Guten TagX,
@Jearned herzlich willkommen im GEZ-Boykott-Forum.
In dieser fiktiven Geschichte vermute ick mal einen Fehler der OCR Software. D.h. die handschriftlich angegebene BeitraXnummer wurde vom "Terminator in Köln" wahrscheinlich falsch erkannt.
Hierzu ein Artikel:
Xerox-Software verändert eingescannte Zahlen, Link:
https://www.heise.de/tp/features/Xerox-Software-veraendert-eingescannte-Zahlen-3961586.html Aus einer öffentlichen Ausschreibung:
Deutschland-Köln: Scanner für Computeranwendungen
2017/S 111-222883
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Im Rahmen dieser Aufgabenstellung scannt der Beitragsservice jährlich ca. 40 – 50 Mio. Seiten. Hierzu setzt der Beitragsservice derzeit folgende Hochleistungsscanner der Firma KODAK ein:
3 x KODAK i1860 (Farbscanner) produktiv im Einsatz
1 x KODAK i1860 (Farbscanner) als Backup und für die Entwicklung
Der Beitragsservice plant in diesem Jahr die vorhandenen vier KODAK i1860 Farbscanner durch vier Farbscanner KODAK i5850 (inkl. Enhanced Printer Accessory) zu ersetzen.
Die vier neuen Scanner KODAK i5850 sollen an das Capture-System Captiva Capture (Version 7.1) der Firma OpenText angebunden werden.
Ob der Fehler jetzt bei Kodak-Scannern auftritt oder ebend die Handschrift Fehlerquelle ist, wees ick nich.
Rein fiktiv bietet sich jetzt an, bei der "behördlichen Datenschutzbeauftragen" des BeitraXservus per E-Mail um Auskunft und Klärung zu bitten:
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Behördliche Datenschutzbeauftragte
50656 Köln
E-Mail: datenschutz@beitragsservice.de
Die fiktive E-Mail-Adresse sollte so gestaltet sein, dass der Name der fiktiven Person aus ihr hervorgeht. Damit wird dann vermieden, dass der Personalausweis, als Identitätsnachweis, in Ablichtung der Mail angehängt werden muss.
Bei der Gelegenheit würde ick, rein fiktiv natürlich, gleich die "Historie" zu dem "neuem BeitraXkonto" und die komplette "elektronische BeitraXakte im PDF-Format" der Person A anfordern.
Ditt Ding sieht so aus:
Thema: GBM, GIM, LLM und LSM usw. - Bedeutung der Abkürzungen bekannt?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21875.msg139722.html#msg139722Rein fiktiv würde ick dem BeitraXservus später die weitere vollautomatische Verarbeitung der personenbezogenen Daten untersagen und einen Verstoß des Artikels 22 DSGVO geltend machen.
Denkt bitte alle daran, ihr habt es am Anfang (UnfuXbeitraX-Maschinen-Verfahren) nicht mit Menschen zu tun, sondern mit einem IBM-Mainframe Z-Series, auch bekannt als der "Terminator von Köln".
Rechtlicher Hintergrund siehe Aufsatz: "Wenn Maschinen entscheiden ... ", Link:
http://rsw.beck.de/rsw/upload/NVwZ/NVwZ-Extra_2017_10.pdfBei der "Direktanmeldung" könnte es sich um einen "vollautomatischen Verwaltungsakt" handeln (§ 35 a VwVfG [Bund]). Ebenso verhält es sich mit den "Aufforderungen zur Datenauskunft".
Ob nun Mensch dagegen mit "Widerspruch" vorgeht, muss jeder selber wissen.
Rein fiktiv ist es jedenfalls so, dass die "Behörden LandesunfuXanstalt" von der Anwendung des VwVfG ausgenommen sind und über keine Berufsbeamten_innen verfügen. Eine Rechtsvorschrift die vollautomatische Verwaltungsakte gestattet eXistiert in RBS TV Verfahren nicht.
Eine Behördenleitung "Intendant auf Lebenzeit" der sein übertragenes "Amt" "unparteiisch" "im Interesse seiner Bindung an Gesetz und Recht" ausübt kann ick nicht erkennen.
BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 24. April 2018, - 2 BvL 10/16 -, Link:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2018/04/ls20180424_2bvl001016.htmlDaher dürften solche "Verwaltungsakte" wohl nichtig sein.
Noch meene öffentliche Aufforderung zu Ordungswidrigkeiten:
An das wohnende VolX!
NiX GEZahlt!
Noch folgende Worte
- als anti-GEZ-Grüße -
an den fiktiven Dr. Lupus vom BeitraXservus:
du kannst mir mal ... piep ... peip ... piep ... zensiert ...!