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VG regt an, nach BVerfG-Urteil 18.7.18 die Rücknahme der Klage zu prüfen

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Shran:
So, Personen X und Y als Kläger gegen den SWR seit Jahren vor dem VG festsitzend, bekamen vom Gericht folgende Post:


--- Zitat ---Nachdem Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 18.07.2018 [...] wird angeregt, zu prüfen, ob die hier vorliegende Klage zurückgenommen wird.
Im Falle einer Rücknahme werden zu bezahlende Gerichtsgebühren auf 1/3 reduziert.
--- Ende Zitat ---


Edit "Bürger" - siehe u.a. auch unter

BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 18. Juli 2018
- 1 BvR 1675/16 - Rn. (1-157),
http://www.bverfg.de/e/rs20180718_1bvr167516.html

Pressemeldungen: Rundfunkbeitrag im Wesentlichen verfassungsgemäß
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28121.0.html

Urteil BVerfG 18.7.: RBeitr bis auf Zweitwohnungen verfassungsgemäß > Diskussion
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28119.0.html

BVerfG-Urteil vom 18.7.: Juristische Abhandlungen und Kommentare [Sammelthread]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28254.0.html

Widersprüche in den Urteilen des BVerfG (aus akt. Anlass)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28153.0.html

Begründung Widerspruch/ Klage nach BVerfG-Urteil vom 18.07.2018?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28123.0.html

Stolperfalle für den ÖRR: Die Zweitwohnungsbefreiung. Die Ungereimtheiten
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28203.0.html

Bürger:
Fiktive Personen A, B oder C könnten ebenfalls ähnliches Schreiben eines fiktiven Verwaltungsgerichts erhalten haben ;)


--- Zitat ---Sehr geehrte/r usw.,

das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 18.07.2018, Az. 1 BvR 1675/16, 1 BvR 981/17, 1 BvR 836/17, 1 BvR 745/17, (siehe Pressemitteilung dazu unter https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2018/bvg18-059.html , die Entscheidung kann auch im Volltext unter https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2018/07/rs20180718_1bvr167516.html abgerufen werden) entschieden, dass die Erhebung des Rundfunkbeitrags im Wesentlichen verfassungsgemäß ist.
Neuregelungsbedarf hat das Gericht nur bezüglich eines Beitrags für Zweitwohnungen gesehen.

Bitte prüfen Sie, ob Sie im Hinblick darauf Ihre Klage weiterverfolgen wollen.
In diesem Falle teilen Sie bitte mit, welche Klagegründe Sie noch für relevant halten.

Im Falle einer Klagerücknahme entfallen 2 von 3 Gerichtsgebühren.
Darüber hinaus geleisteter Gerichtskostenvorschuss würde zurückgezahlt.

Es wird um Stellungnahme binnen 4 Wochen gebeten.

Mit freundlichen Grüßen
...

--- Ende Zitat ---

Person B denkt aber selbstverständlich NICHT daran...
... bzw. kommt nach "summarischer Prüfung" vorerst zu dem Schluss, dass eine
Rücknahme der Klage aller Voraussicht nach nicht in Betracht kommt ;)

Immerhin sind erst 4 "Leitverfahren" von insgesamt 160 Verfassungsbeschwerden behandelt worden.
Zudem im Wesentlichen nur das Abgabenrecht.
Viele weitere, damit in direktem oder indirektem Zusammenhang stehende Punkte sind noch gar nicht behandelt.
Und die behandelten Punkte bar jedes gesunden Menschenverstandes und bisheriger Rechtslage "begründet" worden.
Die Vorabentscheidung des EuGH steht ebenfalls noch aus.

Person B empfindet daher für sich selbst keinerlei Bindungswirkung dieses willkürlichen und jegliche Unparteilichkeit missenden (Schand-)"Urteils" des BVerfG.

Die eingeräumte (Bitt-)Frist zur Stellungnahme wird Person B gelassen verstreichen lassen.***

Erst bei Aufforderung mit Ausschlussfrist wird Person B dann entsprechend reagieren.
Wahrscheinlich wird Person B dann erst mal die Volltext-Entscheidung anfordern - B weiß schließlich nicht, wo sich "https://..." befindet und wie man diese Adresse anschreiben kann ;) ;D
Auch möchte Person B eine beglaubigte, gedruckte Version - im pösen Internet kann ja viel "fake" stehen, wie man so sagen hört ;)

Eine Zeitung, um die Pressemeldung zu lesen, kann sich Person B derzeit wegen der Rücklagen für die etwaige Zwangsbeitreibung des den "Rundfunk" grundrechtswidrig und wettbewerbswidrig privilegierenden sog. "Rundfunkbeitrags" schließlich nicht leisten ;)

Das "Urteil" will schließlich genauestens analysiert und bewertet und die von Person B "noch für relevant" gehaltenen Klagegründe klagefähig aufbereitet werden.
Das wird mind. 2 weitere Jahre Bearbeitung dauern, denn Person B hat in der Woche max. 2-4 Stunden Zeit, sich damit zu befassen... usw. ;) ;D

Wenn das VG glaubt, mit der Entscheidung des BVerfG seinen Tisch leerfegen zu können, dann hat es sich "geschnitten" ;) ;D
Lieber 3x 35€ "gegen die Frechheit" als 1x 35€ für ein vorgreifliches "Obsiegen" von Grundrechtsverletzern.


Im Weiteren von Interesse u.a. diese tangierenden Diskussionen

Pressemeldungen: Rundfunkbeitrag im Wesentlichen verfassungsgemäß
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28121.0.html

Urteil BVerfG 18.7.: RBeitr bis auf Zweitwohnungen verfassungsgemäß > Diskussion
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28119.0.html

BVerfG-Urteil vom 18.7.: Juristische Abhandlungen und Kommentare [Sammelthread]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28254.0.html

Widersprüche in den Urteilen des BVerfG (aus akt. Anlass)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28153.0.html

Begründung Widerspruch/ Klage nach BVerfG-Urteil vom 18.07.2018?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28123.0.html

...und weitere werden sicherlich noch folgen ;)


***Edit "Bürger" 21.08.2018:
Eine Person B könnte zwischenzeitlich zur Erkenntnis gelangt sein, die "Bitt"-Frist nicht gänzlich tatenlos verstreichen zu lassen, da anderenfalls nicht auszuschließen wäre, dass zwar vielleicht kein unmittelbarer Gerichtsbescheid erlassen wird, jedoch mglw. kurzfristig mündliche Verhandlung anberaumt werden könnte und damit eine relativ kurzfristige Ausschlussfrist für Sachvortrag gegeben wäre, welcher bis einschl. der Verhandlung vorgebracht werden müsste. Person B schätzt ein, dass sie allein schon zur Sichtung und Bewertung des BVerfG-Urteils sowie der gerade erst begonnenen fachwissenschaftlichen Kommentierung weit mehr Zeit benötigt und würde daher mglw. doch schon vor Ablauf der "Bitt"-Frist reagieren - und zwar ähnlich, wie weiter unten im Thread schon konkret textlich vorgeschlagen bzw. auf Person B individualisiert... ;)

DirkB:
Gaaanz genau, so sehe ich das auch.
Ich bleibe ebenfalls an der Front.

Omnes ad loca !!!

samson_braun:
Ich kann mir gut vorstellen, was mit den anderen Verfassungsbeschwerden geschieht.
Der Titel war ja schon entsprechend formuliert.


Edit "Bürger":
Das ist hier nicht Gegenstand der Diskussion, bleibt Spekulation - und ändert auch nichts daran, dass bis zur Enscheidung *aller* noch anhängigen und ggf. weiteren Verfassungsbeschwerden sowie bis zur EuGH Entscheidung noch Zeit vergehen wird, eine Prüfung der Weiterverfolgung und Ausarbeitung der Klage dann ebenfalls noch Zeit beanspruchen wird und somit eine "vorauseilende" Rücknahme einer bereits eingereichten Klage für den "Überzeugungstäter" nicht zur Debatte stehen dürfte. Bitte hier ausschließlich konstruktiv am eigentlichen Kern-Thema dieses Threads bleiben, welches da lautet
VG regt an, nach BVerfG-Urteil 18.7.18 die Rücknahme der Klage zu prüfen
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.

sparks:
Ich lasse meine Klage auch weiterlaufen. Bezahlt sind die Gerichtsgebühren ohnehin schon. So leicht sollen sie es nicht haben.
Die Abfassung der Klageschrift hat mich Monate gekostet, zu geschweigen von dem Ärger und der Aufregung der letzten 5 Jahre, die mich dieses unsägliche Rundfunklobbygesetz gekostet hat. Jetzt erwarte ich wenigstens, daß sich das Gericht mit meinen Argumenten auseinandersetzt.

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