Aktuelles > Pressemeldungen Verhandlung BVerfG 05/18

Pressemeldungen: Rundfunkbeitrag im Wesentlichen verfassungsgemäß

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René:

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Rundfunkbeitrag im Wesentlichen verfassungsgemäß
Quelle: Die Welt

Der Rundfunkbeitrag ist im Wesentlichen verfassungsgemäß. Dieses Urteil verkündete das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Mittwoch.

Das Gericht beanstandete in seinem Urteil aber, dass Menschen mit zwei Wohnungen den Beitrag doppelt zahlen müssen. Das sei nicht gerecht.

Inhaber von mehreren Wohnungen müssen nur einmal zahlen, entschied das Gericht, und können sich den Beitrag der auf Antrag zurückerstatten lassen.

Die übrige Ausgestaltung des Beitrags von derzeit monatlich 17,50 Euro pro Wohnung ist demnach aber rechtens.

Die Richter des Ersten Senats hatten zu entscheiden, ob das neue Modell womöglich verfassungswidrig ist. Der vom Staat unabhängige öffentlich-rechtliche Rundfunk mit seiner Finanzierung über Beiträge oder Gebühren steht in Karlsruhe nicht grundsätzlich zur Debatte. In der Verhandlung im Mai hatten die Verfassungsrichter aber kritisch hinterfragt, ob der Beitrag alle Zahler in gleichem Maße belastet.

Aus einer Vielzahl von Verfassungsbeschwerden hat der Senat vier Kläger (...)

(Urteils-) Begründung und Diskussion:
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28119.0.html

Weiterlesen:
https://www.welt.de/politik/article179534246/Bundesverfassungsgericht-Rundfunkbeitrag-im-Wesentlichen-verfassungsgemaess.html

Diskussion zum Urteil des BVerfG in Sachen Rundfunkbeitrag bitte unter:
Urteil BVerfG 18.7.: RBeitr bis auf Zweitwohnungen verfassungsgemäß > Diskussion
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28119.0.html

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ChrisLPZ:

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Golem, 18.07.2018

URTEIL
Bundesverfassungsgericht schränkt Rundfunkbeitrag leicht ein
Der Rundfunkbeitrag bleibt, darf aber nicht für Zweitwohnungen erhoben werden. Der potentielle Nutzen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks reicht aus, dass alle dafür zahlen müssen. Artikel veröffentlicht am 18. Juli 2018, 10:26 Uhr ,



--- Zitat ---Die Rundfunkbeitragspflicht ist im privaten und nicht privaten Bereich im Wesentlichen mit der Verfassung vereinbar. Das gab der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts am 18. Juli 2018 bekannt. Dass der Rundfunkbeitrag auch für Zweitwohnungen zu leisten ist, sei jedoch nicht mit dem allgemeinen Gleichheitssatz vereinbar. Die Landesgesetzgeber müssen bis zum 30. Juni 2020 eine Neuregelung treffen. […]

--- Ende Zitat ---

Weiterlesen auf:
https://www.golem.de/news/urteil-bundesverfassungsgericht-schraenkt-rundfunkbeitrag-leicht-ein-1807-135533.html


Danke an User pepilo für den Hinweis.

Diskussion zum Urteil des BVerfG in Sachen Rundfunkbeitrag bitte unter:
Urteil BVerfG 18.7.: RBeitr bis auf Zweitwohnungen verfassungsgemäß > Diskussion
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ChrisLPZ:

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Zeit, 18.07.2018

Rundfunkbeitrag: Das Geld haben sie sicher
Laut Bundesverfassungsgericht sind 17,50 Euro im Monat eine gerechtfertigte Rundfunkgebühr. Aber über die Qualität der öffentlich-rechtlichen Sendungen sagt das nichts.

Ein Kommentar von Heinrich Wefing


--- Zitat ---Viel besser, kann man wohl sagen, hätte es für ARD, ZDF und Deutschlandradio in Karlsruhe nicht laufen können. Die Intendantinnen und Intendanten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dürften sich heute Morgen in den Armen liegen, mindestens virtuell in ihren Schaltkonferenzen. Das Bundesverfassungsgericht hat die Finanzierung ihrer Anstalten gesichert, mutmaßlich für viele Jahre, und im Wesentlichen alle Klagen gegen den geltenden Rundfunkbeitrag abgewiesen, mit nur einer Ausnahme, die nicht sonderlich ins Gewicht fällt. Mehr noch: Die Richter des Ersten Senats bestätigten den Öffentlich-Rechtlichen in fast pathetischen Worten, einen Auftrag zu erfüllen, der "wesentlich" sei für die Demokratie. […]
--- Ende Zitat ---

Weiterlesen auf:
https://www.zeit.de/kultur/film/2018-07/rundfunkbeitrag-bundesverfassungsgericht-urteil-verfassungskonform

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Urteil BVerfG 18.7.: RBeitr bis auf Zweitwohnungen verfassungsgemäß > Diskussion
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ChrisLPZ:

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Merkur, 18.07.2018

Bundesverfassungsgericht hat entschieden
"GEZ"-Urteil gefallen: Das müssen Sie jetzt zum Rundfunkbeitrag wissen
"GEZ"-Urteil: Gegen den Rundfunkbeitrag gab es eine Flut von Klagen. Heute hat das Bundesverfassungsgericht entschieden: Der Rundfunkbeitrag ist in den wesentlichen Punkten verfassungsgemäß.

von Simona Asam


--- Zitat ---[…]
ARD-Vorsitzender nennt Verfassungsgerichtsurteil "wegweisend"

Der ARD-Vorsitzende Ulrich Wilhelm begrüßte das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur weitgehenden Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags. "Die gesamte Konstruktion ist bestätigt worden, hat gehalten“, sagte er am Mittwoch nach der Verkündung in Karlsruhe. "Ich halte es für ein sehr gutes Urteil, ein wegweisendes Urteil, ein zukunftsweisendes Urteil."

Die Entscheidung bestätige "die große Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der Demokratie". Die Richter hätten darüber hinaus klargestellt, dass angesichts einer wachsenden Fülle medialer Angebote auch im Internet die Bedeutung der Öffentlich-Rechtlichen wachse und eben gerade nicht sinke. […]

--- Ende Zitat ---

Weiterlesen auf:
https://www.merkur.de/leben/geld/gez-urteil-gefallen-bundesverfassungsgericht-rundfunkgebuehr-wissen-zr-10040063.html

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ChrisLPZ:
Berliner Morgenpost
Rundfunkbeitrag: Verfassungsgericht mahnt Korrekturen an
https://www.morgenpost.de/kultur/tv/article214861773/Rundfunkbeitrag-Bundesverfassungsgericht-faellt-Urteil.html

Tagesspiegel
Rundfunkbeitrag in wesentlichen Punkten verfassungsgemäß
https://www.tagesspiegel.de/medien/bundesverfassungsgericht-rundfunkbeitrag-in-wesentlichen-punkten-verfassungsgemaess/22811662.html

Hamburger Abendblatt
Rundfunkgebühren: Richter mahnen Korrekturen an
https://www.abendblatt.de/kultur-live/tv-und-medien/article214861773/Rundfunkbeitrag-Bundesverfassungsgericht-faellt-Urteil.html

Manager Magazin
Rundfunkbeitrag für Zweitwohnung verfassungswidrig
http://www.manager-magazin.de/politik/deutschland/bundesverfassungsgericht-rundfunkbeitrag-weitgehend-verfasssungsgemaess-a-1219014.html

Cicero (Abo)
Rundfunkbeitrag - Wollt ihr den totalen Markt?
https://www.cicero.de/innenpolitik/kritik-oeffentlich-rechtliche-rundfunk-gez-nobillag-schweiz-bundesverfassungsgericht/plus

FAZ (YouTube-Video)
Rundfunkbeitrag: „Der Ball liegt in der Politik“

--- Zitat ---Die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist gesichert. Doch die Medienlandschaft hat sich gewandelt – und die Frage der Wettbewerbsverzerrung muss politisch neu aufgerollt werden, fordert F.A.Z.-Ressortleiter Reinhard Müller in der Video-Analyse.
--- Ende Zitat ---
https://youtu.be/ne8NC1JCKUM

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Urteil BVerfG 18.7.: RBeitr bis auf Zweitwohnungen verfassungsgemäß > Diskussion
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