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Befreiung für Zweitwohnung kann beantragt werden - Formular liegt nun vor

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DumbTV:

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golem.de, 16.08.2018

Beitragsservice
Rundfunkbeitrag für Nebenwohnungen endet
von Achim Sawal


--- Zitat ---Die rückwirkende Befreiung vom Rundfunkbeitrag für Nebenwohnungen ist jetzt möglich. Etwa einen Monat hat es gedauert, dafür ein Formular bereitzustellen.

Der Rundfunkbeitrag für Nebenwohnungen muss nicht mehr gezahlt werden. Ein Formular (PDF) wurde dafür am 16. August 2018 vom Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio bereitgestellt. Damit können Inhaber von Nebenwohnungen, die bereits für ihre Hauptwohnung den Rundfunkbeitrag zahlen, eine Beitragsbefreiung beantragen.

[..]
--- Ende Zitat ---

Weiterlesen auf:
https://www.golem.de/news/beitragsservice-rundfunkbeitrag-fuer-nebenwohnungen-endet-1808-136042.html

hankhug:
Hier noch eine Denksportaufgabe:
Eine fiktive 3er-WG hat ihren Erstwohnsitz in Bundesland A. Jeder der 3 hat seinen Lebensmittelpunkt am Erstwohnsitz und es ist ihm/ihr wichtig, sein/ihr kommunales Wahlrecht in Bundesland A auszuüben.
Jede der 3 Personen hat nun 10 beruflich bedingte Zweitwohnungen in anderen Bundesländern, es existieren also insgesamt 31 Wohnungen (1 Erstwohnsitz und 30 Zweitwohnsitze), für die nach alter Regelung Beiträge zu entrichten waren.
Wie soll nun erreicht werden, dass laut BVerfG-Vorgabe dieselbe Person für die Möglichkeit der privaten Rundfunknutzung nicht zu insgesamt mehr als einem vollen Beitrag herangezogen wird?

Denn für die Befreiung muss ja die Zahlung des vollen Beitrags für den Erstwohnsitz nachgewiesen werden? Das kann aber ja nur eine Person leisten...

Kurt:
Die Frage(n) bitte der "zuständigen Landesrundfunkanstalt" stellen.  >:D

Wozu sollen wir uns hier die Köpfe heiß reden!?
Mach' denen Arbeit >:D
Ernst gemeint!


Einfach.
Für alle.

Gruß
Kurt

hankhug:
Es geht ja nicht darum, hier Antworten zu bekommen, sondern klarzumachen, welche Idiotie in diesen "Regelungen" steckt.
Und dass offenbar niemand -mindestens auf Seiten der Rundfunkanstalten, wenn nicht auch des BVerfGs- genauer über Problemfälle nachgedacht hat.

Solche Infos kann dann jeder zum Lokalpolitiker seines Vertrauens auf dem Weg zu gesetzlichen Neuregelungen in 2020 mitnehmen 8).

Ich selbst kann diese Fragen jedenfalls nicht an die LRA stellen. Denn sonst wecke ich womöglich mein ruhend gestelltes Verfahren vor dem VG wieder auf.

MichaelEngel:
Zu den Denksportaufgaben: das sind ja weniger als 10% der Bevölkerung und zu vernachlässigen.

Warum waren eigentlich die Inhaber von mehr als eine Wohnung nicht zu vernachlässigen? Sind sie mehr als 10% der Bevölkerung?

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