Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Rundfunkbeitrag : Für Zweitwohnung Freistellungsantrag stellen  (Gelesen 4256 mal)

l
  • Pressemitteilungen
  • Beiträge: 920
Neue Osnabrücker Zeitung      03.08.2018

Von Waltraud Messmann
Rundfunkbeitrag: Für Zweitwohnung Freistellungsantrag stellen

Osnabrück. Nach dem jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Rundfunkbeitrag wird die Verbraucherzentrale Niedersachsen mit Anfragen zur Beitragsfreistellung für Zweitwohnungen überschüttet. Viele Verbraucher meinen, der Beitragsservice müsse in der Folge des Urteils selbst die Zweitwohnungen abmelden, andere möchten das Lastschriftverfahren rückgängig machen oder Daueraufträge stornieren. Doch so einfach ist das nicht.
Zitat
Alte Regelung weiter in Kraft
„Es ist verständlich, wenn Betroffene so schnell wie möglich die Beitragspflicht für ihre Zweitwohnung klären wollen. Bis zur Neuregelung bleibt aber formal die alte Regelung in Kraft“, erklärt dazu Kathrin Körber, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Jede Wohnung müsse angemeldet bleiben oder werden. Betroffene, die bereits nachweislich für eine Wohnung zahlten, könnten aber einen formlosen Antrag auf Freistellung von der Rundfunkbeitragspflicht für ihre Zweitwohnung stellen. In dem Antrag sollten sie sich auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 18. Juli 2018 (BVerfG, Az. 1 BvR 1675/16 u.a.) beziehen.
Zitat
Beitragsnummer und Adresse
Außerdem sollten in dem Antrag unbedingt die Beitragsnummer und Adresse der Hauptwohnung, also der angemeldeten Erstwohnung, und auch die Beitragsnummer und Adresse der Zweitwohnung angeben werden, empfiehlt Körber. „Sind die Voraussetzungen erfüllt, ist eine Befreiung auch rückwirkend möglich – in der Regel ab dem Tag der Urteilsverkündung.“ Wer schon vor dem Urteil Widerspruch oder Klage gegen den Beitragsbescheid eingelegt habe, könne auch für diese Zeit befreit werden, sofern noch keine rechtkräftige Entscheidung vorliege.
Weiterlesen auf :
https://www.noz.de/deutschland-welt/gut-zu-wissen/artikel/1416713/rundfunkbeitrag-fuer-zweitwohnung-freistellungsantrag-stellen



Siehe auch :
Das Urteil zum Rundfunkbeitrag - FREDERIK FERREAU / JuWissBlog Nr. 70/2018
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28252.0
Zitat
Zweitwohnungsbesitzer atmen (etwas) auf
Nicht mehr zu halten war dagegen die Erhebung des Beitrags für Zweitwohnungen (vgl. Rn. 106 ff.). Denn wenn der Gesetzgeber schon die Beitragspflicht an die aus seiner Sicht typische Rundfunknutzung in der Wohnung abstellt, wird er eingestehen müssen, dass ein Inhaber zweier Wohnungen schwerlich in beiden Wohnungen gleichzeitig Rundfunkangebote rezipieren kann. Für den privaten Bereich gilt demnach: Pro Kopf maximal ein Rundfunkbeitrag.
Allerdings hat das Gericht § 2 Abs. 1 RBeiStV insoweit nur für verfassungswidrig und nicht für nichtig erklärt, weil dann möglicherweise rückwirkend geltend gemachte Erstattungen die Finanzierung der Rundfunkanstalten gefährdeten (Rn. 153). Dies wirft indes die Frage auf, ob verfassungswidrige Regelungen tatsächlich zu Lasten der Betroffenen gehen müssen, wenn doch die Mehraufwendungen für die Rückerstattungen bei der nächsten Bedarfsermittlung zugunsten der Anstalten eingepreist werden könnten. Der Gesetzgeber muss bis zum 30.6.2020 eine Neuregelung treffen; bis dahin können sich Betroffene immerhin vom Zweitwohnungsbeitrag befreien lassen (Rn. 150).


Rundfunkbeitrag : Schon 800.000 Briefe zur Prüfung verschickt
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28357.0
Zitat
Der Beitragsservice arbeitet nach eigenen Angaben derzeit daran, einen Antrag zur Freistellung von Zweitwohnungen zur Verfügung zu stellen. Unabhängig vom Zeitpunkt des Antrags werde eine Freistellung rückwirkend zum 18. Juli erfolgen, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt seien. Für die Zeit davor sei eine Freistellung außerdem für die Besitzer von Zweitwohnungen möglich, die in dieser Sache Widerspruch oder Klage eingereicht haben, die noch nicht rechtskräftig entschieden sind.


Verfahren zu Rundfunkstaatsverträgen bedarf einer dringenden Reform
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28359.0


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Beiträge: 882
Sry aber ich halte das alles für Blödsinn. Für mich gilt ganz klar Rundfunkbeitragsstaatsvertrag §10 Abs. 3
Zitat
(3) Soweit ein Rundfunkbeitrag ohne rechtlichen Grund entrichtet wurde, kann derjenige, auf dessen Rechnung die Zahlung bewirkt worden ist, von der durch die Zahlung bereicherten Landesrundfunkanstalt die Erstattung des entrichteten Betrages fordern. Er trägt insoweit die Darlegungs- und Beweislast. Der Erstattungsanspruch verjährt nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über die regelmäßige Verjährung.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
"Ihr wollt doch nicht, dass Jones wiederkommt!"
Ersetze "Jones" durch Adolf, Patriarchat, Meeresspiegel oder irgendwas und Du hast eine woke "Debatte", die ohne Argumente reichlich Raum in den Medien einnehmen darf.

  • Moderator
  • Beiträge: 3.158
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Gar nicht auszudenken, wenn alle ca. 2 Millionen Zweitwohnungsbesitzer Klage einreichen, um ihre ca. 630,- Euro zurückzufordern.  ;)


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

P
  • Beiträge: 377
@NichtzahlerKa

das Unschöne an der Sache ist, dass es nicht entscheidend ist, was der Beitragszahler "glaubt, meint, denkt oder will". Es zählt zum Schluss die Auffassung der Landesrundfunkanstalt, und vor einem Verwaltungsgericht die Macht des Faktischen. Diese heißt: die Landesrundfunkanstalt hat recht.

LG Peli


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. August 2018, 17:05 von DumbTV«

c
  • Beiträge: 873
Auch wenn mich persönlich die 2-Wohnungs-Steuer ähhh Abgabe nicht interessiert:

Wer noch nie einen Feststellungsbescheid für seine Zweitwohnung erhalten hat, sondern "freiwillig" bzw. auf Mahnungen gezahlt hat, sollte auch rückwirkend (also ab 2013) die Befreiung beantragen können. Bestandskraft kann es ja nicht geben, wenn es keinen Bescheid gegeben hat.

Jeder ablehnende Bescheid wäre ein erster Bescheid, den man eben nun anfechten könnte.

Lägen die Verbraucherzentralen nicht mit dem ÖRR im Bett, würden sie darauf vielleicht mal hinweisen.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Es zählt zum Schluss die Auffassung der Landesrundfunkanstalt, und vor einem Verwaltungsgericht die Macht des Faktischen. Diese heißt: die Landesrundfunkanstalt hat recht.

Das wäre aber dennoch auszufechten. Also auf zum VG; lasst sie in Klagen ersticken.

M. Boettcher


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

 
Nach oben