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Autor Thema: Welcher der Kläger reicht formell Klage am EuGH ein?  (Gelesen 16203 mal)

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Ich möchte an dieser Stelle in Erinnerung rufen, daß auf allen Festsetzungsbescheiden und sonstigen vermeintlichen Verwaltungsakten der Rundfunkanstalten das Logo des "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" abgebildet ist. Daneben taucht dieses Wortungetüm auch in Textform auf, ebenso wie der Begriff "Beitragsservice".

Bei all diesen handelt es sich aber, wie im Thread

Auswirkungen einer "Wort-Bildmarke" in "Verwaltungsakten"?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19825.0.html

ausführlich diskutiert, um eine Unionsmarke, d. h. ein EU-weit geschütztes eingetragenes Markenzeichen. Diese Marken sind beim EUIPO eingetragen, einer europäischen Behörde, die möglicherweise auch gegen den Mißbrauch einer Unionsmarke einschreiten muß.

Da eine Unionsmarke gemäß der Pariser Verbandskonvention, auf die sich die Richtlinie 2015/2436 des Europäischen Parlaments und des Rates bezieht, nicht zur Ausübung hoheitlichen Zwanges benutzt werden darf, ist das EUIPO möglicherweise gehalten, gegen diesen Mißbrauch einzuschreiten und diesen zu sanktionieren. Wünschenswert wäre hier ja die Feststellung, daß alle unter Verwendung der Unionsmarken erstellten Verwaltungsakte rechtswidrig und nichtig sind.

Das EUIPO ist eine EU-Institution, so daß der von einem Festsetzungsbescheid einer Rundfunkanstalt betroffene Bürger dann durch das (Nicht-)Handeln einer EU-Institution verletzt wird, wenn das EUIPO nicht gegen den Mißbrauch einer Unionsmarke einschreitet. Hierzu wäre es aber nach meinem Rechtsverständnis zunächst erforderlich, das EUIPO auf diesen Mißbrauch hinzuweisen und ein Einschreiten zu fordern. Schreitet das EUIPO nicht ein, so könnte infolge der hierdurch bedingten Verletzung individueller Rechte durch eine EU-Institution möglicherweise der Weg zum EUGH geöffnet sein.

Hinweis:
Das oben Geschriebene ist nur ein Denkansatz. Ich habe weder die rechtlichen Gegebenheiten geprüft noch die gesetzlichen Grundlagen für die Tätigkeit des EUIPO recherchiert. Dies ist aber eine Grundvoraussetzung für Feststellung, ob der von mir skizzierte Weg gangbar ist oder nicht.

Ich denke, daß eine Diksussion über die Suche nach einer Möglichkeit, das mehr als fragwürdige BVerfG-Urteil (das übrigens in zahlreichen Kommentaren etablierter Tageszeitungen und Nachrichtenmagazine geradezu zerrisen worden ist) anzugreifen, jedenfalls wenig erfolgversprechend erscheint. Ich halte die Suche nach einer anderen verwundbaren Stelle für erfolgversprechender. Und eine solche Stelle könnte das EU-Markenrecht sein.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. Juli 2018, 12:52 von DumbTV«
Ich bin ein unangenehmer Bürger — ich erlaube mir nämlich, selbst zu denken

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Nachtrag: nachdem ich auf den Internetseiten des EUIPO nichts dazu gefunden habe, habe ich einfach mal eine Anfrage an information@euipo.europa.eu gesendet.

Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich wende mich an Sie, um zu erfahren, ob das EUIPO auch für die Bekämpfung der unzulässigen Verwendung einer Unionsmarke zuständig ist und, wenn ja, welche Formalitäten ein betroffener EU-Bürger einhalten muß, um ein entsprechendes Verfahren in Gang zu setzen.

Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland haben, neben anderen Unionsmarken, unter der Nr. 010589356 die Bildmarke "ARD 1 ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" eingetragen. (siehe: http://euipo.europa.eu/eSearch/#details/trademarks/010589356) Diese Unionsmarke beeinhaltet das Logo des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice.

Zusätzlich ist unter der Nr. 010588961 die Wortmarke "ARD ZDF Deutschlandradio BEITRAGSSERVICE" eingetragen (siehe: http://euipo.europa.eu/eSearch/#details/trademarks/010588961).

Der ARD ZDF Deutschlandradio BEITRAGSSERVICE ist eine gemeinsame Verwaltungseinrichtung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zum Zweck des Einzugs der Rundfunkbeiträge. In dieser Funktion werden aber auch sowohl durch den Beitragsservice als auch durch die Rundfunkanstalten selbst, rückständige Beiträge gegenüber den Schuldnern in Form eines Festsetzungsbescheids festgesetzt und eingefordert.

Nach deutschem Recht handelt es sich bei diesen Festsetzungsbescheiden um behördliche Verwaltungsakte, aus denen auch unmittelbar die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann. Die Rundfunkanstalt bzw. der Beitragsservice handeln hierbei hoheitlich als Behörde und mit behördlichen Befugnissen, sie üben hoheitlichen Zwang aus.

Nach den Bestimmungen der Pariser Verbandskonvention, auf die sich die Richtlinie 2015/2436 des Europäischen Parlaments und des Rates Bezug nimmt, darf eine Unionsmarke nicht zur Ausübung hoheitlichen Zwangs verwendet werden. Ebenso darf eine Unionsmarke nicht eingetragen werden, wenn sie mit dem Siegel einer Behörde verwechselt kann. Diese Bestimmungen werden durch die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und den von ihnen kontrollierten ARD ZDF Deutschlandradio BEITRAGSSERVICE massiv verletzt und mißachtet, da auch jedem Festsetzungsbescheid, aber auch auf den Widerspruchsbescheiden und Vollstreckungsersuchen, mit denen die Vollstreckungsbehörden mit der Verwaltungsvollstreckung rückständiger Rundfunkbeiträge beauftragt werden, ist im Briefkopf die oben dargestellte Unionsmarke abgebildet, ebenso wird die o. a. Wortmarke verwendet, um die behördliche Funktion herauszustellen.

Diese Verwendung der eingetragenen Unionsmarken zur Ausübung hoheitlichen Zwanges ist aber m. E. nicht mit dem europäischen Markenrecht, insbesondere nicht mit der Pariser Verbandskonvention und der Richtlinie 2015/2436 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar. Möglicherweise ist der Mißbrauch einer Unionsmarke zu derartigen Zwecken auch strafbar.

Daher lautet meine Frage, ob das EUIPO für die Sanktionierung der unzulässigen Verwendung einer Unionsmarke zuständig ist. Wenn ja, wer ist der / die Ansprechpartner /-in, an den / die sich ein betroffener EU-Bürger wenden kann. Welche Unterlagen und Nachweise werden benötigt?

Sollte das EUIPO nicht für diese Angelegenheit zuständig sein bitte ich um Mitteilung, an welche Stelle der EU das Anliegen adressiert werden muß.

Mit freundlichen Grüßen


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1. die da wäre?

Rechtssache C-337/06
http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=71713&pageIndex=0&doclang=DE&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=885999

Das Az. steht im Eingangsbeitrag und wurde schon mehrmals im Forum benannt.

Zitat
Bayerischer Rundfunk, Deutschlandradio, Hessischer Rundfunk, Mitteldeutscher Rundfunk, Norddeutscher Rundfunk, Radio Bremen, Rundfunk Berlin-Brandenburg,
Saarländischer Rundfunk, Südwestrundfunk, Westdeutscher Rundfunk, Zweites Deutsches Fernsehen

Rn. 41
Zitat
Hierzu ist zunächst festzustellen, dass die Gebühr, [...], ihren Ursprung im Rundfunkstaatsvertrag hat, also in einem staatlichen Akt. [...]Sie [...], ergibt sich also nicht aus einem Rechtsgeschäft zwischen diesen Einrichtungen und den Verbrauchern. [...], und die Gebühr stellt keine Gegenleistung für die tatsächliche Inanspruchnahme der von den fraglichen Einrichtungen erbrachten Dienstleistungen dar.

Rn. 42
Zitat
Auch die Gebührenhöhe ist nicht das Ergebnis einer vertraglichen Beziehung zwischen den im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Rundfunkanstalten und den Verbrauchern. [...]

Rn. 45
Zitat
Die diesen Anstalten so zur Verfügung gestellten Mittel werden ohne spezifische Gegenleistung im Sinne der Rechtsprechung des Gerichtshofs ausgezahlt (vgl. in diesem Sinne Urteil University of Cambridge, Randnrn. 23 bis 25). Diese Zahlungen hängen nämlich nicht von einer vertraglichen Gegenleistung ab, da weder die Gebührenpflicht noch die Gebührenhöhe das Ergebnis einer Vereinbarung zwischen den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und den Verbrauchern sind. Diese sind allein wegen des Bereithaltens eines Empfangsgeräts zur Zahlung der Gebühr verpflichtet, selbst wenn sie die Leistungen dieser Anstalten niemals in Anspruch nehmen.

Rn. 59
Zitat
Auch der Staat erhält im vorliegenden Fall keine spezifische Gegenleistung,[...]Insoweit unterscheiden sich die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Rundfunkanstalten nicht von einem anderen öffentlichen Dienstleister, der eine staatliche Finanzhilfe erhält, um seinen im öffentlichen Interesse liegenden Auftrag zu erfüllen.

Ganz ausführlich wird in dieser Entscheidung auf die Struktur der damaligen Rundfunkgebühr eingegangen.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
@pinguin: ich vermute, dass du dich mehr auf die Voraussetzungen konzentrieren musst, die den Gang zum EuGH ermöglichen. Zudem sind die Aufgaben, die der EuGH übernimmt, zu prüfen. Höhere Gerichte müssen ja auch davor geschützt werden sich mit zuvielen Fragen zu brschäftigen.

Ja, es gibt ein Urteil des EuGH in einer Frage der Rundfunkfinanzierung. Übrigens basierend auf einer Vorlage des Gerichts in Düsseldorf. Kein VG, das mit dem sogn. Rundfunkbeitrag befasst war, hat eine solche Vorlage in Betracht gezogen. Lediglich das LG Tübingen ist diesen Weg gegangen, nachdem Dr. Sprißler wohl die Nase voll hatte von den Bremsen des BGH. Hier kommt aber eine Vorabentscheidung nicht mehr in Betracht. Dass es eine Entscheidung des EuGH  gibt bedeutet doch nicht, dass jeder weitere Streit zu diesem Thema auch vor dem EuGH ausgetragen werden muss. Und dass das BVervG alte Streitfragen zur Finanzierung misachtet hat, müsste man erst einmal nachweisen. Unterstellt, das wäre so, müsste dann die Relevanz dieser Fragen für den Ausgang des Verfahrens untersucht werden und/oder ob das BVerfG daraus den Schluß hätte ziehen müssen, dass eine Vorlage bei. EuGH erforderlich ist. Und dann bleibt immer noch das Problem, wie und mit welcher Begründung man den EuGH anrufen kann. Dass Gerichte nicht sämtliche Entscheidungen der Geschichte bei der Urteilsfindung heranziehen liegt in der Natur der Sache. Zudem gilt, dass Richter ziemlich frei in ihren Entscheidungen sind. Nahezu täglich muss man vor Gericht erleben, dass man nicht recht bekommt, bzw. das, was man erwartet, sondern ein Urteil. Teilweise wird einem die Anrufung höherer Gerichte beschnitten. Da können die, denen das passiert, eher selten noch gegenan rennen. Ob ein Versäumnis aller Gerichte einschließlich des BVerfG zur Vorlage beim EuGH vorliegt, müsste auch erst belegt werden. Auch dann wäre zu prüfen, ob dies schon genügt selbst den EuGH anzurufen.

Auch wenn es schwer fällt, es genügt für die Beantwortung der Frage, wie man zum EuGH kommt, nicht, durch Verweis auf andere Entscheidungen des Gerichts zu behaupten, dass diese den Hebel bilden, mit dem man das Ziel erreicht. Was es braucht ist eine klare, verständliche und vollständige Beschreibung der Ansatzpunkte in der Begründung des BVerfG, d. H. Deren Fehler, eine rechtliche Würdigung dueser Punkte und ein nachvollziehbarer, prüfbarer Beleg für die Option darauf basierend als EU-Bürger oder Unternehmen dem EuGH den Fall zur Entscheidung vorlegen zu können. Ständig zu wiederholen es gäbe da einen Fall, in dem der EuGH sich schon einmal zur Rundfunkfinanzierung geäußert hat, kombiniert mit der Aussage, das BVerfG hätte dies misachtet, erfüllt eigentlich keinen dieser Punkte. Solange Ansatzpunkt und Weg zum EuGH nicht nachvollziehbar begründet vorliegen gehe ich davon aus, dass dieses politische Murksurteil  des BVerfG unangreifbar ist und die Anrufung des EuGH, wie vielfach im Web zu lesen, nicht möglich.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

V
  • Moderator
  • Beiträge: 5.038
Hallo pinguin, Hallo drboe,

danke für Eure vielfach erhellenden Beiträge. Möglicherweise lässt sich hin und wieder nicht vermeiden, den jeweils anderen mit seinen Beiträgen zu ärgern. Ich und wahrscheinlich sehr viele andere lesen Eure Beiträge gerne. Von dem ehrlichen und dem nicht vorgespielten Pro und Contra gewinnen wir alle. Es ist das, was bei dem ö.-r. Rundfunk eben fehlt und diese mit ihrer Beeinflussungs- und Umdeutungs-übermacht letztendlich die Meinungsvielfalt abwürgen und damit zur Vernichtung der Demokratie beitragen.

Zum Thema des Threads:
Nur soviel sei gesagt, wir haben einen konkreten Weg vor Augen. Diesen bereiten wir aktuell vor. Bitte noch um etwas Geduld.


Viele Grüße
Viktor


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Juli 2018, 10:26 von Viktor7«

  • Beiträge: 7.285
Dass Gerichte nicht sämtliche Entscheidungen der Geschichte bei der Urteilsfindung heranziehen liegt in der Natur der Sache.
Hast Du je eine Entscheidung des EuGH durchgelesen? Der EuGH geht an die Wurzel zurück, an den Tag der Einführung einer Regel und arbeitet durchaus die ganze Geschichte seit diesem Tag bis in die Jetztzeit auf.

Und nun wird der EuGH evtl. feststellen, zumal es hier in der neuen Vorlage ja auch um Beihilfen geht, daß Deutschland aus der damaligen Entscheidung nichts gelernt hat, denn es wird evtl. ziemlich sicher ja die damalige Entscheidung in seine neue Entscheidung mit einbinden.

Ok, aber in diesem Thema geht es darum, welche der jetzt unterlegenen Kläger zum EuGH gehen.


Übrigens, evtl. nicht unwichtig:

Das neue Vorabentscheidungsersuchen, C-492/17, wird von der gleichen Kammer des Gerichtshofes, nämlich der Vierten Kammer, bearbeitet, wie das damalige, die Rechtssache C-337/06.

URTEIL DES GERICHTSHOFS (Vierte Kammer)
Rechtssache C-337/06

http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=71713&pageIndex=0&doclang=DE&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=885999


Rittinger u.a.
Gerichtshof - Vierte Kammer
Mündliche Verhandlung
C-492/17

https://curia.europa.eu/jcms/jcms/Jo1_6581/de/

Edit: nach der mündlichen Verhandlung zur Rechtssache C-492/17 muß man explizit suchen; der Jetztaufruf des Links zeigt die Verhandlungen ab dem 19. Juli '18.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Juli 2018, 10:16 von pinguin«
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Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Hast Du je eine Entscheidung des EuGH durchgelesen?

Ich habe viele Gerichtsurteile gelesen, einen Großteil mit Kopfschütteln und Unverständnis. Das wird vermutlich nicht nur mir so gehen. Ich denke eben wie ein Naturwissenschaftler und Techniker, weshalb sich mir die "Logik" vieler Entscheidungen definitiv nicht erschließt und ich sie nicht selten als unlogisch bezeichne, weil sie es m. E. auch sind. Dazu kommt, dass in Urteilen häufig Behauptungen aufgestellt werden, bei denen man sich fragt, wo denn der Beweis für die Aussage liegt. Die Auslegung von Gesetzen folgt m. E. oft einer vorgefassten Ansicht gemäß dem Motto "sage mir wo du hin willst, die Wegweiser dahin werde ich wohl zu finden wissen." Auf diese Weise werden der Sinn und ihr Wortlaut nicht selten in das totale Gegenteil verkehrt oder so verdreht, dass man sich fragt, wozu das Gesetz eigentlich beschlossen wurde. Da Richter in ihren Entscheidungen recht frei sind, dürfen sich Urteile bei gleichem Sachverhalt auch widersprechen. Nicht umsonst sagt man, dass man vor Gericht und auf hoher See in Gottes Hand ist. Dies spiegelt die Unberechenbarkeit gerichtlicher Entscheidungen wider, die aus der Erfahrung von unzähligen Entscheidungen herrührt. Wenn mir jemand vor 1985 gesagt hätte, dass man den Ersatzdienst länger ausgestalten kann als den Wehrdienst, dann hätte ich mir an die Stirn getippt, ihm das GG gezeigt, wo es heisst, dass die Dauer des Ersatzdienstes die Dauer des Wehrdienstes nicht überschreiten dürfe und behauptet, damit käme er beim BVerfG nicht durch. Dumm nur, dass ich eine Wette darauf verloren hätte. Das BVerfG hat viele Entscheidungen zu Abgaben getroffen. Mit der aktuellen zum sogn. Rundfunkbeitrag widersprechen sie früheren Entscheidungen erheblich. Den Richtern ist das völlig Wumpe. Die meisten Bürger interessiert es nicht und spätestens nach dem nächsten Großereignis kräht kein Hahn mehr danach. Meine Freunde und die Familie halten meine Ablehnung des sogn. Rundfunkbeitrags und dem Kampf dagegen für eine Obsession, denken, dass es nicht lohnt sich darum Gedanken zu machen und überhaupt hätte sich doch nichts geändert. Die befinden sich vermutlich in Übereinstimmung mit gut 90% der Bevölkerung. Wäre es anders, der sogn. Rundfunkbeitrag hätte kein Jahr überlebt.

Unsere Standpunkte folgen m. E. aus einer bei dir sichtbaren Gutgläubigkeit, was die EU-Rechte, Normen und Urteile angeht. Du hast dich früh auf europäische Aspekte gestürzt und viel Material dazu zusammen getragen. Ich hingegen habe schon davor gewarnt vom BVerfG die Erlösung zu erwarten, immer gesagt, dass der ÖRR auch nach einem Urteil weiter von den Bürgern finanziert werden wird und beurteile das System der EU und unseres Staates skeptisch und stark unter dem Blick auf Strukturen, Macht, ihrer Balance, dem Missbrauch und den politischen Konstellationen etc.
Ich sage weder dass mein Blickwinkel richtig noch dass deiner falsch ist. Man sollte sich aber davor hüten aus Gesetzen und Urteilen das heraus zu lesen, was man gerne hätte und der eigenen Vorstellung genügt. Würde das eintreten, was wir hier in zig Beiträgen erarbeitet, belegt und gewünscht haben, so hätte das BVerfG am Mittwoch gegen den Rundfunkbeitrag entschieden. M. E. hätte es mit einem anderen Urteil der Befriedung und vermutlich auch dem ÖRR einen Dienst erwiesen. Es hat sich aber anders entschieden. M. E. aus Staatsräson und politischem Opportunismus. Richter sind weniger unabhängig als viele sich vorstellen und noch mehr behaupten.

M. Boettcher


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  • Moderator
  • Beiträge: 3.169
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Wird das Bruder-Urteil auf europäischer Ebene weiter verfolgt, wovon ich ausgehe, könnten sich einige Verfassungsbeschwerdeführer hierfür zusammenschließen.


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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

j
  • Beiträge: 265
Hast Du je eine Entscheidung des EuGH durchgelesen?

Ich habe viele Gerichtsurteile gelesen, einen Großteil mit Kopfschütteln und Unverständnis. Das wird vermutlich nicht nur mir so gehen. Ich denke eben wie ein Naturwissenschaftler und Techniker, weshalb sich mir die "Logik" vieler Entscheidungen definitiv nicht erschließt und ich sie nicht selten als unlogisch bezeichne, weil sie es m. E. auch sind. Dazu kommt, dass in Urteilen häufig Behauptungen aufgestellt werden, bei denen man sich fragt, wo denn der Beweis für die Aussage liegt. Die Auslegung von Gesetzen folgt m. E. oft einer vorgefassten Ansicht gemäß dem Motto "sage mir wo du hin willst, die Wegweiser dahin werde ich wohl zu finden wissen." Auf diese Weise werden der Sinn und ihr Wortlaut nicht selten in das totale Gegenteil verkehrt oder so verdreht, dass man sich fragt, wozu das Gesetz eigentlich beschlossen wurde. Da Richter in ihren Entscheidungen recht frei sind, dürfen sich Urteile bei gleichem Sachverhalt auch widersprechen. Nicht umsonst sagt man, dass man vor Gericht und auf hoher See in Gottes Hand ist. Dies spiegelt die Unberechenbarkeit gerichtlicher Entscheidungen wider, die aus der Erfahrung von unzähligen Entscheidungen herrührt.

Interesannt, mir geht es was gerichtsentscheidungen angeht ebenso. Aus technischer Sicht ein unding ein längst überholtes analoges rundfunkimperium zwangszufinanzieren, einen rechtlichen weg daraus will die Ü50 Generation an den Schaltstellen der Macht nicht finden - oder kann die digitale welt einfach nicht begreifen?

. Das BVerfG hat viele Entscheidungen zu Abgaben getroffen. Mit der aktuellen zum sogn. Rundfunkbeitrag widersprechen sie früheren Entscheidungen erheblich. Den Richtern ist das völlig Wumpe. Die meisten Bürger interessiert es nicht und spätestens nach dem nächsten Großereignis kräht kein Hahn mehr danach. Meine Freunde und die Familie halten meine Ablehnung des sogn. Rundfunkbeitrags und dem Kampf dagegen für eine Obsession, denken, dass es nicht lohnt sich darum Gedanken zu machen und überhaupt hätte sich doch nichts geändert.

Keine Angst, ich mache die genau selbe Erfahrung. Die meisten Leute zahlen einfach 210€ im jahr und so ist es halt.
Unsere Standpunkte folgen m. E. aus einer bei dir sichtbaren Gutgläubigkeit, was die EU-Rechte, Normen und Urteile angeht. Du hast dich früh auf europäische Aspekte gestürzt und viel Material dazu zusammen getragen. Ich hingegen habe schon davor gewarnt vom BVerfG die Erlösung zu erwarten, immer gesagt, dass der ÖRR auch nach einem Urteil weiter von den Bürgern finanziert werden wird und beurteile das System der EU und unseres Staates skeptisch und stark unter dem Blick auf Strukturen, Macht, ihrer Balance, dem Missbrauch und den politischen Konstellationen etc.

M. Boettcher
Genau diesen Punkt habe ich sehr oft versucht im Forum anzubringen - und dafür teils heftigen Wiederspruch bekommen. Das Problem hier war das man sich zusehr auf den rechtlichen Weg bzw. das BverfG verlassen hat. ich kann es auch verstehen, eklatant waren die Wiedersprüche im neuen Rundfunkbeitrag. Nur muss man nun halt mal sehen, das man vor allen Gerichten in allen Instanzen gescheitert ist, ausser vlt. in Tübingen. Eventuell ist der ÖRR doch eine politisch gesellschaftliche Frage die rein rechtlich nicht zu klären ist.
Ich habe nicht diese krachende Niederlage erwartet, aber im Grunde ist der Beitrag aus der Feder des BverfG, er wurde ja nicht umsonst nach dem Gutachten Kirchhofs erschaffen.
Vermutlich wäre die beste Regelung die wir hätten erreichen können eine Neuregelung des Beitrags als Kopfsteuer, die jeder hier gemeldete Bürger zu zahlen hätte.
Damit wäre unserer Sache auch nicht gedient gewesen.
Es wäre auch reichlich seltsam gewesen, wenn ein Gericht das den ÖRR und seine Finanzierung stets bejaht hat, plötzlich umdenkt.
Ein riesiges Problem des ÖRR ist meiner Meinung nach der Umfang - 20+ TV Stationen, 60 Radios, extrem viel Unterhaltung und drum rum - mit Information und Meinungsbildung hat das ja nichts mehr zu tun. Man könnte ohne weiteres für einen Bruchteil, sagen wir 500 Mio. p.a. einen einzigen Sender finanzieren der das abdeckt.

Selbst wenn es rechtlich weiter geht  und ein gang zum EUHG oder zum EGFM oder einem anderen EU Gericht möglich ist, so halte ich einen tiefgreifenden Erfolg für unwahrscheinlich. Alleine weil es viele Ausgestaltungen des ÖRRs in Europa gibt und eine Bewertung derer in Europa sicher ein Wespennest darstellt, vor dem sich auch Richter in Europa gerne drücken.
Das sich ein EU Gericht findet das urteilt dass der Rundfunkbeitrag in seiner heutigen Form nicht mit dem EU Recht vereinbar ist, puh, daran glaube ich nicht.

Wir hatten auch vor dem BverfG sehr sehr gute Argumente, und eine Rechtssprechung die auf jeden Fall dahingehend schliessen ließ dass der Beitrag minderstens unsauber ist. Das BverfG hat eine gänzlich andere Sichtweise und nicht einen der Punkte aufgenommen.
Der Weg zum Ende des ÖRR ist der politische. Die Schweiz hat es vorgemacht. Das ist der Weg den wir gehen müssen, es braucht eine klare "Zwangsfinanzierung Abschaffen" Bewegung.
Den nur wenn der Gesetzgeber einen legalen Weg aus der Zwangsfinanzierung öffnet, kann man mit den Füßen abstimmen.
Man hat ja nach dem Urteil die Reaktionen der Beitragsfinzierten gesehen: Champanger auf und weiter wird geprasst. In der Schweiz waren sie froh gerade nochmal davon gekommmen zu sein, denen war der A.... auf Grundeis. Die haben anschließen Reformen angestoßen, und zwar richtig, weil klar war das sie den nächsten Vorstoß - wenn er etwas mehr Konzept gehabt hätte - nicht überleben.

Und das ist der Weg wie wir den ÖRR auch in Deutschland los werden. Dieses Fosill. Die Dinos sind auch nicht vor Gericht ausgestorben, sondern durch Einschlag.
Was nicht heißt das der EU Weg nicht auch rechtlich geklärt werden sollte. Nur wird das ewig dauern falls es geht und das Ergebnis ist offen.


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G
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Selbst wenn es rechtlich weiter geht  und ein gang zum EUHG oder zum EGFM oder einem anderen EU Gericht möglich ist, so halte ich einen tiefgreifenden Erfolg für unwahrscheinlich. Alleine weil es viele Ausgestaltungen des ÖRRs in Europa gibt und eine Bewertung derer in Europa sicher ein Wespennest darstellt, vor dem sich auch Richter in Europa gerne drücken.
Das sehe ich genauso.
Das sich ein EU Gericht findet das urteilt dass der Rundfunkbeitrag in seiner heutigen Form nicht mit dem EU Recht vereinbar ist, puh, daran glaube ich nicht.

Selbst wenn dem so wäre und sagen wir mal Deutschland mit einer Geldstrafe von xx Millionen pro halbes Jahr belegt wird, wenn keine EU-Umsetzung erfolgt was den Rundfunkbeitrag anbelangt.

Wir können uns doch sicher denken das man dies aus der Portokasse bezahlen wird und einfach weiter abmelken wird.

Notfalls kann einfach irgendeine neue Pseudo-Abgabe einführen um die Stafgelder wieder einzufahren.

Denn wie wir ja alle seit dem 18.07 wissen, bedarf es nicht mehr der Realität als Maßstab, weil eine alternative Wahrscheinlichkeit herangenommen werden kann.

Ich bin gespannt was uns da noch alles so erwartet   :o


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Hat jemand der jetzt am BVerfG unterlegenen Kläger geplant, unabhängig der Vorlage des LG Tübingen Klage am EuGH einzulegen?

Kann mir der markierte Teil bitte mal kurz plausibel erklärt werden ?
Nach dem Urteil in Karlsruhe dachte ich das Ding wäre gegessen ..

D.h. das LG Tübingen hat diesen Fall quasi an den EuGH "weitergeleitet" ... verstehe ich das so richtig ?
Wurde die Klage dort überhaupt angenommen und wenn ja, wann kann man mit Ergebnissen rechnen ?

Irgendwie ist das an mir völlig vorbeigelaufen ..


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  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
@ViSa:

1. Tippe in der Menü-Leiste des Forums auf "Suche"
2. befülle das Feld "Suchen nach" mit "Tübingen EuGH" ohne die Anführungszeichen
3. tippe unten rechts auf die Schaltfläche "Suche"
4. bediene dich an den Treffern

So einfach geht das. Natürlich kannst du auch die Suchmaschine deines Vertrauens mit den gleichen Suchbegriffen bemühen. Es gibt immer noch Journalisten, die nicht nur über Frau Merkel, Helene Fischer und Fussball berichten. Wenn du allerdings deinen Blick auf die Welt dem ÖR-Rundfunk entnehmen solltest, dann, ja dann könnte es passieren, dass dir diese Information entgangen ist. Wobei, als regelmäßiger Forumsteilnehmer solltest du beim fraglichen Thema schon informiert sein.

M. Boettcher


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. Juli 2018, 17:01 von drboe«
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

M
  • Beiträge: 29
D.h. das LG Tübingen hat diesen Fall quasi an den EuGH "weitergeleitet" ... verstehe ich das so richtig ?
Wurde die Klage dort überhaupt angenommen und wenn ja, wann kann man mit Ergebnissen rechnen ?
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K
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es gibt einige in diesem Forum deren Hobby es offenbar ist den noch vorhandenen Demokratiegläubigen weis machen zu wollen, dass es sich bei der "nationalen" Gerichtsbarkeit um eine Einrichtung zum Wohl des Staatsbürgers handelte. Das Gegenteil dürfte der Fall sein, den Beweis liefern die Gerichte in ihren Urteilen am Band.

Die EU und ihre Gerichtsbarkeit schwimmen auf der selben Welle. Auch auf dieser Ebene wird die Zwangsgebühr nicht gekippt werden. Grund ist ganz einfach, dass der ÖRR durch und durch pro Europa eingestellt ist und man dieses Propagandainstrument auch dort zum Überleben braucht.


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- Omnipräsente Vielschreiber (Trolle) gebrauchen politisch motivierte Foren vielfach als Plattform um ein schon seit langer Zeit existierendes potemkinsches Dorf als funktonierenden Rechtsstaat zu propagieren.
- Horst Seehofer: "Diejenigen die entscheiden sind nicht gewählt und diejenigen die gewählt werden haben nichts zu entscheiden"
- Der deutsche Steuer- und Abgabenkuli stellt den Eliten eine Allmende bereit auf der sich jedes Rindvieh sattgrasen kann.

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"A EUROPEAN FRAMEWORK NATIONAL STATUTE FOR THE PROMOTION OF TOLERANCE"  -
Wenn man das gelesen hat, kann man sich eigentlich ausrechnen, was von EU-Institutionen in Sachen Rundfunkbeitrag zu erwarten ist.


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