Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Blöde Frage; Rundfunkbeitrag für Taxi, Bus und Co.?  (Gelesen 1413 mal)

  • Beiträge: 7.250
Wenn der Autovermieter Sixt je Fahrzeug Rundfunkbeitrag entrichten muß, wie verhält es sich dann mit den Fahrzeugen des, bspw., öffentlichen Nahverkehrs und den einzelnen Taxis, die ein Taxiunternehmen einsetzt?

Haben wir hier nicht die nächste Diskriminierung, wenn eine Beitrag je Fahrzeug unabhängig der beförderten Fahrgäste abzuführen ist? (Wobei die Fahrgäste ja tlw. bereits Rundfunkbeitrag bezahlen, (dt. EU-Bürger), bzw. nicht bezahlen, (EU-Ausländer, Nicht-EU-Bürger).

Wie schaut es dann mit Luftfahrt-, Eisenbahn- und Schiffahrtsunternehmen aus?

Rundfunkbeitrag je Zug, je Waggon, (auch für Güterwagen?), je Flugzeug?, je Schiff?


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

  • Beiträge: 811
  • Cry for Justice
So blöd ist die Frage gar nicht und wäre unter "normalen" Umständen vor dem 18.7. sogar ausbaufähig gewesen. Leider hat nun aber das BVerfG die von höherer Ebene gewünschte Willkür als unüberwindbare Hürde davor gestellt. Der örR versteift sich nun mal so auf seine der Demokratie bedürftigen Betriebsstätten und nichts ist dem naheliegender als die darin involvierten KFZ extra löhnen zu lassen. Kfz-lastige Betriebsstätten gibt es allerdings auch anderweitig zuhauf und nicht alle haben den gleichen Ärger wie Autovermietungen ala Sixt, fallen gar gänzlich aus dem gierigen System der Kfz-Extrasteuer. Das verdeutlicht wiederum, dass es beim Abgreifen vorrangig um die breite Masse geht, diverse kleinere Nummern vergleichbarer Vertreter bekommt man halt nicht so einfach ins selbige Schema gepresst. Die Masse machts halt, lästige widerspenstige Peanuts werden gar nicht erst aufwändig behelligt oder wie aktuell die Zweitwohnungen der Ruhe zuliebe fallen gelassen. Kann man natürlich als tollen Erfolg von Rechtsprechung und der Wichtigkeit eines BVerfG verbuchen. Oder eben besser auch nicht. ;D :-X Besser nicht, selbstredend des normalen Verstandes geschuldet.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. Juli 2018, 22:00 von tokiomotel«
Schrei nach Gerechtigkeit

 
Nach oben