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Autor Thema: Urteil BVerfG 18.7.: RBeitr bis auf Zweitwohnungen verfassungsgemäß > Diskussion  (Gelesen 114094 mal)

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Ganz klar ist das Urteil eine absolute Schande und nicht "im Namen des Volkes".

Trotzdem fühle ich eine innerliche Erleichterung nach dem Urteil, jedoch eher im Sinne, dass es jetzt offiziell auch vom höchsten Gericht raus ist, woran wir hier im Land sind und dass es endlich weiter gehen kann (EUGH), diesen leidigen Rundfunkbeitrag zu Fall zu bringen.


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N
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Mal ganz salopp gefragt: Besteht eigentlich für Bürger die Möglichkeit Fragen zu dem Urteil zu stellen, wenn z.B. bestimmte Stellen nicht verstanden worden sind. So eine Art Pressekonferenz? Oder sind Fragen bei Urteilen des Bundesverfassungsgerichts nicht zulässig?

Wie René schon sagte und ich vorher auch schon mal erwähnte. Das Urteil schädigt das deutsche Rechtssystem massiv. Nicht mal weil es zu meinen Ungunsten ausfiel, sondern wegen der Begründung. Die bloße Annahme/Vermutung, dass jemand der wohnt auch empfängt, halte ich mit den Grundgesetz für nicht vereinbar. Man stelle sich vor, irgend ein Webanbieter (google) macht davon Gebrauch und beruft sich darauf, dass er jeden eine Rechnung für die Nutzung seiner Dienste schicken muss, weil er annimmt, dass jeder diesen Dienst mindestens ein mal im Leben benutzt. Auf der selben Grundlage könnte die Polizei annehmen, dass in jedem Haushalt etwas illegales geschieht, wodurch eine Totalüberwachung gerechtfertigt wäre.

Das ist super gefährlich, weil es ein Grundsatzurteil ist, auf das sich andere berufen können.

Es bleibt zwar am Ende dabei, dass Unrecht nicht zu Recht wird, weil es gesetzlich und gerichtlich so veordnet ist, aber die meisten Journalisten können kaum 2 Meter voraus denken, wenn es um das Thema geht. Hier wird Faschismus wieder Salonfähig gemacht und keiner merkts.


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b
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Wie Frau Raab am 22.06.2018 "prophezeite": gute Argumente wurden gefunden und die sind jetzt im Urteil drin. Blöd ist, dass die Staats-Statistiker den Rundfunkbeitrag als Steuer in offizielle Statistik buchen. Diese Information wurde im Urteil natürlich nicht erwähnt. Stattdessen hat man die Zahl der Fernsehgeräte rein gepackt. Dass man Rundfunk im Ausland konsumiert, wurde auch geschickt nicht erwähnt. Sonst hätte man wahrscheinlich Fernsehgeräte im Ausland zählen sollen. Blöd ist, dass Fernsehgeräte nach 2013 keine Rolle spielen.

Zitat
Beim Rundfunkbeitrag liegt dieser Vorteil in der Möglichkeit, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nutzen zu können.
Tipp für die Gegenseite: jeden zwangsanmelden und jedem die Zwangsnummer vergeben. Und einfach diese Zwangsnummer als Vorteil deklarieren: man hat ab jetzt ein Vorteil mehr beim Überweisen. Außerdem kann man diese Zwangsnummer z.B. auf Widersprüche reinschreiben. Noch ein Vorteil. Man kann noch weiter gehen und diese Zwangsnummer als "Besitz" vom BVerfG attestieren lassen. Und Besitz ist immer Vorteil.

Übrigens, wenn man Vorteil hat, muss man diesen Vorteil versteuern?
Person P hat die Logik des BVerfG so verstanden: man bekommt auf jeden Fall den Vorteil, dass man diesen nicht nimmt - selbst schuld. Wie viel Geldwert ist dieser Vorteil? Kann es sein, dass Vorteil um Centbereich liegt, falls überhaupt. Dann wäre natürlich der Rundfunkbeitrag völlig überteuert.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. Juli 2018, 00:25 von boykott2015«

  • Beiträge: 173
„Stimmungsbarometer Rundfunkzwangsabgabe“ ist der Titel eines Buches zu dem Thema.
Neues Buch: Stimmungsbarometer Rundfunkzwangsabgabe
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27605.msg177239.html#msg177239

Darin ist auch der Fragenkatalog des BverfG abgedruckt. Die Fragen machten Mut. Mut machten auch die Fragen der Verfassungsrichter bei der mündlichen Verhandlung. Von der Beklagtenseite gab es keine überzeugenden Antworten darauf.

Wo sind die Fragen auf der Strecke geblieben? In der Urteilsverkündung gab es nicht einmal Spuren dieser Fragen. Sachverhalte, die zu den Fragen geführt hatten, werden in dem Urteil als verfassungskonforme Tatsachen genannt.

Damit erreicht das Stimmungsbarometer Rundfunkzwangsabgabe ein Rekordtief.

Und es ergibt sich die Frage: Wie frei sind die Richter? Wer hat ihnen einen Dämpfer verpasst? Wer hat sie zurückgepfiffen?
(Heike Raab hatte ja schon 10 Tage vor der Terminverkündigung durch das BverfG voller Zuversicht den Termin der Urteilsverkündung öffentlich bekanntgegeben.)

Unfassbar, zu welchen Formulierungen jetzt selbst die Verfassungsrichter bereit waren!

Zitat
1. Das Grundgesetz steht der Erhebung von Vorzugslasten in Form von Beiträgen nicht entgegen, die diejenigen an den Kosten einer öffentlichen Einrichtung beteiligen, die von ihr - potentiell - einen Nutzen haben. Der ... Vorteil liegt in der Möglichkeit, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nutzen zu können.
2. ..., sofern ihnen jeweils ein Vorteil individuell-konkret zugerechnet werden kann und soweit dessen Nutzung realistischerweise möglich erscheint.
3. ...Auf das Vorhandensein von Empfangsgeräten oder einen Nutzungswillen kommt es nicht an.

BVerfG-Urteil RN 149
Zitat
Dass nun auch weitere Personen abgabepflichtig sind, obwohl sie kein Empfangsgerät besitzen, hat das Bundesverwaltungsgericht wegen ihres geringen Anteils am Gesamtaufkommen als nicht wesentlich eingestuft. Auch dies leuchtet ohne weiteres ein.

Mir leuchtet es nicht ein. Für diese weiteren Personen ist es sehr wohl wesentlich.

Mal sehen, wohin dieses Urteil unser Land noch führen wird, unser Land mit seiner schlimmen Geschichte, unser Land, das dennoch von vielen Menschen der Welt mit Bewunderung betrachtet wird.

Auch hier ein Hinweis auf das Buch „Schmerzgrenze“ von Joachim Bauer.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. Juli 2018, 10:40 von DumbTV«
Ein Herzenswunsch: Mögen alle erkennen, was wirklich wichtig für das Leben in unserer Welt und damit auch für das eigene Leben ist! Mögen sich alle den beglückenden Erfahrungen des Miteinander zuwenden, statt das destruktive Gegeneinander fortzuführen!

Eine Überzeugung: Jeder Mensch hat das Potenzial in sich, sich jederzeit für eine neue Richtung in seinem Leben zu entscheiden.

  • Beiträge: 173
3 Stunden später:
Die Fassungslosigkeit findet in mir noch keine Grenzen:

Was bedeutet das Urteil?

Verfassungsrichter legitimieren Zwang gegen Menschen, die auf freie Entscheidungen für ihr persönliches Leben bestehen.

RN 93
Zitat
(2) Ebenfalls unerheblich ist, ob einzelne Beitragsschuldner bewusst auf den Rundfunkempfang verzichten, denn die Empfangsmöglichkeit besteht unabhängig vom Willen des Empfängers. Es widerspräche dem Beitragscharakter, wenn die Zurechnung  des Vorteils vom Willen abhinge, von der bestehenden Nutzungsmöglichkeit Gebrauch zu machen.

Wer nicht empfangen will, ist auch kein Empfänger. Wer keinen Alkohol trinkt, ist auch kein Alkoholiker, auch wenn die Möglichkeit mit einem reichlichen Alkoholangebot gegeben ist. Die Möglichkeit Zigaretten zu rauchen besteht auch unabhängig von meinem Willen. Deshalb bin ich kein Raucher ...

Werde ich das und anderes in Zukunft auch alles mitfinanzieren müssen? Alles Möglichkeiten, die unabhängig von meinem Willen bestehen.

Es widerspräche dem Beitragscharakter, wenn die Zurechnung des Vorteils vom Willen abhinge, von der bestehenden Nutzungsmöglichkeit Gebrauch zu machen.

Verfassungsrichter verkünden, dass der Beitrag ein Zwangsbeitrag ist.
Ist für sie aber verfassungskonform.

Gegen diesen Zwang wollte ich beim Bundesverfassungsgericht Schutz suchen.
War nichts.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. November 2018, 23:50 von DumbTV«
Ein Herzenswunsch: Mögen alle erkennen, was wirklich wichtig für das Leben in unserer Welt und damit auch für das eigene Leben ist! Mögen sich alle den beglückenden Erfahrungen des Miteinander zuwenden, statt das destruktive Gegeneinander fortzuführen!

Eine Überzeugung: Jeder Mensch hat das Potenzial in sich, sich jederzeit für eine neue Richtung in seinem Leben zu entscheiden.

P
  • Beiträge: 377
@ Adeline

Die Fragen sind nie auf der Strecke geblieben. Sie sind erst gar nicht auf die Strecke gebracht worden. Das Ganze war ein bewusstes Täuschungsmanöver. Sinn und Zweck dieser bösen Showveranstaltung war eine absichtliche Demütigung! Man wollte zeigen, wo der Hammer hängt, damit der Widerstand reduziert wird. Man will den Rundfunkgegnern zeigen "Ihr könnt machen was ihr wollt, wir sitzten doch am längeren Hebel".

Es tut mir so Leid, dass in diesem Forum immer noch so viele die Art und den Sinn und Zweck dieser Verhandlung EINFACH NICHT VERSTEHEN wollen. Es ging nie um Beitragsgerechtigkeit. Es ging nie um die Verfassung. Diese kleine Ermahnung "Lieber ÖRR, die Zweitwohnsitzabgabe ist aber böse, böse, böse, bitte ändere das bis 2020 und zurückzahlen musst Du nachträglich auch nix" war auch Teil der Show.

Hauptziel war es, Euch eins auf die Rübe zu hauen, den Mut zu nehmen, zu demütigen und dieses Unrechtssystem Rundfunk noch weiter zu verankern. Und da schreckte man auch vor ganz offensichtlicher Parteilichkeit nicht zurück (Kirchhoff-Brüder). Einfach deshalb, weil Ihr ruhig merken solltet, wer hier der das Sagen hat. Zieht bitte die Konsequenzen daraus.

Liebe Grüße

Peli


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. Juli 2018, 12:56 von DumbTV«

  • Beiträge: 7.288
, weil es ein Grundsatzurteil ist,
Hat es zur EMRK aber auch, und sie alle besagen, daß die einzuhalten ist.

@Peli
Machtdemonstration oder nicht doch etwas anderes?

Der Rundfunkbeitrag ist am EuGH; wenn der dort als ungenehmigte Beihilfe eingestuft wird, kann es passieren, wie bei allen ungenehmigten Beihilfen, daß das Mitgliedsland beauflagt wird, die ganze ungenehmigte Beihilfe zurückzufordern, in Summe also etwa 40 Milliarden Euro ab dem Tag der Einführung in 2013. Tut es das nicht, hat es für jeden Tag der Nichtumsetzung ein saftiges Bußgeld, welches der EuGH selber einzieht.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

B
  • Beiträge: 95
...
Man wollte zeigen, wo der Hammer hängt, damit der Widerstand reduziert wird. Man will ... zeigen "Ihr könnt machen was ihr wollt, wir sitzten doch am längeren Hebel".
...
Es ging nie um die Verfassung.
...
Hauptziel war es, Euch eins auf die Rübe zu hauen, den Mut zu nehmen, zu demütigen und dieses Unrechtssystem ... noch weiter zu verankern. Und da schreckte man auch vor ganz offensichtlicher Parteilichkeit nicht zurück ... . Einfach deshalb, weil Ihr ruhig merken solltet, wer hier der das Sagen hat. Zieht bitte die Konsequenzen daraus.

Da ist etwas Wahres dran. Es geht auch nicht in erster Linie um den ÖRR, der ist nur ein Stein des Kieshaufens.
Ich habe den Text von Peli mal etwas beschnitten - merkt ihr was? Die Botschaft ist (insbes. auf die allgemeine Situation in Deutschland): Widerstand zwecklos. Zumindest soll das so vermittelt werden.
Hier geht's zu, wie auf dem Acker: Wer seine Rübe zu weit rausstreckt (z. B. Widerstand gegen irgendetwas) - Rübe ab.
Ja, das ist extrem, aber das trifft den Kern.


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S
  • Beiträge: 1.130
  • Keine Akzeptanz mit Zwang!Nie wieder Haft für ÖRR!
Das Bundesverfassungsgericht missachtet in eklatanter Weise die elementare Logik, wenn es behauptet, dass es auf einen Nutzungswillen nicht mehr ankommt.
Ohne einen Nutzungswillen nützen auch die besten Möglichkeiten nichts mehr. Auch die Möglichkeit der Nutzung ist untrennbar mit einem Willensakt verknüpft, denn ohne einen Willensakt kann es auch keine tatsächliche Nutzung geben.
Der Wille ist also die elementare Voraussetzung um überhaupt von gegebenen Möglichkeiten gebrauch zu machen. Bei einem Nichtnutzer fehlt aber diese Komponente von vornherein.

Übersetzt wird also einfach gesagt: Selbst Schuld, wenn jemand nicht nutzen will. Dann soll er doch gefälligst seinen Willen ändern oder aber bescheiden die Fresse halten (und zahlen).

Das ist ein nicht tragbarer Eingriff in den intimsten Bereich der Privatssphäre, der fast schon als Nötigung bezeichnet werden könnte.
Noch gibt es Artikel 5 Abs. 1 Satz 1 GG, aber dieser wird nun auch vom Bundesverfassungsgericht einfach ignoriert. Einem Verfassungsgericht, welches selber die Grundrechte nicht achtet kann und werde ich nicht mehr vertrauen.


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"Wenn so eine Welle des Aufruhrs durch das Land geht, wenn "es in der Luft liegt", wenn viele mitmachen, dann kann in einer letzten, gewaltigen Anstrengung dieses System abgeschüttelt werden."
(II. Flugblatt der Weißen Rose)

"Fear. It's the oldest tool of power. If you're distracted by fear of those around you, it keeps you from seeing the actions of those above."
(Mulder)

"Die Meinungsbildung muß aber absolut frei sein; sie findet keine Grenze."
(Dr. H. v. Mangoldt - am 11. Januar 1949)

g
  • Beiträge: 43
Moin.

Auch bei mir kommt so langsam die ganze Tragweite des Urteiles an...

@Spark:
"Logik" ? Wie bitte? Nein!

"Die Welt":
Zitat
Der schönste Satz des Rundfunkurteils lautet: „Der Gesetzgeber muss keinen Wirklichkeitsmaßstab wählen, sondern kann auch einen Ersatz- oder Wahrscheinlichkeitsmaßstab zugrunde legen.

Dieser "Satz des Jahres" des BVerfG stellt nicht einen Angriff auf die Demokratie dar, sondern den Hinweis, daß es keine ist - verbunden mit einem Freifahrtschein für jedwede Behörden- und Politikwillkür.
Verbunden mit dem Hinweis auf die grundsätzliche Amoralität (!) der herrschenden Politik.
Wenn "wirkliche"  Menschen unliebsam geworden sind, werden sie halt  umdefiniert zu "Wahrscheinlichkeiten",
oder es werden "Ersatz-Menschen" dafür verwendet -mithin virtuelle "Menschen", vorgestellte Menschen.

So, wie René sagte: "Der Schaden ist immens": Ja, und wenn diese Erkenntnis einer Legitimation einer umfassenden Behördenwillkür so langsam durchsickert, könnte das auf der Bügerebene ebenfalls zu umfassenden Erweiterungen der "Spielräume" führen.

@Adelaine:
Du schriebest zum Punkt :
Zitat
"Der ... Vorteil liegt in der Möglichkeit, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nutzen zu können.
..., sofern ihnen jeweils ein Vorteil individuell-konkret zugerechnet werden kann und soweit dessen Nutzung realistischerweise möglich erscheint...."

> Also, hier weiter oben im Thread (https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28119.msg177208.html#msg177208) hatte ich mal eine der Begründungsentwicklungen diesbezüglich auseinandergenommen, und geschlußfolgert:
Eine geradezu perfide Art der Verdrehung der Eingangsbegründung ("individuell-zurechenbar" ), damit es als "Vorzugslast" definiert werden kann [und damit bezahlt werden müsse],  hin an die andere Seite, damit es nicht unter "steuerlich finanzierbare gesamtgesellschaftliche Leistung" definiert werden könne. [damit es nicht als Steuer und damit anfechtbar sei].

LG Gerhard.-


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K
  • Beiträge: 232
Der Wille ist also die elementare Voraussetzung um überhaupt von gegebenen Möglichkeiten gebrauch zu machen. Bei einem Nichtnutzer fehlt aber diese Komponente von vornherein.

Wie schon erwähnt, ist der persönliche Wille zentrales Element der Menschenwürde aus Art. 1 GG. Nach einem kurzen (möglicherweise nicht vollständigen) Überfliegen des Grundgesetzes basieren Art. 2, 4, 5, 8, 11,und 12 letztlich alle auf Art. 1 GG und dem darin enthaltenen freien Willen.

Die Menschenwürde aus Art 1 GG ist unantastbar. Damit ist auch der Wille unantastbar. Daraus folgt, dass auch der Vorteil eine höchstpersönliche Angelegenheit ist. Er kann nur dann wirksam sein, wenn er auf einer höchstpersönlichen Willensentscheidung beruht.


RN 90:
Zitat
Es ist nicht erforderlich, dass der beitragsrelevante Vorteil wahrgenommen wird; maßgeblich ist, dass eine realistische Nutzungsmöglichkeit besteht. Sie ist stets gegeben, weil den Beitragsschuldnern ein Empfang durch das Beschaffen von entsprechenden Empfangsgeräten möglich ist.

Damit werden glich zwei höchstpersönliche Willensentscheidungen ignoriert:
Einmal das Beschaffen eines Rundfunkempfangsgerätes und
zweites das Angebot des ÖRR auch nutzen zu wollen.

Es mag ja sein, dass fast alle den ÖRR nutzen.

Aber der Unterschied zwischen einer Demokratie und einer Diktatur liegt auch daran, dass es in einer Demokratie möglich ist, nicht das tun zu müssen, was die meisten tun. Weil nur so ein Wandel möglich ist. Weil sich nur so Neues entwickeln und bewähren kann. Das ist einer der wesentlichen Vorteile einer Demokratie gegenüber einer Diktatur.

Die angeblich behutsame Änderung, die von der Rundfunkgebühr hin zum Rundfunkbeitrag vorgenommen wurde, ist seiner Wirkung damit nichts anderes die (zumindest teilweise) Umwandlung unserer  Demokratie und des freien Marktes in eine Diktatur.

Ab heute spielt der Nutzungswille keine Rolle mehr. Übermorgen kann es der Wählerwille sein.

Das Bundesverfassungsgericht hat dem ÖRR Art. 1 GG geopfert. Damit hat das Bundesverfassungsgericht zumindest sein Ansehen nicht unerheblich beschädigt.

Die Afd mag man für eine üble Truppe halten. Es sieht aber so aus, als wäre es der ÖRR mit seinem offenbar nicht unerheblichen Einfluss auf Politik und Rechtsprechung, der sich zu einer realen Gefahr für unsere Demokratie entwickelt hat.


Beim Beihilfeverfahren vor dem EuGH geht es um den europäischen Binnenmarkt.

Ein unabdingbares Element eines jeden Marktes ist der persönliche Wille der Marktteilnehmer. Den hat das Bundesverfassungsgericht in seinen Leitsätzen für unwirksam erklärt. Der Generalanwalt wird es zur Kenntnis genommen habe.

Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass der Generalanwalt Deutschland eine Extrawust brät. Das würde den EuGH irreparabel beschädigen. Damit könnte man dann auch die EU vergessen, weil die kleineren Länder  dann zurecht fragen würden, ob hier nicht mit zweierlei Maß gemessen wird.


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Nur mal angenommen, eine Partei mit noch totalitäreren Ansichten, als die derzeit regierenden Parteien, würde an die Macht kommen. Die hätten seit diesem Skandalurteil einen für ihre Zwecke bestens funktionierenden Propagandaapparat, um die uns China und die Türkei beneiden würden. Wenn EuGH dem Spuk kein Ende bereitet, werden wir rundfunkmäßig ins Jahr 1930 zurückversetzt. Welche Gesinnung unsere Regierenden wirklich haben, jetzt, nachdem sie den Rundfunk komplett ver-quasi-staatlicht haben, wird sich zeigen, wenn Zensurgesetze weiter "im geheimen" erlassen werden.


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Ich gehe davon aus, dass die Bescheide von denjenigen Zweitwohnungsbesitzern, die sich gewehrt haben
(noch) nicht bestandskräftig sind und deshalb gilt die Regelung insoweit auch rückwirkend. Mir ist kein gegenteiliger Fall bekannt.
(Wer bezahlt hat ist selbst schuld)

Bei den Empfangsmöglichkeiten dürfte sich das Gericht an dem Empfang mit Antenne und mit DVBT2 orientiert haben.
Wo dies nicht flächendeckend ist (und da gibt es noch genügend Lücken) hat ein Befreiungsantrag Sinn.
Man kann auch nicht von jedem erwarten ein Satellitentelefon zu kaufen nur weil das Handy kein Empfang hat.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. Juli 2018, 12:53 von Markus KA«

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Man kann auch nicht von jedem erwarten ein Satellitentelefon zu kaufen nur weil das Handy kein Empfang hat.
Traue ich denen aber inzwischen zu, nachdem der Kauf eines Empfangsgeräts ja kein Problem ist.


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D
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Aber der Unterschied zwischen einer Demokratie und einer Diktatur liegt auch daran, dass es in einer Demokratie möglich ist, nicht das tun zu müssen, was die meisten tun. Weil nur so ein Wandel möglich ist. Weil sich nur so Neues entwickeln und bewähren kann. Das ist einer der wesentlichen Vorteile einer Demokratie gegenüber einer Diktatur.

Eine Demoratie wird aber nur solange verteidigt, wie man daraus die meisten eigenen Vorteile hat. Wenn die Diktatur finanziell attrativer ist, wählt man die Diktatur. Ich frage mich in diesem Moment: wird der EuGH den Bürger in DE vor seinen übergriffigen Politikern schützen? Oder wird der EuGH berücksichtigen, dass der Wähler so gewählt hat und damit zur Hölle fahren soll ?
Wenn ich schon lese, dass ich als Wähler Extremist bin, nur weil ich die GEZ-Parteien nicht mehr wähle und das von Leuten, die ihren eigenen biometrischen Pass und die Polizeigesetze in Bayern und NRW nicht als Extremismus wahrnehmen, weil er in den "Wahrheitsmedien" als Demokratie verkauft wird.
Ist die Niederlande ein Unrechtsstaat, weil dort abgelehnte Asylbewerber das Land verlassen müssen und straffällig gewordene Migranten kein Asyl bekommen ?
Wer weiterhin seine GEZ-Partei wählt, soll auch weiterhin GEZ zahlen, bis er tot ist ! Ich habe kein Verständnis dafür, dass man seine eigene Verantwortung der Umstände ignoriert. Ob der EuGH den Wählerwille in DE komplett ignorieren wird, halte ich für zumindest zweifelhaft. Wer wissen wollte, wie man in DE 2 Diktaturen installieren konnte, sollte sein eigenens Wahlverhalten hinterfragen, mit dem es jetzt die 3. Diktatur gibt !!


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