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Autor Thema: Das ZDF und das Deutschlandradio haben den Beitragsservice nicht mitgegründet  (Gelesen 1863 mal)

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Anfrage über fragdenstaat am 07.07.2018 bei Sächsischen Staatskanzlei
https://fragdenstaat.de/anfrage/deutschlandradio-zdf-und-beitragsservice-4/
Zitat
Die Landesrundfunkanstalten haben zusammen mit Deutschlandradio und ZDF den Beitragsservice gegründet. Die Rechtsgrundlage zur Gründung des Beitragsservices ist für die Landesrundfunkanstalten - § 10 (7) RBStV ("im Rahmen einer nichtrechtsfähigen öffentlich-rechtlichen Verwaltungsgemeinschaft betriebene Stelle der öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten"). Jede Landesrundfunkanstalt hat außerdem eine Satzung über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge.

1. Auf welcher gesetzlichen Grundlage hat Deutschlandradio den Beitragsservice mitgegründet?
2. Auf welcher gesetzlichen Grundlage hat ZDF den Beitragsservice mitgegründet?

Antwort vom 20.07.2018
https://fragdenstaat.de/anfrage/deutschlandradio-zdf-und-beitragsservice-4/98767/anhang/AntwortschreibenanHerrnNAMENAME_geschwaerzt.pdf
Zitat
Das ZDF und das Deutschlandradio haben den Beitragsservice nicht mitgegründet.


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