Aktuelles > Pressemeldungen Verhandlung BVerfG 05/18

Pressemeldungen: Rundfunkbeitrag im Wesentlichen verfassungsgemäß

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volkuhl:

Bildquelle: https://gez-boykott.de/ablage/presselogo/faz.png

Frankfurter Allgemeine:

Wirklichkeitsfremder geht es nicht


--- Zitat ---Das Bundesverfassungsgericht findet das Modell des Rundfunkbeitrags in fast allen Punkten großartig. Da verwundert nur eins: Warum sollen Zweitwohnungsbesitzer nicht auch noch doppelt zahlen? Ein Kommentar.
...
Es verwundert nur eins: Wenn alle anderen Punkte, die von den Beschwerdeführern, deren Fälle die Verfassungsrichter aufgegriffen haben, angesprochen werden, nicht ins Gewicht fallen – warum soll dann ausgerechnet für eine Zweitwohnung kein Beitrag anfallen? Nur weil jemand nicht an zwei Orten gleichzeitig sein kann? Wo doch die tatsächliche Nutzung der Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sonst gar keine Rolle spielt, also komplett egal ist? Schon komisch, irgendwie.
--- Ende Zitat ---

http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/bundesverfassungsgericht-zum-rundfunkbeitrag-15696709.html

Diskussion zum Urteil des BVerfG in Sachen Rundfunkbeitrag bitte unter:
Urteil BVerfG 18.7.: RBeitr bis auf Zweitwohnungen verfassungsgemäß > Diskussion
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28119.0.html

Dieser Thread bleibt für die Diskussion geschlossen.

drone:

Bildquelle: http://up.picr.de/27517058st.png

telepolis (heise.de), am 18.07.2018
Karlsruhe erklärt Zweitwohnungs-Rundfunkbeitrag für verfassungswidrig
von Peter Mühlbauer

--- Zitat --- Verweise auf "nicht verzerrte" Wiedergabe einer "Vielfalt der Meinungen" öffnen Raum für inhaltsorientierte Klagen [...]

Signalabschaltung, mangelnde Bandbreite und Programm könnten Klagegrundlagen werden
[...] Einen weiteren Einstieg für neue Klagen bietet ein anderer Teil der Begründung: Die Erklärung, dass ein Rundfunkbeitrag als "nichtsteuerlicher Beitrag" vom Gesetzgeber gerechtfertigt werden kann, wenn damit ein Informationsangebot gewährleistet wird, das ohne die Zwänge kommerzieller Angebote eine "Vielfalt der Meinungen" wiedergibt - und zwar "nicht verzerrt". Daran, dass das bei den häufig als Zentren des Konformitätsdrucks wahrgenommenen ARD und ZDF derzeit tatsächlich der Fall ist, werden in Sozialen Medien seit Jahren erhebliche Zweifel laut. Wertet jemand die Beispiele, die sich dort angesammelt haben, in einer quantitativen Studie aus, wäre diese möglicherweise eine Grundlage für ein Verfahren, das die öffentlich-rechtlichen Sender zu Änderungen zwingen könnte.

EuGH will im Herbst entscheiden, Gutachter legt Stellungnahme am 26. September vor
[...] Unabhängig von den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des EuGH wird die Voraussetzung für eine langfristige nutzungsunabhängige Zwangsfinanzierung öffentlich-rechtlicher Sender eine allgemeine Akzeptanz dieser Sender sein. Inwieweit diese aktuell noch gegeben ist, ist zweifelhaft: In einer Umfrage aus dem März sprachen sich nur mehr 55 Prozent der Befragten für einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk aus, eine starke Minderheit von 39 Prozent ist mittlerweile dagegen. Sie nutzt lieber Netflix, Amazon und Soziale Medien.

--- Ende Zitat ---
Weiterlesen auf:
https://www.heise.de/tp/features/Karlsruhe-erklaert-Zweitwohnungs-Rundfunkbeitrag-fuer-verfassungswidrig-4114036.html

Uwe:

Quelle Logo:https://image.jimcdn.com/app/cms/image/transf/none/path/s599f20ad161ee68f/image/i5644908d3a0c10c4/version/1495102778/image.jpg
Bundesverfassungsgericht: Rundfunkbeitrag ist verfassungskonform
Rundfunkbeitrag: Diese Sonderregeln und Spartipps gibt es

Quelle: Deutsche Handwerkers Zeitung 19.07.2018


--- Zitat ---Vergangene Woche entschied das BVerfG, dass der #Rundfunkbeitrag verfassungskonform ist. Als Reaktion auf unseren Beitrag erreichte uns diese Zuschrift (gekürzte Fassung). Was meint ihr?
--- Ende Zitat ---

weiterlesen auf:
https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/rundfunkbeitrag-was-rechtlich-gilt/150/3098/327119

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