulagen und sonstige außertarifliche Leistungen deutlich zurückführt sowie
• die Kindergeldbearbeitung bis zur Übertragung an eine andere Familienkasse ordnungsgemäß durchführt.


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70 % Überhöhung, also einzustufen als Straftat des "Wuchers"?
Danke für den Hinweis - wird nun schriftsätzlich verwendet werden im Sinn von nötiger Analyse, ob Straftat des "Wuchers".
Überhöhung von 70 % ... Mal richtig rechnen... 10 000 beim RBB, 4000 mehr, also Staatsdienst-Maximum nur 6000. 4000 € mehr als 6000, das macht rund 70 %.
Wucher / StGB: als 30 % Überhöhung, auf jeden Fall ab 70 %,
Da Zwangsabgabe, wird "Zwangslage" der Zahlungspflicht "ausgenutzt". Alle nachzulesen im StGB über Wucher, Google hilft beim Finden.

Ähnliche Zahlenwerte: Brandenburg.

Wucher-Rechtsfolgen: Absenkungsrecht auf den "angemessenen" Betrag.

Danke sehr, liebes Bundesverfassungsgericht, Entscheid 18. Juli 2018:
Rundfunkabgabe ist "Gegenleistung" und nicht "Steuer", unterliegt also dem Austauschprinzip und damit dem Wucherrecht, darf ja wohl irrtumsfrei geschlossen werden.

Also können alle in Berlin und Brandenburg ab sofort beantragen?
Vorab-Absenkung der Forderung - auch, falls noch unbezahlt und im Verfahren genannt - auf 60 %, also ~10,50 Euro monatlich?

Jemand, der es tun dürfte - wird es beispielsweise etwa wie folgt tun:
"Nach meiner laienhaften Rechtsmeinung, die ich verfahrensbedingt hier verfahrensintern zu formulieren habe, aber im Fall des Gegenbeweises selbstverständlich berichtigen würde: Man höre immer die Gegenseite."

Wer es im Gerichtsverfahren tun wird, sollte wissen, dass Richter beim Entscheid hierüber in der Zwickmühle sind:
- Muss der Richter dies der Staatsanwaltschaft vorlegen und das Rundfunkabgabe-Verfahren aussetzen im Abwarten auf eine "vorgreifliche Entscheidung" der hierzu "Zuständigkeits-Kompetenten"?
Genau das wird jemand beim Berliner Verwaltungsgericht als Antrag vortragen.

Diese Beispieltexte waren keine Empfehlung, es ebenfalls so zu machen. Keine Empfehlungen (und erst recht keine Rechtsberatung) hier im Forum. Wer es macht, macht es in Eigenverantwortung.

Auch die paar RBB-Mitarbeiter für Beitragssachen - sitzen in Berlin - , werden vor Freude in die Luft springen, wenn analoge Mitteilungen ihnen mit Antrag auf Absenkung zugehen.
Denn die müssen darauf ja etwas schreiben? Aber wer macht das im Team und wann?
Naja, die sind ausgesprochene Liebesbriefe einiger bestimmter Bürger ja gewohnt, man verkehrt untereinander schon mal mit schwarzem Humor.
Zumal das immer gleich auch an das persönliche Büro der Intendantin geht mit der Bitte um rechtslage-durchsetzendes Eingreifen.

Nochmals, Beispiele, nicht Empfehlungen. Wer das tut, riskiert obendrein Liebesentzug, nämlich, dass seine Liebesbriefe lange Zeit ohne Antwort bleiben. Wie schmerzlich!

Regelkonform zahlt der Deutschland-Funk.
Also nicht 70 % überhöht. Deshalb ist die Leistung dort auch deutlich besser in Einklang mit Bildungsauftrag usw. - man fühlt sich verantwortlich nicht nur für Quoten.
Soweit hier wohl irgendwo archiviert, wurde Druck auf den Deutschlandfunk ausgeübt, ebenfalls mehr zu zahlen wie die anderen Sender, um diese nicht bloßzustellen. In Erinnerung ist die Antwort seitens des Intendanten: Wir haben öffentlichen Auftrag, wir bleiben bei Bezahlung nach Regeln des öffentlichen Dienstes.


Veruntreuung?
Andererseits hat das nette Bundesverfassungsgericht mit Entscheid 18. Juli 2018 uns den Beweis geliefert, dass die Rundfunkabgabe gleichwohl "öffentlich-rechtlich" ist - und dass die Senderanstalten "öffentlich-rechtlich" sind.
Danke sehr, Bundesverfassungsgericht!
Also unterliegen die ARD-Anstalten dem Veruntreuungsverbot des öffentlichen Dienstes. Noch ein Thema zum Verwenden im vorstehenden Sinn?

Diese Gesichtspunkte sind teilweise auch bereits Teil von schon eingetüteten Schriftsätzen, die morgen an die Senatskanzlei Berlin und an den EuGH abgehen.
Es wird leider nur selten praktiziert, in Schriftsätzen Tiefschläge in die Unterleibsregion der Gegner zu integrieren. Das ist ja auch schwer, siehe Beispiele oben, und kann "nicht empfohlen und nicht beraten werden".
Man erwarte nicht, dass irgendein Rechtsanwalt derartiges je in den Schriftsatz aufnehmen würde - denn der Rechtsanwalt ist laut Gesetz " Organ der Rechtspflege", also mittelbar des Staates, will heißen, darf  nicht den Staat so richtig hart angreifen, wenn ihm seine Anwaltslizenz lieb ist.

Klartext: "Derartiges muss, wer es macht, selber verantworten."


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. August 2018, 11:26 von pjotre«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirvana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

b
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  • Recht, das man nicht lebt + verteidigt, verwirkt.
Der Jahresbericht des Rechnungshofs enthält wichtige Zahlen als Beleg für unangemessene Ausgaben beim RBB.

Sind weitere Belege für überhöhte Gehälter, Pensionen oder andere Verschwendung von Beitragseinnahmen beim RBB bekannt? Dann bitte ich darum, die Verweise hier zu veröffentlichen.

Interessant wären auch Vergleichszahlen zur Deutschen Welle, weil diese ebenfalls Rundfunkanstalt ist, wenn auch primär als Auslandsrundfunk und Steuer-finanziert, ebenfalls einen Sitz in Berlin neben ihrem Sitz in Bonn unterhält und somit bezüglich Personal-bezogener Ausgaben eine relative Vergleichbarkeit bieten sollte.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. September 2018, 22:48 von Bürger«
Work in Progress:
2 Klagen am Verwaltungsgericht Berlin
1 abgewehrte Vollstreckung

Frage nicht, was dein Land für dich tun kann – frage, was du für dein Land tun kannst.

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Zwei grundsätzliche Infos:
Rechnungshöfe prüfen in sehr unregelmäßigen Perioden bestimmte Gebiete "vertieft". Das können mal Unternehmensbeteiligungen sein, mal die Verwaltungseffizienz und mal die Gehälter. Leider haben die Rechnungshöfe weder eine Handreichung gegen den Rundfunk noch formulieren sie besonders aggressiv. Wenn man "zu hohe Gehälter" oder "sehr schlechte Wirtschaftlichkeit" attestiert, ist das schon die starkest-mögliche Aussage. Man kann dann Wucher annehmen. Kombiniert man außerdem die 70% zu hohen Gehälter mit den "zu schnellen Beförderungen", dann kommt man schnell auf >100% = Wucher.
Bei Sekretären mit gleichem Dienstalter unterscheidet sich die Vergütung teilw. um einen Faktor 3 zum öffentlichen Dienst.
Falls ich endlich mal eine Verhandlung bekomme, würde ich das Gericht auffordern zu erklären, wieso beim Rundfunk mehr verdient wird als in Verwaltungsgerichten...


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Ersetze "Jones" durch Adolf, Patriarchat, Meeresspiegel oder irgendwas und Du hast eine woke "Debatte", die ohne Argumente reichlich Raum in den Medien einnehmen darf.

b
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  • Recht, das man nicht lebt + verteidigt, verwirkt.
70 % Überhöhung, also einzustufen als Straftat des "Wuchers"?
....

Diese Gesichtspunkte sind teilweise auch bereits Teil von schon eingetüteten Schriftsätzen, die morgen an die Senatskanzlei Berlin und an den EuGH abgehen.

Hat die Senatskanzlei Berlin sich innerhalb der letzten sieben Wochen zu einer Antwort auf den Schriftsatz mit u.a. den Gesichtspunkten zu den Gehaltsexzessen beim RBB herabgelassen? Ggf., was hat sie geantwortet?


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dimbb.de        19.09.2018

Von Heiko Hilker
“Vergütungsabstand” zwischen RBB und Land Berlin wächst

In seinem aktuellen Jahresbericht stellt der Berliner Rechnungshof für den RBB fest:
Zitat
Allerdings verdienen die Angestellten in einigen Sendern wesentlich mehr als in den Ländern. Und: der Abstand wächst. So stellt der Rechnungshof Berlin in seinem Jahresbericht 2018 fest, dass zum Januar 2018 die niedrigsten Anfangsvergütungen bei 1.707,44 Euro (Land Berlin) und 2.106 Euro (RBB) lagen. Die höchstmöglichen Vergütungen lagen bei 6.274,21 Euro (Land Berlin) und 10.329 Euro (RBB). Bei den höchsten Vergütungsgruppen differierte die mögliche Endvergütung um mehr als 4.000 Euro. Im Oktober 2016 betrug diese Differenz mehr als 3.300 Euro. Sie ist also um über 700 Euro gestiegen – in zwei Jahren. In der niedrigsten Vergütungsgruppe ist die Differenz um über 100 Euro von fast 200 Euro auf über 300 Euro gestiegen.
Zitat
Quelle: Rechnungshof Berlin - Jahresbericht 2018
https://www.berlin.de/rechnungshof/aktuelles/veroeffentlichungen/artikel.357519.php
Weiterlesen auf :
https://www.dimbb.de/verguetungsabstand-zwischen-rbb-und-land-berlin-waechst/#more-3857



Siehe auch :
"Kostenbewusste" Hauptversammlung - RBB lädt die ARD ins „Waldorf Astoria“
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28691.0

Neue Recherche-Kooperation aus rbb/"T-Online"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28692.0

Streit um Online-Angebot: RBB zieht vor das Brandenburgische Oberlandesgericht
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28885.0

Radioeins vom rbb sendet live aus New York und San Francisco
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28919.0


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Zitat
Zitat von: pjotre am 26. August 2018, 10:21
    70 % Überhöhung, also einzustufen als Straftat des "Wuchers"?
    ....
    Diese Gesichtspunkte sind teilweise auch bereits Teil von schon eingetüteten Schriftsätzen, die morgen an die Senatskanzlei Berlin und an den EuGH abgehen.

Hat die Senatskanzlei Berlin sich innerhalb der letzten sieben Wochen zu einer Antwort auf den Schriftsatz mit u.a. den Gesichtspunkten zu den Gehaltsexzessen beim RBB herabgelassen? Ggf., was hat sie geantwortet?

Antwort @pjotre bezüglich "Wucher / RBB?"
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Wegen völlig fehlender Kriegskasse können leider nicht alle mutmaßlichen Straftaten ausgestritten werden, weil ein jeweils in mehreren Stufen zu führender komplexer Streit, um dem Gegner sämtliche Ausflüchte zu verbauen. Der Wuchereinwand ist zwar vorgetragen worden, aber nur im Kontext anderer Vorgänge. Das ist zu wenig.

Die Bearbeitung von Straftaten ist nun im wesentlichen beschränkt auf die hier betriebene sehr umfangreiche und schriftsatzreiche streitige Klärung der Frage von 5 Milliarden ?_Inkassobetrug_? gegenüber 4 Millionen Geringverdienern. Das ist als Straftatbestand griffiger und wird mit je 1 200 Euro Rückzahlbetrag im besten Erfolgsfall sowieso eine Neuordnung von ARD, ZDF,... erzwingen.

Das Kernproblem einer völlig fehlenden Mini-Kriegskasse für sonstige Streitfronten ist im Rahmen eines Forums nicht lösbar, weil ein Forum nicht auf eine Crowdfunding-Plattform hin konzentriert = reduziert werden sollte. 

Für den Sonderfall der Geringverdiener wird es in Kauf genommen, weil alle ihre angeblichen Lobbys und "links" orientierten Parteien anscheinend mit wichtigeren Aufgaben beschäftigt sind statt sich noch um ihre angebliche Klientel zu kümmern und zu bekümmern? Was echt kümmerlich ist, oder? Alle 3000 Parlamentarier bundesweit wurden von hier mehrfach angesprochen. Niemand in den Parlamenten kann behaupten, dass er von dem Problem dieses Unrechts "leider nicht wissen konnte und leider nur wegen fehlender Information die zwingend nötige politische Hilfe unterlassen habe".

Zur häufigen Frage "wer ist Geringverdiener"?
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Alte Regelung bis 2005 (anwendbar mangels neuer) lautete wohl:
- Sozialhilfesatz + 50 % + Miete + Krankenkassenbeitrag.

Für Alleinstehende führt das in der Regel zu etwas oberhalb 1000 Euro, für Mehrpersonenhaushalte entsprechend mehr nach leicht abweichenden Berechnungsregeln von "bis 2005".

Vergleichsziffer: Voll vom Staat unterhaltene Alleinstehende kosten den Steuerzahler wohl im statistischen Mittel 1 800 Euro, sind aber trotzdem von der Rundfunkabgabe befreit. Die Leute mit rund 1000 Euro müssen also diese viel reicheren über die Rundfunkabgabe quer-subventionieren. So viel zum Thema "Gerechtigkeit".


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