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Autor Thema: Behinderte müssen im Mendener Hallenbad Finanzen offenlegen  (Gelesen 1694 mal)

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Westfalenpost, 01.08.2018

Behinderte müssen im Mendener Hallenbad Finanzen offenlegen


Zitat
Einer Leserin ist in der vergangenen Woche trotz eines Grades der Behinderung von 80 Prozent – erforderlich sind 70 Prozent – der ermäßigte Eintritt im Mendener Hallenbad verwehrt worden. Zusätzlich zu ihrem Behindertenausweis sei ein Einkommensnachweis verlangt worden.  […]

Eine Ermäßigung erhalten laut Flyer „Schwerbehinderte ab 18 Jahren; der GdB (Grad der Behinderung) muss 70 Prozent betragen“. Beide Voraussetzungen erfüllt sie. Warum sie dann noch offenlegen soll, was sie verdient, treibt ihr die Zornesröte ins Gesicht. […]

„Diese Ermäßigungen sind eine freiwillige Leistung, es besteht kein rechtlicher Anspruch“, betont Ehrlich. So sei die Ermäßigung im ÖPNV oder bei der Rundfunkgebühr auch sehr unterschiedlich geregelt. „Das Ganze ist unheimlich komplex“, so der Stadtsprecher. […]

Weiterlesen auf:
https://www.wp.de/staedte/menden/behinderte-muessen-im-mendener-hallenbad-finanzen-offenlegen-id214970077.html


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K
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nicht aufregen ! Schließlich wird man ja mit einem solchen Behinderungsgrad ja auch nicht von der GEZ befreit. Alles "verfassungs"-konform. :) :) :)


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