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Autor Thema: Pfändung Privat-PKW  (Gelesen 18657 mal)

F
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Pfändung Privat-PKW
Autor: 10. Juli 2018, 19:24
Sehr geehrte Mitstreiter und Kämpfer,

Person A hat mir heute eine unglaubliche Geschichte erzählt. Person A ist in den wohlverdienten Feierabend gegangen und hat daheim angekommen festgestellt, dass der Privat-PKW weg ist und im Briefkasten ein Brief liegt.

Was hat Person A im Zusammenhang mit der GEZ bis dato gemacht:
- ... Person A hatte niemals Kontakt mit der GEZ
- ... hatte niemals Besuch von der Stadt
- ... hatte niemals einen "Gelben Brief" im Briefkasten
- ... hat niemals einen relevanten Brief von der GEZ erhalten und dementsprechend auch niemals reagiert
- ... hat den letzten Brief der zuständigen Stadtverwaltung am 01.03.2017 erhalten. Der Inhalt bezog sich auf eine Reaktion meinerseits an einem vorhärigen Brief der Stadt
- ... hat am 17.02.2017 einen Brief mit dem Betreff "Pfändungsankündigung" erhalten.
- ... hat von der Stadt niemals einen Brief mit einer "Rechtsbehelfsbelehrung" erhalten (außer der Aktuelle!)
- ... hat gegen die mögliche Vollstreckung wie folgt gegenüber der Stadt reagiert: Die Pfändung einstellen, Widerspruch nach §882d ZPO und §882e  ZPO
- ... hatte bis dato niemals Kontakt mit einem Gericht!

Was kann und muss Person A jetzt tun, damit das hart erarbeitete Auto wieder in seinem Besitz ist?

Vielen vielen Dank für eure Unterstützung!!!

Der Brief hatte folgenden Inhalt (siehe Anhang):


Anm. Mod. seppl: Es wird ein Nachweis benötigt, dass es sich hier um eine Pfändung aufgrund von nicht gezahlten Rundfunkbeiträgen handelt. Anderenfalls muss der Thread geschlossen werden.


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F
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Re: Pfändung Privat-PKW
#1: 11. Juli 2018, 19:39
Sehr geehrte Mitstreiter und Kämpfer,

anbei die Basis von Person A aus Dezember 2016.

Vielen Dank für eure Unterstützung!


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Re: Pfändung Privat-PKW
#2: 12. Juli 2018, 00:42
In der Rechtsbehelfsbelehrung stehen die möglichen Rechtsmittel, d.h. Widerspruch innerhalb eines Monats nach Zustellung/ Bekanntgabe.

Dies könnte Person A tun - ggf. zur Niederschrift bei dort ebenfalls besagter Stelle und ggf. vorerst unbegründet unter ausdrücklichem Vorbehalt einer ausführlichen Begründung in gesondertem Schriftsatz.

Bei Gelegenheit der persönlichen Niederschrift könnte Person A sich (und auch der Vollstreckungsstelle) ggf. auch noch mal einen Überblick verschaffen und somit ggf. schon erste Ungereimtheiten klären oder zumindest ansprechen (z.B. keine Schreiben von ARD-ZDF-GEZ bzgl. der vollstreckungsgegenständlichen Forderungen erhalten, etc.) und die spontanen Reaktionen darauf abwarten.

Zudem bitte auch ausgiebig die Forum-Suche zum Thema "Pfändung" nutzen.

Soweit auf die Schnelle.


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Re: Pfändung Privat-PKW
#3: 12. Juli 2018, 15:18
Auch hier gilt, Erinnerung einzulegen in der Art und Weise, dass die gesetzliche Grundlage zur Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen fehlt, wenn in der Vollstreckungsbestimmung von Rundfunkgebühr die Rede ist. Die zuständige Stelle sollte schnellstmöglich unter Ankündigung einer Schadenersatz-Forderung zur Herausgabe des PKW veranlasst werden. Siehe dazu mögliche Ähnlichkeiten in einem Fall des RA Bölck.

Am besten wird wohl sein, bei der zuständigen Stelle persönlich vorzusprechen und sich die gesetzliche Grundlage der Vollstreckung schwarz auf weiß zeigen zu lassen. Ist dort keine Rede von Beiträgen dann diese aus besagtem Grund anfechten. Was vollstreckt werden kann im Rahmen einer Verwaltungsvollstreckung, sollte das Gesetz zur selbigen regeln.


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n
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Re: Pfändung Privat-PKW
#4: 12. Juli 2018, 17:50
Auch hier gilt, Erinnerung einzulegen in der Art und Weise, dass die gesetzliche Grundlage zur Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen fehlt, wenn in der Vollstreckungsbestimmung von Rundfunkgebühr die Rede ist. Die zuständige Stelle sollte schnellstmöglich unter Ankündigung einer Schadenersatz-Forderung zur Herausgabe des PKW veranlasst werden. Siehe dazu mögliche Ähnlichkeiten in einem Fall des RA Bölck.

Wo steht denn in den Dokumenten was von Gebühr ?


Diese Pfändung, siehe auch meine, außer dass mein Wagen (zum Glück) "nur" gepfändet wurde. Er stand ja auch auf dem Parkplatz neben Haus, war dieser "auf öffentlichem Gelände" gepfändet worden? Sonst hätte er wohl nicht abgeschleppt werden dürfen. Oder?


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Re: Pfändung Privat-PKW
#5: 12. Juli 2018, 20:57
Guten Abend!

Person A denkt aktuell darüber nach, die Forderung "unter Vorbehalt" zu leisten. Warum denkt Person A darüber nach? Person A verfolgt das Thema seit Juni 2013 und hat festgestellt, das dieses Rechtsmittel vor den Gerichten in Sachen "Erinnerung" quasi keinen Erfolg bring. Person A hat das Gefühl, das Kind (bzw Auto) ist bereits in den Brunnen gefallen und hat die Befürchtung, dass die Kosten im Zusammenhang mit der Fahrzeugpfändung weiter steigen aufgrund von Lagergebühren und co.
Das Fahrzeug stand an einer öffentlichen Straße.

Person A plant folgende Reaktionen parallel:
  • Brief an die Stadt zur Aufklärung bzw. Erläuterung des Inhaltes aus dem Pfändungsschreiben
  • Widerspruch bei der GEZ
  • Zahlung unter Vorbehalt bei der Stadt
  • Erinnerung beim Amtsgericht
Ist das ein Plan?


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Re: Pfändung Privat-PKW
#6: 15. Juli 2018, 00:28
Die spannende Frage ist, ob die Pfändung verhältnismäßig ist - was bei nem KFZ ganz schnell nicht gegeben ist.
Es wäre nun also wichtig, ob hier A) mit nem KFZ der Lebensunterhalt erwirtschaftet wird, B) was der Vollstreckungsbeamte für nen Wert annimmt und wie hoch die Forderung ist.

Wird das Fahrzeug als Beispiel benötigt um auf Arbeit zu kommen und der Arbeitsplatz ist mit ÖR nicht oder kaum zu erreichen, dann fällt der schnell unter § 811 Unpfändbare Sachen ZPO. In so einem Fall kann man den Pfänder wiederum auf Schadensersatz klagen.

Ist der Wert des Fahrzeuges gering, sodass nen Verkauf noch nicht einmal die Pfändungskosten/Stellkosten/Versteigerungskosten rausholen kann, müsste die Pfändung ebenfalls unterbleiben. Hier muss man ggf. erst darauf hinweisen wie viel das Fahrzeug überhaupt noch Wert ist und was nen Verkauf bringen würde. Pfändung hätte nicht erfolgen dürften, dann könnte man wiederum auf Schadensersatz klagen.

Ist der Wert des Fahrzeuges weit höher als die Forderung, liegt ne Überpfändung vor welche ebenfalls nicht korrekt ist - diese wäre ebenfalls nur abzunicken wenn es verhältnismäßig wär. Dazu müsste nen Vollsteckungsbeamter aber erstmal die Wohnung besichtigen, um zu schauen, ob nicht andere Sachen mit Wert zusammengesammelt werden könnten. Pfändung hätte nicht erfolgen dürfen, dann könnte man wiederum auf Schadensersatz klagen.


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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Re: Pfändung Privat-PKW
#7: 15. Juli 2018, 11:37
[...] In so einem Fall kann man den Pfänder wiederum auf Schadensersatz klagen.[...]
Interessanter Hinweis, es könnte fiktive Fälle geben, in denen mit anwaltlicher Hilfe, die Stadtkassen auf einen möglichen Schadensersatzanspruch hingewiesen hat, weil keine Geldforderung i.S.v. § 1 (1) VwVG NRW existiert, da kein Gebührenentstehungstatbestand nach § 77 (2) S. 2 VwVG NRW i.V.m. § 8 VO VwVG NRW verwirklicht wurde. Die Tatsache, dass kein Gebührenentstehungstatbestand verwirklicht wurde, ergibt sich daraus, dass weder eine Vollstreckungsankündigung noch eine Tatsache bekannt ist, die zum Entstehen einer der in § 8 VO VwVG NRW genannten Gebühren führen könnte.


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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

Lev

  • Beiträge: 331
Re: Pfändung Privat-PKW
#8: 15. Juli 2018, 13:07
@ Markus KA #7

Würde M. mal erläutern, wann seiner Meinung nach ein Gebührenentstehungstatbestand entsteht?
(Unabhängig von dem Schadensersatzanspruch.)

Zitat
weil keine Geldforderung i.S.v. § 1 (1) VwVG NRW existiert, da kein Gebührenentstehungstatbestand nach § 77 (2) S. 2 VwVG NRW i.V.m. § 8 VO VwVG NRW verwirklicht wurde.

Danke!


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Re: Pfändung Privat-PKW
#9: 15. Juli 2018, 16:14
Person A  geht  ebenfalls davon aus, dass die Pfändung des  PKW maßlos übertrieben und entsprechend unverhältnismäßig ist.
Das interessante an der Pfändung ist, dass der Wagen quasi exakt auf das 10-fache des Wertes geschätzt wurde, wie die Höhe der vermeintlichen Schuld ist. Das Fahrzeug ist aber tatsächlich MINDESTENS  15 mal mehr wert.  Eher sogar 20-fach. Je nach Marktlage.

Person A hat nun Erinnerung nach ZPO eingelegt mit. Unabhängig davon wird Person A den Beitrag wohl unter VORBEHALT bezahlen. Warum? A braucht das Auto.

Mit diesem ganzen Zirkus muss endlich Schluss sein! Es reicht jetzt!

Einen schönen Sonntag!!


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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Re: Pfändung Privat-PKW
#10: 15. Juli 2018, 17:08
Wer Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Abgabenbescheids hat, muss einen formellen Rechtsbehelf einlegen. Ansonsten wird der Bescheid rechtswirksam und damit auch vollziehbar, und zwar auch dann, wenn die festgesetzte Abgabe eigentlich rechtswidrig ist.

Eine " Zahlung unter Vorbehalt" kann einen Rechtsbehelf nicht ersetzen. Ein entsprechender Vorbehalt  ist auch nicht als ein Verlangen einer (nochmaligen) Überprüfung des Abgabenbescheids zu betrachten. Eine Zahlung unter Vorbehalt ist nach ständiger Rechtsprechung kein Widerspruch und kann diesem nicht gleichgesetzt werden. Ohne ausdrücklichen Rechtsbehelf führt eine Zahlung unter Vorbehalt daher zur Erfüllung des gestellten Anspruchs. Der Zahlungsvorbehalt hindert vor allem nicht die Rechtskraft (= Unanfechtbarkeit) des Abgabenbescheids. Andererseits bleibt dem Abgabenpflichtigen bei einer vorbehaltslosen Zahlung und einem formellen Rechtsbehelf sein Rückzahlungsanspruch erhalten, wenn sich im Rechtsbehelfsverfahren die Rechtswidrigkeit des Abgabenbescheids herausstellt.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

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  • Cry for Justice
Re: Pfändung Privat-PKW
#11: 15. Juli 2018, 20:29
Person A hat mir heute eine unglaubliche Geschichte erzählt. Person A ist in den wohlverdienten Feierabend gegangen und hat daheim angekommen festgestellt, dass der Privat-PKW weg ist und im Briefkasten ein Brief liegt.

Ist sich Person A denn so sicher, dass das Verschwinden des PKW auch tatsächlich etwas mit den Querelen gegenüber des Gerichtsvollziehers zu tun hat? Parkt der PKW immer am gleichen Ort oder wurde er das "Opfer" einer nicht all zu seltenen Verkehrsordnungswidrigkeit. Hat Person A denn schon recherchiert wo sein PKW verblieben ist und Kontakt mit dem GV oder der Stadt aufgenommen? Der Rückstand ist m.E. zu gering, dass man zu solch rabiaten Mitteln greift. Ein Pfändungsaufkleber oder eine Parkkralle wären doch wohl erst mal die angemessenere Option gewesen. Wer kommt denn dann nun für die Abschleppkosten und eventuelle Verwahrungskosten auf. Auf dieses unsichere Ding würde sich ein GV sicher nicht so schnell ohne weiteres einlassen. Viele Ungereimtheiten halt, Person A möge doch bitte etwas genauer erläutern, welche Aktivitäten er bisher unternommen hat.


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Schrei nach Gerechtigkeit

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Re: Pfändung Privat-PKW
#12: 15. Juli 2018, 22:23
Guten Abend!

Aufgrund der Tatsache, dass Person A Erinnerung nach ZPO eingelegt hat, sollten die Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Vollstreckung bekannt gegeben worden sein. Oder?
Die Fahrzeugpfändung steht definitiv im Zusammenhang mit der "GEZ". Das Aktenzeichen auf der Pfändungs-Niederschrift entspricht dem Aktenzeichen der Vollstreckungsankündigung.
Die Aktivitäten gegenüber der Stadt / Vollziehungsbeamten hat Person A im ersten Beitrag erläutert. Mehr ist eigentlich nicht passiert.
Eine Zahlung unter Vorbehalt kommt für Person A eigentlich nur aufgrund von möglichen Folgekosten in Frage....

Person A ist sich immer noch nicht ganz sicher, welchen Weg sie gehen soll...


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Re: Pfändung Privat-PKW
#13: 15. Juli 2018, 22:39
Zuerst prüfen, ob Rundfunkbeitrag überhaupt vollstreckbar ist.
Gesetz lesen und sich zeigen lassen, auf welcher gesetzlichen Grundlage die Vollstreckung durchgeführt wurde.
Ist die gesetzliche Grundlage nur ausgestellt auf "Rundfunkgebühren", dann die Stadt in die Verantwortung nehmen, wegen Vollstreckung ohne gesetzliche Grundlage, denn "Rundfunkgebühr" gab es nur bis Ende 2012.

Das wäre wohl zuerst zu prüfen.


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f

faust

Re: Pfändung Privat-PKW
#14: 15. Juli 2018, 23:04
... hmmmpppfff ... das ist aber ein "dicker Fisch" !

Natürlich ist auch die folgenden Überlegung mit Extra - Aufwand verbunden und der Erfolg - wie so oft - fraglich, aber:

Hat Person A oder X vielleicht einen Journalisten im Bekanntenkreis, der der Sache ein wenig Öffentlichkeit und damit ein wenig Druck verschaffen könnte?


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