"Nun zieht Person A privat aus und um in einen anderen Ort (Ort B) und meldet somit auch den Erst- und einzigen Wohnsitz von Ort A zu Ort B um.
Das Gewerbe A bleibt aber im EFH in Wohnort A im Haus der Mutter, weiterhin nur erreichbar über Wohnraum.
Person A zahlt am neuen Wohnort (Ort B) privat nun GEZ gemeinsam mit seiner Familie.
Muss für das Gewerbe A am Wohnort A (ehemals ja beitragsfreies Home-Office) nun Gebühr gezahlt werden, weil Person A nicht mehr in diesem EFH wohnt, in dem das Gewerbe sich befindet oder ist es weiterhin ein beitragsfreies Home-Office?"
Person A wohnt jetzt in Ort B und hat dies als Erstwohnung B angemeldet und zahlt auch GEZ-Beitrag. Somit ist das Home-Office in der Wohnung A in Ort A zu einer Betriebsstätte von Person A geworden und somit beitragspflichtig!
Ist die Wohnung B in Ort B von der Mutter angemeldet und Person A wohnt/lebt dort - und ist aber nicht angemeldet - so wäre es eine Zweitwohnung (Wohnung A) und beitragsfrei. Und da das Home-Office offiziell als Gewerbe angemeldet ist, wird es zur Betriebsstätte. Ist Wohnung A in Ort A wo Mutter wohnt noch von Mutter als Erstwohnung gemeldet?
Wenn nun Person A alle beide Wohnungen auf sich anmeldet, legt Person A fest, welche die Erstwohnung und welche die Zweitwohnung ist. Ist nun in der Zweitwohnung (die vormals Wohnung A in Ort A war) das Home-Office untergebracht, ist zwar die Zweitwohnung beitragsfrei, aber das Home-Office möglicherweise nicht? Weil, wenn Person dies als Betriebsstätte anmeldet, zahlt er zwar einen reduzierten Beitrag, aber der Zweitwohnungs-Effekt wäre futsch! Im Falle bei Kleingewerbetreibenden sollte man sich wirklich schlau machen und nichts an die große Glocke hängen
Die Abschaffung der Beitragspflicht für die Zweitwohnung lässt viel Spielraum. Z. B. ein ähnlicher Vorgang: Ehepaar mit 2 Kinder wohnt im EFH der Mutter. Das EFH hat 3 Etagen - davon wohnt in einer die Mutter und in einer anderen großes Kind der Mutter mit seiner Ehefrau und 2 Kinder. Eine Etage ist regulär vermietet. Nun ist Mutter kürzlich verstorben. Nach 6 Wochen meldet sich die GEZ/BS mit Schreiben und lässt anfragen, was mit dem Beitragskonto der Verstorbenen geschehen soll: löschen oder weiterführen? Großes Kind der verstorbenen Mutter lässt natürlich das Beitragskonto löschen. Nun zieht eines der beiden Kinder, das schon 20 Jahre ist, in die Wohnung der verstorbenen Mutter und lebt dort hoffentlich sehr lange, ohne einen Beitrag zu bezahlen. Da sie ja über das Einwohnermeldeamt noch immer unter dem Ehepaar mit 2 Kinder läuft, fällt sie ja solange raus.
Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. (Jean-Jacques Rousseau, 1712 - 1778)
Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei – mögen sie noch so zahlreich sein – ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit des Andersdenkenden. (Rosa Luxemburg, 1871 - 1919)