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Autor Thema: Fortentwicklung der Regelungen zur Interoperabilität digitaler Empfangsgeräte  (Gelesen 1962 mal)

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radiowoche.de       15.08.2018

von Stephan Munder
Zügige Fortentwicklung der Regelungen zur Interoperabilität digitaler Empfangsgeräte gefordert

Die Co-Vorsitzende des Digitalradio-Boards – die Bevollmächtigte des Landes Rheinland-Pfalz beim Bund und für Europa, für Medien und Digitales, Staatssekretärin Heike Raab, forderte in der gestrigen Sitzung des Digitalradio Boards eine zügige Umsetzung der unter den Akteuren bereits vereinbarten Ergänzung des Paragraph 48 Telekommunikationsgesetz (TKG) zur Interoperabilität digitaler Empfangsgeräte.
Zitat
Unter Interoperabilität versteht man, dass nach einem bestimmten Zeitpunkt neue höherwertige Radiogeräte zusätzlich zum UKW-Empfang auch den Empfang digitaler Radioprogramme ermöglichen müssen.
Zitat
„Nachdem nun auf EU-Ebene die Voraussetzungen zur Anpassung der Regelungen zur Interoperabilität in Paragraph 48 TKG geschaffen sind, wollen wir die bereits in der vergangenen Legislaturperiode vereinbarte Formulierung nun zügig umsetzen. Es geht darum, dem Hörfunk durch die Interoperabilitätsverpflichtung in der digitalisierten Welt von morgen zukunftsfähige Entwicklungsperspektiven zu eröffnen. Die Ergänzung des Paragraph 48 TKG wird die flächendeckende Verbreitung von Digitalradiogeräten verbessern und so dem digitalen Radio in Deutschland Schwung verleihen“, erläuterte Staatssekretärin Heike Raab. Sie koordiniert als Vertreterin der Rundfunkkommission für das Vorsitzland Rheinland-Pfalz die Medienpolitik der Länder.
Zitat
„Die Vorzüge von DAB+ sind vielfältig. So verbessert DAB+ gegenüber UKW oder dem Internet-Radio die Qualität des Hörens, versetzt Zuhörerinnen und Zuhörer in die Lage, neue Dienste und Funktionalitäten zu nutzen und verbreitert die Sendervielfalt und damit die Pluralität der Radiolandschaft. Die Verbreitung von DAB+ ist zudem deutlich kostengünstiger sowohl für die Sender als auch die Verbraucher und ermöglicht eine ökonomische Nutzung von knappen Frequenzressourcen“, so Heike Raab weiter.
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radiowoche.de      16.08.2018

von Tom Sprenger
VAUNET: Nutzung konzentriert sich auf andere Empfangswege als DAB+

Der VAUNET – Verband Privater Medien, der die Privatradios vertritt, warnt vor aus seiner Sicht “falschen Weichstellungen für DAB+ im Telekommunikationsgesetz".
Zitat
Der Verband teile die aktuellen Einordnungen der Co-Vorsitzenden des Digitalradio Boards – der Bevollmächtigten des Landes Rheinland-Pfalz beim Bund und für Europa, für Medien und Digitales, Staatssekretärin Heike Raab – zu DAB+ nicht.
Zitat
Klaus Schunk, Vorsitzender des Fachbereichs Radio und Audiodienste im VAUNET und Geschäftsführer von Radio Regenbogen, sagte: “Es ist vollkommen richtig, dass wir die Weichen für die digitale Radiozukunft stellen müssen. Aber gerade die aktuelle Entwicklung in Norwegen zeige die fatalen Konsequenzen, wenn dies durch eine falsche politische Verordnung ohne Berücksichtigung der tatsächlichen Hörernutzung geschieht. Digitales Radio ist weit mehr als nur DAB+, die Hörer empfangen digitales Radio auch mobil über Apps oder über Webradioangebote, immer häufiger auch mit ihren Smartphones. Radio ist also schon längst Multichannel, DAB+ stellt keineswegs die alleinige digitale Zukunft dar, im Gegenteil: Die tatsächliche Nutzung konzentriert sich bereits auf andere Empfangswege. Deshalb müssen Regelungen zur Interoperabilität im Telekommunikationsgesetz auch alle Verbreitungswege einschließlich der Smartphonenutzung miteinbeziehen.”
Zitat
Klaus Schunk: “Diese Entwicklung überrascht uns nicht, im Gegenteil. Sie zeigt, dass eine technologische Veränderung den Verbrauchern nicht politisch verordnet werden kann. Aus diesem Grund spricht VAUNET sich gegen ein politisch gesetztes Abschaltdatum für die UKW-Verbreitung aus, es funktioniert schlichtweg nicht. Ein Wechsel von UKW zu DAB+ macht nur Sinn, wenn die analoge Radionutzung tatsächlich auf unter 10 % abgesunken ist. Nur dann können die privaten Radios auch wirtschaftlich überleben, weil sie ansonsten auf ihre UKW-Reichweiten angewiesen sind. Das Ergebnis falscher Weichenstellungen wäre ein dramatischer Einbruch in der Vielfalt der Anbieter und Angebote und damit der Versorgung der Bevölkerung mit Informationen aus ihren Regionen.” Schunk kritisiert zudem, das dieDiskussion zum Thema DAB+ ausschließlich technisch getrieben sei. “Die Technik hat dem Content zu dienen!”, so Schunk.
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http://www.radiowoche.de/vaunet-nutzung-konzentriert-sich-auf-andere-empfangswege-als-dab/



Siehe auch :
ARD baut DAB+ aus
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=27691.0


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Zitat von: Klaus Schunck
Entwicklung in Norwegen zeige die fatalen Konsequenzen

Zur Info: In Norwegen wurde UKW komplett abgeschaltet und seitdem sind die Hörerzahlen stark gesunken. Verständlich das die privaten Anbieter Sorge haben bei der Umstellung unter die Räder zu kommen.

Es wird auch mal wieder deutlich, dass Frau Raab eine eindeutige Agenda für den örR führt. Da plant wohl jemand seine Karriere nach der Politik.


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Ich konsumiere nicht, ergo bezahle ich auch nicht. --> seit 2008 rundfunklos glücklich und noch nie bezahlt.

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  • Höre kein Radio, gucke nicht fern.
Zitat
Klaus Schunk, Vorsitzender des Fachbereichs Radio und Audiodienste im VAUNET und Geschäftsführer von Radio Regenbogen, sagte: “... wenn dies durch eine falsche politische Verordnung ohne Berücksichtigung der tatsächlichen Hörernutzung geschieht."
Aber Herr Schunk, seit dem Urteil des BVerfG am 18.7.18 wissen wir doch, dass das was der Hörer in Deutschland will, nicht relevant ist. Es muss doch auch gar nicht hören (wollen), man sendet einfach nur und dieses senden ist doch dank Rundfunkbeitrag - auch ohne jegliche Empfänger (die ja auch gar nicht mehr nötig sind) - gesichert.

Es gibt also selbst noch Geschäftsführer mit etwas gesundem Menschenverstand. Die irgendwie ein Verhältnis zwischen ihrem Angebot und ihren Nutzern/Kunden sehen - nicht mehr so in der Politk und ihrem örR... |-


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vau.net      16.08.2018

Pressemitteilung
Sendervielfalt und Radioreichweiten gefährdet

VAUNET warnt vor falschen Weichenstellungen für DAB+ im Telekommunikationsgesetz.
Zitat
Schunk kritisierte die ausschließlich technisch getriebene Diskussion zum Thema DAB+. Deutlich vernachlässigt wird die inhaltliche Komponente des Verfassungsguts Hörfunk. „Die Technik hat dem Content zu dienen!“, so Schunk.
Zitat
Die vollständige Position des VAUNET zur digitalen Radiomigration:
https://www.vau.net/pressemitteilungen/content/vprt-fordert-faire-umstiegsbedingungen-digitale-radiozukunft
Zitat
Der Vier-Punkte-Plan zur Hörfunkmigration

1. Motive der Migration
DAB+ ist kein einheitlicher europäischer Standard – Radio ist schon längst Multichannel.

Gleichwohl ist für DAB+ aber aus politischen Gründen der Point-of-no-Return überschritten.

Der private Hörfunk ist daher bereit, eine Migration aktiv zu unterstützen, sofern die Finanzierungsgrundlage dafür gewährleistet ist und faire Leitplanken definiert werden.

Dazu gehören die Sicherstellung eines ausgewogenen dualen Systems sowie die Abbildung aller bestehenden privaten UKW-Programme über DAB+.

2. Faire Bedingungen für Umstieg
Der öffentlich-rechtliche Hörfunk benötigt für den Umstieg auf DAB+ bis 2025 schätzungsweise rund 600 Millionen Euro, die er aus dem Rundfunkbeitrag erhält.

Eine vergleichbare Summe – rund 500 Millionen Euro – muss der private Hörfunk aufbringen.

Dieser Zusatzaufwand ist über Werbung nicht zu finanzieren. Daher bedarf es auch für den privaten Hörfunk einer Infrastrukturförderung.

Diese Förderung ist zwingende Voraussetzung für die Migration.

3. Einstiegsphase in die Migration
Ab dem Zeitpunkt der gesicherten Finanzierung und der Möglichkeit, alle bestehenden privaten UKW-Programme über DAB+ abzubilden, wird der private Hörfunk DAB+ aktiv bewerben.

Ein Abschaltdatum (auch nicht die Diskussion hierüber) darf es bis zum Absinken der tatsächlichen analogen Nutzung auf unter 10 % nicht geben. Maßgeblich für die Messung der Nutzung ist der Anteil der UKW-Verbreitung an der durchschnittlichen Stunden-Netto-Reichweite (Werbefunk Gesamt, 14-59 Jahre, Mo-Fr, 6-18 Uhr).

Da sich Privatradio maßgeblich durch Werbung finanziert, reicht die bloße Verbreitung von Endgeräten als Maßstab für den Einstieg in die Migration nicht aus.

4. Dreijährige Übergangsphase
Erst wenn die tatsächliche analoge Restnutzung unter 10 % der Gesamtnutzung fällt, beginnt die dreijährige Übergangsphase von UKW zu DAB+.

Binnen der darauffolgenden drei Jahre wird die UKW-Verbreitung eingestellt.
Weiterlesen auf :
https://www.vau.net/pressemitteilung/content/vaunet-warnt-falschen-weichenstellungen-dab-telekommunikationsgesetz


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