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Autor Thema: Online-Umfrage: Bürger sollen sich an Medienstaatsvertrag beteiligen (heise.de)  (Gelesen 7791 mal)

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Na, jetzatle aber auch...

Bildquelle: http://up.picr.de/27517058st.png

heise.de, 23.07.2018, 12:44 Uhr
Online-Umfrage: Bürger sollen sich an Medienstaatsvertrag beteiligen
von Andreas Wilkens
Zitat
Bürger und Medienschaffende sind dazu eingeladen, "aus dem Rundfunkstaatsvertrag einen Medienstaatsvertrag zu machen“, wie es aus Mainz heißt.

Die Zuschauer von ARD und ZDF und die Hörer des Deutschlandradios können am neuen Rundfunkrecht mitwirken. Die Länder riefen die Bürger am Montag dazu auf, sich mit Vorschlägen an die Rundfunkkommission zu wenden. "Rundfunk ist heute mehr als Radio und Fernsehen: Smart-TVs, Streaming oder User-Generated-Content (Social Media) sind nur einige Begriffe, die den Medienwandel beschreiben", sagte die Medienstaatssekretärin von Rheinland-Pfalz, Heike Raab (SPD) in Mainz. Das Land koordiniert die Medienpolitik. Von den Neuregelungen sollten alle profitieren: Medienschaffende und Nutzer. Wer will, kann bis 26. August online Ideen verschicken [1].

Die Regierungschefs der Länder verständigten sich im Juni darauf, dass Apps und Webseiten der Sender in Zukunft nicht "presseähnlich" sein dürfen. Ihr Schwerpunkt muss im bewegten Bild und Ton liegen, die Texte müssen sich vorwiegend auf Sendungen beziehen. Die Verleger hatten kritisiert, dass die öffentlichen-rechtlichen Sender komplette "Online-Zeitungen" ins Netz stellten.

Die Länderchefs beschlossen im Juni auch, dass die Sieben-Tage-Frist für öffentlich-rechtliche Mediatheken fallen soll. Filme, Dokus und Serien sollen länger im Netz stehen. Es geht im Medienstaatsvertrag auch um Regelungen für Social-Media-Plattformen, Suchmaschinen oder Videoportale.
Ob der Kürze der Meldung (hier komplett) bleibt nur noch, Kommentare zu lesen auf:
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Online-Umfrage-Buerger-sollen-sich-an-Medienstaatsvertrag-beteiligen-4118231.html

(Ein pseudodemokratisches Angebot zur weiteren maßgeblichen "Beteiligung" von BürgerInnen, weil man selbst so ratlos ist? Entstehende Mehrkosten werden mit dem Rundfunkbeitrag beglichen, der seit 18.07.2018 in seiner Ausführung für verfassungskonform erklärt wurde...)

[1] Landesregierung RP - Ihre Anregungen und Ideen
https://www.rlp.de/de/landesregierung/staatskanzlei/medienpolitik/beteiligungsverfahren-medienstaatsvertrag/kontaktformular/

EDIT: Der bessere Beteiligungslink zu [1] (von einem Beitragskommentator auf Heise richtig vermerkt - Dank an Falkner) ist wohl:
Machen Sie mit! Beteiligungsportal der Rundfunkkommission
https://www.rlp.de/index.php?id=27687

Den aktuellen Diskussionsentwurf zum Medienstaatsvertrag (Stand Juli/Agust 2018) gibt's als PDF unter:
https://www.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/pdf-Dateien/Medienpolitik/Medienstaatsvertrag_Online_JulAug2018.pdf

Die "Mitsprachemöglichkeit" endet am 26. August 2018...
Also einen guten Monat für das (es ist Urlaubszeit...), was andere in Jahrzehnten nicht geschafft haben! ;)

(Adieu, Rundfunkbeitrag - Willkommen, Mediensteuer...)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. Juli 2018, 15:37 von Bürger«

F
  • Beiträge: 102
In den Kommentaren findet sich ein weiterer Link:

der Kommentar von Falkner 23.07.2018 13:24
Zitat
Der Link ist nich schön.

Ich empfehle mal diesen Link.
https://www.rlp.de/index.php?id=27687
Da kann man auch den aktuellen Entwurf, zu den Änderungen am jetzigen Staatsvertrags, lesen.

z.B. § 20 b Bagatellrundfunk
Was für Twitch Streamer spanned sein könnte.

Ich denke wenn man sich beteiligen will, dann ist es gut den Text mal zu lesen.

Beim Überfliegen dieses Dokumentes ist aufgefallen und bestätigen wohl den Pseudo- Charkter dieser Online-Umfrage:

Zitat
„Diskussionsentwurf zu den Bereichen Rundfunkbegriff, Plattformregulierung und Intermediäre MEDIENSTAATSVERTRAG“
....
In nicht aufgeführten Paragraphen und Absätzen sind keine Änderungen vorgesehen (redaktionelle Folgeänderungen ausgenommen).
...

Nun in welchen Paragraphen sind keine Änderungen vorgesehen?!  Nachzulesen auf Seite 8 des Dokumentes

II.  Abschnitt  –  Vorschriften  über  den  öffentlich- rechtlichen Rundfunk 

https://www.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/pdf-Dateien/Medienpolitik/Medienstaatsvertrag_Online_JulAug2018.pdf

Oder habe ich da jetzt mal wieder etwas falsch verstanden?!



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@FelsinderBrandung: Schon sehr gut analysiert in Anbetracht der Kürze der Zeit... :-)

... und dann war da (u.a.) auch noch der kleine, nette Hinweis auf Seite 2/28 des oben erwähnten PDFs:
Zitat
Der Entwurf enthält noch keine Regelungen zu möglichen Ordnungswidrigkeiten.

(Achtung! Achtung! Bei künftigen Mediennutzungen und -angeboten jeglicher Art können Sie in Deutschland weitere "Rechtsverletzungen" begehen...)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. Juli 2018, 15:44 von drone«

  • Beiträge: 7.285
Zitat
"Rundfunk ist heute mehr als Radio und Fernsehen: Smart-TVs, Streaming oder User-Generated-Content (Social Media) sind nur einige Begriffe, die den Medienwandel beschreiben", sagte die Medienstaatssekretärin von Rheinland-Pfalz, Heike Raab (SPD) in Mainz
= Fake-News

Internet ist kein Rundfunk; Streaming = Internet = kein Rundfunk

Die urheberrechtliche Genehmigung für Rundfunk ist nicht auf's Streaming = Internet übertragbar.

Für jeden(!) Übertragungsweg bedarf es einer separaten Genehmigung des Urhebers.

Ist vom EuGH durchentschieden.


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Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Zitat
Für Medienplattformen, Medienintermediäre und Benutzeroberflächen gilt dieser Staatsvertrag, soweit sie zur Nutzung in Deutschland bestimmt sind.

Jetzt drehen sie völlig ab. Die wollen ernsthaft die Kontrolle über Benutzeroberflächen? Dazu zählen sie Übersichten über Programmangebote. Was wohl heißt, dass die bestimmen, wie auf Programme von Hörfunk- und Fernsehsendungen sowie softwarebasierte Anwendungen hingewiesen werden muss. Da dies auch akustische Übermittlung einschließt, würde das die Kontrolle von Sprecher/in, Stimmlage, Wortwahl etc. bedeuten?

Weiter wollen sie die Kontrolle über Suchmaschinen, sogn. Soziale Netzwerke, Portale für Apps, User Generated Content Portale - also auch dieses Forum.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

l
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Bildquelle: https://gez-boykott.de/ablage/presselogo/radiowoche.png

radioWOCHE.de      23.07.2018

von Tom Sprenger
Bürger sollen sich online zum Medienstaatsvertrag äußern

Die Rundfunkkommission der Länder – in der sich die 16 Bundesländer zur Abstimmung einer gemeinsamen Medienpolitik zusammenfinden – hat am 13. Juni 2018 einen ersten Arbeitsentwurf für einen Medienstaatsvertrag, der den bisherigen Rundfunkstaatsvertrag ersetzen soll, beraten.
Zitat
Dieser enthält Regelungsvorschläge zu den drei großen Bereichen Rundfunkbegriff (Zulassungspflicht/Streaming), Plattformregulierung (Smart-TVs und OTT-Streamingangebote) und erstmals auch für sogenannte Intermediäre wie Social Media-Plattformen, Suchmaschinen oder Videoportale. “Nun sind öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten, Verbände sowie Unternehmen und Personen aus der Medienwirtschaft ebenso zur Online-Beteiligung aufgerufen wie Bürgerinnen und Bürger”, heißt es in der Pressemitteilung aus Rheinland-Pfalz, das den Vorsitz in der Rundfunkkommission traditionell innehat. Die Onlinebeteiligung auf rundfunkkommission.rlp.de/ läuft bis zum 26. August 2018.
Zitat
Die inhaltliche Federführung zu den einzelnen Regelungsbereichen liegt bei den Ländern Hessen (Rundfunkbegriff), Nordrhein-Westfalen (Plattformregulierung) und Hamburg (Intermediäre). Die Rundfunkkommission beabsichtigt, im Herbst über die Ergebnisse des Beteiligungsprozesses zu beraten.
Zitat
„Rundfunk ist heute mehr als Radio und Fernsehen: Smart-TVs, Streaming oder User-Generated-Content sind nur einige Begriffe, die den Medienwandel beschreiben. Hier wollen wir als Bundesländer die Grundlage für eine zeitgemäße Regulierung schaffen. Daher laden wir Bürgerinnen und Bürger sowie Medienschaffende ein, aus dem Rundfunkstaatsvertrag einen Medienstaatsvertrag zu machen“, erklärte Heike Raab, Staatssekretärin für Medien und Digitales in Rheinland-Pfalz, dem Bundesland, das der Rundfunkkommission vorsitzt.
Weiterlesen auf :
http://www.radiowoche.de/buerger-sollen-sich-online-zum-medienstaatsvertrag-aeussern/


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  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
„Rundfunk ist .... mehr als Radio und Fernsehen:

Was für ein verrückter Unsinn von dieser BVerfG-Hinterzimmerperson!
Es gibt doch nur Rundfunkwellen für Radio und Fernsehen!

Rundfunk ist einfach nur Radio und Fernsehen! Sonst Nichts!

Und da ARDZDFDR als Radio-"Angebot" und Fernseh-"Angebot" nirgendwo gebraucht wird,
braucht diese Verfassungs"gerichts"vertraute auch keinen Unsinn reden, dass das "Internet = Rundfunk" sein soll.

Jede Person, die tatsächlich das Internet für Rundfunk hält, kann doch nur noch als weltfremd bezeichnet werden.

Markus


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Nutzer, genau ... es sollen sich Nutzer beteiligen. Eine Abgrenzung ist somit vorhanden.


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  • Moderator
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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Querverweis aus aktuellem Anlass zur eigenständigen Diskussion...

Der (neue?) "Rundfunkbegriff" gem. Diskuss.-Entw. „Medienstaatsvertrag“ 2018
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28239.0.html


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Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

l

lex

  • Beiträge: 223
Zitat
"Rundfunk ist heute mehr als Radio und Fernsehen: Smart-TVs, Streaming oder User-Generated-Content (Social Media) sind nur einige Begriffe, die den Medienwandel beschreiben", sagte die Medienstaatssekretärin von Rheinland-Pfalz, Heike Raab (SPD) in Mainz
= Fake-News

Internet ist kein Rundfunk; Streaming = Internet = kein Rundfunk

Die urheberrechtliche Genehmigung für Rundfunk ist nicht auf's Streaming = Internet übertragbar.

Für jeden(!) Übertragungsweg bedarf es einer separaten Genehmigung des Urhebers.

Ist vom EuGH durchentschieden.

Ich stimme dem Anfang schon zu, aber urheberrechtliche Genehmigung für Internet? Wer oder was wäre das? DARPA?

Und ja, dies ist ein schlechter Versuch der Rundfunkanstalten, Menschen ins Boot zu bekommen, die dann den Auftrag "gerechter" finden sollen.

"z.B. § 20 b Bagatellrundfunk
Was für Twitch Streamer spanned sein könnte."
Streaming ist kein Rundfunk. Daher auch kein "Bagatellrundfunk".


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  • Beiträge: 7.285
aber urheberrechtliche Genehmigung für Internet?
Ja, nicht nur das.

Im Forum wurde die entsprechende Entscheidung des EuGH bereits benannt; auswendig weiß ich das Az jetzt nicht.

Für jeden Übertragungsweg X bedarf es einer separaten Genehmigung des Urhebers eines bspw. audio-visuellen Werkes, das auf dem Übertragungsgweg X der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt, bzw. bekannt gegeben werden soll. Die Genehmigung des Urhebers eines bspw. audio-visuellen Werkes an den Rundfunk, sein Werk zu verbreiten, beinhaltet nicht die Genehmigung, dieses via Internet zu tun, (oder bspw. via Kino), weil Rundfunk eine andere Übertragungstechnik zur Grundlage hat, damit ein anderer Übertragungsweg ist, als Internet.


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Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

N
  • Beiträge: 521
Zitat
Bürger und Medienschaffende sind dazu eingeladen, "aus dem Rundfunkstaatsvertrag einen Medienstaatsvertrag zu machen“, wie es aus Mainz heißt.

Die Zuschauer von ARD und ZDF und die Hörer des Deutschlandradios können am neuen Rundfunkrecht mitwirken. Die Länder riefen die Bürger am Montag dazu auf, sich mit Vorschlägen an die Rundfunkkommission zu wenden. ...

Verdammt, die Headline spricht noch von Bürgern, aber schon im Text wird klar, dass sich nur Zuschauer von ARD, ZDF und Hörer des Deutschlandradios beteiligen können. Damit bin ich dann raus. Schade, wie konsequent an den Nichtnutzern vorbei entschieden wird ;)


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Wer von Euch glaubt auch, dass dies eine reine Nebelkerze ist?

"Vorschläge machen und Ideen haben dürfen sie, aber am Ende bestimmen und ENTSCHEIDEN wir, was real umgesetzt wird" ("HoHoHo, diese Dumpfbacken glauben wirklich, wir würden sie irgenwie beteiligen *pruuuust*)

Fiktion oder Wirklichkeit?

LG Peli


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vau.net      23.07.2018

Intermediäre
Länder starten Konsultation zum Medienstaatsvertrag

Die Rundfunkkommission der Länder hat am 23. Juli 2018 den Entwurf für einen neuen Medienstaatsvertrag veröffentlicht. Bis zum 26. August 2018 können Interessierte den Vertragsentwurf im Rahmen einer Onlinekonsultation kommentieren.
Zitat
Der Entwurf fokussiert sich auf drei Bereiche: Rundfunkbegriff, Plattformregulierung und Intermediäre. Die Novellierung des Medienkonzentrationsrechts ist nicht Gegenstand des vorgelegten Entwurfs.
Zitat
Der Entwurf basiert unter anderem auf den Ergebnissen der Bund-Länderkommission zur Medienkonvergenz und der Konsultation des Landes Nordrhein-Westfalen. VAUNET wird an der jetzigen Konsultation ebenfalls teilnehmen und die Position seiner Mitglieder einbringen.
Weiterlesen auf :
https://www.vau.net/plattformregulierung/content/laender-starten-konsultation-medienstaatsvertrag



Siehe auch :
Länder fordern Einzelfallprüfung von Rundfunkbeitrag in Zweitwohnung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28162.0


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Zitat
Die Rundfunkkommission der Länder hat am 23. Juli 2018 den Entwurf für einen neuen Medienstaatsvertrag veröffentlicht. Bis zum 26. August 2018 können Interessierte den Vertragsentwurf im Rahmen einer Onlinekonsultation kommentieren.
Quelle: https://www.vau.net/plattformregulierung/content/laender-starten-konsultation-medienstaatsvertrag (Hervorhebung nicht im Orginal.) :o :( >:(

Ah nee!  zur Sommerpause! in der Ferienzeit! und schlappe fünf Wochen!  - Das ist "sportlich"! und frech!

Also: Viel Arbeit für uns an allen Runden Tischen! und Aufruf an alle "Einzelkämpfer"!
Mitmachen!  :)

Zitat
1. Durch Trennung des Staats-Rundfunk (wie DW + Deutschlandradio) vom  öffentlich-rechtlichen Rundfunk kann jener erneuert / "wieder erfunden" /  demokratisiert  gegründet werden.

2. Unter der Prämisse: "Das Internet ist kein Rundfunk" gilt:
2a: Der Auftrag bestimmt den Umfang.
2b: Die Finanzierung ist demokratisch und sozial auszugestalten - also einkommenssteuerabhängig + ggf. Mischfinanzierung (s.a. Beck/Beyer od. Terschüren)
2c: Die  Finanzierung und der Auftrag gehören zusammen. Beides durch öffentliche  Beauftragung und demokratische Kontrolle (mit Bürgerbeteiligung)!
2d: Der Rundfunk darf nicht zur Plattform werden! (Der Auftrag einer öffentlich-rechtlichen Plattform-"Technologie" wäre ggf. neu zu verhandeln!)

3. Das "klassische" (terrestrische) Radio darf nicht dem Internet geopfert werden und muss weiterhin gesichert beiben.
Quelle: MMichael ;)

Zitat
Das Urteil (Az. 1 BvR 1675/16 u.a.), das die ungerechte pauschale Rundfunkgebühr pro Wohnung nun gestärkt hat, ist kritikwürdig. Hier hat das Bundesverfassungsgericht seinen Auftrag verfehlt, das bei vielen Bürgern verletzte Gerechtigkeitsgefühl wiederherzustellen. In diesem Bereich gibt es also nach wie vor begründete Motivationen, gegen das konkrete Bezahlmodell zu protestieren. Mutmaßlich wird das Urteil die Gemüter nicht beruhigen.
Quelle: https://www.nachdenkseiten.de/?p=45023


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