Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Stolperfalle für den ÖRR: Die Zweitwohnungsbefreiung. Die Ungereimtheiten  (Gelesen 16207 mal)

P
  • Beiträge: 3.997
Keiner hat davon gesprochen, das Person U, wie unbeugsam, n Wohnungen bezieht. Nur bezogene Wohnungen sind anmeldepflichtig. Bitte selber nochmals nachlesen. PersonX hat das nicht weiter vertiefend geprüft. Jede Person kann n Wohnungen besitzen, muss aber nicht alle beziehen. Wann ist eine Wohnung eine Zweitwohnung? Erst bei Bezug, oder wenn sie zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist?


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Um zweifelsfrei zu den Berechtigten einer Zweitwohnungsbefreiung zu gehören, sollte man sich anmelden und dort wenigstens ein Hemd im Schrank haben, ggf. auch eine Zahnbürste im Bad. Und natürlich einen Namen an der Tür.
Da man durchaus mehrere "Zweitwohnungen" haben kann, ergibt sich daraus ganz zwanglos das Geschäftsmodell, sich diverse Zweitwohnsitze zuzulegen um sich für diese als zahlungsbefreiter Wohnungsinhaber der LRA/dem BS zu präsentieren. Das eröffnet einen Weg den ÖRR auf kaltem Weg zu versenken. Mit 5 Mio Zweitwohnungen würden nämlich 1 Milliarde Euro der "Beiträge" entfallen.  8)

M. Boettcher


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. Juli 2018, 15:52 von Bürger«
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

  • Beiträge: 3.234
Nochmals zur Erinnerung: Zur Zweitwohnungsregelung ist noch kein Gesetz erlassen worden. Lasst uns abwarten, was für ein absurder Murks dabei rauskommt, erst danach kann daüber diskutiert werden, wie man damit umgehen kann. Es ist zu früh, über Schlupflöcher zu diskutieren,  solange der Feind hier mitliest. Helfen kann man damit im Moment niemandem, außer den unfähigen Paragraphenschreibern.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. Juli 2018, 15:51 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 3.247
@seppl,  sehr schönes Beispiel. Ich gehe jedoch davon aus, dass es wenige davon geben wird, sozusagen höchstwahrscheinlich unerheblich sein wird, was aber nicht besagt, dass man darüber nicht reden sollte. Genau das muss gesagt werden.

Ich weiss nicht... wenige? Melden sich die Eltern eines ausserhalb studierenden Kindes in dessen WG an? Auch ein ausserhalb arbeitender Mitbewohner, der dafür eine Zweitwohnung anmeldet, muss keinesfalls identisch sein mit dem Mitbewohner, der den Beitrag für die Erstwohnung zahlt. Es gibt da doch so einige Konstellationen...

Zu:  Wer letztlich den Beitrag zahlt oder wie Sie sich den Beitrag untereinander aufteilen, bleibt Ihnen und Ihren Mitbewohnern selbst überlassen.
Aus einem Erlass, einer Regelung zur Entrichtung einer Abgabe hat klar und deutlich hervorzugehen, wer wieviel an wen zu zahlen hat.

Das ist richtig. Und den Satz, der so freizügig wirkt, hätten sie auch weglassen können, denn selbst wenn Tante Trude aus Buxtehude den Beitrag für die erste Wohnung ihres Lieblingsneffen Klaus-Heinrich in Paderborn zahlt, wäre die Schuld der LRA gegenüber beglichen. Rein rechtlich gilt hier die Gesamtschuldnerregelung des BGB, da die Aufteilung zwischen den Gesamtschuldnern eine zivilrechtliche Angelegenheit ist. Da kann die LRA schreiben, was sie will. Sie bewegt sich im Verwaltungsrecht und wird hier verbal "etwas übergriffig".

Die Mitbewohner sind untereinander zu nichts verpflichtet, wenn es um die GEZ-Zwangs-Abgabe geht. Es besteht hinsichtlich GEZ keinerlei rechtliches Verhältnis der Mitbewohner untereinander. Die haben nichts vereinbart. Das muss die LRA vorgeben.
Bei einem Gesamtschuldverhältnis gibt es immer ein Innen- und ein Aussenverhältnis. Das bedingt einander, sonst ist es kein Gesamtschuldverhältnis. Im Aussenverhältnis gilt die AO § 44 (siehe RBStV § 2 (3)), im Innenverhältnis (s.o.) BGB § 426 (Forderungsübergang).
Ob eine bunt zusammengewürfelte WG nun überhaupt zu einer Gesamtschuldnerschaft gezwungen werden kann, ist allerdings fraglich, denn es gibt dafür keine bundesgesetzliche Regelung, die die im GG garantierte Privatautonomie der betroffenen Personen aufhebt. Das reine Zusammenwohnen (bzw. der auf Dauer angelegte Aufenthalt an einem gemeinsamen Ort ;)) hat eben keine Rechtsform, muss keine vertragliche Vereinbarung sein (schon gar nicht mit dem Ziel, zusammen den ÖRR "zu genießen") und ist auch keine gemeinsame Straftat, die zu einer gesamtschuldnerischen Haftung führen könnte.


Edit "Bürger":
Hinweis zu - hier in diesem Thread bitte nicht zu vertiefenden - eigenständigen Diskussionen bzgl.
"Gesamtschuldnerschaft"

Verfehlung der Gleichheit im Belastungserfolg
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17340.0.html

Zivilprozessualer Nachweis eines Ausgleichanspruchs bei Gesamtschuldnerschaft
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21174.0.html

Beitragsrechner - Test mit Vergleichsberechnung nach BGB und Beitragsservice
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22943.0.html

Ist der Rundfunkbeitrag eine teilbare Leistung? (Gesamtschuldner verhältnis)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20439.0.html

WG mit beitragsbefreiten Personen > Gestörte Gesamtschuld > weniger zahlen!
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15749.0.html

MUSTER für Studenten WGs: Antrag auf Splitting der Wohnabgabe
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20488.0.html

Beabsichtigte Vertuschung in den formularbasierten Schreiben des Beitragsservice
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7419.msg104944.html#msg104944
23) Der Versuch, die Gesamtschuldnerschaft auszuhebeln um Beitragsbefreiungen unwirksam zu machen - Darstellung anhand der Formulare "Antrag auf Befreiung" und "Abmeldung der Wohnung"

Wikipedias Schummel mit Begriffen zum Rundfunkbeitrag (Gesamtschuld)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24902.0/

Offener Brief an Prof. Paul Kirchhof zur Verfassungsmäßigkeit der Gesamtschuld
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24932.0.html


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. Juli 2018, 14:57 von Bürger«
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

1
  • Beiträge: 160
Ich gehe davon, dass in dem Gesetzestext geregelt wird, dass nur befreit wird wenn man nachweisen kann, dass der Inhaber der Zweitwohnung 17,50 € für die "Erstwohnung" bezahlt. sollte er sich also mit jemandem die erste Wohnung und den Beitrag teilen, werden ihm 8,75 € erlassen.  ist der Inhaber der Erstwohnung Nichtzahler gibt's keine Befreiung.

Zu wessen Gunsten die Gerichte in strittigen (Einzel-)Fällen urteilen werden, dürfte niemanden überraschen. Insofern braucht sich der Gesetzgeber auch keine besondere Mühe beim Gesetzestext geben.

So traurig es ist, juristisch ist es aussichtlos.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. Juli 2018, 14:38 von Bürger«

M
  • Beiträge: 508
Zur Zweitwohnungsregelung ist noch kein Gesetz erlassen worden.
Stimmt.

Zitat
„Wir begrüßen sehr, daß die Verfassungsrichter die widersinnige Regelung gekippt haben, nach der von einer Person mehrfach Rundfunkbeiträge verlangt werden können. Ihre Entscheidung entlastet Zehntausende Besitzer von Wochenendhäuschen insbesondere im Osten Deutschlands, die bisher zusätzlich zu ihrem Hauptwohnsitz einen vollen oder halben Rundfunkbeitrag für ihre Datsche zahlen müssen. Die Bundesländer als Gesetzgeber fordern wir auf, den Rundfunkstaatsvertrag in diesem Punkt nun bürgerfreundlich auszugestalten. Der Nachweis der Zahlung eines Rundfunkbeitrags für den Hauptwohnsitz muß genügen, von weiteren Zahlungen freigestellt zu sein. 
Quelle: https://www.vdgn.de/news-single/article/schluss-mit-rundfunkbeitrag-fuer-die-datsche/ (Hervorhebung nicht im Orginal)

Ab jetzt gilt doch :
Zitat
§ 2 Rundfunkbeitrag im privaten Bereich

(1) Im privaten Bereich ist für jede Wohnung von deren Inhaber (Beitragsschuldner) ein Rundfunkbeitrag zu entrichten.

(2) Inhaber einer Wohnung ist jede volljährige Person, die die Wohnung selbst bewohnt. Als Inhaber wird jede Person vermutet, die

1.     dort nach dem Melderecht gemeldet ist oder
2.     im Mietvertrag für die Wohnung als Mieter genannt ist.
Quelle: http://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/t/2uzz/page/bsbawueprod.psml?doc.hl=1&doc.id=jlr-RdFunkBeitrStVtrBWrahmen&documentnumber=10&numberofresults=46&showdoccase=1&doc.part=X&paramfromHL=true (Hervorhebungen nicht im Orginal)

in Verbindung mit Leitsatz 4 aus BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 18. Juli 2018 - 1 BvR 1675/16 - Rn. (1-157),
Zitat
Ein Beitragsschuldner darf zur Abschöpfung desselben Vorteils nicht mehrfach herangezogen werden.
Inhaber mehrerer Wohnungen dürfen für die Möglichkeit privater Rundfunknutzung nicht mit insgesamt mehr als einem vollen Rundfunkbeitrag belastet werden.
Quelle: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2018/07/rs20180718_1bvr167516.html (Hervorhebungen nicht im Orginal)


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. Juli 2018, 14:39 von Bürger«

  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Die Mitbewohner sind untereinander zu nichts verpflichtet, wenn es um die GEZ-Zwangs-Abgabe geht. Es besteht hinsichtlich GEZ keinerlei rechtliches Verhältnis der Mitbewohner untereinander. Die haben nichts vereinbart. Das muss die LRA vorgeben.

Die LRA kann gar nichts vorgeben, schon gar nicht den gemeinsamen Bewohnern einer Wohnung, die gesetzlich als Gesamtschuldner haften. Das liegt u. a. daran, dass die LRAn diesbezüglich keinerlei Regelungsbefugnis haben. Einmal, weil die Gesamtschuldnerschaft andernorts geregelt ist, zum anderen auch deshalb, weil die Wohnung einen grundrechtlich geschützten Raum darstellt.
Das Problem existiert überhaupt nur, weil man einen sachfremden Ansatz für die Finanzierung des Rundfunks gewählt hat. Jetzt höchst-richterlich geadelt als "Ersatzmaßstab", dessen mangelnde Eignung an vielen Punkten zu Tage tritt. Man sagt "Wohnung", wenn man den "Beitrag" fordert, meint aber eine Person, und zwar eine je Wohnung. Genau eine, nicht etwa die Gesamtschuldner. Verweigert sich der "Auserwählte", so fordert die LRA nicht etwa den ausstehenden Betrag von den weiteren in der Wohnung lebenden volljährigen Personen, sondern ausschließlich von der willkürlich gewählten Person; mit allen Konsequenzen bis hin zur Vollstreckung. Die vom BS ausgewählte Person muss nicht einmal die sein, die über (ausreichendes) Einkommen verfügt. Dass dies nicht zu massenhaften Klagen und zum Kollaps des Inkassos führt, liegt einzig daran, dass man bei den ca. 34 Mio Gebührenzahlern einfach bei der Person weiter kassiert, die dem BS bekannt ist. Insofern begrenzt sich dies Problem vor allem auf diejenigen, die in Wohnungen leben, für bis zum 01.01.2013 kein Gerät angemeldet wurde. Nach welchen Kriterien seitens des BS die Person ausgewählt wird, kann ich mir vorstellen, gehört aber nicht hierher. Wenn nun zwei oder mehr Personen zusammen leben und eine davon gezwungen ist/wird längere Zeit auswärts zu arbeiten, und sich daher am Arbeitsort für die Woche eine Zweitwohnung nimmt, dann muss diese Person nicht identisch mit der sein, die am Hauptwohnsitz bisher den Beitrag für alle Mitbewohner zahlt. Die Lösung müsste, sofern das ein Problem darstellt, durch einen Wechsel des offiziell gemeldeten Zahlers am Hauptwohnsitz erreicht werden. Das ergibt sich nämlich m. E. aus:

Wer letztlich den Beitrag zahlt oder wie Sie sich den Beitrag untereinander aufteilen, bleibt Ihnen und Ihren Mitbewohnern selbst überlassen.

Wenn also von A, B, C am Hauptwohnsitz die Person A zahlt, Person B aber eine Zweitwohnung besitzt, dann muss man den BS mitteilen, dass künftig die sogn. Rundfunkbeiträge von B überwiesen werden und diese Person daher als "Beitragszahler" zu betrachten ist. Das löst natürlich nur einen Teil des Problems. Denn wenn nun auch Person C sich Wochentags in einer anderen Stadt aufhält, sei es wegen eines Studiums oder beruflich, und dort dann eine Wohnung mietet, steht man wieder vor dem Problem, dass der Wohnungsinhaber der Zweitwohnung und der Zahler am Hauptwohnsitz nicht identisch sind. Daraus folgt, dass die Identität der Wohnungsinhaber nicht verlangt werden darf, siehe Beispiele im Eingangsbeitrag, sondern es einzig darauf ankommen darf, ob es eine Hauptwohnsitz gibt, für den schon gezahlt wird. Alles andere birgt Ungerechtigkeiten, die ja angeblich bezüglich der Zweitwohnsitze beseitigt werden sollen. Allerdings ist durchaus anzunehmen, dass sich die Landesregierungen mit den ÖR-Anstalten eher auf die Regel verständigen, die 118AO beschreibt, nämlich

Ich gehe davon, dass in dem Gesetzestext geregelt wird, dass nur befreit wird wenn man nachweisen kann, dass der Inhaber der Zweitwohnung 17,50 € für die "Erstwohnung" bezahlt. sollte er sich also mit jemandem die erste Wohnung und den Beitrag teilen, werden ihm 8,75 € erlassen.  ist der Inhaber der Erstwohnung Nichtzahler gibt's keine Befreiung.

Und d. h., dass man munter weiter gegen den sogn. Rundfunkbeitrag wird klagen müssen. Das ist in diesem Fall gut, denn nur dann, wenn man die Ungerechtigkeiten der Finanzierung wieder und wieder vor Gericht bringt, kann man das Interesse an Veränderung hoch halten.

M. Boettcher


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

M
  • Beiträge: 508
Ich gehe davon,

ok? ... Sollten die Gesetzgeber*innen dem folgen, wäre die Zweitwohungsregelung eine Kopfpauschale und keine Wohnungsabgabe mehr - oder?!
 :o
Da ist sie!
Die Kopfpauschale:(
Zitat
Rn 111:
dd) Bei einer Neuregelung können die Gesetzgeber die Befreiung von dem Rundfunkbeitrag für Zweitwohnungen von einem Antrag sowie einem Nachweis der Anmeldung von Erst- und Zweitwohnung als solche abhängig machen, um Verwaltungsschwierigkeiten zu vermeiden. Dabei können sie auch für solche Zweitwohnungsinhaber von einer Befreiung absehen, die die Entrichtung eines vollen Rundfunkbeitrags für die Erstwohnung durch sie selbst nicht nachweisen. Auf keinen Fall dürfen die Gesetzgeber aber von derselben Person Beiträge für die Möglichkeit der Rundfunknutzung über die Erhebung eines insgesamt vollen Beitrags hinaus verlangen.
Quelle: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2018/07/rs20180718_1bvr167516.html (Hervorhebung nicht im Orginal)


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
@MMichael: auch gegen diesen Freifahrtschein weiterer Verwaltungsvereinfachung durch das BVerfG ist ein Kraut gewachsen. A, B, C haben einen gemeinsamen Hauptwohnsitz in A-Stadt, für die A den sogn. Rundfunkbeitrag zahlt. B und C haben jeweils eine Zweitwohnung in B-Dorf und C-Stadt. A meldet sich jeweils mit Zweitwohnsitz in der Zweitwohnung von B und von C an. Gegenüber LRA/BS wird jeweils A als bereits am Hauptwohnsitz Beitragszahlender genannt. Dass A jemals in B-Dorf oder C-Stadt wohnt, kann weder geprüft werden noch ist dies nötig.

M. Boettcher


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

  • Beiträge: 677
  • Schweigst du noch oder klagst du schon?
Es besteht natürlich auch die Möglichkeit, dass die Inhaber der 4,5 Millionen Beitragskonten im Rückstand ihren ersten Wohnsitz nach Bremen verlegen und den derzeitigen als zweiten Wohnsitz beibehalten. Anschließend übernehmen wir den Bremer Senat mit einer eigenen Partei und kündigen den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag für dieses Staatsgebiet auf, womit sich nicht nur das Problem der rückständigen Konten erledigen würde, sondern es gäbe für die Menschen, die die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ablehnen, auch ein Gebiet, wo man politisches Asyl suchen könnte.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der nur finanzierbar ist, wenn Menschen ihre Grundrechte verlieren, gehört abgeschafft.

Volksbegehren in Nordrhein-Westfalen zum Demokratieförderungsgesetz
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30210.0
Anfechtungsklage zur Verletzung der Gedanken- und Meinungsfreiheit
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36923.0
Beschwerden bei Menschenrechtsorganisationen (AI-Vorlage)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28412.0.html#msg182044

  • Moderator
  • Beiträge: 3.247
@art19GG: Überlege bitte, ob das wirklich ernstgemeint sein soll. Ich lösche es sonst wieder. Oder was möchtest Du uns zwischen den Zeilen damit mitteilen? Nicht böse gemeint. seppl


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

N
  • Beiträge: 22
@art19GG: Überlege bitte, ob das wirklich ernstgemeint sein soll.

Ausgehend vom der realitätsferne des karlsruher Urteils finde ich dass die Idee von @art19GG schon einen gewissen Charme hat.
Vielleicht nicht direkt was sich die Erfinder des Grundgesetzes vorgestellt haben, befindet sich aber m.M. nach innerhalb der freiheitlich demokratischen Grundordnung und würde eine gewaltlose und kreative Anwendung des §20(4) GG darstellen: Gerrymandering andersrum.

Aus praktischen Gründen könnte man, neben der nötigen Partei (eine existierende zu recyceln halte ich für keine gute Idee, das ist in Hamburg mit der FDP und den Studenten schon mal fehlgeschlagen*),  einen Verein gründen der für die Mitglieder die WG-Erstwohnung in Bremen (welche natürlich genutzt wird während die Suche nach einem adäquaten, dauerhaften Wohnraum und Erwerbsmöglichkeit in der Stadt andauert) anmietet, betreut und, für Zeiten des leider noch nicht vermeidbaren Aufenthalts in einer Zweitwohnung anderenorts, die Postweiterleitung sicherstellt.


* Die hatten versucht Masseneinzutreten um beim nächsten Parteitag gemäß der Satzung mit absoluter Mehrheit die Auflösung der FDP Hamburg (incl. Spende aller vorhandenen Werte an wohltätige Organisationen) zu beschließen, leider hat die Führung es mitbekommen und die Aufnahme weiterer Mitglieder eingestellt.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

P
  • Beiträge: 3.997
 Diese Idee würde Bremen unmittelbar zur Millionenstadt machen, größer als Berlin ;-). Da sollte man wo gleich Verlegung der Hauptstadt mit ein planen.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Beiträge: 677
  • Schweigst du noch oder klagst du schon?
@seppl
Mein Kommentar ist durchaus auch als konstruktive Kritik zu verstehen. Es wäre vielleicht gut, wenn man in einem solch kleinem Bundesland jemand aus dem Forum hätte, der vielleicht von der politischen Seite her gegen den Rundfunkbeitrag agiert. Dies kann man natürlich auch in einem anderem Bundesland tun, wobei ich gedacht habe, dass dies in einem kleinerem Bundesland vielleicht leichter möglich sein sollte. Vielleicht müssen wir über die Zweitwohnreglung erst jemanden nach Bremen schicken. Wir brauchen schon politisch engagiertere Menschen in den Parlamenten, die sich gegen den Rundfunkbeitrag wenden, und in der Materie kompetent sind, woran es bei allen Landtagsabgeordneten mangelt. Ich habe in NRW beispielsweise einige Plenarprotokolle zu den Debatten zum Rundfunkbeitrag gelesen und fand vor allem die Redebeiträge der Piratenpartei sehr sehr schlecht. Wenn ich das richtig verstanden habe, lebst du in Hamburg, wo die Situation ähnlich sein dürfte, wie in Bremen. An die Aktion der Studenten gegen die FDP habe ich übrigens auch gedacht.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. August 2018, 14:12 von Bürger«
Ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der nur finanzierbar ist, wenn Menschen ihre Grundrechte verlieren, gehört abgeschafft.

Volksbegehren in Nordrhein-Westfalen zum Demokratieförderungsgesetz
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30210.0
Anfechtungsklage zur Verletzung der Gedanken- und Meinungsfreiheit
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36923.0
Beschwerden bei Menschenrechtsorganisationen (AI-Vorlage)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28412.0.html#msg182044

  • Beiträge: 677
  • Schweigst du noch oder klagst du schon?
Anstatt immer wieder nach neuen Tricks zu suchen, den Rundfunkbeitrag zu entgehen, sollte man vielleicht mal nach neuen Wegen suchen. Nachdem man alles mit Petitionen, runden Tischen, Klagen usw. versucht hat, um Politik und Gerichte auf bestehende Missstände hinzuweisen, von beiden aber ignoriert und sogar verleumdet wurde, bleibt als nächster Schritt eigentlich nur noch der Gang in die Parlamente. Es wäre also zu überlegen, ob man ein aus dem Forum bekanntes Gesicht (z.B. einen Moderator) über einen der online-boykott Initiative wohlgesonnenen Wahlkreis in ein Parlament wählt. Ich denke hier auch an den sehr sympathischen Menschen, der seit über 845 Tagen den NDR bei Frag den Staat zur rechtlichen Grundlage der Direktanmeldung hartnäckig befragt. Aus einem Parlamente heraus kann dann auch leichter gegen das Unrecht des Rundfunkbeitrags agiert werden.
https://fragdenstaat.de/anfrage/direktanmeldung-zum-rundfunkbeitrag/
https://fragdenstaat.de/a/12690


Beim Nachdenken zu den Ungereimtheiten zur Befreiung der Zweitwohnung ist mir übrigens aufgefallen, dass Politiker zu den Berufsgruppen gehören, die am meisten von dieser Neureglung profitieren. Denn es ist nicht unüblich, dass Abgeordnete eines Parlamentes neben ihren Hauptwohnsitz in ihrem ursprünglichen Wahlkreis auch noch einen Zweitwohnsitz an dem Ort haben, wo das Parlament seinen Sitz hat.

Man hat hier irgendwie schon den Eindruck, dass die Neureglung der Zweiwohnungsfrage nur deshalb zustande gekommen ist, weil Abgeordnete sich bei Verfassungsrichtern auf einer Champagnerparty über diese zusätzliche Abgabe beschwert haben. Ist unser Land wirklich so korrupt, wie hier der Eindruck entsteht?


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. August 2018, 16:19 von Bürger«
Ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der nur finanzierbar ist, wenn Menschen ihre Grundrechte verlieren, gehört abgeschafft.

Volksbegehren in Nordrhein-Westfalen zum Demokratieförderungsgesetz
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30210.0
Anfechtungsklage zur Verletzung der Gedanken- und Meinungsfreiheit
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36923.0
Beschwerden bei Menschenrechtsorganisationen (AI-Vorlage)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28412.0.html#msg182044

 
Nach oben