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Autor Thema: Umzug privat, Firma bleibt am Standort, was ändert sich?  (Gelesen 2300 mal)

s
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Hallo,

nehmen wir mal folgenden rein hypothetischen Fall an:
Person A wohnt im Einfamilienhaus gemeinsam mit der Mutter (von Geburt an) und gründet dort - volljährig - ein Dienstleistungsgewerbe (Gewerbe A) ohne Dienstwagen. EFH und Grundstück gehören 100% der Mutter. Lage in Ort A.
Geschäftsraum von Gewerbe A ist nur ein Zimmer ohne eigenen Eingang und zugängig nur durch Wohnräume, demnach ein beitragsfreies Home-Office. Soweit auch von der GEZ anerkannt.
Privat zahlt Person A auch keine GEZ, da die Mutter für das EFH schon den vollen privaten Beitrag zahlt.
Alles kein Problem.

Nun zieht Person A privat aus und um in einen anderen Ort (Ort B) und meldet somit auch den Erst- und einzigen Wohnsitz von Ort A zu Ort B um.
Das Gewerbe A bleibt aber im EFH in Wohnort A im Haus der Mutter, weiterhin nur erreichbar über Wohnraum.
Person A zahlt am neuen Wohnort (Ort B) privat nun GEZ gemeinsam mit seiner Familie.

Muss für das Gewerbe A am Wohnort A (ehemals ja beitragsfreies Home-Office) nun Gebühr gezahlt werden, weil Person A nicht mehr in diesem EFH wohnt, in dem das Gewerbe sich befindet oder ist es weiterhin ein beitragsfreies Home-Office?


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s
  • Beiträge: 3
Hmm keiner ne Ahnung?


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P
  • Beiträge: 377
Ein schlauer Zeitgenosse würde vielleicht solange wie möglich die Klappe halten. Es läuft zwar ein Datenabgleich, aber man kann ggf. auch durchrutschen. Das Vergessen einer Ummeldung kann auch mal passieren.
Ggf. noch das Gewerbe so betreiben, dass der Sitz des Unternehmens keine Wohnung im Sinne des Rundfunkstaatsvertrages ist. Und dann sollte diese Person sich vielleicht überlegen, wie sie dieses ungerechte System ausbremsen, verzögern (Bescheid widersprechen, Kontoeinzug widerrufen) oder mit einer Stimme/Wahlkreuzchen bei der nächsten Wahl vielleicht sogar aushebeln kann.

LG Peli


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Meinem Kenntnisstand nach treibt die GEZ die Gebühren bei Kleinstbetrieben ohnehin nicht ein, sondern schickt nur unverbindliche Bettelbriefe. Das war wie bei Zweitwohnungen. Die hatten wohl schiss, dass es gekippt wird. Naja, vielleicht machen sie das ja jetzt anders, nachdem alles so lupenrein verfassungkonform ist.
Auf jeden Fall ignorieren und falls doch ein Bescheid kommt mit home-office Widersprechen.


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"Ihr wollt doch nicht, dass Jones wiederkommt!"
Ersetze "Jones" durch Adolf, Patriarchat, Meeresspiegel oder irgendwas und Du hast eine woke "Debatte", die ohne Argumente reichlich Raum in den Medien einnehmen darf.

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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Die Lösung ist schlicht: man zieht um und meldet sich mit Zweitwohnsitz am anderen Ort an. Dann zahlt man weiter am Erstwohnsitz (inkl. Geschäftsraum), gemäß den Vorgaben des BVerfG am Zweitwohnsitz aber nicht.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

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  • Pressemitteilungen
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Die Lösung ist schlicht: man zieht um und meldet sich mit Zweitwohnsitz am anderen Ort an. Dann zahlt man weiter am Erstwohnsitz (inkl. Geschäftsraum), gemäß den Vorgaben des BVerfG am Zweitwohnsitz aber nicht.

So einfach wird es wohl nicht.

Länder fordern Einzelfallprüfung von Rundfunkbeitrag in Zweitwohnung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28162.0


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"Nun zieht Person A privat aus und um in einen anderen Ort (Ort B) und meldet somit auch den Erst- und einzigen Wohnsitz von Ort A zu Ort B um.
Das Gewerbe A bleibt aber im EFH in Wohnort A im Haus der Mutter, weiterhin nur erreichbar über Wohnraum.
Person A zahlt am neuen Wohnort (Ort B) privat nun GEZ gemeinsam mit seiner Familie.

Muss für das Gewerbe A am Wohnort A (ehemals ja beitragsfreies Home-Office) nun Gebühr gezahlt werden, weil Person A nicht mehr in diesem EFH wohnt, in dem das Gewerbe sich befindet oder ist es weiterhin ein beitragsfreies Home-Office?"


Person A wohnt jetzt in Ort B und hat dies als Erstwohnung B angemeldet und zahlt auch GEZ-Beitrag. Somit ist das Home-Office in der Wohnung A in Ort A zu einer Betriebsstätte von Person A geworden und somit beitragspflichtig!
Ist die Wohnung B in Ort B von der Mutter angemeldet und Person A wohnt/lebt dort - und ist aber nicht angemeldet - so wäre es eine Zweitwohnung (Wohnung A) und beitragsfrei. Und da das Home-Office offiziell als Gewerbe angemeldet ist, wird es zur Betriebsstätte. Ist Wohnung A in Ort A wo Mutter wohnt noch von Mutter als Erstwohnung gemeldet?

Wenn nun Person A alle beide Wohnungen auf sich anmeldet, legt Person A fest, welche die Erstwohnung und welche die Zweitwohnung ist. Ist nun in der Zweitwohnung (die vormals Wohnung A in Ort A war) das Home-Office untergebracht, ist zwar die Zweitwohnung beitragsfrei, aber das Home-Office möglicherweise nicht? Weil, wenn Person dies als Betriebsstätte anmeldet, zahlt er zwar einen reduzierten Beitrag, aber der Zweitwohnungs-Effekt wäre futsch!  Im Falle bei Kleingewerbetreibenden sollte man sich wirklich schlau machen und nichts an die große Glocke hängen

Die Abschaffung der Beitragspflicht für die Zweitwohnung lässt viel Spielraum. Z. B. ein ähnlicher Vorgang: Ehepaar mit 2 Kinder wohnt im EFH der Mutter. Das EFH hat 3 Etagen - davon wohnt in einer die Mutter und in einer anderen großes Kind der Mutter mit seiner Ehefrau und 2 Kinder. Eine Etage ist regulär vermietet. Nun ist Mutter kürzlich verstorben. Nach 6 Wochen meldet sich die GEZ/BS mit Schreiben und lässt anfragen, was mit dem Beitragskonto der Verstorbenen geschehen soll: löschen oder weiterführen? Großes Kind der verstorbenen Mutter lässt natürlich das Beitragskonto löschen. Nun zieht eines der beiden Kinder, das schon 20 Jahre ist, in die Wohnung der verstorbenen Mutter und lebt dort hoffentlich sehr lange, ohne einen Beitrag zu bezahlen. Da sie ja über das Einwohnermeldeamt noch immer unter dem Ehepaar mit 2 Kinder läuft, fällt sie ja solange raus. 


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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. (Jean-Jacques Rousseau, 1712 - 1778)

Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei – mögen sie noch so zahlreich sein – ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit des Andersdenkenden. (Rosa Luxemburg, 1871 - 1919)

s
  • Beiträge: 3
OK, danke allerseits :-)


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