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Autor Thema: Allein in NRW gab es mehr als 700 Petitionen zum Rundfunkbeitrag seit 2013  (Gelesen 1739 mal)

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Rundfunkgebühren im Spiegel der Petitionen Bericht des Petitionsausschusses im Ausschuss für Kultur und Medien (23.04.2015)
Fast 700 Beschwerden über den 15. Rundfunkstaatsvertrag haben seit dem 01.01.2013 den Petitionsausschuss des Landtags Nordrhein-Westfalen erreicht.


Der Staatsvertrag regelt die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks neu: Statt Gebühren für Geräte müssen nun Beiträge geräteunabhängig für Wohnungen und Betriebsstätten gezahlt werden. Inge Howe, stellvertretende Vorsitzende des Petitionsausschusses, berichtete den Mitgliedern des Ausschusses für Kultur und Medien über die unterschiedlichen Aspekte der eingegangenen Beschwerden, um diesen und das gesamte Landesparlament im Rahmen der geplanten Überprüfung des Staatsvertrages auf mögliche Verbesserungen hinzuweisen. Howe unterschied folgende Petitionen gegen den Rundfunkstaatsvertrag:
So wurde die Einführung einer Personen- bzw. Geräte unabhängigen Haushaltsabgabe als Bevormundung und Entmündigung kritisiert. In diesem Zusammenhang wurde auch vorgeschlagen, das Beitragsmodell komplett abzuschaffen und durch ein steuerfinanziertes Modell zu ersetzen. Menschen mit Behinderung wandten sich dagegen, dass die bisherige Befreiung von den Rundfunkgebühren wegfällt bzw. auf ein Drittel reduziert wurde. Menschen, für die die Beitragszahlung aus finanziellen Gründen eine besondere Härte bedeutet, haben auf eine besondere Problematik aufmerksam gemacht. Es sei nachzuvollziehen, so Howe, dass der Beitragsservice des WDR eine Beitragsbefreiung nur dann erteile, wenn entsprechende Bewilligungsbescheide etwa über den Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt vorgelegt werden könnten. Derartige Bescheide könnten allerdings bei geringfügigen Überschreitungen von Bedarfsgrenzen meistens nicht erbracht werden. Howe regte an, die Landesregierung solle hier gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden eine Lösung erarbeiten. Studierende aus Staaten, die nicht zur EU gehören, sollten nach Meinung von Howe so behandelt werden wie Studierende aus EU-Ländern, die in Härtefällen von der Rundfunkbeitragszahlung befreit werden können. Nachdem mittlerweile Demenzkranke von den Rundfunkbeiträgen mit dem Hinweis, dass sie nur noch sehr eingeschränkt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können, befreit werden können, schlägt Inge Howe vor, das Sozialstaatsprinzip auch für Menschen mit Pflegestufe 3 anzuwenden. Diesen sei der Besuch von Theatern, Opern oder öffentlichen Veranstaltungen ebenso wenig möglich wie Demenzkranken. Der Petitionsausschuss als Seismograph für gesellschaftliche Bedürfnisse und Notlagen, so Howe, habe sich mit diesen Themen auseinandergesetzt. Es sei ihr bewusst, dass einige Fragen gerichtlich geklärt werden müssten und dass sich die Rundfunkreferenten der Länder mit der Problematik beschäftigten. Sie hoffe, dass der Petitionsausschuss des Landtags NRW Impulse für die Fortentwicklung des Beitragsrechts geben könne.


https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/GB_II/II.1/Pressemitteilungen-Informationen-Aufmacher/Pressemitteilungen-Informationen/Pressemitteilungen/2015/04/2304_Bericht_Petitionsausschuss.jsp?kJahr=2018&kMonat=8


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Ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der nur finanzierbar ist, wenn Menschen ihre Grundrechte verlieren, gehört abgeschafft.

Volksbegehren in Nordrhein-Westfalen zum Demokratieförderungsgesetz
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30210.0
Anfechtungsklage zur Verletzung der Gedanken- und Meinungsfreiheit
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36923.0
Beschwerden bei Menschenrechtsorganisationen (AI-Vorlage)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28412.0.html#msg182044

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Zitat
Über 5.000 Unterschriften gegen die Rundfunkbeitragspflicht im Freiwilligen Sozialen (FSJ), Ökologischen Jahr (FÖJ) und Bundesfreiwilligendienst (BFD)

(10.04.2018) Diese Massenpetition überreichte gestern der Sprecherrat des Landesarbeitskreis FSJ/BFD dem Petitionsausschuss im Landtag. Der Ausschussvorsitzende Serdar Yüksel nahm gemeinsam mit Dr. Günther Bergmann, Obmann im Ausschuss, die Eingabe entgegen. Der Petitionsausschuss wird die Petition nun prüfen und sich mit dem Anliegen auseinandersetzen.
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/GB_I/I.3/Sprechstunden_%26_Aktuelles.jsp


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Ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der nur finanzierbar ist, wenn Menschen ihre Grundrechte verlieren, gehört abgeschafft.

Volksbegehren in Nordrhein-Westfalen zum Demokratieförderungsgesetz
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30210.0
Anfechtungsklage zur Verletzung der Gedanken- und Meinungsfreiheit
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Beschwerden bei Menschenrechtsorganisationen (AI-Vorlage)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28412.0.html#msg182044

C
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Über 5.000 Unterschriften gegen die Rundfunkbeitragspflicht im Freiwilligen Sozialen (FSJ), Ökologischen Jahr (FÖJ) und Bundesfreiwilligendienst (BFD)

(10.04.2018) Diese Massenpetition überreichte gestern der Sprecherrat des Landesarbeitskreis FSJ/BFD dem Petitionsausschuss im Landtag. Der Ausschussvorsitzende Serdar Yüksel nahm gemeinsam mit Dr. Günther Bergmann, Obmann im Ausschuss, die Eingabe entgegen. Der Petitionsausschuss wird die Petition nun prüfen und sich mit dem Anliegen auseinandersetzen.
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/GB_I/I.3/Sprechstunden_%26_Aktuelles.jsp

wenig darüber liest man:
Zitat
Beschluss zur Massenpetition zu Rundfunk und Fernsehen - Petition Nr. 17-P-2017-01439-00

In seiner 14. Sitzung am 10.04.2018 hat der Petitionsausschuss des Landtags Nordrhein-Westfalen folgenden Beschluss gefasst:

Der Petitionsausschuss hat das Anliegen der Petenten geprüft und sich durch die Landesregierung unterrichten lassen.

Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben demnach einen Anspruch auf eine ausreichende Finanzausstattung unabhängig von den Nutzungsgewohnheiten der Rundfunkteilnehmer. Dies ergibt sich aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, das aus Artikel 5 Grundgesetz eine Bestands- und Entwicklungsgarantie für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ableitet. In der dualen Rundfunkordnung kommt dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk die wichtige Aufgabe der Grundversorgung zu. Hierzu zählt die umfassende programmliche Versorgung mit allen Genres von Information über Nachrichten bis zu Sport, Kultur und Unterhaltung. Der Rundfunkbeitrag bleibt insoweit Gegenleistung für den individualnützigen Vorteil, der jeder einzelnen Person im privaten und nicht privaten Bereich aus dem Programmangebot der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten als stetiger, individuell erschließbarer Quelle der Information, Unterhaltung und kulturellen Anregung zufließt.

Die Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrags wurde inzwischen von mehreren Verwaltungsgerichten und Verfassungsgerichtshöfen bestätigt. Die verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen wurden zudem vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bezüglich des Rundfunkbeitrags im privaten Bereich mehrfach bestätigt. Zudem bestätigte das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsmäßigkeit der Erhebung des Rundfunkbeitrags im nicht privaten Bereich.

Gemäß den bisherigen höchstrichterlichen Urteilen erscheinen die verfassungsrechtlichen Bedenken der Petenten gegen den Rundfunkbeitrag unbegründet. Es bleibt abzuwarten, ob die verschiedenen Verfassungsbeschwerdeverfahren, die derzeit beim Bundesverfassungsgericht gegen den Rundfunkbeitrag anhängig sind, die vorgenannten Urteile bestätigen.



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Vielen Dank für diesen neuerlichen Fund, derer es sicherlich auch in anderen Bundesländern in gleicher Form gibt.

Zitat
[...] Der Petitionsausschuss als Seismograph für gesellschaftliche Bedürfnisse und Notlagen [...]

...und genau diesen "Seismographen für gesellschaftliche Bedürfnisse und Notlagen" gilt es unerbittlich zum maximalen Anschlag zu bringen - daher immer und immer wieder alle
Einzelvorgänge als Beschwerde an MinisterpräsidentInnen/Landtage/IntendantInnen
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