Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Gab es zum BVerfG-Urteil ein Statement von Frank Hennecke?  (Gelesen 6865 mal)

  • Moderator
  • Beiträge: 3.247
Er drückt es undeutlich aus. Ich denke auch, dass er das meint. Aber die Wohnung ist nicht Anknüpfungspunkt, da sie leerstehend beitragsfrei ist.

Das Wohnen ist der einzige echte Anknüpfungspunkt. Die Tätigkeit des Wohnens erzeugt den Beitragszwang, nicht die Wohnung selbst. Es gibt keine andere Verbindung zwischen dem Wohnenden und der Wohnung: Der Tatbestand des dort gemeldet seins, erzeugt die Vermutung, dass derjenige dort wohnt. (§ 2 (2) RBStV). Jetzt kann man sich fragen, warum die Anmeldung des Lebensmittelpunkts (§ 7 BGB) nicht einfach per Gesetz direkt zur Beitragspflicht führt. Es gibt keinen Grund, anzunehmen, dass derjenige, der in der Wohnung seinen Lebensmittelpunkt hat, nicht auch die "Haberschaft innehat": Das würde zu deutlich auf die Überschreitung der Grenze der Handlungsfreiheit führen. Von der Vermutung über das existieren eines Mietverhältnisses hat man inzwischen Abstand genommen.  Da ein Wohnen nun ohne Wohnung nicht geht, wird sie zur Verschleierung vorgeschoben, um die Grundrechtsverletzung zu vertuschen.

Es wird eine Trennung zwischen natürlicher Person und Abgabepflicht vorgegaukelt. In Wirklichkeit ist die Zahlung an die Existenz gebunden und der Wille ausgeschaltet.

Und was beachtlich ist: Der RBStV wurde in der Hinsicht grundrechtskonform formuliert. Aber wer kann die Vermutung, dass er dort wohnt, wo er gemeldet ist, widerlegen? Man meldet sich ja gerade da an, wo man wohnt, alles andere wäre Blödsinn. Die Formulierung "Vermutung" im RBStV muss und möchte eine Möglichkeit der Gelöstheit der Abgabe vom Grundbedürfnis "Wohnen" darstellen, kann sie aber faktisch nicht.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. November 2018, 10:29 von seppl«
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

B
  • Beiträge: 5
Leerstehend bedeutet aber laut RBStV nicht, dass dort Niemand wohnt, sondern Niemand gemeldet ist und auch kein Mietverhältnis besteht. Ich habe aktuell den Fall, dass eine Wohnung wegen schwerer Krankheit dauerhaft unbewohnt ist - kein Grund für Befreiung :(
Nur mal so erwähnt, weil's zur Diskussion passt...


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Moderator
  • Beiträge: 3.247
Danke für den Hinweis!

"Wohnen" bedeutet ja nicht, dass man nicht mehr an einem Ort wohnt, wenn man mal weg ist, auch über längere Zeit. Der Ausdruck des Willens, irgendwo dauerhaft zu wohnen, kann verwaltungsrechtlich nur an der Anmeldung festgemacht werden. Wenn man z.B. in Urlaub fährt, ist die Wohnung faktisch, aber nicht rechtlich leerstehend.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. November 2018, 11:04 von seppl«
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

  • Beiträge: 7.285
Tatsache wäre aber, daß jemand mit einem längeren Krankenhausaufenthalt oder einer Kur nicht einmal die Möglichkeit hätte, Rundfunk in seiner Wohnung zu nutzen.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

  • Moderator
  • Beiträge: 3.247
"Es wird vermutet, dass da wo eine natürliche Person gemeldet ist, diese Person die Möglichkeit des Rundfunkempfangs in Anspruch nehmen könnte...!

Das sind 2-3 Konjunktive als Abgabegrund! Und dazu hat das Wohnen erstmal nichts mit Rundfunk zu tun. Irre!


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

  • Moderator
  • Beiträge: 11.411
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Die - inkonsistente - Begründung lautet ja, dass Rundfunk überall genutzt werden könnte, auch und gerade "mobil" - und lediglich als "Ersatzanknüpfung" ein "immobiler" Abgabe-Ersatz-Tatbestand geschaffen wurde. Ohne Worte.

@alle:
Bitte aber eigenständige Enzelaspekte hier nicht weiter vertiefen, sondern bitte eng und zielgerichtet am eigentlichen Kern-Thema diese Threads bleiben, welches da lautet
Gab es zum BVerfG-Urteil ein Statement von Frank Hennecke?
und weiter oben bereits beantwortet ist...
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28422.msg184043.html#msg184043
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

 
Nach oben