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Autor Thema: Zweiter Meldedatenabgleich, Studenten in WG sind Beitragsverweigerer  (Gelesen 2038 mal)

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Hallo, liebe Forengemeinde

dies ist mein erster Beitrag. Falls ich hier etwas abweichend von den eigentlichen Gepflogenheiten erfrage, dürft ihr mich natürlich gerne darauf hinweisen.

Folgende natürlich fiktive Situation:
Person A zieht zum 30.09.2018 aus ihrer Wohnung in NRW aus und hat die Wohnung bereits gekündigt. Nun hat Person A einen Bescheid vom BS bekommen, in dem Meldedaten abgeglichen wurden, wonach Person A keinen Rundfunkbeitrag zahlt. Person A wohnt nämlich in einer WG mit Person B, die ebenfalls keinen Rundfunkbeitrag bezahlt (Person B ist zum 01.09.2016 eingezogen, vorher wurde Rundfunkbeitrag durch Person C entrichtet).
Person A lehnt es aus diversen Gründen ab den Beitrag zu bezahlen. Neben der Ablehnung aus ideellen Überzeugungen ist es auch so, dass Person A Student ist, der neben Studium noch durch zwei Nebenjobs so gerade über die Runden kommt und somit auch finanziell den Beitrag nur schwierig, eine eventuelle rückwirkende Nachzahlung sogar gar nicht stemmen könnte.
Nun zieht Person A ab den 01.10.2018 auch offiziell zu seiner Freundin, die bereits den Beitrag bereits zahlt und wäre dann somit aus dem Schneider.
Wie kann Person A also bis zum offiziellen Auszug aus seiner Wohnung am 30.09. eine Zahlung des Beitrags am besten verhindern?


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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Juli 2018, 19:17 von iacobus_maior«

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  • Beiträge: 10
Nachtrag zum fiktiven Fall:
Eine weitere nicht unerhebliche Frage wäre, ob wenn Person A bis zu seinem Auszug am 30.09. seiner Beitragszahlung durch Ignorieren der Bettelbriefe entgeht, er in seinem neuen Wohnsitz ab 01.10. noch nachträglich mit Nachzahlungen für den dann ehemaligen Wohnsitz belangt werden kann.
Ab 01.10. würde er nämlich den Beitrag zahlen, wohl wissend, dass man sich nicht ewig entziehen kann. Er fürchtet aktuell besonders die hohe Nachzahlung ab 01.09.2016.


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