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Autor Thema: Chef der Staatskanzlei NRW : „ Wir wollen nicht ‚totregulieren‘ “  (Gelesen 2102 mal)

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Medienpolitik.net      25.07.2018

Interview mit Nathanael Liminski
Staatssekretär und Chef der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
„ Wir wollen nicht ‚totregulieren‘ “

Die Staatskanzlei Nordrhein-Westfalens war neben Sachsen-Anhalt entscheidend am Kompromiss zur Regelung einer „Presseähnlichkeit“ im neuen Telemedienauftrag beteiligt. Die Protokollnotiz beim Telemedienauftrag zu einem Interessenausgleich mit den Produzenten, geht auf eine Initiative von NRW und Berlin zurück. Ziel der NRW-Medienpolitik sei es, so Nathanael Liminski, Chef der NRW-Staatskanzlei „faire und ausgewogene Wettbewerbsbedingungen für alle Akteure“ zu garantieren. NRW werde auch künftig Wert darauf legen, dass eine zukunftsorientierte Aufstellung der Öffentlich-Rechtlichen nicht mit Marktverzerrungen zulasten privater Anbieter einhergehe. Auch bei einem weiteren medienpolitischen Schwerpunkt setzt NRW seine Medienkompetenz ein: Die Novellierung der Plattformregulierung ist Teil des sogenannten Modernisierungsstaatsvertrages, den die Länder Ende des Jahres mit den Elementen Plattformen, Intermediäre und Rundfunkbegriff beschließen wollen. Nordrhein-Westfalen ist bei der Plattformregulierung federführend. Es bestehe, so Liminski, die Notwendigkeit einer Regulierung für alle Plattformen, die mehrere Medienangebote bündeln und so Einfluss auf die Medienvielfalt haben können.
Zitat
medienpolitik.net: Herr Liminski, es gab Kritik am neuen Telemedienauftrag, dass damit den notwendigen Bedingungen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk im Online-Bereich nur unzureichend entsprochen wird. Wo sehen Sie vor allem die Verbesserungen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Nathanael Liminski: Die Einigung ist ein echter Durchbruch nach langen schwierigen Verhandlungen. Der Dank gilt allen Beteiligten, vor allem aber Rainer Robra, der als federführender Kollege bei diesem Thema die allseits bekundete Gesprächsbereitschaft aufgegriffen und zu einem echten Kompromiss zusammengeführt hat. Gerade auch wir als Nordrhein-Westfalen hatten uns mehrfach massiv eingesetzt, für eine klare Lösung und einen echten Kompromiss. Den Verlagen wird Luft gelassen, ihre Geschäftsmodelle für das digitale Zeitalter weiterzuentwickeln. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk erhält viele wichtige weitere Entwicklungsmöglichkeiten im Netz. Dazu zählen insbesondere der Wegfall der gesetzlichen Verweilfristen, die sogenannte 7-Tage-Regel, und die erstmalige ausdrückliche Beauftragung, eigenständige Online-Inhalte zu produzieren, aber auch die neu geschaffene Möglichkeit, Ankaufproduktionen europäischer Filme und Serien in die Mediatheken zu stellen. Daneben gibt es viele weitere wichtige Neuerungen, die allesamt eine gute staatsvertragliche Grundlage bilden für interessante und vielfältige Mediatheken mit einem Schwerpunkt in Bewegtbild und Ton – also dort, wo der wesentliche Auftrag und die Kernkompetenz der Rundfunkanstalten liegen.
Zitat
medienpolitik.net: NRW hat bei der Bund-Länderkommission die Arbeitsgruppe Plattformregulierung geleitet und auch einen Entwurf für die Novellierung des Staatsvertrages erarbeitet. Für welche Art von Plattformen sehen Sie die Notwendigkeit einer Regulierung?
Nathanael Liminski: Ich sprach gerade davon, dass die Medienregulierung faire Wettbewerbsbedingungen für alle Akteure schaffen muss. Hier setzt auch unser Vorschlag für die Plattformregulierung an: So sehen wir grundsätzlich die Notwendigkeit einer Regulierung für alle Plattformen, die mehrere Medienangebote bündeln und so Einfluss auf die Medienvielfalt haben können. Das sind infrastrukturgebundene Plattformen, es können aber auch Plattformen ohne eigene Infrastruktur sein, Stichwort OTT-Angebote. Und wir nehmen nun auch diejenigen Benutzeroberflächen in den Blick, die ebenfalls eine Bündelung eines Angebots und gleichzeitig den Zugang zu einem gebündelten Angebot bewirken. Im Sinne präventiver Regelungen zum Schutz der Meinungsfreiheit und Meinungsvielfalt sehen wir mit Blick auf die gegenwärtigen Entwicklungen im Medienbereich die Notwendigkeit, die genannten Angebote jedenfalls grundsätzlich zu regulieren. Dabei ist aber auch klar, dass nicht jede Plattform die gleiche Regulierung benötigt. Wir sehen ein abgestuftes, maßvolles Regulierungskonzept vor, das den Unterschieden bei den diversen Plattformen und Benutzeroberflächen gerecht wird.
Zitat
medienpolitik.net: Wie sieht der weitere Zeitplan aus? Wann könnte ein neuer Staatsvertrag zur Plattformregulierung vorliegen?
Nathanael Liminski: Derzeit ist der Staatsvertragstext in der Anhörung, mit den Elementen Plattformen, Intermediäre und Rundfunkbegriff. Nach Auswertung der Anhörung wird der Text noch einmal im Länderkreis bearbeitet und finalisiert werden. Einschließlich der diversen medienpolitischen Gremien und der damit verbundenen Zeitläufe ist eine Unterschrift frühestens im Dezember 2018 realistisch. Auch dies ist noch ein ambitioniertes Ziel, aber angemessen: Wenn wir bei der Modernisierung unseres Medienrechts nicht Tempo machen, wird uns die Dynamik der technologischen Entwicklung überrennen. Und: Bevor auch in der Medienpolitik die Anhänger des Berliner Zentralismus den Finger heben, müssen wir beweisen, dass die Länder zu einer kraftvollen Medienregulierung im Konsens in der Lage sind. Nordrhein-Westfalen will jedenfalls seinen Teil dazu beitragen, dass zur Plattformregulierung Ende 2018 ein Staatsvertrag stehen kann.
Weiterlesen auf :
http://www.medienpolitik.net/2018/07/medienpolitik-wir-wollen-nicht-totregulieren/

- Vorveröffentlichung aus der promedia-Ausgabe 08/18 -


Siehe auch :
Ministerpräsident Armin Laschet stellt die Ziele der NRW-Medienpolitik vor
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=27193.0

Chef der NRW-Staatskanzlei: "Das Internetangebot darf nicht presseähnlich sein"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=25671.0

NRW: Die medienpolitischen Ziele der CDU/FDP-Regierung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=25142.0


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