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Autor Thema: Blockchain-Technologie für eine koordinierte Zahlungseinstellung?  (Gelesen 7811 mal)

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  • Beiträge: 1.564
Ui, Herr Häring hat die Blockchain-Technik sehr verständlich erklärt! Jetzt habe ich es auch mal so einigermaßen kapiert und verstehe nun ein bisschen, warum einige Computernerds so hinterher sind, dort als Transaktionäre mitzumachen.

Es ist aber hier immer noch nicht klar, wie Blockchain für eine kollektive Zahlungsverweigerung nutzbar gemacht werden sollte.

Eine verwandte Strategie funktioniert nur mit Leuten, die eine Einzugsermächtigung erteilt haben.

Spekulativ kann eigentlich nur ein Monat M, der in Kürze liegt, ausgerufen werden, ab dem die Einzugsermächtigungen massenhaft gekündigt werden und somit die automatisierten Einnahmen plötzlich wegbrechen. Zufälligerweise werden drei-vier Monate später wieder Einzugsermächtigungen erteilt und die Betrugskonten nachgefüllt. Kosten und rechtliche Nachteile entstehen keine, denn die Betrunkenen aus Köln brauchen ungefähr sechs Monate, bis sie mit den sattsam bekannten 8 Gläsern kommen. Man kann spekulieren, dass die Begünstigten der Betrugseinnahmen diese kleine Einnahmeverzögerung als Elchtest locker wegstecken werden. Oder?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. September 2018, 16:41 von Bürger«

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  • Beiträge: 403
Es ist aber hier immer noch nicht klar, wie Blockchain für eine kollektive Zahlungsverweigerung nutzbar gemacht werden sollte.
"Oft ist gar nicht Blockchain drin, wo Blockchain draufsteht."
Wie auch in diesem Fall. Ich verstehe die hier diskutierte Idee eher als eine Art Lasttest der BS-Infrastruktur

Eine verwandte Strategie funktioniert nur mit Leuten, die eine Einzugsermächtigung erteilt haben.

Spekulativ kann eigentlich nur ein Monat M, der in Kürze liegt, ausgerufen werden, ab dem die Einzugsermächtigungen massenhaft gekündigt werden und somit die automatisierten Einnahmen plötzlich wegbrechen. Zufälligerweise werden drei-vier Monate später wieder Einzugsermächtigungen erteilt und die Betrugskonten nachgefüllt. Kosten und rechtliche Nachteile entstehen keine, denn die Betrunkenen aus Köln brauchen ungefähr sechs Monate, bis sie mit den sattsam bekannten 8 Gläsern kommen. Man kann spekulieren, dass die Begünstigten der Betrugseinnahmen diese kleine Einnahmeverzögerung als Elchtest locker wegstecken werden. Oder?

Die Kündigung des SEPA-Lastschriftmandats und Umstellung auf Überweisung wäre auch nur ein vorbereitender Schritt für die eigentliche Aktion. Und zwar der gemeinsamen Einstellung der Zahlung per Überweisung zu einem Stichtag.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. September 2018, 16:41 von Bürger«
Vielleicht wären wir zusammen in der Lage,
uns von diesen alten Zwängen zu befreien.
Oder ist die Welt für jetzt und alle Tage,
viel zu wahr, viel zu wahr um schön zu sein?

  • Beiträge: 677
  • Schweigst du noch oder klagst du schon?
Zitat
"Zum 31.12.2017 befanden sich rund 4,25 Mio. der insgesamt rund 45 Mio. Beitragskonten in einer
Mahnstufe oder in Vollstreckung“ (Beitragsservice Jahresbericht 2018, S. 21).
https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e5774/Jahresbericht_2017.pdf


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  • IP logged
Ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der nur finanzierbar ist, wenn Menschen ihre Grundrechte verlieren, gehört abgeschafft.

Volksbegehren in Nordrhein-Westfalen zum Demokratieförderungsgesetz
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30210.0
Anfechtungsklage zur Verletzung der Gedanken- und Meinungsfreiheit
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36923.0
Beschwerden bei Menschenrechtsorganisationen (AI-Vorlage)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28412.0.html#msg182044

  • Beiträge: 890
https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e5774/Jahresbericht_2017.pdf
Und S.21 steht hier ganz klar:

Zitat
Bleibt der Widerspruch erfolglos und geht weiterhin keine Zahlung ein, weist der Beitragsservice in einem Mahnschreiben auf die drohende Vollstreckung hin. Ein solches Schreiben ist eine weitere gesetzliche Voraussetzung für eine Vollstreckung.
 
Zahlen die Beitragspflichtigen dann immer noch nicht, stellt die zuständige Landesrundfunkanstalt bei dem örtlichen Vollstreckungsorgan ein Vollstreckungs ersuchen.

Wenn mir die LRA allerdings nicht nachweisen kann, das ich jemals eine Mahnung erhalten habe, sind jegliche Vollstreckungsmaßnahmen einzustellen. Dies im Vorfeld der angekündigten Zwangsvollstreckung dem GV, und dem Vollstreckungsgericht mitteilen.


Edit "Bürger" - vorsorglicher Hinweis:
Bitte hier wie überall im Forum nicht vom eigentlichen Kern-Thema Threads abschweifen.
Zum Thema "Mahnung" und deren Erfordernis für die Vollstreckung siehe und diskutiere bitte u.a. unter
Ablauf +1 "Mahnung" v. "Beitragsservice"/ LRA
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74835.html#msg74835
OVG: bestrittene Mahnung nicht in Postabgang > vorl. Unterlassg. d. Vollstreckg.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18548.0.html
Hier bitte ausschließlich, eng und zielgerichtet zum eigentlichen Kern-Thema dieses Threads, welches da lautet
Blockchain-Technologie für eine koordinierte Zahlungseinstellung?
Danke für das Verständnis und die Berückscihtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. September 2018, 16:47 von Bürger«

 
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