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Autor Thema: MDR: "völlig normale redaktionelle Abwägung"  (Gelesen 2009 mal)

T

Tereza

Die WeLT, 26.07.2018
Ich steh' auf und geh'“
https://www.welt.de/politik/deutschland/article180002982/Ramelow-im-MDR-Sommerinterview-Ich-steh-auf-und-geh.html

Zitat
Er wolle sich dazu nicht äußern, denn, so seine Begründung, er sei als Politiker und nicht als Privatperson eingeladen.
… Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow soll nach einer Frage, die ihm nicht passte, gedroht haben, ein TV-Interview abzubrechen. Der MDR schnitt die Frage kurzerhand heraus und begann das Gespräch von vorn. Das wird scharf kritisiert.

BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 18. Juli 2018
- 1 BvR 1675/16 - Rn. (1-157),
http://www.bverfg.de/e/rs20180718_1bvr167516.html
RN 77
Zitat
Auch wegen des erheblichen Konzentrationsdrucks im privatwirtschaftlichen Rundfunk und der damit verbundenen Risiken einer einseitigen Einflussnahme auf die öffentliche Meinungsbildung sind daher Vorkehrungen zum Schutz der publizistischen Vielfalt geboten (vgl. BVerfGE 119, 181 <217>; 136, 9 <29 Rn. 31>).
RN 149
Zitat
weil der Rundfunkbeitrag ebenso wie die Rundfunkgebühr als Gegenleistung für das Rundfunkprogrammangebot erhoben wird, um die staatsferne bedarfsgerechte Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sicherzustellen


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  • Beiträge: 7.316
RN 149
Zitat
weil der Rundfunkbeitrag ebenso wie die Rundfunkgebühr als Gegenleistung für das Rundfunkprogrammangebot erhoben wird,
Es sei wiedergekäut, daß der Rundfunkgebühr gemäß EuGH C-337/06 keine Gegenleistung gegenüberstand, weil sie nicht Folge einer Vereinbarung zwischen Zahlungsleistendem und Zahlungsempfänger war.


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Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

f

faust

... leider haben die selbsternannten Torwächter der Demokratie weder das eine noch das andere bemerkt.

Ein sehr schönes Beispiel dafür findet sich auch hier - der Fisch beginnt am Kopf zu stinken:

Presserat: Mal gilt der Pressekodex, mal gilt er nicht

26. Juli 2018
Paul Schreyer

Der Presserat legt seine Kriterien offenbar je nach Medium unterschiedlich aus:
Was bei der Bild-Zeitung gerügt wird, bleibt dem Spiegel erlaubt


Weiterlesen:
https://www.heise.de/tp/features/Presserat-Mal-gilt-der-Pressekodex-mal-gilt-er-nicht-4118949.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. Juli 2018, 02:35 von Bürger«

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  • Beiträge: 453
  • bislang 500€ der Zahlung verweigert
So sieht also unabhängiger Journalismus aus, oder eben auch nicht?! Hier wurde bewusst vom MDR für Herrn Ramelow und die Landesregierung das Interview tendenziös geschönt. Das ist Staatsfunk welchen der örR in anderen Ländern (z.B.  Russland oder Polen) gerne anprangert.

Zitat von: heise.de
"Das Beschwerdeausschussmitglied Dr. von Hutten erklärt sich angesichts des Antrages des Beschwerdeführers nicht für befangen. Der Beschwerdeausschuss stimmt einstimmig gegen eine Ablehnung von Dr. von Hutten für die Beschwerdebefassung."

Seit wann dürfen eigentlich Gremien, Ausschüsse oder Senate selber bestimmen, ob sie befangen sind oder nicht?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. Juli 2018, 02:36 von Bürger«
Ich konsumiere nicht, ergo bezahle ich auch nicht. --> seit 2008 rundfunklos glücklich und noch nie bezahlt.

 
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