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Autor Thema: Der Rundfunkbeitrag vor dem BVerfG - Karls­ruher Kor­rektur?  (Gelesen 2413 mal)

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Legal Tribune Online, 16.07.2018

Der Rundfunkbeitrag vor dem BVerfG
Karls­ruher Kor­rektur?

Am Mittwoch verkündet das BVerfG seine Entscheidung in Sachen Rundfunkbeitrag. Baris Çaliskan erläutert, worum es bei dem Streit geht und warum die Karlsruher Richter die Rechtsprechung des BVerwG grundlegend überdenken sollten.

Gastbeitrag von Dr. iur. Baris Çaliskan*

Zitat
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat im Mai dieses Jahres* darüber verhandelt, ob der Rundfunkbeitrag in seiner jetzigen Form verfassungsgemäß ist oder nicht. Die Entscheidung wird am kommenden Mittwoch verkündet. Eine zentrale Frage dabei ist, ob es sich bei dem Rundfunkbeitrag um ein zulässiges Finanzierungsmittel für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk handelt oder ob die Beitragspflicht doch nur eine Art verkappte Steuer darstellt.

Vom Gerätenutzer zur pauschalen Wohnungsabgabe
[…]
Eine strittige Entscheidung aus Leipzig
[…]
Streitfrage: Steuer oder Abgabe?
[…]
Ein aktueller Lösungsvorschlag
[…]
* Der Autor Dr. iur. Baris Çaliskan ist Magistratsrat im Land Berlin und derzeit in der Funktion des Beauftragten für die Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung im Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin tätig. Der Beitrag gibt seine persönliche Rechtsauffassung wieder.

Weiterlesen auf:
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bverfg-rundfunkbeitrag-steuer-abgabe-streit-loesungsvorschlag/


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Juli 2018, 20:32 von DumbTV«
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faust

... "voll auf die Zwölf" - kurz und schmerzlos!

Aber eine deutsche  :police: Lösung kann eigentlich keine einfache Lösung sein ...  (#)


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Eher: kurz vor zwölf nochmal was zum Besten geben..  (#)

Als Tempelhof-Schöneberg-Beauftragter für den Datenschutz könnte er dem Bezirksamt ja mal die Rechtslage nach der DSGVO verklickern. Wäre ja ein Ansatz. Datendurchleitung an BS? Njet!

Mit der Steuerfinanzierung bin ich nicht (mehr) einverstanden [Vor der zwangsweisen Beschäftigung mit der Sachlage wäre es mir egal gewesen]. Die KEF-gesteuerte Steuerfinanzierung wäre die endgültige Durchpensionierung der Partei-Funker auf ewig.

Nein. Die Möglichkeit zum Rundfunkempfang muss auch die Möglichkeit zum Abschalten beinhalten. Nicht nur des einzelnen Geräts, sondern des gesamten Apparats. Verstehste?

Leider aber wird genau die Steuerlösung vorangetragen werden, wenn am Mittwoch das BVerfG den Rundfunkbeitrag kippt.


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D
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Zitat aus dem Artikel

Zitat
Der gegenwärtigen Ausgestaltung der Rundfunkbeitragspflicht haftet somit die Gefahr an, dass die Vorgaben des Finanzverfassungsrechts umgangen werden können - und damit Vorgaben, die ein gerechtes Steueraufkommen regeln. Die Argumentation des BVerwG kann als Einfallstor dafür dienen, um staatliche Aufgaben von der Allgemeinheit abseits der Steuer zu finanzieren. Das kann zu einer indirekt doppelten Belastung führen , ohne dass das Grundgesetz dies vorsieht.
Richtig erkannt  :)
Es wird schon länger debattiert über die Zwangsriesterversicherung und über den "kostenfreien" ÖPNV.
Das interessiert Karlsruhe aber wahrscheinlich überhaupt nicht.

Zitat
Warum sollte dann, wie auch schon Pagenkopf in diese Richtung kritisch fragt, ein auf diese Weise festgestellter Finanzierungsbedarf den Rundfunkanstalten nicht als staatlicher Zuschuss aus Steuermitteln zufließen dürfen?
Weil dann der Bundesrechnungshof nicht mitspielen würde, bei Intendatengehältern von +- 300.000€ pa. Die Finanzierung des Rundfunks ginge dann auch nicht ohne Einsparungen. Das will der ÖRR nicht, weil die ständig mehr Geld wollen und eine maßlose Altersversorgung obendrauf.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Juli 2018, 23:37 von Bürger«

G
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Leider aber wird genau die Steuerlösung vorangetragen werden, wenn am Mittwoch das BVerfG den Rundfunkbeitrag kippt.
Naja das muss nicht unbeding passieren.
Man kann auch weiterhin den Kopf in den Sand stecken  ;)

Aber warten wir ab die heatervorstellung geht ja bald los  ;D


Edit "Bürger" @alle:
Bitte nicht in allgemeine Unmutsbekungen und müßige Spekulationen/ Vermutungen etc. abgleiten.
Entscheidend wird einzig sein, was am Ende tatsächlich verkündet wird.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Juli 2018, 23:38 von Bürger«

 
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