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Welche Möglichkeiten bleiben uns jetzt noch ?!!

Begonnen von Peli, 18. Juli 2018, 14:13

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Zitiergebot

#165
Die Frage: Welche Möglichkeiten bleiben uns jetzt noch?

hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung
BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 18. Juli 2018
- 1 BvR 1675/16 -, Rn. 1-157,

http://www.bverfg.de/e/rs20180718_1bvr167516.html
bereits vorgegeben.

Hier ist hier Randnummer 133 von Bedeutung:
Zitat von: BVerfG, Urteil vom 18. Juli 2018, 1 BvR 1675/16
In diesem Zusammenhang kommt es nicht darauf an, ob in den Ländern Brandenburg, Sachsen und Thüringen die derzeitigen Regelungen zur Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe von personenbezogenen Daten wegen Verstoßes gegen Landesverfassungsrecht nichtig sind. Die Nachprüfung der vom Landesgesetzgeber in eigener Kompetenz erlassenen Gesetze auf ihre Vereinbarkeit mit der Landesverfassung ist grundsätzlich Sache der Landesverfassungsgerichte (vgl. BVerfGE 6, 376 <382>; 60, 175 <209>; 64, 301 <317 f.>) und daher einer Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht entzogen. Das Verwerfungsmonopol bei Verstößen von Landesgesetzen gegen Landesverfassungsrecht liegt bei den Landesverfassungsgerichten. Solange diese Gesetze weiter in Kraft sind, bestehen jedenfalls dort hinreichend wirksame Ermittlungsmöglichkeiten.

Dabei verweist hier das Bundesverfassungsgericht auf die Nichtbeachtung des jeweiligen landesverfassungsrechtlichen Zitiergebotes. Dies könnte ggf. auch in NRW und Mecklenburg-Vorpommern von Bedeutung sein. Damit scheitern die jeweiligen Zustimmungsgesetze zwar nicht direkt an einer Verfassungswidrigkeit, sondern im Grunde an einem Formfehler, aber letztendlich ist es egal was die Nichtigkeit der Zustimmungsgesetze verursacht.

Wenn mich nicht alles täuscht hat ein Profät auf dieses Problem in Brandenburg hier im Forum immer mal wieder hingewiesen. In Sachsen war es schon Thema einer Verfassungsbeschwerde, die wegen der Nichtausschöpfung des Rechtsweges verworfen wurde (was aber wohl eine Falschbeurteilung des Verfassungsgerichtshofes war) Derzeit ist dies in Sachsen wieder Thema von drei Verfassungsbeschwerden. Das Bundesverwaltungsgericht hatte den Anwendungszwang des landesverfassungsrechtlichen Zitiergebotes für Sachsen, Thüringen und Brandenburg in vier Urteilen verneint, welche aber nicht haltbar sind. Zum einen wurden nicht alle Eingriffe in das Grundrecht auf Datenschutz aufgeführt und zum anderen durfte das Bundesverwaltungsgericht über diesen Punkt nicht entscheiden. In den Verfassungsbeschwerden vor dem Bundesverfassungsgericht wurde aber nicht Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter geltend gemacht und somit hat das Bundesverfassungsgericht dies auch nicht aufgegriffen.

Diese Problemstellung wird gerade für eine breite Öffentlichkeit aufgearbeitet und wohl in einem oder zwei Monaten - spätestens Ende August - zur Verfügung stehen. Das Thema ist an sich recht trocken und wird auch von studierten Juristen nicht auf Anhieb durchdrungen und bedarf daher einer Aufarbeitung in einer verständlichen Form vor allem für die Medien. Es ist hier zwar kein Erfolg garantiert, aber die vorliegenden Fakten kann kein Politiker oder Jurist leugnen. Ebenso sollen hier die juristischen Fakultäten an den Universitäten mit ins Boot geholt werden. Denn dieses Thema ist sicher für einige Professoren für die Ausbildung von Bedeutung, da es eben Verfassungsrecht ist.

Also nicht den Mut verlieren.

pinguin

Zitat von: Zitiergebot am 06. Juni 2021, 20:39
Dabei verweist hier das Bundesverfassungsgericht auf die Nichtbeachtung des jeweiligen landesverfassungsrechtlichen Zitiergebotes.
Der Begriff "Zitiergebot" kommt doch in dem Zitat der Rn. 133 gar nicht vor? Immerhin könnten ja das rundfunkrechtliche Landesrecht gegen andere Landesregeln incl. Landesverfassung verstoßen; das BVerfG sagt nur, daß dieses vom Landesverfassungsgericht gekippt werden muß.

Eine relevante Frage könnte dort bestehen, wo der Bürger das Landesverfassungsgericht nicht anrufen kann/darf? Und dieses wiederum könnte mit Recht und Grundrecht von Union wie Bund kollidieren, welches wiederum ein Fall für EuGH bzw. BVerfG sein könnte.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

Roggi

#167
Landesverfassungsbeschwerden sind möglich, weil gegen Gesetze Normenkontrollverfahren angestrengt werden können. Über 800 Seiten für eine Verfassungsbeschwerde nur gegen den Zwangsbeitrag wäre übertrieben, sondern es geht auch darum, überhaupt erstmal eine Unabhängigkeit der Rechtsprechung herzustellen, sowie weitere Hindernisse verfassungskonform zu beseitigen. Das, was das BverfG 2018 entschieden hat, war geprägt vom Rundfunk, nicht andersrum. Ich habe die 800 Seiten mehrfach gelesen und kann jedem empfehlen, dies als gute Möglichkeit zur Wiederherstellung des Rechtsstaates zu nutzen. Aufgezeigt werden detailliert Verfassungsverstöße und Probleme, die zukünftige Gesetze betreffen. Es geht um Rundfunk, Rechtsprechung und Zensur.
Der örR ist ein System, um die Berichterstattung über die Regierung in eine gewünschte Richtung zu manipulieren. Die Bürger merken und wissen das und misstrauen beiden. Es wird immer schwieriger für die Profiteure, dieses System zu schützen. Ähnlich wie bei Wirecard und der Kirche werden die Verantwortlichen immer mehr in die Enge getrieben. Jeder Mitstreiter, der einen Drucker hat, sollte sich die Mühe machen, eine Verfassungsbeschwerde einzureichen. Wer es nicht will, braucht nicht gleich resignieren und mit seinen hellseherischen Fähigkeiten andere davon abhalten, mitzumachen, es sei denn, es könnten Nachteile aufgezählt werden, die sich daraus ergeben. Darüber muss diskutiert werden, aber doch nicht über die Sinnhaftigkeit solcher Aktionen - zumal wenn die 800 Seiten nicht gelesen wurden. Eine Aktion ist dann sinnvoll und erfolgreich, wenn viele mitmachen. Es sind schon erste Erfolge vorhanden, die durch Mitglieder des Forums initiiert wurden. Die Verhinderung der Erhöhung des Beitrags in Sachsen-Anhalt sei als Beispiel genannt. Es wurden alle Abgeordneten über die Missstände informiert, schon wollten nicht mehr alle die Erhöhung befürworten.
Ähnlich ist es bei den Gerichten, man muss die Probleme zunächst aufzeigen, bevor da jemand etwas ändern könnte. Ein Verwaltungsrichter, der gut befreundet mit den Beklagten ist, wird die Probleme nicht erkennen, weil sie kleingeredet werden von dem "guten, liebgewonnenen" Intendanten und seinen Gehilfen. Landesverfassungsrichter jedoch können nicht so einfach Schandurteile raushauen, darüber sitzt das Bundesverfassungsgericht, danach kommt der EuGh.
Wir haben nichts mehr zu verlieren, wir können nur gewinnen. Die Beweise sind erdrückend, die großen Skandale der letzten Zeit haben gezeigt, wie schnell Seilschaften zerbrechen, wenn die Öffentlichkeit aufgeklärt ist.

pjotre

#168
Das Imperium "ARD, ZDF etc." währt ewig und darf alles?  Nun aber gibt es Wachhunde und wir bellen nicht nur und wir wollen nicht nur spielen, sondern wir beißen: Nun Showdown / High Noon der Bürger gegen die Beschädiger des Rechtsstaats seit 2013 und auch früher: 

Wer mit beißen will gegen das Imperium statt nur zu diskutieren:
ja, das ist möglich bei der nun bereits umfassendsten Verfassungsbeschwerde-Aktion der Bürger seit Bestehen von "ARD, ZDF etc." (Rund 1000 Schriftsatz-Seiten, nun bereits anhängig bei den meisten Landesverfassungsgerichten in Deutschland)


Liebe Mit-Wadenbeißer und Kampfgeschwister:
Bitte Mitteilung per PM (nur E-Mail-Adresse ist nötig, keine sonstigen Daten werden erfragt, jeder reicht ja selber ein) - Näheres:

Bundesweite Verfassungsbeschwerden 2021 [AKTION & KOORDINATION]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35216.0
Mitmachen kann jeder, dessen Beiträge im Forum etwas eigene Streiterfahrung und etwas Einblick belegen. - Leider erst ab September 2021 auch geeignet für HB HH NI RP SH SL - aber bitte auch dafür schon PM bei Bereitschaft, dann das bringt laufend vorbereitende Info.
Besonders wichtig wären aktuell noch Beschwerdeführer für Baden-Württemberg, Sachsen und Sachsen-Anhalt.

3 Premieren
a) Vermutlich erstmals bundesweite Landesverfassungsbeschwerden: Populärer Widerstand.
b) Erstmals ist der vielschichtige EU-Rechtsrahmen erfasst für Medienrechte, Bürgerrechte.
c) Erstmals wird statistisch + rechtswissenschaftlich untermauert belegt:

Befreiungs- + Rückzahl-Rechtsanspruch für Nichtzuschauer, Geringverdiener, Betriebsstätten. Alle Mitunterzeichner der Beschwerden gewinnen Aussicht, im Erfolgsfall die Rückzahlung zugebilligt zu erhalten.

Wir haben gemeinsam ein dickes Brett gebohrt.
Ist nun Arbeit für 1000 Juristen? (ARD, ZDF, Gerichte, Staats-/Senatskanzleien, Landesparlament-Ausschüsse) ... Niemand weiß, wie das ausgehen wird. Spannend und jedermann mit ein wenig Streiterfahrung kann diese Spannung ins eigene Haus holen, kann mitmachen durch eigene Einreichung. (Bereitschaft bitte per PM - nur die E-Mail-Adresse ist nötig.)
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirwana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.