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Schwerbehinderter klagt "GEZ" an: "Ich lasse mir nicht alles gefallen"

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ChrisLPZ:

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Merkur, 12.07.2018

Schwerbehinderter klagt "GEZ" an:
"Ich lasse mir nicht alles gefallen"
Von Jasmin Pospiech


--- Zitat ---Viele finden den Rundfunkbeitrag ungerecht. So auch Herr Huber*. Er ist schwerbehindert und hat nun Klage eingereicht. Im Interview spricht er über den harten Kampf.

Redaktion: Guten Tag, Herr Huber*, Sie haben uns berichtet, dass Sie Ärger mit dem Allgemeinen Beitragsservice haben. Wann haben diese angefangen?

Herr Huber: Diese haben angefangen, seit ich den Antrag auf Befreiung mit Hilfe des Bürgerbüros gestellt hatte. Das war im Jahre 2011. Der Allgemeine Beitragsservice soll aber angeblich die Anträge vom Bürgerbüro nie erhalten haben, heißt es zumindest. Wir haben diesen Antrag auf Befreiung, wegen meiner Behinderung, sogar dreimal gestellt!

Redaktion: Sie sind schwerbehindert. Zu wie viel Prozent – und welchen Rundfunkbeitrag zahlen Sie deswegen monatlich?

Huber: Ich bin zu 100% schwerbehindert […]

*Name wurde von Redaktion geändert

--- Ende Zitat ---

Weiterlesen auf:
https://www.merkur.de/leben/geld/schwerbehinderter-klagt-gez-ich-lasse-nicht-alles-gefallen-zr-10018449.html


Querverweis zur möglichen Erklärung, weshalb Frau Pospiech bzw. die "Zentralredaktion" von "Ippen Medien" i.V.m. "Münchner Merkur" (aber auch andere) oft solch halbgares Zeugs über den sog. "Rundfunkbeitrag" verbreiten - denn das Verlagshaus des "Münchner Merkurs", der "Münchener Zeitungs-Verlag" wurde seitens BayVerwGH aufgrund seiner Beteiligungen an privaten Rundfunk-Unternehmen von der Rundfunkbeitragspflicht befreit...
von Rundfunkbeitragspflicht befreite Verlage m. Beteilig. an Privat-Rundfunk
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28672.0.html
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28672.msg180286.html#msg180286

Frühlingserwachen:
Ein etwas merkwürdiger Bericht des Merkur.
Ein Urteil wird in den kommenden Monaten erwartet.

Wieso schreibt der Merkur nicht das Datum 18.7.18 an dem das BVerfG das Urteil verkündet ?
Das ist in den kommenden Tagen, und nicht in den kommenden Monaten. Hat da eine Korrespondentin nur wieder halbherzig recherchiert ?


--- Zitat ---dass Sie Ärger mit dem Allgemeinen Beitragsservice haben
--- Ende Zitat ---
Seit wann heist es "Allgemeiner Beitragsservice"?


--- Zitat ---Rundfunkbeitrag nur unter Vorbehalt in einer monatlichen Überweisung entrichten werde
--- Ende Zitat ---
Leider wird das Geld unter Vorbehalt eingezahlt, weg sein. Nach RA Bölck gibt es " unter Vorbehalt" im Verwaltungsrecht nicht.


--- Zitat ---Huber: Es stand folgendes darin: "Wir sehen mit diesen Ausführungen die Angelegenheit als geklärt an und bitten um Verständnis, dass wir Schreiben gleichen oder ähnlichen Inhalts nicht mehr beantworten werden."
--- Ende Zitat ---
Diese Schreiben kommen in der Regel von der LRA und schon gar nicht vom "Allgemeinen Beitragsservice".
Dieses Schreiben der LRA ist nichts außergewöhnliches. Das habe ich schon zwei mal erhalten.


--- Zitat ---Redaktion: Dieser behauptet angeblich ebenfalls in einem Schreiben, dass noch Gebühren Ihrerseits ausstehen. Warum? Und wie hoch ist der Betrag?
--- Ende Zitat ---
Was ist es jetzt nun, Gebühr oder Beitrag? Sind noch Gebühren vor 2013 fällig?

Das trotz 100% Schwerbehinderung und sogar Einschränkung des Hörvermögens Beiträge abverlangt werden, habe ich am Infostand mehr als einmal gehört. Dass allerdings mit dem Eintrag RF der Beitrag verlangt wird, mit dem RF müsste er vollkommen befreit sein, zeigt, dass da bei dem guten Herrn einiges schief gelaufen ist. Auf dies hätte ihn Jasmin Pospiech wenn sie sauber recherchiert hätte, hinweisen sollen.
Frau Jasmin Pospiech kennt sich mit dem Thema Gesundheit und Steuererklärung aus, nur leider nicht mit dem Thema Rundfunkbeitrag. Das hätte so ziemlich jeder aus dem Forum hier besser ausgestaltet.
Mit diesem Beitrag des Merkur kann kein Mensch wirklich etwas anfangen.

Markus KA:

--- Zitat ---"Das habe ich dem Allgemeinen Beitragsservice schriftlich auch so mitgeteilt."
--- Ende Zitat ---
Aus gegebenem Anlass und entgegen der vorliegenden Darstellung:
Die Erfahrung hat gezeigt, dass es von Vorteil sein kann, schriftliche Mitteilungen immer direkt an die verantwortliche bzw. zuständige Rundfunkanstalt, vorzugsweise an den verantwortlichen Intendanten, zu senden.

ellifh:
...mal wieder typisch Pospiech. Schreiben um des Schreibens Willen. Sauber recherchiert ist anders. Pospiech sollte vielleicht zu BLÖD gehen, da passt ihre Schreibe besser, sorry. :-X

Bürger:
Ergänzender Hinweis im Einstiegsbeitrag zur geneigten Beachtung... :o ::) ;)

--- Zitat von: ChrisLPZ am 12. Juli 2018, 11:02 ---[...]
Querverweis zur möglichen Erklärung, weshalb Frau Pospiech bzw. die "Zentralredaktion" von "Ippen Medien" i.V.m. "Münchner Merkur" (aber auch andere) oft solch halbgares Zeugs über den sog. "Rundfunkbeitrag" verbreiten - denn das Verlagshaus des "Münchner Merkurs", der "Münchener Zeitungs-Verlag" wurde seitens BayVerwGH aufgrund seiner Beteiligungen an privaten Rundfunk-Unternehmen von der Rundfunkbeitragspflicht befreit...
von Rundfunkbeitragspflicht befreite Verlage m. Beteilig. an Privat-Rundfunk
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28672.0.html
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28672.msg180286.html#msg180286

--- Ende Zitat ---

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