Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Urteil BVerfG 18.7.: RBeitr bis auf Zweitwohnungen verfassungsgemäß > Diskussion  (Gelesen 113162 mal)

L
  • Beiträge: 352
Ein beschämendes Urteil, das die Rechtskultur in diesem Land auf einen Tiefstand führt. Die Richter am Bundesverfassungsgericht sind sich nicht zu schade, noch die willkürlichste Gesetzgebung durchzuwinken und die Protektion von Lobbyinteressen über die Rechtsgrundsätze zu stellen.

Ein flüchtiger Blick in den Urteilstext erweckt den Eindruck, dass das nahezu sinnentstellende Geraune beinahe alle bisherigen Skandalurteile noch in den Schatten zu stellen vermag.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Beiträge: 811
  • Cry for Justice
Das mit dem Urteil zumindest irgend etwas neu geregelt werden müsste, war wohl jedem klar. Sonst hätte sich das BVerfG schließlich vollends für unzurechnungsfähig erklärt. Dass es sein Urteil nun aber bei diesem lächerlichen Peanuts-Thema Zweitwohnung als sozusagen gnädiges Zugeständnis belässt, hätte ich echt nicht gedacht. Dem Thema SIXT hätte ich durchaus auch einen Erfolg angedacht, Mietwagennutzer sind schließlich eh schon Beitragszahler. Was hat Sixt denn echt relevant dann damit zu tun? Sinnfreies Geschwafel von Vorteilen zerbröselt leider kopfschüttelnd in der Luft. Ok, dann der Irrsinn mit den Zweitwohnungen war wohl auch mit am ehesten zu revidieren. Oje, welch ein Zufall, damit macht der örR denn schließlich auch rein rechnerisch vorhersehbar den wenigsten Verlust und ist bei seinen 8 Milliarden im Promillebereich mit ein paar weniger Milliönchen sicher am leichtesten zu verschmerzen.
Nach dem Motto: Wirf dem Hund ein billiges Leckerli vors Maul und gebe er sich damit gefälligst zufrieden gestellt.
Zum Thema AFD: Habe ich das richtig mitbekommen? Zu Beginn wurde auch ein Vertreter der AFD vorgestellt. Wäre ja schon interessant, die getreuen Parteien des Staatsfunks haben sich aus sicherer Entfernung verleugnen lassen.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. Juli 2018, 21:23 von tokiomotel«
Schrei nach Gerechtigkeit

L
  • Beiträge: 352
Soeben ist auch die Urteilsbegründung veröffentlicht worden:

Urteilsbegründung:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2018/07/rs20180718_1bvr167516.html

Urteilsbegründung pdf, 330 kb
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Downloads/DE/2018/07/rs20180718_1bvr167516.pdf?__blob=publicationFile&v=1

Hier nur ein Beispiel aus der Urteilsbegründung, das jeder klar denkende Mensch als Beleidigung des Denkvermögens empfinden sollte.
In Randnummer 90 wird der Versuch unternommen, den Beitragscharakter der Abgabe angesichts der Nichtnutzung zu rechtfertigen:
Zitat
Die Gesetzgeber dürfen die Erhebung des Beitrags auch unabhängig von dem
Besitz eines Empfangsgeräts vorsehen. Zwar verschafft sich der Beitragsschuldner
erst durch das Bereithalten eines Empfangsgeräts eine konkrete Nutzungsmöglichkeit
(vgl. BVerfGE 90, 60 <91>; BVerfGK 20, 37 <41>). Ein Bezug zwischen dem
in der Nutzungsmöglichkeit liegenden Vorteil und den Schuldnern des Rundfunkbeitrags
besteht aber schon dann, wenn diese nicht über Empfangsgeräte verfügen.

Denn die Möglichkeit des Rundfunkempfangs ist grundsätzlich im gesamten Bundesgebiet
gegeben. Dass erst ein Empfangsgerät erforderlich ist, hat für den Zurechnungszusammenhang
zwischen Vorteil und Beitragslast keine Bedeutung (vgl. Röß,
Die Neuordnung der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch den
Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, 2015, S. 97; anders aber BVerwGE 154, 275 <287
Rn. 32>). Es ist nicht erforderlich, dass der beitragsrelevante Vorteil wahrgenommen
wird; maßgeblich ist, dass eine realistische Nutzungsmöglichkeit besteht (siehe oben
Rn. 76 ff.). Sie ist stets gegeben, weil den Beitragsschuldnern ein Empfang durch das
Beschaffen von entsprechenden Empfangsgeräten möglich ist (vgl. BayVerfGH, Entscheidung
vom 15. Mai 2014 - Vf. 8-VII-12 -, NJW 2014, S. 3215 <3222 Rn. 112>).


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. Juli 2018, 23:52 von DumbTV«

L
  • Beiträge: 352
Das soll dann bedeuten, die "realistische Nutzungsmöglichkeit" besteht darin, dass durch das Beschaffen von entsprechenden Empfangsgeräten die Möglichkeit der Nutzung gegeben ist? Aber auf das Empfangsgerät kommt es bei dieser Möglichkeit der Möglichkeit nicht an?


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

P
  • Beiträge: 377
Es ist doch ganz einfach - und das hat nichts mit Logik oder Recht zu tun -. Man hat den ÖRR-Gegnern gezeigt, wo der Hammer hängt. Es war - auch über die letzten fünf Jahre - schlicht und ergreifend eine reale Machtdemonstration. Vorn vorne herein bestand nie die Absicht, am System etwas ändern zu wollen, ganz gleich ob es rechtens ist oder nicht.

"WIR haben die Macht und der ÖRR gehört mit zu uns dazu. Wenn IHR in angreifen oder ändern wollt, versucht es nur.... und rennt schön doof gegen eine Mauer an.... und haut Euch die Köpfe blutig." "Entweder Ihr fügt Euch, oder wir treiben das Spiel in alle Ewigkeit weiter". 

Seht bitte dieses Urteil als das was es in Wirklichkeit ist - eine Machtdemonstration -. Wenn man das begriffen hat, weiß man, wie es weitergehen kann (und wie nicht).

LG Peli


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

z

zuwider

Damit bestätigt wieder Jürgen Roths Buch: "Mafialand Deutschland". Habe gerade nochmal geblättert: Seite 46... "das Netzwerk von Familien und Vertrauten der Ndrangheta in Baden-Württemberg"

 .... wie hieß doch gleich der damalige Ministerpräsident .... wurde der nicht nach Brüssel abgeschoben .... von dort Hilfe erwarten???

Wen wundert es noch, daß immer mehr Menschen mit diesem System abgeschlossen haben - da braucht es bald keine ausländischen Terroristen mehr...


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

L
  • Beiträge: 352
... dieses Urteil ... - eine Machtdemonstration ...
Völlig zutreffend! Und die Macht besteht auch darin, dass man auf vernünftige Argumente auch gar nicht eingehen muss. Wenn als Machtdemonstration höchstrichterlich erlassen wird, dass ein Dreieck zwei Ecken hat, dann sollen die Untertanen dies als Wahrheit anerkennen ...


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

m

mb1

  • Beiträge: 285
Was ich nicht verstehe, ist, dass das BVerfG klarstellt (bzw. unnötigerweise soweit geht!), dass ein Beitrag von allen Bürgern verlangt werden kann, also von der Allgemeinheit.
Genau dann ist es aber kein Beitrag.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Klage 2 eingereicht (03/2017)
Rundfunkbeitrag Zahlung: 01/2013 - heute: 339,64 €
Klage 1 rechtskräftig abgewiesen (01/2016)

F
  • Beiträge: 25
Leider lassen sich nach diesem Schandurteil nicht weitere Personen dazu animieren, einfach die Zahlung einzustellen oder vielleicht deswegen doch. 8)

Wie auch immer, es werden jetzt die Festsetzungsbescheide inklusive Mahnung und Zwangsvollstreckungsankündigung zuflattern, da man jetzt gewonnen hat.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Juli 2018, 07:58 von Bürger«

  • Beiträge: 3.232
Es wird unter Anderem ein neuer Paragraph in den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag zum Thema Zweitwohnung eingefügt werden müssen. Jetzt schon mögliche Umgehungsmöglichkeiten auszudiskutieren, spielt dem Gegner in die Hände.

Zum Thema Zwangsvollstreckungen und Behördeneigenschaft samt Amtshilfe wurde im Schandurteil nichts erwähnt. Demzufolge dürfte es für örR immer noch unmöglich sein, die Forderungen durchzusetzen.

Da der Zwangsbeitrag nur "weitestgehend" mit der Verfassung vereinbar ist, öffnen sich noch einige Möglichkeiten, um weitere Klagen bis hin zu weiteren Verfassungsbeschwerden anzustrengen.

Auf gehts...


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Juli 2018, 07:58 von Bürger«

  • Beiträge: 882
Was ich am Urteil am bedenklichsten fand war, dass meines Wissens Zweitwohnungsinhaber schon seit Jahren nicht mehr "verfolgt" werden, sondern eher auf das System "freiwillig abgezockt werden" gesetzt wird.

Ansonsten gebe ich noch zwei Dinge zu bedenken
a) für alle, die sich über den Phoenix-Onkel aufregten: Der "objektive Professor" ist ein Uni-Kollege vom Onkel Dörr und muss sich bei Frau Malu einschleimen, damit er auch eine Pensionsprofessur bekommt, sobald er auf offiziell zum alten Eisen gehört (kann ja nicht mehr lang dauern).
b)
Zitat
Letztlich ist verfassungsrechtlich entscheidend, dass die Beiträge nicht entgegen § 1 RBStV für andere Zwecke als die funktionsgerechte Finanzausstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und die Finanzierung der Aufgaben nach § 40 Abs. 1 RStV erhoben werden.

Ich finde das super. Wenn das entscheidend ist, wieso wurde nochmal der Beitrag heute nicht gekippt?

Ich weise mal auf meine Lieblingsthreads
Grundversorgung!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5475.0.html
Und Wo wird der Beitrag rechtswidrig ausgegeben
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23623.msg150341.html
hin, die wir unbedingt ausbauen und in den Adelsstand erheben sollten.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Juli 2018, 07:59 von Bürger«
"Ihr wollt doch nicht, dass Jones wiederkommt!"
Ersetze "Jones" durch Adolf, Patriarchat, Meeresspiegel oder irgendwas und Du hast eine woke "Debatte", die ohne Argumente reichlich Raum in den Medien einnehmen darf.

D
  • Beiträge: 244
... zwei  >:D >:D kleine Überlegungen:
1) Das Urteil ist das Papier nicht wert, auf das es geschrieben wurde - das dürfte klar sein.
Ich denke aber, es gibt noch eine kleine Chance in Abhängigkeit davon, was man in Brüssel zur Sprißler/Tübingen - Vorlage zu sagen hat -> in etwa 8 Wochen wissen wir auch das ( ... möglicherweise geht dann der ganze Eiertanz  :angel: :angel: :angel: :angel: :angel: von vorn los? ).
Es gibt seitens DE keine schlüssige und nachvollziehbare Erklärung dafür, dass man Änderungen vorgenommen und von den Änderungen die EU-Kommission nicht informiert hatte. Wenn der EuGH zum Schluss, dass das Zustandkommen des 15. RÄndStV EU-rechtswidrig war, ist das BVerfG irreperabel beschädigt, weil dort nur Unfähige oder Unwillige sitzen

2) Der "Beitrag" mag nun "rechtmäßig" sein - aber sind es auch die Zwangsvollstreckungen?
Ich denke, das ist noch nicht schlüssig geklärt.
Das heißt wohl: Man muss das Wissen um die Zwangsvollstreckung ausbauen und vertiefen.
Wenn Pfändungen und Vollstreckungen nicht greifen, kann auch dein Führerschein eingezogen werden. Die Folterinstrumente der Behörden sind umfangreich  :police:

Hauptwohnung im privaten Bereich - ist der Beitrag nun Grundgesetzkonform oder nicht - "weitestgehend" wie vom obersten deutschen Gericht geschrieben ist eines obersten Gericht nicht würdig. Man kann auch nicht "weitestgehend" schwanger sein
Doch SO funktioniert Jura: alles was in den Naturwissenschaften unmöglich ist, funktioniert in der Welt der Juristen. Juristen lernen nicht, sondern plappern nach. Nach juristischer Definition ist "Waterbording" keine Folter, weil du daran nicht stirbst. Es geht und ging nie um "verfassungskonform" vs. "verfassungswidrig", sondern um "verfassungskonformer" vs. "verfassungswidriger"  :angel:

Das soll dann bedeuten, die "realistische Nutzungsmöglichkeit" besteht darin, dass durch das Beschaffen von entsprechenden Empfangsgeräten die Möglichkeit der Nutzung gegeben ist? Aber auf das Empfangsgerät kommt es bei dieser Möglichkeit der Möglichkeit nicht an?
Ganz genau. ich zahle aber weiterhin meinen Provider in den Niederlanden, trotz Haupwohnsitz in DE

Was ich nicht verstehe, ist, dass das BVerfG klarstellt (bzw. unnötigerweise soweit geht!), dass ein Beitrag von allen Bürgern verlangt werden kann, also von der Allgemeinheit.
Genau dann ist es aber kein Beitrag.
Den Solidaritätszuschlag hast du auch geschluckt, also zahlst du jetzt den Rundfunkbeitrag bis zu deinem Tode und demnächst den privaten Rentenbeitrag für die Riesterrente und die Nahverkehrsabgabe.
Gib doch gleich der Regierung eine Generalvollmacht für dein Konto oder lasse dein Gehalt/Lohn an die Regierung überweisen.
Du hast weniger Menschenrechte als ein Flüchtling  8)


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Juli 2018, 08:01 von Bürger«

  • Beiträge: 811
  • Cry for Justice
Was ich nicht verstehe, ist, dass das BVerfG klarstellt (bzw. unnötigerweise soweit geht!), dass ein Beitrag von allen Bürgern verlangt werden kann, also von der Allgemeinheit.
Genau dann ist es aber kein Beitrag.

Es war heute einfach nur köstlich die mehrfach wiederholten Begründungen erst in Kurzfassung und danach ausführlicher in ihrer Fragwürdigkeit immer wieder aufs Neue über sich ergehen zu lassen. Dafür wurde sicher eine extrem strapazierfähige Gummilösung vom örR nach KA geliefert, damit man das Theater besonders ausdrucksstark rüberbringen kann. Nur kam so zwangsläufig wieder die geläufige Erkenntnis: Unwahrheiten werden nicht dadurch glaubwürdiger, indem man sie mehrmals wiederholt.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. Juli 2018, 22:19 von tokiomotel«
Schrei nach Gerechtigkeit

D
  • Beiträge: 34
Es sind doch noch mehr Klagen bezüglich RBeitr beim BVerfG anhängig. Hab ich das bei der Urteilsverkündung richtig verstanden und diese sind nun abgewiesen?


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Juli 2018, 00:01 von DumbTV«

S
  • Beiträge: 221
Es sind doch noch mehr Klagen bezüglich RBeitr beim BVerfG anhängig. Hab ich das bei der Urteilsverkündung richtig verstanden und diese sind nun abgewiesen?

Selbstverständlich sind noch weitere Verfassungsbeschwerden anhängig - wohl auch mit ganz anderen Thematiken.

Die meisten Leute dürften allerdings mit ihren Klagen noch an den diversen Instanzen der Verwaltungsgerichte herumhängen - einige Themen werden von den Gerichten eben nicht so gerne so schnell angegangen.

Es ist also geschehen: Das Bundesverwaltungsgericht hat einst die "Bebeitragung" von Hostels als verfassungswidrig erklärt (obgleich gar nicht dafür zuständig) und heute hat das Bundesverfassungsgericht die "Bebeitragung" von Zweitwohnungen als verfassungswidrig erklärt.

Die Fehlentscheidungen purzeln sich langsam aber sicher zusammen! Leute - es geht voran!!  8)

Auf zu neuen Taten! Nicht einlullen lassen!!  >:( >:( >:(


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Juli 2018, 00:03 von DumbTV«

 
Nach oben