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Autor Thema: fragdenstaat.de - Anzahl an Widerspruchsverfahren beim SWR  (Gelesen 5151 mal)

H

HansKuperus

Endlich mal ein paar
Zahlen zur "Anzahl an Widerspruchsverfahren"
die der Beitragsservice in seinen Jahresberichten verschweigt.

Müssten man jetzt mal von allen LRAs anfordern.

Zitat
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen über die Anzahl an Widersprüchen die der SWR seit 2013 übersendet bekommen hat.
Über den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) erstellt der Beitragsservice Festsetzungsbescheide im Namen Ihrer Behörde. Auf diesen kann der Schuldener einen Widerspruch einlegen. Diese Widersprüche gehen zumindest teilweise direkt an die Behörde SWR. Daher müssen in Ihrer Behörde Informationen zu meiner Anfrage vorhanden sein. […]

Weiterlesen unter
https://fragdenstaat.de/anfrage/anzahl-an-widerspruchen-auf-festsetzungsbescheide-2/



Quelle: https://fragdenstaat.de/files/foi/98218/image001.png
https://fragdenstaat.de/anfrage/anzahl-an-widerspruchen-auf-festsetzungsbescheide-2/98218/anhang/image001.png



"ZBS" soll hier wohl "Zentraler Beitragsservice" bedeuten?


____
Edit "ChrisLPZ"/ "Bürger":
Teilzitat der Anfrage hinzugefügt und Thread in Rubrik Aktuelles verschoben.
Bild eingefügt.


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  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Na, das lässt doch eine grobe Hochrechnung zu. BW und RLP haben zusammen ca. 15 Mio Einwohner. Die Republik insgesamt hat ca. 82 Mio Einwohner. Das ergibt für Deutschland dann ungefähr 27.000 Widerspruchsverfahren. Zu wenig, wenn man mich fragt. Ich würde mir das 10-, 100- oder gern auch 1.000-fache wünschen.  :)

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

C
  • Moderator
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Die eigentliche Anfrage
Zitat
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen über die Anzahl an Widersprüchen die der SWR seit 2013 übersendet bekommen hat. [...]
wurde im Grunde nicht richtig beantwortet, da nach der
- Anzahl der Widersprüche gefragt,
jedoch lediglich die
- Anzahl der Widersprüche, die mit einem Widerspruchsbescheid beschieden worden sind, angegeben wurde.

*Es ist also nur eine Information über die
- Anzahl der Widerspruchsbescheide
nicht jedoch eine Information über die
- Anzahl der Widersprüche/ Widerspruchsverfahren
erfolgt.

Es ist bekannte Tatsache, dass bis zur Ausstellung eines Widerspruchsbescheids auch schon einmal mehr als 2 Jahre vergehen können.
Möglich wäre, dass damit versucht wird, die Anzahl der eingehenden Klagen an den Verwaltungsgerichten zu steuern.
Vielleicht könnte der Fragensteller hier noch einmal nachhaken, insofern er hier mitlesen sollte.
Auch die Anzahl der seit 2013 mit mindestens einem Widerspruch behafteten Beitragskonten könnte von Interesse sein.


Edit "Bürger":
Ergänzung zum besseren/ schnelleren Verständnis.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Juli 2018, 16:41 von Bürger«
„Nie dürft ihr so tief sinken, von dem Kakao, durch den man euch zieht, auch noch zu trinken." (E. Kästner)

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  • Moderator
  • Beiträge: 3.158
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Sehr interessante Daten und super Aktion (Dankeschön!), die sich bestimmt auf weitere Punkte wie z.B. Festsetzungsbescheide, Klagen, Vollstreckungsersuchen etc. erweitern liese. Auch im Hinblick auf andere öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten, damit eine übersichtliche Datensammlung erstellt werden kann. 8)

In den letzten Jahren haben sich die Widerspruchsverfahren jährlich nahezu verdoppelt, und ja, es müssen eindeutig mehr werden. ;)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Juli 2018, 16:12 von DumbTV«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

  • Beiträge: 890
@ drboe

Derlei Aufrufe hatten wir schon. Oder wie M KA es bezeichnete: Von nichts kommt nichts

Auch zum läuten der Glocken des Freiburger Münsters " Unserer lieben Frau " braucht es einen Anstoß.

siehe hier: Nur ein Auszug
Entscheidung LG Tübingen vom 20.09.2016, 5 T 98/16 vom BGH zurückverwiesen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23810.msg151537.html#msg151537

Verhandlung VG Freiburg, Mi. 12.04.17
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22038.msg145179.html#msg145179

wohnungsabgabe.de zu den anhängigen Verfassungsbeschwerden
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22234.msg142305.html#msg142305

1.000 Beschwerden an Ministerpräsidenten/Landtage/Intendanten pro Monat
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20262.msg130866.html#msg130866

hr/BS-Seminar: Grundlagen, aktuelle Entwicklungen und Vollstreckung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20233.msg130655.html#msg130655

Simpel statt logisch? Offene Fragen an die Justiziare von ARD und ZDF
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28007.msg176111.html#msg176111

mk/ Heike Raab > "BVerfG verkündet Urteil zum Rundfunkbeitrag am 18.07.2018"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27921.msg175599.html#msg175599

Infostand Karlsruhe, Sa. 02.06.18, 10-16 Uhr
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27622.msg173998.html#msg173998

BS sieht keine Anzeichen für Protestwellen wegen Daten aus Einwohnermeldeämtern
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27246.msg171270.html#msg171270


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Juli 2018, 13:56 von Bürger«

S
  • Beiträge: 221
[...] Es ist bekannte Tatsache, dass bis zur Ausstellung eines Widerspruchsbescheids auch schon einmal mehr als 2 Jahre vergehen können.
Möglich wäre, dass damit versucht wird, die Anzahl der eingehenden Klagen an den Verwaltungsgerichten zu steuern. [...]

Mir sind Personen x, y, z bekannt, denen der Eingang ihrer Widersprüche aus 2014 zwar bestätigt wurde, ihnen die Widersprüche aber bis heute - vier Jahre später !! - noch immer nicht von der Rundfunk-"Behörde" "beschieden" wurden bzw. auf denen noch immer nicht mit einem sog. "Widerspruchsbescheid" geantwortet wurde.  :o

Wenn Ihr mich fragt, dann schreit das nach Ungleichbehandlung!!

Oder kennt man das etwa aus anderen Bereichen rund um öffentlich-rechtliche Abgaben, dass manche Abgabenschuldner asap behandelt werden und manche selbst nach vier Jahren nicht?


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M
  • Beiträge: 112
Mir sind Personen x, y, z bekannt, denen der Eingang ihrer Widersprüche aus 2014 zwar bestätigt wurde, ihnen die Widersprüche aber bis heute - vier Jahre später !! - noch immer nicht von der Rundfunk-"Behörde" "beschieden" wurden bzw. auf denen noch immer nicht mit einem sog. "Widerspruchsbescheid" geantwortet wurde.  :o

Wurden diese Personen schon vollstreckt?

Edit "Markus KA":
Bitte das Thema „Vollstreckung“
in diesem Thema nicht weiter vertiefen, das da lautet:
fragdenstaat.de - Anzahl an Widerspruchsverfahren beim SWR“.
Bitte die Möglichkeit der Suche-Funktion nutzen oder spezielle Fragen als PM an Forumsmitglieder zu stellen.
Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Juli 2018, 13:57 von Bürger«

P
  • Beiträge: 3.997
PersonX wartet auch noch auf einen Widerspruchsbescheid zu einen zweiten Widerspruch. Aber: Keine Vollstreckung, weil im ersten Widerspruchsbescheid (welcher aus unklarer Ursache nur einen Bescheid und Widerspruch behandelt, obwohl jeweils 2 vorhanden gewesen sind) die Aussetzung erklärt wurde.

Es kann also durchaus sein, dass eine Aussetzung erfolgte in 2014 auch in anderen Fällen, ohne dass darüber Mitteilung erfolgte.

Bekannt ist, dass, wenn dann ein Widerspruchsbescheid eventuell versand wurde und theoretisch vollstreckbar wird, Aussetzungszinsen als Kosten in der Vollstreckung gelistet werden.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Juli 2018, 14:00 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 3.158
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Nur soweit der Hinweis, die Erfahrung hat gezeigt, dass im Zuständigkeitsbereich des SWR ein Widerspruch hemmende Wirkung auf eine mögliche Vollstreckung haben kann, siehe auch Thema "Technische Sperre". Dies kann auch erstmal ein Vorteil für den Widerspruchsführer sein.

In fiktiven Fällen, könnte dem Widerspruchsführer die "Wartezeit" zu lang erscheinen, dann könnte es schon vorgekommen sein, dass er seine Klage schon nach drei Monaten, nach Zustellungsdatum seines Widerspruches, Klage eingereicht haben könnte.
Was in den meisten Fällen aber nicht unbedingt "sinnvoll" erscheinen könnte.

Leider zeigt aber auch die Erfahrung, dass sich heute noch täglich Bürgerinnen und Bürger melden, die das Thema Widerspruch nicht beachtet haben, aus Unwissenheit oder Zeitmangel etc.

Aber ich denke es sind sich alle einig, die Taktzahl der Widerspruchsverfahren sollte erhöht werden  8)

Bitte das Thema "Vollstreckung" hier nicht weiter vertiefen, dafür die entsprechenden Threads nutzen, die sich speziell mit diesem Thema befassen.
Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Juli 2018, 16:30 von DumbTV«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

  • Beiträge: 677
  • Schweigst du noch oder klagst du schon?
Es fällt in der Tabelle auf, dass seit 2017 wesentlich mehr Widerspruchsbescheide ausgestellt werden. Auch wenn ich aus eigenen Erfahrung weiß, wie schwer es ist, einen Widerspruchsbescheid zu bekommen, finde ich die Zahlen enttäuschend. Hätte nur die Hälfte der 7,4 Millionen Haushalte, die seit 2014 zwangsangemeldeten wurden, ein Widerspruchsverfahren nach Erhalt eines Festsetzungsbescheides eingeleitet, dann hätten die Verwaltungsgerichte den Rundfunkbeitrag wohl schon längst gekippt. So haben diese Gerichte die 1503 bis 4940 Verfahren noch bewältigen können, auch wenn die dazu verwendeten Methoden sehr fragwürdig sind. Auf der anderen Seite gibt es jedoch jährlich 1,4 Millionen Vollstreckungsverfahren, die letztendlich bezeugen, wie gering das Vertrauen der Bürger in die deutsche Gerichtsbarkeit geworden ist.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Juli 2018, 15:16 von Bürger«
Ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der nur finanzierbar ist, wenn Menschen ihre Grundrechte verlieren, gehört abgeschafft.

Volksbegehren in Nordrhein-Westfalen zum Demokratieförderungsgesetz
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30210.0
Anfechtungsklage zur Verletzung der Gedanken- und Meinungsfreiheit
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36923.0
Beschwerden bei Menschenrechtsorganisationen (AI-Vorlage)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28412.0.html#msg182044

h
  • Beiträge: 294
In fiktiven Fällen, könnte dem Widerspruchsführer die "Wartezeit" zu lang erscheinen, dann könnte es schon vorgekommen sein, dass er seine Klage schon nach drei Monaten, nach Zustellungsdatum seines Widerspruches, Klage eingereicht haben könnte.
Was in den meisten Fällen aber nicht unbedingt "sinnvoll" erscheinen könnte.

Zur Ergänzung: Untätigkeitsklage VwGO §75
https://dejure.org/gesetze/VwGO/75.html


Edit "Bürger" @alle:
Danke für die Ergänzung. Dennoch vorsorglicher Hinweis, hier bitte keinen Nebenthemen zu vertiefen, sondern bitte eng und zielgerichtet am eigentlichen Kern-Thema dieses Threads zu bleiben, welches da lautet
fragdenstaat.de - Anzahl an Widerspruchsverfahren beim SWR
und insbesondere die im Einstiegsbeitrag verlinkte Anfrage bzgl. "Anzahl an Widerspruchsverfahren beim SWR" zum Gegenstand hat.
Das eigenständige Thema "Untätigkeitsklage" (und die dabei zu berückischtigenden Voraussetzungen und Konsequenzen) ist bereits mehrfach im Forum diskutiert - siehe hierzu bitte Suchfunktion - z.B.
Ist Untätigkeitsklage sinnvoll oder Unfug?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26942.0.html
Drei Monate sind rum: § 75 VwGO [Untätigkeitsklage] erheben?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12187.msg82086.html#msg82086
Diskussion dazu bitte - falls noch erforderlich - dann in einem dafür geeigneten Thread.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Juli 2018, 16:45 von Bürger«

o
  • Beiträge: 453
  • bislang 500€ der Zahlung verweigert
PersonX hat 6 Monate auf einen Widerspruchsbescheid gewartet und erst unter Androhung einer Klage hat die Rundfunkanstalt sich dazu genötigt gefühlt, den Bescheid zu erlassen.
Der Beitragsservice hat auch willkürlich eine weitere Frist eingebaut, innerhalb derer PersonX antworten musste, um den Widerspruch aufrecht zu erhalten. Solche Spielereien haben System und werden von den Gerichten nicht entsprechend geahndet.

Auf der anderen Seite gibt es jedoch jährlich 1,4 Millionen Vollstreckungsverfahren, die letztendlich bezeugen, wie gering das Vertrauen der Bürger in die deutsche Gerichtsbarkeit geworden ist.
Ich denke, hier herrscht einfach viel Unwissenheit und darauf verlässt man sich beim örR und der Politik. Eine Infosendung, wie ein Widerspruch korrekt zu verfassen ist, gab es im örR mit Sicherheit nicht. Zumal man auch geschickt Ängste schürt. Aus GEZ wurde Beitragsservice. Die Methodik von Einschüchterung und Angst (Zwangsvollstreckungen, Haft, ...) hat sich nicht geändert.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Juli 2018, 17:08 von Bürger«
Ich konsumiere nicht, ergo bezahle ich auch nicht. --> seit 2008 rundfunklos glücklich und noch nie bezahlt.

B
  • Beiträge: 59
Person B hat nun nach rund drei Jahren die ablehnenden Widerspruchsbescheide erhalten und Klage eingereicht.
Immerhin kann B aufgrund der langen Verzögerung nun die Urteile des Bundesverfassungsgerichtes und die europarechtliche Prüfung abwarten und in die Begründung mit einbauen. Oder je nach Verfahrensausgang die Klage kostensparend zurückziehen.


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l

lex

  • Beiträge: 223
Mir hat man bis heute keinen Grundlagenbescheid zugestellt. Eher hat der rbb die Abkürzung über das FA gesucht und die zur Beihilfe gebracht (was sie nur zu bereitwillig gemacht haben).
Ich musste um den Widerspruchsbescheid hart kämpfen, damit ich überhaupt klagen konnte und die nicht einfach über das FA vollstrecken.

Bin gespannt, ob Fälle wie meiner in so einer Statistik überhaupt auftauchen. Ich hab eher das Gefühl, man versucht den offiziellen Weg zu meiden, um Statistiken zu hübschen.


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H
  • Beiträge: 583
- Anzahl der Widersprüche, die mit einem Widerspruchsbescheid beschieden worden sind, angegeben wurde.

Und auch hier könnte in einem einzigen Widerspruchsbescheid auf mehrere Widersprüche bezug genommen werden.....

Also ist die Anzahl der Widerspruchsbescheide nicht von Bedeutung...

Grüße
Adonis


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. Juli 2018, 13:35 von Bürger«

 
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