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Rundfunkgebühren trotz Betriebsruhe

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ChrisLPZ:

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Sächsische Zeitung, .08.2018

Rundfunkgebühren trotz Betriebsruhe
Fast 1 000 Euro werden fällig, obwohl nicht ein Gast in der Hirschbachmühle war.

Von Maik Brückner


--- Zitat ---Glashütte. Monika Ziebart ist sauer. Die Hirschbacherin wird für eine Leistung zur Kasse gebeten, die weder sie noch ihre Gäste genutzt haben. Konkret geht es um den Rundfunkbeitrag, der für die Nutzung der öffentlich-rechtlichen Fernseh- und Radioprogramme zu entrichten ist. Der ist bei Monika Ziebart deutlich höher, weil sie mit ihrer Familie ein Gasthaus mit Hotel betreibt, die Hirschbachmühle im Lockwitztal. Die profitiert zwar vom Tourismus, doch der bringt nicht in allen Monaten Gäste. Deshalb hat die Familie Ziebart von Januar bis Mitte März 2017 eine Pause eingelegt. Monika Ziebart und ihre Töchter hofften, dass sie dafür keine Gebühren zahlen müssen. Doch die zuständige Organisation, die früher unter dem Kürzel GEZ bekannt war und jetzt als ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice arbeitet, blieb hart. Der Familie wurde der Beitrag für die Fernseher in den zehn Gästezimmern nicht erlassen. „Trotz Widerspruchs werden diese Gebühren verlangt“, sagt Frau Ziebart. Warum das so ist und ob es Ausnahmen gibt, wollte die SZ vom Beitragsservice wissen. […]

--- Ende Zitat ---

Weiterlesen auf:
https://www.sz-online.de/nachrichten/rundfunkgebuehren-trotz-betriebsruhe-3994686.html

Markus KA:

--- Zitat ---Die vorübergehende Stilllegung kann mit einer Bestätigung der Sozialversicherung belegt werden. Damit wird nachgewiesen, dass im erwähnten Zeitraum die Sozialversicherungsbeiträge für die Beschäftigten nicht gezahlt wurden. Auch der Steuerberater beziehungsweise der Wirtschaftsprüfer sowie die zuständige Tourismusorganisation können den Nachweis bringen.
--- Ende Zitat ---

Ein guter Hinweis, eigentlich an alle Betriebsstätten, eine vorübergehende Stilllegung ist tatsächlich möglich.

Mit einem Nachweis über eine Stillegung von
Steuerberater,
Wirtschaftsprüfer,
Tourismusorganisationen
kann man sich vom Zwangsbeitrag auch vorübergehend freistellen.



Was für eine Betriebsstätte gilt, könnte möglicherweise auch für einen Wohnungsinhaber gelten.
Wird z.B. ein Auslandsaufenthalt nachgewiesen, könnte der Wohnungsinhaber für die Zeit im Ausland eine Befreiung beantragen.

Weitere Diskussionen zum Thema Auslandsaufenthalt bitte unter:

GEZ - Ummelden/Ausland
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8190.msg58872.html#msg58872

unGEZahlt:
Danke für die interessante Idee, Markus KA.

Eine betriebliche Stilllegung kann also, wie o. a., nachgewiesen werden.
Dann gilt, bei einer betriebliche Stilllegung -> ist auch keine theoretische Rundfunknutzung möglich.

Eine Privatwohnungs-Stilllegung (unbewohnte Wohnung), führt m. E. n. -> ebenfalls dazu,
dass auch keine theoretische Rundfunknutzung möglich ist.

Eine Privatwohnungs-Stilllegung (unbewohnte Wohnung) ist genauso nachweisbar.

Ein Bsp. hat das Landessozialgericht Niedersachsen hat mit Beschluss L 11 AS 1138/16 B ER vom 1/1/17 aufgestellt:
( http://www.landessozialgericht.niedersachsen.de/aktuelles/pressemitteilungen/jobcenter-muss-nicht-fuer-ungenutzte-wohnung-zahlen-150645.html )


--- Zitat ---L 11 AS 1138/16 B ER: Eine Wohnung ist tatsächlich unbewohnt (stillgelegt), wenn

- im November dort die Temperatur im Innern niedriger als die Außentemperatur ist
- nur haltbare Nahrungsmittel wie Nudeln, Reis und Mehl vorhanden sind
- die Wanduhr außer Betrieb ist
- sich keine getragene, schmutzige Kleidung vorfindet
- und der Fernsehnetzstecker gezogen ist.
--- Ende Zitat ---

Da das auf unsere Wohnungen zutrifft:
Bei uns herrscht überall eine Privatwohnungs-Stilllegung (unbewohnte Wohnung) ->
die dazu führt, dass in unseren Meldeadressenwohnungen auch keine theoretische Rundfunknutzung möglich ist.

Oder etwa doch?

Markus

seppl:
Ein starkes Indiz für die Nichtnutzung einer Wohnung könnte auch durch die Zählerstände von Wasser, Strom, Gas gegeben sein.

drboe:

--- Zitat von: unGEZahlt am 14. August 2018, 09:46 ---
--- Zitat ---L 11 AS 1138/16 B ER: Eine Wohnung ist tatsächlich unbewohnt (stillgelegt), wenn
- im November dort die Temperatur im Innern niedriger als die Außentemperatur ist

--- Ende Zitat ---

--- Ende Zitat ---

Zur Vermeidung von Doppelungen: Zum Auskühlen der Wohnung unter die Außentemperatur im November siehe:
GEZ - Ummelden/Ausland
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8190.msg179067.html#msg179067

M. Boettcher

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