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Autor Thema: Keine Abhilfe durch das BVerfG > jetzt erst recht: Politisch gg. den Beitrag  (Gelesen 6813 mal)

  • Beiträge: 979
  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Das wäre doch wirklich mal...

Zitat
...
Und: Die Frage, was passiert, wenn nicht  mehr 10, sondern 30 oder 40 Prozent  8) 8) 8) 8) 8) 8) der Deutschen die Zahlung verweigern, kann (und wird) nur in der Praxis beantwortet werden.
...

...ein überaus interessantes Experiment! Hoffentlich kommt die Zahl zustande - dann würde dieser Staat die Hosen herunterlassen müssen :->>.

Klar - natürlich wäre es möglich 8) - dass am Ende sogar Carl Schmitt rehabiltiert werden müßte, statt dass der deutsche Staat sich dem solchermaßen artikulierten Bürgerwillen beugte. Vom erstgenannten stammte ja der interessante Satz, dass der die politische Macht habe, der über die Verhängung des Ausnahmezustands entscheidet (was doch ein deutlicher Kontrast wäre zur bisher immer noch offiziell wie eine Monstranz vor sich hergetragenen Floskel, alle Macht gehe vom Volke aus).

Und wozu haben wir denn unsere schönen Notstandsgesetze!?!? Und Rehabilitation ggf. deswegen, weil der analytische oder auch prognostische Anteil der oben zitierten Aussage sich dann gegenüber deren ihr bzw. ihm unterstellten, normativem Momentum als mindestens gleichwertig erwiese und damit, dass Carl Schmitt weitaus mehr Realist war, als seine "offizielle" Einstufung als Ideologe erwarten ließ.

Wie gesagt, es wäre schön, wenn der Bürger mal ans "Experimentieren" käme. Der sogenannte "Rundfunkbeitrag" wäre der ideale Anlaß, abgesehen vom verfolgten Ziel der Abschaffung des willkürlich eingeführten Bezahlzwangs natürlich, quasi nebenbei mal zu sehen, was an der Selbstdarstellung dieses Staates dran ist.

PS: Ist denn die Bezugnahme auf die Anti-Atom-Bewegung denn wirklich die einzige Möglichkeit, auf die (in dem Fall tatsächlich, wegen zu geringer Zahl) mögliche Wirkungsmacht von Gesellschaft gegenüber dem autoritären Staat zu verweisen? Denkt an 1989, wo die DDR-Bevölkerung ihrem Staat bzw. dessen Oberen gezeigt hat, was 'ne Harke ist (den Punkt, dass die sich dann aber von der BRD bzw. deren Mächtigen nach Strich & Faden über den Tisch haben ziehen lassen, hier beiseite gelassen).


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. August 2018, 00:40 von Bürger«
"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Das Nicht-Zahlen scheitert - es ist passiver Widerstand. Machen viele: Sie zahlen spät, sie warten auf die Mahnung, etc. aber am Ende zahlen sie alle, unwillig, aber sie zahlen. Und wenn nicht, wird eben zwangsvollstreckt - mit Deckung der Gerichte. Da zahlen die Leute lieber.
Nicht-Zahlen ist durchaus aktiver Widerstand.
Und "Bürger" ist nicht nur eine Person B zufällig sehr genau bekannt, welche seit 2013 die vorherigen Zahlungen eingestellt hat und - wegen des juristischen Weges! - nunmehr schon das 6.(!!!) Jahr nicht einmal ansatzweise eine Mahnung erhalten(!!!), geschweige denn irgendwas mit Gerichtsvollziehern zu tun hatte.
Natürlich weiß man nicht, was morgen ist, aber nach morgen ist übermorgen - und die fiktive Person B denkt nicht ansatzweise daran, irgendwelche Beträge "freiwillig" und ohne Ausschöpfung aller (auch rechtlichen) Mittel herzugeben. Vollstreckungsabwehr usw.
Der "offene Gesamtbetrag" von nunmehr reichlich 1.200+ € ist noch nicht mal zur Hälfte festgesetzt. Auch das zählt zum Effekt des juristischen Weges.
Und ähnliches gilt für faktisch alle anderen eines "Bürger" bekannten Runden Tisches, welche sich auf den "juristischen Weg" begeben haben und es nicht durch Nachlässigkeiten vorschnell zur Vollstreckung haben kommen lassen.
Nur den politischen Weg beschreiten zu wollen, ohne jegliche langandauernde Zahlungseinstellung (was den juristischen Weg bedingt) - wie sollte da Handlungsdruck bei Politik und ÖRR entstehen?
Dies mit der Bitte um Berücksichtigung - aber hier nicht weiter vertiefen, da nicht Gegenstand des Kern-Themas.

Wie @Bürger hier noch eine rechtliche Lösung sieht, mag er bitte erläutern.
Ich finde diese Aussage fast schon schizophren - no offense.
[...] Es wird keine rechtliche Lösung geben.
Ohne das jetzt hier tiefer zu erläutern, weil dies schon mehrfach andernorts geschah und nicht Gegenstand des Kern-Themas dieses Threads ist:
Ein "Bürger" hat nicht davon geschrieben, dass es eine juristische "Lösung" geben würde (wenngleich dies wünschenswert wäre), sondern dass es ganz ohne den (parallelen) juristischen Weg (und damit konstantem bzw. gern auch steigendem Druck) kaum möglich sein wird, denn: Warum sollte die Politik jetzt plötzlich allein die Lösung sein, wenn doch das BVerfG der Politik alles als "bestens" attestiert hat?!?
Es geht meiner festen Überzeugung nach nur in Kombination aller Ebenen und Wege - einschl. unablässiger Aufklärung (und damit auch eher "gesellschaftlich" als rein "politisch"), wozu auch vermeintlich "gescheiterte" Gerichtsverfahren dazugehören.
Letzteres ist hier aber nicht Gegenstand der Diskussion - mehr dazu u.a. unter
Urteil BVerfG 18.7.: RBeitr bis auf Zweitwohnungen verfassungsgemäß > Diskussion
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28119.0.html
Dieses "Urteil" erlaube ich mir schlichtweg nicht ernst nehmen zu können... auch in diese Kerbe gehört daher weiter geschlagen, d.h. auch jedem anderen Betroffenen gehört diese Überzeugung vermittelt - vollkommen unabhängig vom jederzeit ebenfalls wichtigen "politischen Weg".

Wir sind mit sehr guten Argumenten jetzt zum -zigsten Mal am BVerfG gewesen, gegen diesen Beitrag, der im Grunde aus der Feder des BVerfG stammt.
Zum "-zigsten Male" noch nicht - und über 150 von 160 Verfassungsbeschwerde - mit sehr wahrscheinlich auch noch über den bisher verhandelten Sachverhalt hinausgehenden Sachvortrag - sind noch gar nicht behandelt worden - bislang lediglich das "Abgabenrecht" und die "Gesetzgebungskompetenz" - mit wenig bis gar nicht überzeugenden, inkonsistenten, widersprüchlichen "Begründungen" - parteiischen Wertungen und in Konsequenz offensichtlich willkürlich.
Das Urteil ist der offensichtliche Versuch, der Politik, dem ÖRR und den Gerichten das "Gesicht" wahren zu wollen und etwaige "Kaskadeneffekte"/ "Dammbrüche" bzgl. der Rundfunkfinanzierung zu verhindern - bedeutet aber noch lange nicht, dass man den juristischen Weg nun ad acta legen sollte.
Erst dadurch hätten die (erst recht und zu recht) "gewonnen".
Mit welchen "Kaskadeneffekten" und "Dammbrüchen" nun stattdessen gerechnet werden muss, das wird die Zeit zeigen müssen... und dürfen ÖRR, Politik und BVerfG sich dann selbst zuschreiben.
Und nein, nicht "aus der Feder des BVerfG", sondern wohl eher aus der Feder des "federführenden" SWR-Eicher und der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz ;)
Dass sich das BVerfG dem so "staatsfern", "unabhängig" und "unparteiisch" angeschlossen hat, ist doch eine "wunderbare Basis" für die weitere "politische" und "gesellschaftliche" Arbeit... ;)

Es war schon etwas naiv anzunehmen, dass das BVerfG den Beitrag kassieren wird. Dass es ihn so durchwinkt, hat doch dem letzten gezeigt, wie der Hase läuft.
Ich halte es nicht für "naiv", sondern jedenfalls im Bereich des Möglichen, dass das BVerfG den sog. "Rundfunkbeitrag" mit deutlich mehr Blessuren versehen hätte als mit dem Alibi-Zeigefinger bzgl. der Zweitwohnung - was ja aber noch sehr schön die Absurditäten des Murks-Gesetzes weiter veranschaulichen wird... siehe u.a. unter
Stolperfalle für den ÖRR: Die Zweitwohnungsbefreiung. Die Ungereimtheiten
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28203.0.html
Kommt Zeit, kommt Rat ;)

Es braucht analog zur Anti-Atom-Bewegung eine ordentliche Menge an Leuten, keine 40 Mio. sondern nur genug Wähler, und das Ding ist erledigt.
Dann mal zu...
...die andere "Front" deckt derweil die "juristischen Flanken".

Ob ein Ausstieg z.B. Sachsens aus dem ÖRR wirklich das gesamte System zum Einsturz bringt, ich weiß es nicht.
"Versuch macht klug." ;)


Aus vorgenannten Gründen bitte hier im Thread keine weitere Energie auf die Debatte bzgl. Sinnhaftigkeit oder vermeintliche Aussichtslosigkeit des "juristischen Weges", sondern bitte Konzentration auf das eigentliche Hauptanliegen und damit Kern-Thema dieses Threads, welches da lautet
Keine Abhilfe durch das BVerfG > jetzt erst recht: Politisch gg. den Beitrag
und insbesondere die diesbezüglichen Ausführungen/ Ansätze des Einstiegsbeitrages zum Gegenstand hat.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. August 2018, 00:59 von Bürger«
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j
  • Beiträge: 265
@ Bürger: ein netter versuch, das als abschließend stehen zu lassen. Ich denke es passt dennoch gut zu diesem Thema, denn es geht hier v.a. um die Optionen abseits der Klage - und da ist eben der Erfolg des rechtlichen Weges mitentscheidend.

Kurz vorweg zur Anti Atom: Die 30%, die die Grünen (die Anti-Atom-Partei) nach Fukushima in Ba-Wü in Umfragen hatten, waren dann ausreichend. Das war keine Mehrheit, sondern eine politisch relevante Minderheit. Das hat letztendlich gereicht.

Exkurs zum Rechtlichen: Es mögen auch noch 1000 Verfassungsbeschwerden offen sein. Es wird nichts bringen, das BVerfG hätte in diesem Urteil genug Möglichkeiten gehabt, den Beitrag zu erledigen, mehr als genug. Es wollte nicht, und war dafür sogar bereit, seine bisherige Rechtsprechung aufzugeben und abstruse Schlüsse (Realität und Wirklichkeitsmaßstab) zuzulassen, nur um den Beitrag abzusegnen. Das BVerfG wird den Beitrag weiterhin schützen.

Und genau das verstehe ich nicht: Hier im Forum sind sehr sehr vernünftige Menschen, deine Beiträge sprechen doch von einem hohen Intellekt. Warum sich darauf versteifen, dass der rechtliche Weg zum Erfolg führt? Das tut er nicht. Das BVerfG-Urteil zerschlägt doch wirklich alle Hoffnungen. Das BVerfG hat sich dazu herabgelassen, dem Staat Willkür zu erlauben - nichts anderes ist es, wenn das BVerfG sagt, dass es keine Realität braucht, sondern eben auch einen Ersatz- oder Wahrscheinlichkeitsmaßstab zugrunde legen kann.

Ich freue mich sehr auf die Diskussion hier, denn die Frage ist:
Was braucht es, um den Rundfunkbeitrag zu erledigen?

Die Option mit den Nichtzahlern ist interessant, denn da wird ganz schnell eine relevante Summe draus. Nur bisher finden sich eben keine 1 Mio. Nichtzahler, schon gar nicht mit den abschließenden Bestätigungen durch das BVerfG und den ganzen Zwangsakten der Verwaltung. Spannend wird sein, wie es diesen "ruhenden" Verfahren nun nach so einem Grundsatzurteil ergehen wird. Ich vermute nichts Gutes.

Der politische Weg erscheint mir am vielversprechendsten - denn was passiert, wenn z.B. Bayern den 15. RÄndStV kündigt?
Ich denke, dann bricht das System sofort. Und auf dieses Ziel möchte ich hinarbeiten, dass es wenigstens ein Bundesland gibt, in dem ich leben kann, ohne dass ich Zwangsbeitrag zahlen muss. Was dafür nötig ist, ist offen.


Edit "Bürger" - noch mal:
Keiner "versteift" sich darauf, dass der rechtliche Weg - schon gar nicht allein - zum "Erfolg" führt.
Es wird auch nicht abgestritten, dass der politische Weg mindestens genauso wichtig ist.
Gleiches wird jedoch gebeten, auch dem Rechtsweg zuzuerkennen und hier nicht länger den - für langandauernde Zahlungsverweigerung unverzichtbaren - Rechtsweg madiger zu machen als er natürlich erst einmal ist.
Politische Aufklärung erfolgt auch über abstruse Begründungen eines BVerfG.
Zur weiteren Begründung siehe nochmals Vorkommentar.
Die Frage lautet im Übrigen eher: Was braucht es, um den sog. "Rundfunkbeitrag" in seiner jetzigen Form zu erledigen?
Alles andere könnte missverstanden werden als "den Rundfunkbeitrag - komplett - zu erledigen" - und damit auch jegliche Finanzierung von ARD-ZDF-GEZ. Dies wäre aber eine - unnötige - Maximalforderung, welche sehr wahrscheinlich wie in der Schweiz keine Mehrheiten finden dürfte. Soviel noch als gedankliche Anregung.
Danke für das Verständnis und nunmehr ausschließliche Konzentration auf das hiesige Kern-Thema (politisch-gesellschaftlicher) Optionen abseits der Klage.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. August 2018, 18:13 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 3.169
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Es braucht eine Bewegung, und diese Bewegung muss von Leuten getragen werden.
Es braucht Kampagnen, Geld, Sponsoren, etc.
Wie bereits schon in vorherigen Beiträgen die Forumsmitglieder geschrieben haben:

Der Zwangsbeitrag steht oder fällt mit der Anzahl der Nichtzahler.

Es braucht mehr Runde Tische und Infostände, auch mehr Zuschauer bei mündlichen Verhandlungen, hier fängt die Bewegung/Politik an.

Leider gibt es noch zu wenig Leute, die sich die Mühe machen regelmäßig Runde Tische, Infostände zu organisieren und mündliche Verhandlungen besuchen. So gesehen kann auch eine Klage Teil einer politischen Bewegung sein. Diese Möglichkeiten werden aber leider viel zu wenig genutzt.

Auch nach 5 Jahren Rundfunkzwangsbeitrag begegnen uns verzweifelte Menschen an den Runden Tischen und Infoständen, die gar nicht verstehen können, warum jetzt von ihnen ein Zwangsbeitrag von einem Unternehmen gefordert wird, dessen Angebot sie gar nicht nutzen, und einfach nur weil sie in einer Wohnung leben.

Möglicherweise sind politische Aktionen in kleinen Bundesländern wie Berlin, Hamburg oder Bremen, um eine Mehrheit zu diesem Thema zu erreichen, aussichtsreicher.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. August 2018, 12:48 von Markus KA«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

b
  • Beiträge: 764
Man hätte sich den Gang zum BVerfG sparen können, da sowohl das Gericht als Institution, als auch Beschäftigte des Gerichts privat Rundfunkbeiträge zahlen. Weder Gericht selbst, noch Beschäftigte sind gegen den Rundfunkbeitrag gegangen. Somit sind alle dort "für". Das haben sie mit ihren Zahlungen bestätigt und zahlen bis heute.

Als Person P erfahren hatte, dass das BVerfG Rundfunkbeiträge zahlt, ist das BVerfG für Person P als rechtsprechende Institution in Sache Rundfunkbeitrag gestorben. Das BVerfG betrachtet sich durch Zahlung als Beitragsschuldner, Person P  - nicht.

Hätte das BVerfG gegen den Rundfunkbeitrag gestimmt, hätte man einige Fragen an BVerfG selbst: Warum dieses selbst bezahlt?
Das Ganze funktioniert auch mit anderen Staatsorganen: Sie zahlen, also sind sie dafür. Dafür = dann verteidigen sie den Rundfunkbeitrag. Stellt man Zahlungen ein, muss man erklären, warum früher gezahlt wurde und somit Geld veruntreut wurde.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. August 2018, 17:56 von Bürger«

T
  • Beiträge: 207
  • Höre kein Radio, gucke nicht fern.
Eine außerpalamentarische Opposition?

Wäre schon bemerkenswert, wenn 'viral' eine Aktion "trau Dich!" ausgelöst werden könnte, die einzelnen den Mut gibt, einfach mal Beitragszahlungen (erklärt gefahrlos) einzustellen.

Ein bisschen Aufwand müsste da auch das durchschnittliche "Web2.0 Zombie" aufbringen - also jene die schon "medial" so süchtig gemacht sind, dass sie nahezu handlungsunfähig geworden sind. Für die muss eine "gefühlte Belohnung" dabei sein. Wie, Du bekommst ein "Like" oder "eine Mütze für Deinen facebook Avatar". Da müssen die selben Mechanismen angewendet werden, wie die Großkonzerne (Apfel, Gugelhupf etc.) nutzen, um eine Weltbevölkerung von ihren Produkten schon krankhaft abhängig zu machen... In diese Bresche schlagen ja auch die ör z.B. mit betäubenden TV ("Deutschland geht es gut"™ nur das Ausland hat Probleme)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. August 2018, 00:37 von Bürger«

 
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