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Autor Thema: Welcher der Kläger reicht formell Klage am EuGH ein?  (Gelesen 16118 mal)

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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Aus aktuellem Anlass sei hier ergänzt:
Rechtsanwalt Thorsten Bölck, der einen Mandanten vor dem Bundesverfassungsgericht vertrat, hat inzwischen gegen das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte erhoben. Ein Aktenzeichen hierzu gibt es noch nicht, so dass diesbezügliche Anfragen zur Zeit nicht beantwortet werden können.

Edit "Bürger":
Diese Information muss noch geprüft werden. Bis zu verbindlicher Bestätigung bitte diese Frage hier nicht weiter thematisieren.

Weitere Threads zum Thema siehe bitte u.a. unter

EGMR Menschenrechtskonvention - nach Entscheid BVerfG Juli 2018
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28352.0

Beschwerde am EGMR bei Nichtannahmebeschluss ohne Begründung durch BVerfG?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=26901.0

Über den Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=22126.0

KLAGE nach Europarecht - Ende der ARD-ZDF-GEZ Belästigung?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=15317.0

Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. September 2018, 20:26 von Bürger«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

P
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Hallo zusammen,
ich habe jetzt mehrmals versucht, eine Antwort auf die Frage des Threads "Welcher der Kläger reicht formell Klage am EuGH ein?" zu finden - habe aber keinen der Kläger ausmachen können. Dabei setze ich EuGH und EGMR zunächst einmal gleich.
Gibt es vernünftigerweise Anlaufstellen (Anwälte oder Rechtskundige, die das Thema ernsthaft bearbeiten), bei denen man sich dann vorbeugend melden kann, um eine brauchbare Taktik auszuarbeiten. Vielleicht kann ja eine kleine Liste mit Verbindungsdaten zur Verfügung gestellt werden.
Wenn das Urteil vom Bundesverfassungsgericht zugestellt wird, beginnt ja die 6-Monate-Eieruhr zu laufen. Dann sollten aber die Vorarbeiten schon weitgehend erledigt sein.
Was ich zu dem Thread eigentlich vermisse sind in diesem Falle "Ja-Sager". Wenn sich dann einige/mehrere/viele gefunden haben, wäre es gut, ein gemeinsames Konzept aufzustellen und dieses dann durchzuziehen.
Ich kämpfe jetzt 5 Jahre gegen diesen Zwangsbeitrag und möchte schon beteiligt sein, wenn dieser wieder eingestampft wird.
PitB (Ja-Sager)


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a) Verfahrentechnisch gesehen haben EuGH und EGMR nichts miteinander zu tun. Nur der EGMR ist kostenfrei, der EuGH zu teuer aus realistischer Sichtweise.

b) Beim EGMR ist ein französischsprachiger Richter für diese Vorgänge zuständig. Also müsste die Beschwerde besser französischsprachig sein für Direkt-Lektüre -
weil der deutschsprachige gerichtsinterne Vorbereiter durch ARD-/ZDF-Juristen "angesprochen" werden könnte. Ergebnis dann wie beim Bundesverfassungsgericht 18. Juli 2018.

c) Der zuständige französische Richter beim EGMR ist von hoher juristischer Qualifikation, 68 Jahre, noch 2 Jahre im Amt. Deshalb hat es Sinn, vorausgesetzt, dass er selber den Schriftsatz lesen kann.

d) Außerdem ist die Beschwerde extrem komplex, um die Annahmehürde zu schaffen.

e) Wer alles Nötige kann, macht es nicht total kostenlos - und trotzdem ohne Erfolgsgarantie.

Wir haben also ein Finanzierungsproblem. Für die Lösung ist ein Forum nicht die optimale Struktur.


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Deine Worte weht der Wind ins Nirvana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

  • Beiträge: 979
  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Nun, natürlich hast Du recht, dass es am besten ist, wenn man...

Hallo zusammen,
ich habe jetzt mehrmals versucht, eine Antwort auf die Frage des Threads "Welcher der Kläger reicht formell Klage am EuGH ein?" zu finden - habe aber keinen der Kläger ausmachen können. Dabei setze ich EuGH und EGMR zunächst einmal gleich.
...
Was ich zu dem Thread eigentlich vermisse sind in diesem Falle "Ja-Sager". Wenn sich dann einige/mehrere/viele gefunden haben, wäre es gut, ein gemeinsames Konzept aufzustellen und dieses dann durchzuziehen.
...

...mit seinen Vorbereitungen so weit wie möglich ist, wenn die Stunde einer Klageerhebung auf europäischer Rechtsebene gekommen ist. Aber eine 100% ig fertige Vorbereitung dürfte unmöglich sein, und gewisse Schritte passieren ja auch längst. Bzgl. EuGH bspw. ist doch schon herausgearbeitet, dass dem Vernehmen nach dort ohnehin nur eine juristische Person (also ggf. Verein) als Akteur auftreten kann, keine Privatpersonen. Und je höher die Wahrscheinlichkeit ist, dass der Fall eintritt, sich nochmal an den EuGH zu wenden (wobei man natürlich in Abhängigkeit vom Ausgang des von Dr. Sprißler in Gang gesetzten Vorabentscheidungsverfahrens schauen muss, ob das dann lohnt - oder ob tatsächlich gilt: Bei irgendwelchen Petitessen kann es vorkommen, dass der EuGH im Bürgerinteresse entscheidet, aber sobald es um "große" Thematiken mit "politisch-ökonomischer" Dimension geht, wird fein im Sinne der jeweiligen Staatsräson [i. d. F. halt der deutschen] entschieden), wird sich so ein Verein o. ä. bestimmt zeitnah konstituieren.

Und das wäre ja auch angesichts der begleitenden Kosten für EGMR-Klagen wünschenswert.

Aber vor aller Erarbeitung der beschriebenen "Konzepte" - auch wenn Du recht hast mit Deinem: Je schneller desto besser - wäre aus Sicht eines fiktiven Besuchers noch jede Menge Arbeit im Hinblick auf die vollständige geistige Durchdringung des auf dem "Parteikonvent" vom 18.07.18 ausgeheckten Bruderurteils in seinen vielen schrägen Facetten vonnöten. Was Dr. Winkler & andere dazu geschrieben haben, ist bestenfalls ein Einstieg bzw. Ausgangspunkt. Dies nur wie Kronzeugen einfach zu zitieren dürfte im späteren eigtl. Verfahren nicht reichen. Insofern wäre wohl tatsächlich der wichtigste nächste Schritt, geeignete Leute ausfindig zu machen, die auch die fachlichen Voraussetzungen für einen Erfolg mitbringen.


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"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

P
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@pjotre und @Besucher:

a) Verfahrentechnisch gesehen haben EuGH und EGMR nichts miteinander zu tun. Nur der EGMR ist kostenfrei, der EuGH zu teuer aus realistischer Sichtweise.
Vielleicht hätte ich besser schreiben sollen "Auf europäischer Rechtsebene...", wie das @Besucher getan hat.

b) Beim EGMR ist ein französischsprachiger Richter für diese Vorgänge zuständig. Also müsste die Beschwerde besser französischsprachig sein für Direkt-Lektüre - ...
In der ehemals französischen Besatzungszone gibt es sicher auch gut französisch sprechende Mitarbeiter beim dortigen örR.

c) Der zuständige französische Richter beim EGMR ist von hoher juristischer Qualifikation ...
Wichtiger ist, daß der zuständige Richter integer ist. Das dürfte bei unserem Juristen-Apparatschiks das Hauptproblem sein.

d) Außerdem ist die Beschwerde extrem komplex, um die Annahmehürde zu schaffen.
Das ist ein Kernpunkt, den ich mit meinem Beitrag auch anstoßen will. Wir sind zwar zum reagieren verdammt, da im Augenblick (noch) die Gegenseite agiert. Wir sollten aber einen Zustand erreichen, wo die einzelnen benötigten Module - wie beim Fertigbau - an einer Stelle gelagert sind, um am Tage X an eine andere Stelle gebracht und in Kürze zusammengabaut werden können.

e) Wer alles Nötige kann, macht es nicht total kostenlos - und trotzdem ohne Erfolgsgarantie.

Dies ist ebenfalls klar. Es muß hier jemand gefunden werden, dessen Hauptanliegen nicht die eigene Selbsdarstellung ist. Die wenigen Rechtsexperten auf unserer Seite müssen natürlich davon ausgehenn können, daß sie für ihre Arbeit auch ordentlich entlohnt werden. Und den vielzitierten Spruch mit dem lieben Gott auf hoher See und vor dem Richter laß ich jetzt...

Wir haben also ein Finanzierungsproblem. Für die Lösung ist ein Forum nicht die optimale Struktur.
Das ist wirklich ein Punkt, der ernsthaft verfolgt werden muß.

Wenn es ein Verein wie die Deutsche Umwelthilfe (DUH) mit 274 Mitgliedern (2017, lt. Wikipedia) schafft, Automobilkonzerne (mit größerem Kapitalvolumen als der örR) halbwegs auf die Knie zu zwingen, müßte doch ein "Europäischer Verein gegen Bürgerbenachteiligungen" - am besten mit Verbandsklagerecht, hauptamtlichen Juristen, Politik-Lobbyismus etc. - in der Lage sein, diesen und ähnlich gelagerten (pseudo-)staatlichen Unfug zu beenden.Für Detaildiskussionen wäre hier auch eine bessere Option geboten, da die Unterhaltungen mehr in einer geschlossenen Benutzergruppe ablaufen und nicht jede Taktik dem Gegner schon vorab serviert wird.  Dieser Verein muß sich natürlich von Beginn an im klaren sein, daß er seitens des örR keine gute Presse bekommt.

Ansätze hierzu sind zwar im Internet zu finden, scheinen aber bis jetzt zu stagnieren.

Wenn berichtet wird, daß ca. 4 Millionen Bürger sich weigern, den derzeitigen Beitrag zu bezahlen, wären mit einem Jahresbeitrag von 10 Euro 40 Millionen Euro in der Kasse. Ein guter Crowdfunding-Erfolg für eine zukunftsorientierte Arbeit.

Die existierenden Verbraucherzentralen haben sich hier leider nicht mit Ruhm bekleckert, da sie ja mit öffentlichen Mitteln gefördert werden. Öffentliche Mittel? - da war doch etwas.

Welcher der Kläger reicht formell Klage am EuGH ein?
Hier möchte ich nur nochmals darauf hinweisen, daß das Thread-Thema für den Suchenden etwas verwirrend ist. Zu den ausführlichen Diskussionen würde das Thema "Welche Möglichkeiten bieten sich für Klagen auf europäischer Gerichtsebene an?" wohl besser passen.***


***Edit "Bürger":
Nicht das Thread-Thema orientiert sich an der laufenden Diskussion, sondern die laufende Diskussion soll sich am bestenfalls aussagekräftigen und das Kern-Thema des Einstiegsbeitrags zusammenfassenden Betreff orientieren.
Diei Eingangsfrage lautete:
"Hat einer der jetzt am BVerfG unterlegenen Kläger geplant, unabhängig der Vorlage des LG Tübingen Klage am EuGH einzulegen?"
Das im Laufe der Diskussion zwischenzeitlich weit davon ab- bzw. weit darüber hinaus abgeschweift wurde, ist leider ein ständiges Problem. Die Moderatoren sind hier auf die Mitwirkung, Selbstdisziplin, Selbstkontrolle und Berücksichtigung aller Forum-Mitglieder angewiesen, denn es kann und soll nicht Aufgabe der Moderatoren sein, solche Diskussionen im Nachgang ständig zu entflechten. Dafür fehlen schlicht die Kapazitäten.
Ob es sinnvoll ist, am bisherigen Thread-Betreff festzuhalten oder diesen nachträglich noch zu ändern, müsste erst noch geprüft werden.
Bitte etwas Geduld.
Danke für das Verständnis und die konsequente Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Oktober 2018, 16:28 von Bürger«

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  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Full ack, lieber @PitB...

Und den vielzitierten Spruch mit dem lieben Gott auf hoher See und vor dem Richter laß ich jetzt...

Das ist gut, denn wir wollen doch den lieben Gott nicht beleidigen ;->. Zumal der Satz heutzutage - insbsd. angesichts der bisherigen "Rechtsprechung" in Sachen "Rundfunkbeitrag" - auch deutlich anders heissen müsste, nämlich "Auf hoher See ist man in Gottes, vor Gericht hingegen ganz offensichtlich in des Richters und dessen Kollegen Hand (wenn nicht der der "Anstalt")". Dass sich mancher Richterkollege zwar immer noch (oder wieder) eines gottähnlichen Selbstbewusstseins erfreut (und selbst lt. Neuer Richtervereinigung zu einem beachlichen Teil noch im 19. Jhdt. lebt), sollte dennoch niemanden mehr zur Verwechslung beider verleiten.

    d) Außerdem ist die Beschwerde extrem komplex, um die Annahmehürde zu schaffen.

Das ist ein Kernpunkt, den ich mit meinem Beitrag auch anstoßen will. Wir sind zwar zum reagieren verdammt, da im Augenblick (noch) die Gegenseite agiert. Wir sollten aber einen Zustand erreichen, wo die einzelnen benötigten Module - wie beim Fertigbau - an einer Stelle gelagert sind, um am Tage X an eine andere Stelle gebracht und in Kürze zusammengabaut werden können.

Da ist ein sicherlich wesentlicher gleichfalls vorbereitender Schritt auch darin zu sehen, das Bruderurteil maximal möglich auseinanderzunehmen zu können, was in dem Thread
Widersprüche in den Urteilen des BVerfG (aus akt. Anlass)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28153.0.html
zwar angefangen wurde, wie auch bspw. im Winkler-Text
Dr. Kay E. Winkler: Zurück ins Funkhaus - Anmerkung zum Urteil des BVerfG
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28430.0.html
aber noch lange nicht fertig ist. So hatte ja beispielsweise  kaum eine "Würdigung" von dem  stattgefunden, was in Bezug auf die glasklare Ungerechtigkeit der Mehrfachbelastung von Alleinlebenden bzw. Alleinerziehenden ggü. Wohngemeinschaften jeder Art die seltsame sinngemäße  "Feststellung" des Bundesverfassungsgerichts verursacht hatte (sozusagen haarscharf & kaum zu erkennen sich am eigentlichen Punkt vorbeischwurbelnd, also "Rechtsverdrehung" auf höchstem Niveau betreibend bzw. letztlich Verweigerung rechtlichen Gehörs bedeutend), die Leistungsangemessenheit des Rundfunkbeitrags sei auch bei und für Einzelzahler des "Rundfunkbeitrags" gegeben. Auch wenn dieser Zusammenhang vmtl. / evtl. ? Gegenstand der bereits kürzlich von Herrn Bölck vor dem EGMr eingereichten Beschwerde bilden mag, sollte auch hier im Forum oder später anderswo die entsprechende geistige Materie vorhanden sein, auch so etwas bis möglichst auf die unterste Sohle auseinandernehmen zu können. Insofern umso wichtiger vielleicht deshalb, da ein (jedenfalls vor hiesigen GEZ-gesteuerten Verwaltungsgerichten) beliebtes Totschlagargument ja doch lautet, der Kläger habe der Argumentation des Gegners lediglich seine eigene Auffassung entgegengesetzt, ohne sich herleitend mit ersterer auseinanderzusetzen. In dem Zusammenhang hatte ein fiktiver Besucher etwas jedenfalls unter Umständen recht Interessantes gefunden, was er noch im obigen Thread "Widersprüche in den Urteilen des BVerfG (aus akt. Anlass)" ganz fiktiv verlinken möchte.

Wenn es ein Verein wie die Deutsche Umwelthilfe (DUH) mit 274 Mitgliedern (2017, lt. Wikipedia) schafft, Automobilkonzerne (mit größerem Kapitalvolumen als der örR) halbwegs auf die Knie zu zwingen, müßte doch ein "Europäischer Verein gegen Bürgerbenachteiligungen" - am besten mit Verbandsklagerecht, hauptamtlichen Juristen, Politik-Lobbyismus etc. - in der Lage sein, diesen und ähnlich gelagerten (pseudo-)staatlichen Unfug zu beenden.Für Detaildiskussionen wäre hier auch eine bessere Option geboten, da die Unterhaltungen mehr in einer geschlossenen Benutzergruppe ablaufen und nicht jede Taktik dem Gegner schon vorab serviert wird.  Dieser Verein muß sich natürlich von Beginn an im klaren sein, daß er seitens des örR keine gute Presse bekommt.

Ansätze hierzu sind zwar im Internet zu finden, scheinen aber bis jetzt zu stagnieren.
Das ist natürlich gleich in mehrfacher Hinsicht eine ziemliche Hausnummer, die da zu stemmen ist, und entsprechend müssen auch mehrere Dinge auf unterschiedlicher Ebene sich erst klären. Das kostet Zeit (die wir natürlich mglw. nur eingeschränkt haben).

- Erstmal muss im allgemeinen Bewußtseinsstand endlich klar werden, dass insbesondere auch aktive Gegnerschaft zu diesem staatlich etablierten Abzock- bzw. Versorgungssystem namens "öffentlich-rechtlicher" Rundfunk nicht im Entferntesten wesensgleich ist mit "Rechtspopulismus", "Reichsbürgertum" und wie die ganzen von interessierter Seite bewusst ausgegebenen Diffamierungsparolen sonst lauten mögen. Klargemacht werden muss also ganz eindeutig, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichts überhaupt nichts mit dem vorgegaukelten Ziel zu tun hat, damit ginge es irgendwie gegen "Rechts". Pfründesicherung für die Anstalten und die etablierte Politik ist der Kern des ganzen, nichts anderes.

Denn interessanterweise gründet sich die Kritik an dem bestehenden völlig überfetteten, wasserköpfigen (natürlich staatsfernen®) Rundfunksystem ja eigentlich auf einer außerordentlich breiten Basis, die insgesamt mit den genannten, angeblich bezeichnenden absonderlichen Haltungen und Überzeugungen nichts zu tun haben. Oder sind bspw. die Professoren des Wiss. Beirats des Finanzministeriums mit ihrem Gutachten und der Kritik des Bundesverfassungsgerichts i. S. "öffentlich-rechtlicher" Rundfunk (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Ministerium/Geschaeftsbereich/Wissenschaftlicher_Beirat/Gutachten_und_Stellungnahmen/Ausgewaehlte_Texte/2014-12-15-gutachten-medien.html) dann auch heimliche "Reichsbürger"?

Das mancher Gebührengegner aus der Ecke kommt, mag ja sein. Aber käme andersherum irgendjemand vernünftiges auf die Idee, ein SPD-Verbot zu fordern, wenn die Spezialdemokraten auch heute noch von so etwas wie "sozialer Gerechtigkeit" faseln (worauf allerdings ohnehin nur noch mit dem Klammerbeutel Gepuderte hereinfallen), wie sie die KPD vor ihrem Verbot u. a. auch immer gefordert hatte?! Vermutlich nicht. Die an sich immense Breite des Spektrums mit vielen Anknüpfungspunkten der Forderung einer grundlegenden Änderung dieses Systems (ggf. inkl. entschiedenen Zurückschneidens, wie es jeder anständige Gärtner macht) als weiterer Lösungsmöglichkeit, womit aus den Siebzehnfuffzich monatlich Ein- oder Zweifuffzich werden könnten, die dann der Aufregung wirklich nicht mehr wert wären) ist aber vmtl. bis zum heutigen Tag nur einem sehr kleinen Teil der Bevölkerung bekannt. Wenn das geschafft wäre, gäbe es auch Substanz für ein hohes Wachstum eines ggf. gegründeten "Vereins". Was eine schlechte Presse angeht kann man nur sagen: früher war ja nicht alles schlecht. Ein solcher Verein könnte sich in freundlicher Widmung an die "Anstalten" und deren politische Günstlinge / Gunstverleiher ja dieses alte Sprichwort "Viel Feind, viel Ehr" als Motto nehmen ;->>.

Wenn berichtet wird, daß ca. 4 Millionen Bürger sich weigern, den derzeitigen Beitrag zu bezahlen, wären mit einem Jahresbeitrag von 10 Euro 40 Millionen Euro in der Kasse. Ein guter Crowdfunding-Erfolg für eine zukunftsorientierte Arbeit.
- Rein rechnerisch durchaus beeindruckend. Aber natürlich muß man sich darüber klar sein, dass es um eine Drei-Fronten-Auseinandersetzung geht (nämlich gegen die "Anstalten", deren Gunstgeber (bzw. zu anderer Zeit Günstlinge) der etablierten Politik und der "Rechtsprechung" in deren Diensten, jedenfalls bis jetzt. Politik-Lobbyismus, wie oben angesprochen, dürfte einstweilen schwierig und wenig erfolgversprechend sein (wenn selbst die Linkspartei sich lieber beim ÖRR Liebkind machen möchte, um evtl. ihre Chancen auf eine Koalition mit den Spezialdemokraten etc. zu verbessern, und dem Vernehmen nach entgegen ihren eigenen Verlautbarungen selbst auf Hilferufe ihrer ureigenen Klientel (absolute Geringverdiener) nicht mit einer einzigen Silbe einer Antwort reagiert), solange nicht von einem hinreichend großen Teil der Bevölkerung entsprechend Signal gegeben wird.

Einerseits gibt es sicher jede Menge Potential - angesichts der ja angeblich mehr als 70% der Bevölkerung, die etwas gegen diese zusätzliche (Selbst-)Bereicherungsmaschine haben. Aber irgendwo per Maus ein Klickchen zu machen (genauso: am berühmten "Stammtisch" über "die da Oben" zu meckern und sonst nichts) heißt höchstens, sich auf der Stufe 1 des "kritischen, aufgeklärten Staatsbürgers" zu befinden. Aber auf eine Stufe von mindestens 3 (Gerichtsverfahren) bis 5 zu gelangen - wo doch des gewöhnlichen Deutschen oberstes Ziel immer noch ist, von seiner Obrigkeit "liebgehabt" zu werden - dürfte für manche/n eine richtige Herausforderung sein. Schon insofern (Verein) wäre dann sogar auch über Solidaritätsstrukturen nachzudenken - solange die Masse noch klein genug ist, dass "Aufmüpfige" über Gerichts-, Anwalts- und sonstige Kosten & Sanktionen & Schikanen noch vom Staatsapparat klein gemacht werden können.

Die existierenden Verbraucherzentralen haben sich hier leider nicht mit Ruhm bekleckert, da sie ja mit öffentlichen Mitteln gefördert werden. Öffentliche Mittel? - da war doch etwas.
Die Verbraucherzentralen sind Teil des Systems aus Rundfunkanstalten (also dem "Konzern" ARD (& ZDF)), etablierter Politik und deren dienstbaren Geistern in Gestalt der "Rechtsprechung". Hatte sich vor eineinhalb Jahren doch auch hier im Forum gefunden, mit wie viel zusätzlichem Geld diese sogar von den "Anstalten" für ihre "Beratungen" zum Thema "Rundfunkbeitrag" zumindest entlohnt wurden.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Oktober 2018, 16:59 von Bürger«
"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

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Verbraucherzentralen:
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Werden aus der Rundfunkabgabe finanziert, nicht etwa vom Staatsbudget. Nach Überschlagsrechnung erhalten sie etwa 90 Euro pro Anfrager. Bundesweit insgesamt jährlich etwa 0,5 bis 1 Millionen Euro.
Die Frage der Unzulässigkeit und Unterbindung steht auf der Todo-Liste. Sobald dafür eine ganz kleine Kriegskasse vorliegt, wird der Job gemacht. Sonst zur Zeit nicht.
Nur der Job für die 4 Millionen Geringverdiener wird ganz ohne Kriegskasse gemacht und hier subventioniert, weil am allermeisten Justizskandal und weil die Geschädigten per Definition keine Kriegskasse mitfinanzieren können.

EuGH / EGMR ?
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Bevor jemand noch EuGH vorschlägt, bitte per Google die Kosten schätzen und dann "sofort den EuGH" vergessen (aber auch aus anderen Gründen).
Also sprechen wir nur noch von EGMR, Straßburg, um sinnlose Überlegungen zu streichen.

Kriegskasse ist das entscheidende Problem.
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Die Umweltschutzverbände usw.usw.usw., all diese gängigen Spendensammler, inwieweit ist das Spendensammeln nur Vorwand? Inwieweit kommt praktisch 100 % des Budgets vom Staat und von Lobbys? Beispiel "Energieschutz-Kunststoff-Lobby"?
Alles derartige ist zu vergessen. Wir haben Null Aussicht auf Geld vom Staat gegen die Rundfunkabgabe.

Also muss eine kleine Kriegskasse genügen. Aber ganz ohne geht nicht für die, die das machen können.
Alle übrige Diskussion ist überflüssig.

Wir wissen die Probleme,
wir wissen, dass es ein Justiz- und Politik-Skandal ist,
wir wissen, dass normale Verfahren mit Gerichten und allgemeinen Rechtsaussichten eine Aussicht von exakt Null % Gerechtigkeit haben.
Steht alles X Y Z mal im Forum.

Also können wir die Diskussion auf die Frage der Kriegskasse verkürzen.
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Crowdfunding passt aber nicht zu einem Forum. Ich weiß dafür keine Lösung.



Edit "Bürger" @alle:
Thread muss moderiert und zu diesem Zweck vorerst geschlossen werden.
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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Oktober 2018, 16:40 von Bürger«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirvana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

D
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Aus aktuellem Anlass siehe dazu auch

Gegner des "Rundfunkbeitrags" zieht vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg
https://online-boykott.de/nachrichten/183-gegner-des-rundfunkbeitrags-zieht-vor-den-europaeischen-gerichtshof-fuer-menschenrechte-in-strassburg

sowie in diesem Forum

Gegner des "Rundfunkbeitrags" zieht vor den EGMR in Straßburg
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=29234.0

wie auch den Spendenaufruf dazu

Rundfunkbeitrag - Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte!
https://www.leetchi.com/c/rundfunkbeitrag-beschwerde-egmr


Der Thread bleibt daher vorerst geschlossen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. November 2018, 16:18 von Bürger«
Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es sich ändert.
Aber ich weiß, dass es sich ändern muss, wenn es besser werden soll.

Georg Christoph Lichtenberg

Und deshalb:
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

 
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